{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213892,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213892,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3892","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Den Geltungsbereich der Unverj\u00e4hrbarkeit von Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t ausweiten zum besseren Schutz der Kinder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs vorzulegen, mit der die in Artikel\u00a0101 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e StGB festgelegte Altersgrenze, unterhalb welcher Straftaten nicht verj\u00e4hren, von 12 auf 16 angehoben wird.  </p>","ReasonText":"<p>Die Unverj\u00e4hrbarkeitsbestimmung in Artikel\u00a0101 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e StGB ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten und heute eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Sie sch\u00fctzt allerdings nur sehr junge Opfer, n\u00e4mlich solche unter 12 Jahren. </p><p>Diese Altersgrenze stimmt nicht mit der sexuellen Vollj\u00e4hrigkeit von 16 Jahren \u00fcberein, wie man sie in verschiedenen Bestimmungen des Kapitels \u00fcber die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t findet oder auch in Artikel\u00a097 Abs\u00e4tze 2 und 4, wo es ebenfalls um Verj\u00e4hrung geht. </p><p>Die Erfahrung zeigt, dass Opfer sehr oft erst lange nach einem erlittenen Missbrauch dar\u00fcber sprechen k\u00f6nnen, und damit zu oft erst zu einem Zeitpunkt, in dem die Verfolgungsverj\u00e4hrung, wie sie in Artikel\u00a097 Abs\u00e4tze 2 und 4 bestimmt ist, bereits eingetreten ist. </p><p>Um also zum einen Minderj\u00e4hrigen einen besseren Schutz zu bieten vor sexuellem Missbrauch und um zum andern mehr Koh\u00e4renz im System der Bek\u00e4mpfung dieser Art von Missbrauch zu erreichen, ist es angezeigt, die Altersgrenze, wie sie in Artikel\u00a0101 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e StGB festgelegt ist, an die Altersgrenze der sexuellen Vollj\u00e4hrigkeit anzugleichen.  </p><p>Bei einer Abw\u00e4gung von Interessen hat der Gesetzgeber die Pflicht, in erster Linie die Interessen der Opfer zu ber\u00fccksichtigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) und das Milit\u00e4rstrafgesetz (MStG; SR 321.0) gehen vom Grundsatz aus, dass Straftaten verj\u00e4hren. Ausnahmen gelten schon l\u00e4nger f\u00fcr schwerste Verbrechen wie V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen und seit 2013 auch f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t von Kindern unter 12 Jahren (Art. 101 StGB und Art. 59 MStG). Diese Erg\u00e4nzung der genannten Kataloge f\u00fcr unverj\u00e4hrbare Delikte erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Volksinitiative \"f\u00fcr die Unverj\u00e4hrbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern\", bzw. von Artikel\u00a0123b der Bundesverfassung (BV, SR 101). Nach dieser Verfassungsbestimmung sind sowohl die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubert\u00e4t als auch die Strafe f\u00fcr solche Taten unverj\u00e4hrbar.</p><p>Gem\u00e4ss der medizinischen Fachliteratur beginnt der Prozess der Pubert\u00e4t ungef\u00e4hr im Alter von 9 Jahren bei den M\u00e4dchen und im Alter von 11 Jahren bei den Jungen. Der Bundesrat hatte daher im Sommer 2010 in der Vernehmlassung zum oben erw\u00e4hnten Gesetzgebungsprojekt ein Schutzalter von 10 Jahren vorgeschlagen. Aufgrund von Stellungnahmen, die haupts\u00e4chlich von medizinischen Organisationen stammten, hat der Bundesrat in der Botschaft und im Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments (Gesch\u00e4ft des Bundesrates 11.039) das Schutzalter auf 12 Jahre erh\u00f6ht. Der Pubert\u00e4tsprozess hat bei M\u00e4dchen und Jungen ab 12 Jahren sicher eingesetzt, so dass sie nicht mehr als Kinder vor der Pubert\u00e4t im Sinne von Artikel\u00a0123b BV betrachtet werden k\u00f6nnen. Dieser Einsch\u00e4tzung hat sich das Parlament in der Folge angeschlossen. Minderheitsantr\u00e4ge, die das Schutzalter auf 14 bzw. 16 Jahre festlegen wollten, wurden abgelehnt.</p><p>Das Strafgesetzbuch enth\u00e4lt aber namentlich f\u00fcr bestimmte Sexualstraftaten an Kindern unter 16 Jahren eine spezielle Verj\u00e4hrungsregelung, die einen erh\u00f6hten Schutz gew\u00e4hrleistet. Nach Artikel\u00a097 Absatz\u00a02 StGB dauert die Verfolgungsverj\u00e4hrung in diesen F\u00e4llen mindestens bis zum 25. Altersjahr des Opfers. Oft f\u00fchrt die ordentliche Verj\u00e4hrungsfrist zudem zu einer l\u00e4ngeren Frist. So stellen Sexualstraftaten an Kindern zumeist Verbrechen dar, f\u00fcr die eine ordentliche Verj\u00e4hrungsfrist von 15 Jahren gilt. Das heisst, dass diese Taten an einem Kind von 15 Jahren verj\u00e4hren, wenn dieses eine erwachsene Person von 30 Jahren geworden ist.</p><p>Die Unverj\u00e4hrbarkeit muss eine Ausnahme vom Grundsatz der Verj\u00e4hrbarkeit von Straftaten bleiben. Aus diesem Grund ist der Anwendungsbereich eher restriktiv zu umschreiben. Die Unverj\u00e4hrbarkeit bei Opfern ab 12 Jahren und mehr anzuwenden, w\u00fcrde zudem \u00fcber das Ziel der Volksinitiative, bzw. von Artikel\u00a0123b BV, hinausgehen. Denn diese wollte besonders junge Opfer sch\u00fctzen, die sich \u00fcber die Unrechtm\u00e4ssigkeit der an ihnen vorgenommenen Handlungen nicht im Klaren sind und sie nicht anzeigen k\u00f6nnen.</p><p>Diese \u00dcberlegungen sind nach wie vor g\u00fcltig. Am 2. Juni 2021 wurde bei der Beratung der Gesetzesvorlage zur Strafrahmenharmonisierung und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das ge\u00e4nderte Sanktionenrecht (Gesch\u00e4ft des Bundesrates 18.043) ein inhaltlich mit der vorliegenden Motion \u00fcbereinstimmender Antrag von Nationalrat Addor vom Nationalrat mit 123 zu 59 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1712763591137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}