{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213899,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213899,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3899","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geopolitische Lage in Eritrea. Sollte das SEM nicht seine Asylpolitik \u00fcberdenken?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich des Ernsts der Lage in Eritrea bewusst? Ist er sich insbesondere bewusst, dass regimekritische Menschen und solche, die desertiert sind, ohne Gerichtsverfahren festgehalten werden? Falls ja, wie rechtfertigt der Bundesrat die gegenw\u00e4rtige Politik gegenw\u00e4rtige Asylpolitikgegen\u00fcber Menschen aus der eritreischen Gemeinschaft?</p><p>2. Hat der Bundesrat Kenntnis von unterirdischen Gef\u00e4ngniszellen, in denen Regimegegnerinnen und -gegner sowie Deserteurinnen und Deserteure festgehalten werden, und weiss er, dass die Haftbedingungen in diesen Zellen einer Folter gleichkommen?</p><p>3. Erw\u00e4gt er eine \u00c4nderung der Praxis des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM), das zahlreiche Asylgesuche eritreischer Personen oder Gesuche um eine vorl\u00e4ufige Aufnahme abschl\u00e4gig beantwortet hat? Und wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass zahlreichen Menschen aus Eritrea der Fl\u00fcchtlingsstatus verweigert wurde?</p><p>4. Sollte ein Asylgesuch, das eine Person nach ihrer Desertion aus der eritreischen Armee stellt, nicht ein hinreichender Grund f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer Aufenthaltsbewilligung B sein? Falls nicht: Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass die Desertion aus einem Milit\u00e4rdienst, der einer zeitlich unbegrenzten Versklavung gleichkommt, nicht als hinreichender Asylgrund gilt?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat mit Menschen aus Eritrea, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, zu verfahren, da doch keine zwangsweise Wegweisung m\u00f6glich ist und die \u00fcberwiegende Mehrheit dieser Menschen aus Furcht vor Folter und Tod eine freiwillige R\u00fcckkehr verweigern w\u00fcrde? Erw\u00e4gt der Bundesrat, bestimmte F\u00e4lle neu zu beurteilen?</p><p>6. Anerkennt der Bundesrat, dass er die politische Lage in Eritrea untersch\u00e4tzt hat, als er hunderten eritreischen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern das Asyl verweigert hat?</p>","ReasonText":"<p>Eine k\u00fcrzlich erstellte Reportage des US-amerikanischen Senders Frontline, die im vergangenen Mai ausgestrahlt wurde, weist auf die dramatische geopolitische Lage in Eritrea hin. Die Reportage ist das Ergebnis einer f\u00fcnfj\u00e4hrigen journalistischen Recherche, f\u00fcr die Zeugenaussagen, verdeckt aufgenommenes Bildmaterial und Luftbilder eritreischer Gef\u00e4ngnisse ausgewertet wurden. Es entsteht das Bild eines diktatorischen Regimes, unter dem in Ermangelung eines Justizsystems zu willk\u00fcrlichen Verhaftungen und zu klaren F\u00e4llen von Folter kommt und unter dem die Haftbedingungen sogar die elementarsten Grundrechte verletzen. In zahlreichen Zeugenaussagen wird geschildert, dass der Milit\u00e4rdienst auf unbegrenzte Zeit angelegt ist und eigentlich einer institutionalisierten Sklaverei gleichkommt. Der Report erh\u00e4rtet zudem, was Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen in den vergangenen Jahren berichtet haben und was auch im Bericht \"Eritrea, National service, exit and return\" der ESAO von 2019, der vom SEM redigiert wurde, zum Ausdruck kommt.</p><p>Aber zurzeit wird in der Schweiz der Mehrheit der eritreischen Asylsuchenden der Fl\u00fcchtlingsstatus verweigert. Am 30. April 2021 hielten sich 9459 Menschen mit eritreischer Herkunft nur dank einer provisorischen Aufnahme in der Schweiz auf. Noch schlimmer ist, dass laut Statistiken des SEM 2019 rund 900 abgewiesene eritreische Personen Nothilfe beziehen mussten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1- 4 und 6: Wie der Bundesrat bereits mehrfach dargelegt hat (besonders ausf\u00fchrlich: Interpellation 18.3468 Mazzone, \"Eritrea. Mit welchen Quellen lassen sich bestimmte R\u00fcckf\u00fchrungen rechtfertigen?\"), unternimmt das f\u00fcr die Asyl- und Wegweisungspraxis der Schweiz zust\u00e4ndige Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) grosse Anstrengungen, um die Situation in Eritrea laufend und eingehend zu verfolgen. Dazu wertet es kontinuierlich aktuelle Berichte von UN-Organisationen, internationalen Menschenrechtsorganisationen, Forschern, Journalisten sowie weiteren vertrauensw\u00fcrdigen Quellen aus. Zus\u00e4tzlich unternimmt das SEM eigene Dienstreisen und unterh\u00e4lt regen Austausch mit Experten und Migrations\u00e4mtern anderer europ\u00e4ischer Staaten sowie dem Europ\u00e4ischen Unterst\u00fctzungsb\u00fcro f\u00fcr Asylfragen (EASO). Aufgrund der breit abgest\u00fctzten Quellenlage verf\u00fcgt das SEM \u00fcber ein aktuelles und differenziertes Bild der Lage in Eritrea. Entsprechend sind dem SEM auch die Gef\u00e4ngnisse und die Haftbedingungen in Eritrea bekannt.</p><p>Gest\u00fctzt auf s\u00e4mtliche verf\u00fcgbaren Informationen \u00fcberpr\u00fcft das SEM laufend seine Asyl- und Wegweisungspraxis und passt sie bei Bedarf an. In \u00dcbereinstimmung mit dem aktuellen Lagebild gilt seit dem Grundsatzurteil der Schweizerischen Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht BVGer) vom Dezember 2005 die Praxis, dass Dienstverweigerung und Desertion aus dem eritreischen Nationaldienst aufgrund der unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig harten und politisch motivierten Bestrafung zur Zuerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft und zur Asylgew\u00e4hrung f\u00fchren (vgl. <a href=\"http://www.ark-cra.ch/assets/resources/ark/emark/2006/03.htm\">EMARK 2006/3</a>). Diese Praxis gilt auch f\u00fcr exponierte oppositionelle Aktivisten bzw. Regimegegner. Personen, denen Asyl gew\u00e4hrt wurde, haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B.</p><p>Kommt das SEM im Einzelfall gest\u00fctzt auf diese Praxis und die Rechtsprechung des BVGer betreffend den Wegweisungsvollzug nach Eritrea zum Schluss, dass eine eritreische Person keine fl\u00fcchtlingsrechtlich relevante Verfolgung zu bef\u00fcrchten hat, und erweist sich der Wegweisungsvollzug als zumutbar, zul\u00e4ssig und m\u00f6glich, ist die Person nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen und muss die Schweiz folglich wieder verlassen.</p><p>Zu 5: Ausreisepflichtige Personen sind gehalten, an der Beschaffung g\u00fcltiger Reisepapiere mitzuwirken. Eine selbst\u00e4ndige R\u00fcckkehr nach Eritrea ist jederzeit m\u00f6glich. Der Umstand, dass die eritreischen Beh\u00f6rden die zwangsweise R\u00fcckkehr ihrer Staatsangeh\u00f6rigen nicht akzeptieren, vermag nichts an der Beurteilung der jeweiligen Asylgesuche zu \u00e4ndern. Treten jedoch im Einzelfall nach einer rechtskr\u00e4ftigen Asyl- und Wegweisungsverf\u00fcgung Gr\u00fcnde auf, welche in Bezug auf die Fl\u00fcchtlingseigenschaft oder den Vollzug der Wegweisung eine Neubeurteilung nahelegen, haben Betroffene jederzeit die M\u00f6glichkeit, diese Gr\u00fcnde mittels schriftlicher Eingabe - zum Beispiel im Rahmen eines Wiedererw\u00e4gungs- oder eines Mehrfachgesuchs - beim SEM geltend zu machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Clivaz Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503479560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Migration"}}