{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213925,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213925,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3925","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Elektronisches Patientendossier als Kommunikationsinfrastruktur nutzen und Zugriffsrechte vereinfachen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass das EPD benutzertauglich wird, Administration abbaut und f\u00fcr alle Betroffene einen Mehrwert bringt. Dabei sind insbesondere in folgenden Bereichen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen erforderlich: </p><p>- Die EPD-Infrastruktur soll als zentrale Grundlage f\u00fcr die Datenablage f\u00fcr Patientinnen und Patienten und den Datenaustausch f\u00fcr Gesundheitsfachpersonen im schweizerischen Gesundheitswesen genutzt werden,</p><p>- Die EPD-Infrastuktur darf f\u00fcr interoperable Zusatzdienste genutzt werden. Als priorit\u00e4re Anwendung ist f\u00fcr Gesundheitsfachpersonen ein gesch\u00fctzter Raum zu schaffen, in dem sie gesichert Daten einstellen und austauschen k\u00f6nnen. Auf die Daten erhalten Patientinnen und Patienten erst nach vorg\u00e4ngiger Konsultation bei einer Fachperson Zugriff*.</p><p>- Die Regelung der Zugriffsrechte soll auf Seite der Patientinnen und Patienten vereinfacht werden. Als Grundeinstellung erhalten alle Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf das Dossier. Die Patientinnen und Patienten erhalten die M\u00f6glichkeit, Leistungserbringer auszuschliessen (Opt-Out). Auf Wunsch kann auch die Grundeinstellung gew\u00e4hlt werden, wonach allen an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen der Zugriff einzeln oder gruppenweise** zu gew\u00e4hren ist (Opt-In).</p><p>*Beispiel zur Interoperabilit\u00e4t: Die Patienten sollen nicht \u00fcber einen Befundbericht erfahren, der im EPD eingestellt wird, dass sie Krebs haben. Das muss von den Fachpersonen m\u00fcndlich kommuniziert werden. Deshalb k\u00f6nnen die Daten erst nach der Konsultation ins eigentliche EPD eingestellt werden. Die Leistungserbringer haben das Bed\u00fcrfnis nach einem gesch\u00fctzten Briefkasten, der nur f\u00fcr Fachpersonen zug\u00e4nglich ist. Gem\u00e4ss dem geltenden Gesetz (oder vielmehr der Auslegung der BAG-Juristen) ist es nicht erlaubt, die EPD-Infrastruktur f\u00fcr diesen gesch\u00fctzten \"Leistungserbringer-Briefkasten\" zu nutzen.</p><p>** in Spit\u00e4lern oder Gruppenpraxen kann es sinnvoll sein, die Zugriffsrechte auf Gruppen zu erteilen (z.B. Kinderonkologie im Inselspital).</p>","ReasonText":"<p>Ziel des EPD ist die Patientensicherheit und die Qualit\u00e4tsoptimierung im Gesundheitswesen. Zudem sollte die Digitalisierung auch zu Vereinfachung der Administration f\u00fchren. H\u00fcrden im EPD f\u00fchren indes dazu, dass die Administration komplizierter wird und die EPD-Infrastruktur nicht f\u00fcr den Datenaustausch genutzt werden darf, was den Nutzen des EPD in Frage stellt und korrigiert werden muss. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion\u00e4rin. Im Sinne der Erh\u00f6hung des Nutzens und der Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) wurden im Rahmen des Berichts vom 11. August 2021 in Erf\u00fcllung des Postulates 18.4328 Wehrli \"Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner fl\u00e4chendeckenden Verwendung?\" eine Vielzahl an Massnahmen gepr\u00fcft und ausgef\u00fchrt, welche diesem Ziel entsprechen. Der Bericht ist auf der Internetseite des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit und auf derjenigen des Parlaments zu finden.</p><p>Zum ersten Punkt: Alle an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen haben Zugriff auf die Patientendaten, sofern die Patientin oder der Patient ihnen entsprechende Zugriffsrechte erteilt hat. Zudem haben Patientinnen und Patienten die M\u00f6glichkeit, eigene Daten im EPD zu erfassen und diese den behandelnden Gesundheitsfachpersonen zug\u00e4nglich zu machen.</p><p>Gesundheitsfachpersonen dokumentieren die Behandlung von Patientinnen und Patienten im Klinik- oder Praxisinformationssystem (KIS resp. PIS) der Gesundheitseinrichtung. In einem KIS/PIS als Prim\u00e4rsystem sind s\u00e4mtliche Daten abgelegt, welche der medizinischen Dokumentationspflicht unterliegen (Krankengeschichte). Das EPD hingegen ist ein Sekund\u00e4rsystem, wor\u00fcber nur die behandlungsrelevanten Daten, eine Teilmenge der Daten des KIS/PIS, abrufbar sind. Das EPD kann daher die KIS/PIS nicht ersetzen.</p><p>Damit Gesundheitsfachpersonen die Daten nicht sowohl im KIS/PIS als auch im EPD ablegen m\u00fcssen, erm\u00f6glicht eine sogenannt tiefe Integration des EPD ins KIS/PIS eine automatische \u00dcbermittlung der Daten ins EPD.</p><p>Zum zweiten Punkt: Wie im Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 18.4328 Wehrli dargelegt, sollen Zusatzdienste wie etwa eMedikation gef\u00f6rdert werden.</p><p>Das EPD stellt die Bed\u00fcrfnisse und das Recht der Patientinnen und Patienten auf informationelle Selbstbestimmung in den Vordergrund. Damit ist die Einsicht der Patientin oder des Patienten auf alle eigenen Daten im EPD von zentraler Bedeutung. Eine Aufweichung dieses Prinzips kann zu einem Vertrauensverlust der Patientinnen und Patienten gegen\u00fcber dem EPD f\u00fchren. Die technische Umsetzung dieser Massnahme im EPD w\u00e4re anspruchsvoll und w\u00fcrde zu zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fchren.</p><p>Im \u00dcbrigen liegt es in der Verantwortung der behandelnden Gesundheitsfachperson zu entscheiden, welche Daten wann im EPD bereitgestellt und somit f\u00fcr die Patientin oder den Patienten einsehbar sind. Dokumente, die f\u00fcr die Patientin oder den Patienten heikle Diagnosen enthalten, sollten daher erst nach m\u00fcndlicher Besprechung mit der zust\u00e4ndigen Gesundheitsfachperson im EPD bereitgestellt werden.</p><p>Zum dritten Punkt: Die geltende Zugriffssteuerung erm\u00f6glicht es den Patientinnen und Patienten, selber zu entscheiden, wer Einsicht in ihre Gesundheitsdaten hat. Patientinnen und Patienten, die nicht digital versiert sind, k\u00f6nnen sich von berechtigten Stellvertretungen, beispielsweise von Angeh\u00f6rigen, unterst\u00fctzen lassen. Mit dem in der Motion skizzierten Opt-Out h\u00e4tten faktisch alle Gesundheitsfachpersonen Einsicht in die Patientendaten, sofern die Patientinnen und Patienten gewisse Gesundheitsfachpersonen nicht vom Zugriff auf das EPD ausschliessen.</p><p>Aus Sicht des Datenschutzes und ebenfalls aus Sicht der informationellen Selbstbestimmung der Patientin oder des Patienten ist dies nicht erw\u00fcnscht. Das in der Motion angesprochene Opt-In-Modell entspricht der aktuellen Regelung der Zugriffsrechte, gem\u00e4ss der die Patientin oder der Patient die Zugriffsrechte einzeln oder gruppenweise erteilen kann. Zudem kann sie oder er die Gesundheitsfachpersonen erm\u00e4chtigen, ihre Zugriffsrechte an weitere Gesundheitsfachpersonen weiter zu geben, womit sie nicht jede Gesundheitsfachperson einer Spitalabteilung oder eines \u00c4rztenetzwerkes einzeln berechtigen muss.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1631059200000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1677456000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690504190397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Menschenrechte|Gesundheit"}}