{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213932,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213932,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3932","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wahl der Revisionsstelle von Compenswiss. Einhaltung der Regeln der guten Governance und Vermeidung von Interessenkonflikten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um die Regeln der guten Governance einzuhalten und m\u00f6gliche Interessenkonflikte zu vermeiden, wird der Bundesrat beauftragt, als Revisionsstelle von Compenswiss eine Treuh\u00e4nderin oder einen Treuh\u00e4nder zu w\u00e4hlen, der nicht gleichzeitig als Revisionsstelle einer Depotbank von Compenswiss t\u00e4tig ist.</p>","ReasonText":"<p>Compenswiss ist die \u00f6ffentlich-rechtliche Institution, die f\u00fcr die Verwaltung der Liquidit\u00e4t und des Verm\u00f6gens der AHV, IV und EO zust\u00e4ndig ist. Compenswiss ist dem Ausgleichsfondsgesetz unterstellt, das am 16. Juni 2017 vom Parlament verabschiedet wurde. </p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 dieses Gesetzes ist der Bundesrat f\u00fcr die Wahl der Revisionsstelle von Compenswiss auf Vorschlag des Verwaltungsrates zust\u00e4ndig. Auf Grund dieser Bestimmung hat der Bundesrat Ernst &amp; Young als Revisionsstelle von Compenswiss ab dem Gesch\u00e4ftsjahr 2019 bestimmt. Es ist zu beachten, dass bis 2018 die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle f\u00fcr die externe Revision von Compenswiss zust\u00e4ndig war.</p><p>Die Haupt-Depotbank f\u00fcr die AHV/IV/EO-Fonds ist die UBS. Die externe Revisionsstelle von UBS ist Ernst &amp; Young. Mit anderen Worten: Der Bundesrat hat den Treuh\u00e4nder, der auch als Revisor der Hauptdepotbank von Compenswiss t\u00e4tig ist, zum Revisor von Compenswiss ernannt. </p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Abs. 4 des Ausgleichsfondsgesetzes hat Compenswiss bei der vertraglichen Ausgestaltung ihrer Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Depotbanken sicherzustellen, dass ihre Revisionsstelle Zugang zu den relevanten Ergebnissen der externen Revision der Depotbanken hat. Sofern dies vertraglich vorgesehen ist, kann die Revisionsstelle von Compenswiss die Revisionsstelle der Depotbanken sogar mit zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfungen beauftragen.</p><p>In der Tat bedeutet dies, dass die Revisionsstelle von Compenswiss (Ernst &amp; Young) Zugang zu den Ergebnissen der externen Revision der Depotbank UBS (ebenfalls Ernst &amp; Young) haben muss. Mit anderen Worten:  Ernst &amp; Young muss Ernst &amp; Young informieren. Im Fall von Compenswiss und UBS bedeutet Artikel\u00a010, Absatz\u00a04 des Ausgleichsfondsgesetzes auch, dass Ernst &amp; Young Ernst &amp; Young mit zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfungen beauftragen kann.</p><p>Es gibt eindeutig ein Governance-Problem, das korrigiert werden muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Begriff der Revisionsstelle umfasst das Revisionsunternehmen, die Mitglieder des Pr\u00fcfungsteams und auch die Personen, welche die Pr\u00fcfungsdienstleistung beeinflussen k\u00f6nnen. Die Anforderungen an die Unabh\u00e4ngigkeit von Revisionsstellen sind in Artikel\u00a0728 des Bundesgesetzes betreffend die Erg\u00e4nzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (OR; SR 220) geregelt. Nach Absatz\u00a01 darf die Unabh\u00e4ngigkeit weder tats\u00e4chlich noch dem Anschein nach beeintr\u00e4chtigt sein. Die Bestimmungen \u00fcber die Unabh\u00e4ngigkeit gelten f\u00fcr alle an der Revision beteiligten Personen, f\u00fcr die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans der Revisionsstelle und f\u00fcr andere Personen mit Entscheidfunktion. Zudem d\u00fcrfen auch Arbeitnehmende der Revisionsstelle, die nicht an der Revision beteiligt sind, in der zu pr\u00fcfenden Gesellschaft weder Mitglied des Verwaltungsrates sein noch eine andere Entscheidfunktion aus\u00fcben (Art. 728 Abs. 3 und 4 OR). Das heisst, dass das gesamte Revisionsunternehmen unabh\u00e4ngig von der gepr\u00fcften Organisation sein muss, um als Revisionsstelle eingesetzt werden zu k\u00f6nnen, und nicht nur das jeweilige Pr\u00fcfungsteam. Wenn dasselbe Revisionsunternehmen f\u00fcr zwei verschiedene Organisationen Revisionsstelle und in Beziehung zum jeweiligen Rechtstr\u00e4ger unabh\u00e4ngig ist, sind folglich auch die beiden Revisionsstellen voneinander unabh\u00e4ngig. Anders w\u00e4re es, wenn dasselbe Revisionsunternehmen bei einer dieser beiden Organisationen ein Beratungsmandat h\u00e4tte. Beratungen, durch die das Risiko entsteht, als Revisionsstelle eigene Arbeiten \u00fcberpr\u00fcfen zu m\u00fcssen oder bei denen die Entscheidungsbefugnisse nicht klar bei der gepr\u00fcften Organisation liegen, sind mit der Unabh\u00e4ngigkeit nicht vereinbar (vgl. Art. 728 Abs. 2 Ziff. 4 OR).</p><p>Fondsgesellschaften d\u00fcrfen die von ihr aufgelegten Sonderverm\u00f6gen (Fonds) nicht selbst verwahren, damit dieses strikt vom Verm\u00f6gen der Gesellschaft getrennt bleibt. Die Verwahrungsaufgabe \u00fcbernimmt eine Depotbank. Damit die Revisionsstelle der compenswiss ihre Pr\u00fcfung vornehmen kann, ben\u00f6tigt sie den Zugang zu den Pr\u00fcfergebnissen der Revisionsstellen der Depotbanken. Ansonsten w\u00e4re ihre Pr\u00fcfung unvollst\u00e4ndig. Ob die jeweiligen Revisionsunternehmen wie bei compenswiss und UBS zuf\u00e4lligerweise identisch sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Eine solche Konstellation hat den Vorteil, dass keine Pr\u00fcfl\u00fccken zwischen den einzelnen beteiligten Organisationen entstehen k\u00f6nnen. F\u00fcr die Wahrnehmung des Revisionsmandats der compenswiss verf\u00fcgen nur sehr wenige Revisionsunternehmen \u00fcber die erforderlichen Ressourcen und Prozesse. Dasselbe gilt f\u00fcr die Revision von Banken. Sollte compenswiss die Revisionsstelle einer Depotbank aus der Liste der potenziellen Anbieter ausschliessen m\u00fcssen, w\u00fcrde dies die Auswahl an Revisionsunternehmen drastisch verkleinern und damit den Wettbewerb beeinflussen. Dies w\u00e4re klar nicht im Interesse der Versicherten.</p><p>Bei Ernst&amp;Young handelt es sich in Bezug auf compenswiss und die Depotbank UBS immer um Pr\u00fcfauftr\u00e4ge. Beide Revisionsmandate unterliegen klar definierten Regeln und den erw\u00e4hnten gesetzlichen Verpflichtungen. Neben den zivilrechtlichen Unabh\u00e4ngigkeitsbestimmungen hat ein Revisionsunternehmen bei der Pr\u00fcfung von Finanzinstituten wie der UBS auch die finanzmarktrechtlichen Bestimmungen zur Unvereinbarkeit einzuhalten (Finanzmarktpr\u00fcfverordnung [FINMA-PV; SR 956.161]). Eine Abh\u00e4ngigkeit der beiden Revisionsstellen voneinander ist damit ausgeschlossen, es besteht kein Interessenkonflikt und die gute Governance ist gegeben. Eine \u00c4nderung der aktuellen Regelung dr\u00e4ngt sich nicht auf, wie der Bundesrat bereits erl\u00e4utert hat (vgl. Frage 21.7348 Weichelt \"Revisionsstelle Compenswiss - Governanceprobleme\", Interpellation 21.3394 Weichelt \"Transparenz-, governance- und Kostenfragen stellen sich bei der Verwaltung der AHV-Gelder\"). Die vorgeschlagene Massnahme h\u00e4tte auf die Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstellen keinen Einfluss.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1630454400000)\/","SubmittedBy":"Weichelt Manuela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1712762656497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}