{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213933,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213933,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3933","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zur Antwort des Bundesrates auf die Frage 21.7571 bez\u00fcglich der Differenzierung zwischen Siedlungspolitik und rechtlichen Verfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf die Antwort des Bundesrats zur Fragestunde 21.7571 ergeben sich folgende kl\u00e4rende Fragen:</p><p>- Weshalb ignoriert der Bundesrat in seiner Antwort zu Frage 21.7571, dass es einzig um die Respektierung von, seit 1875, bestehendem j\u00fcdischen Grundeigentum geht? </p><p>- Warum ignoriert der Bundesrat, dass die betroffenen pal\u00e4stinensischen Bewohner in Sheikh Jarrah mit ihrem Rechtsweg via israelische Gerichte die Zust\u00e4ndigkeit dieser Gerichte anerkannt haben?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es sich mit seiner juristisch inkorrekten Antwort diejenigen unterst\u00fctzt, die keinen Moment vers\u00e4umen, Israel anzuprangern? Es geht hier weder um sogenannte Siedlungen noch um eine Zwangsaussiedlung. Israel konfisziert hier kein Privateigentum, niemand wird vom eigenen Grundeigentum vertrieben.</p>","ReasonText":"<p>Es ist Tatsache, dass israelische Gerichte aufgrund g\u00fcltiger Beweise wiederholt Privatland von Pal\u00e4stinensern anerkannt haben. An diesen Entscheiden st\u00f6rte sich die Schweiz offenbar nie. Bei Sheikh Jarrah geht es um nachweislich seit 1875 in j\u00fcdischem Besitz stehendes Grundeigentum. Die dortigen Bewohner konnten trotz endloser Gerichtsverfahren nicht beweisen, dass sie die rechtm\u00e4ssigen Grundeigent\u00fcmer sind. Da waren Beschwerdef\u00fchrer, deren Vorfahren bereits vor 1982 die j\u00fcdische Eigent\u00fcmerschaft anerkannt hatten. Einige gaben vor, sie h\u00e4tten das Grundeigentum 1991 (18 Jahre nach dessen Registrierung 1973 als j\u00fcdischen Besitz) von einem Unbekannten namens \"Ismail\" gekauft, Beweise f\u00fcr einen Kauf gab es aber nicht. Unbewiesen ist auch die Behauptung, ihnen seien die Liegenschaften von den jordanischen Beh\u00f6rden w\u00e4hrend der (illegalen) jordanischen Besetzung versprochen worden. Es wurden gef\u00e4lschte Dokumente vorgelegt. Mit ihrem definitiven Scheitern vor Gericht konfrontiert beanspruchten die pal\u00e4stinensischen Appellanten f\u00fcr sich den Status von Mietern, die als solche nicht aus den H\u00e4usern verwiesen werden konnten. Gem\u00e4ss Oberstem Gericht (1989) waren die Bewohner nun wie f\u00fcr Mieter \u00fcblich, Miete an den Grundeigent\u00fcmer zu zahlen. Sie verweigerten dies. Die Folge war ein Gerichtsverfahren gegen sie, das zu einem gerichtlichen R\u00e4umungsentscheid f\u00fchrte. Gerade in diesem Fall sollten nicht Vorurteile dominieren, sondern Fakten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zu einzelnen F\u00e4llen im Zusammenhang mit Eigentumstiteln in Sheikh Jarrah nicht Stellung.</p><p>Das V\u00f6lkerrecht bildet den Rechtsrahmen f\u00fcr die Analyse der gestellten Frage. Die Analyse lautet wie folgt:</p><p>Sheikh Jarrah befindet sich in Ost-Jerusalem. Ost-Jerusalem wurde w\u00e4hrend des Sechstagekriegs 1967 von Israel annektiert. Gem\u00e4ss Resolution 242 (1967) des UNO-Sicherheitsrates wird die Hoheit des Staats Israel jenseits der Grenzen, die vor dem Sechstagekrieg bestanden (Grenzen von 1967), nicht anerkannt. Da die UNO-Charta Annexionen verbietet, sind die Auswirkungen der Annexion Ost-Jerusalems nichtig. Dies gilt auch f\u00fcr die Wirkung israelischer Gesetze auf Ost-Jerusalem.</p><p>Nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht gelten die von Israel kontrollierten Gebiete ausserhalb der Grenzen von 1967 als besetzte Gebiete. Die Besetzung verleiht der Besatzungsmacht keine Souver\u00e4nit\u00e4t. Israel ist deshalb verpflichtet, die Situation aufrechtzuerhalten, die vor Beginn der Besetzung im Jahr 1967 herrschte. Israel ist es daher untersagt, dauerhafte Ver\u00e4nderungen im besetzten Gebiet vorzunehmen. Dazu z\u00e4hlen auch Ver\u00e4nderungen der demografischen Zusammensetzung der Gebiete.</p><p>Das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht verbietet die Zwangsumsiedlung von Personen ausserhalb des besetzten Gebiets. Als Zwangsumsiedlungen gelten sowohl die physische Vertreibung von Personen aus ihren Wohnorten als auch die faktische Erzwingung des Wegzugs durch die Schaffung eines von Zwang gepr\u00e4gten Umfelds oder durch andere Formen von Zwang. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zul\u00e4ssig im Falle einer Evakuierung, als vor\u00fcbergehende Massnahme, wenn die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung oder zwingende milit\u00e4rische Gr\u00fcnde es erfordern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1629849600000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|9|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1715704187640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1623974400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Gerichtswesen"}}