{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213988,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213988,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3988","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht im Rahmen eines \"modifizierten Status quo ante\" (R\u00fcckf\u00fchrung in bzw. Anbindung an den Bundesrat unter Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit der BA in der Strafverfolgung)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht vorzulegen. Die Reform soll sich im Rahmen des \"modifizierter Status quo ante\" gem\u00e4ss dem GPK-Bericht vom 22. Juni 2021 bewegen (siehe Medienmitteilung der GPK-S vom 22. Juni 2021 unter <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-gpk-s-2021-06-22.aspx?lang=1031\">https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-gpk-s-2021-06-22.aspx?lang=1031</a>). Dieses Modell geht von einer R\u00fcckf\u00fchrung in bzw. Anbindung an den Bundesrat unter Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit der BA in der Strafverfolgung aus.</p>","ReasonText":"<p>Mit Verweis auf den Bericht der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen vom 14. Januar 2021 zur pa.\u00a0iv. 19.479, beantragte die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangte, die Bestimmungen betreffend die Aufsicht \u00fcber die BA so zu \u00e4ndern, dass die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD f\u00fcr den administrativen Bereich und auf das BGer f\u00fcr den fachlichen Bereich eine wirksame Aufsicht gew\u00e4hrleistet. Die Kommission \"teilte das Anliegen der Initiative\". Zusammengefasst erachtete es die Kommission aber als sinnvoll, das Ergebnis der \"GPK-Inspektion\" abzuwarten und anschliessend gegebenenfalls eine grundlegende Reform vorzunehmen.</p><p>Mit dem am 22. Juni 2021 publizierten Schlussbericht beantragt die GPK den RK eine Gesetzesrevision im Bereich Aufsicht an die Hand zu nehmen. Im Sinne der Erw\u00e4gungen des Berichts sei mit vorliegender Motion ebenfalls das alternative Modell \"modifizierter Status quo ante\" zu pr\u00fcfen.</p><p>Pro memoria: Die BA stand von ihrer Schaffung an bis zum Inkrafttreten der sogenannten Effizienzvorlage 2002 unter der Aufsicht des Bundesrates bzw. des EJPD. Durch die Effizienzvorlage wurde die Aufsicht der BA in fachlicher Hinsicht der Anklagekammer des Bundesgerichtes unterstellt, belassen wurde aber die administrative Aufsicht beim Bundesrat bzw. beim EJPD. Am 1. April 2004 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona die Funktionen der ehemaligen Anklagekammer des Bundesgerichtes \u00fcbernommen.</p><p>Im Rahmen der Beratung zum Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz (08.066) wollte der Bundesrat die Aufsicht \u00fcber die BA verbessern, indem die Aufsicht \u00fcber die BA ausschliesslich dem Bundesrat zukommt. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen beantragte hingegen ein Modell, bei dem diese Aufsicht von einem Sondergremium wahrgenommen wird.</p><p>Die AB-BA ist seit dem 1. Januar 2011 im Amt und untersteht direkt der Aufsicht durch die Bundesversammlung, unabh\u00e4ngig vom Bundesrat, der Bundesverwaltung und den Gerichten. Mit der AB-BA habe man prim\u00e4r die politische Beeinflussung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rde ausschliessen wollen. Wie sich heute zeigt, ist jedoch das so geschaffene System verpolitisiert. Die AB-BA sollte deshalb zugunsten einer bundesr\u00e4tlichen Aufsicht wieder aufgehoben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem Erlass des Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetzes vom 19. M\u00e4rz 2010 (StBOG; SR 173.71) legte der Gesetzgeber fest, dass die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft (BA) durch ein besonderes Organ, die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft (AB-BA), ausge\u00fcbt werden soll. Er wich damit vom Entwurf des Bundesrates vom 10. September 2008 (BBl 2008 8189) zum StBOG ab, der noch eine Aufsicht durch den Bundesrat vorgeschlagen hatte. Hinter dem Entscheid des Gesetzgebers stand die \u00dcberlegung, dass die BA wegen ihrer teilweise richterlichen Befugnisse unabh\u00e4ngig von der Exekutive, gleichzeitig aber einer ebenfalls unabh\u00e4ngigen, starken und fachkundigen Aufsicht unterstellt sein muss. Diesen Anforderungen gen\u00fcgte nach Ansicht des damaligen Gesetzgebers die AB-BA am besten.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, das heutige Modell habe sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Die weitgehenden, zum Teil richterlichen Befugnisse der Bundesanwaltschaft rufen einerseits nach Unabh\u00e4ngigkeit dieser Beh\u00f6rde von der Exekutive, machen aber anderseits eine ebenfalls unabh\u00e4ngige und starke Aufsicht \u00fcber die BA erforderlich. Eine Aufsicht der BA durch die Exekutive vermag die Unabh\u00e4ngigkeit der BA weniger gut zu gew\u00e4hrleisten; dar\u00fcber hinaus fehlt es der Exekutive am erforderlichen Spezialwissen, um die Aufsicht wirksam wahrnehmen zu k\u00f6nnen. Auch eine R\u00fcckkehr zur geteilten Aufsicht, bei der die fachliche Aufsicht der Beschwerdekammer und die administrative dem Bundesrat zukam, erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll. Dieses System, wie es von 2002 bis 2011 galt, wies insbesondere den Mangel auf, dass die Abgrenzung der Zust\u00e4ndigkeiten unklar war und es deshalb zu negativen Kompetenzkonflikten zwischen den beiden Aufsichtsorganen kam.</p><p>Aus Sicht des Bundesrats ist daher am heutigen Modell grunds\u00e4tzlich festzuhalten; die von den Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen von National- und St\u00e4nderat (GPK) festgestellten M\u00e4ngel sind jedoch zu beheben.</p><p>Diesen Weg will auch das Parlament beschreiten: Der St\u00e4nderat hat am 15. September 2021 die Motion 21.3970 (Mo. RK-S. Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht) einstimmig angenommen. Der Nationalrat hat am 21. September 2021 die gleichlautende Motion 21.3972 seiner Kommission f\u00fcr Rechtsfragen mit 128 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die Motionen verlangen die Vorlage von Gesetzes\u00e4nderungen, welche die von der GPK festgestellten M\u00e4ngel im Rahmen des \"Status Quo Plus\" gem\u00e4ss dem Bericht der GPK vom 22. Juni 2021 beheben. Der Bundesrat hat dem Parlament die Annahme der beiden Motionen empfohlen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1635897600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1216|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1712762758760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1631491200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Strafrecht|Gerichtswesen"}}