{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214004,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214004,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4004","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Aufenthaltssicherheit und Zukunftsperspektiven f\u00fcr Gefl\u00fcchtete aus Afghanistan in der Schweiz und Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die aktuelle Situation in Afghanistan bewegt die Menschen auch in der Schweiz. Die Macht\u00fcbernahme der Taliban setzte einen traurigen Schlusspunkt hinter die gescheiterte Interventionspolitik.</p><p>Die Verh\u00e4ltnisse in Afghanistan erm\u00f6glichen keine R\u00fcckkehr f\u00fcr Gefl\u00fcchtete, die bereits hier sind. Und die Schweiz soll Beitrag leisten zum Schutz jener, die vor den Taliban fl\u00fcchteten.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, humanit\u00e4ren Visa f\u00fcr die erweiterten Familienangeh\u00f6rigen von hier anwesenden Afghan*innen auszustellen, um ihnen so die Einreise zu erm\u00f6glichen - so wie er dies im Syrienkonflikt getan hat?</p><p>2. Den \u00fcber 800 afghanischen Gefl\u00fcchteten, die in der Schweiz aktuell noch das Asylverfahren durchlaufen, kann rasch Asyl gew\u00e4hrt werden. Ist der Bundesrat bereit, diese h\u00e4ngigen Gesuche mit Priorit\u00e4t zu behandeln?</p><p>3. Ist er bereit, definitiv auf die R\u00fcckschaffung von afghanischen Gefl\u00fcchteten zu verzichten, welche einen abschliessend negativen Entscheid erhalten haben und die sich noch in der Schweiz befinden? Behandelt er deren Wiedererw\u00e4gungs- oder Zweitasylgesuche priorit\u00e4r?</p><p>4. Ist er bereit, alle anstehenden Dublin-R\u00fcckf\u00fchrungen von Afghan*innen per sofort auszusetzen, wenn Kettenabschiebungen nach Afghanistan drohen?</p><p>5. Eine R\u00fcckkehr der gut 11 500 Afghan*innen, die in der Schweiz den Status einer sogenannt \"vorl\u00e4ufigen Aufnahme\" haben, ist in den n\u00e4chsten Jahren kaum denkbar. Eine einfachere Integration auch ins Berufsleben, wie sie mit einem B-Ausweis m\u00f6glich ist, w\u00e4re im Interesse der Betroffenen ebenso wie im Interesse der Schweiz. Ist der Bundesrat bereit, proaktiv den Status der Betroffenen zu \u00fcberpr\u00fcfen? Wenn nein: ist er bereit, die Betroffenen proaktiv zu informieren, wie sie mit einem neuen Gesuch den Fl\u00fcchtlingsstatus B beantragen k\u00f6nnen?</p><p>6. Ist er bereit, ein Kontingent von Fl\u00fcchtlingen aus Afghanistan aufzunehmen - allenfalls auch besonders verletzliche Personen (Frauen, Familien, UMA), welche bereits fr\u00fcher fl\u00fcchteten, als Fl\u00fcchtlinge registriert sind und f\u00fcr die das UNHCR einen Bedarf f\u00fcr ein permanentes Resettlement festgestellt hat?</p><p>7. Wie stellt er sicher, dass alle fr\u00fcheren Mitarbeitenden der Schweiz und von ihr unterst\u00fctzter Organisationen inkl. Familien rasch ein humanit\u00e4res Visum erhalten?</p><p>8. Ist er bereit f\u00fcr Gesetzes\u00e4nderungen, welche es willigen St\u00e4dten und Kantonen erm\u00f6glicht, auf eigene Kosten zus\u00e4tzliche Fl\u00fcchtlinge aufzunehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr Mitglieder der Kernfamilie, also Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren, besteht die M\u00f6glichkeit eines Familiennachzugs im Rahmen der geltenden asyl- und ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen. Eine humanit\u00e4re Aktion analog der Syrien-Krise 2013 ist nicht vorgesehen. Die beiden Konflikte sind sehr unterschiedlich: W\u00e4hrend im syrischen B\u00fcrgerkrieg mehrere Millionen Menschen in die Nachbarstaaten fl\u00fcchteten, ist zurzeit die Lage in Afghanistan nach der Macht\u00fcbernahme durch die Taliban unklar. Die Ausreise aus Afghanistan ist derzeit kaum m\u00f6glich. Von Visaerleichterungen w\u00fcrden demnach vor allem Personen profitieren, die seit vielen Jahren im Iran und in Pakistan leben und damit nicht direkt an Leib und Leben bedroht sind. Ferner ist die afghanische Diaspora im Vergleich zur damaligen syrischen Diaspora viel gr\u00f6sser und damit auch der Kreis der m\u00f6glicherweise Anspruchsberechtigten. W\u00fcrde man heute dieselben Kriterien anwenden wie in der Syrien-Krise, k\u00f6nnten rund 11'000 Personen in der Schweiz solche Visaerleichterungen f\u00fcr nahe und entfernte Verwandte in Anspruch nehmen. Zum Vergleich: bei den Visaerleichterungen f\u00fcr Syrerinnen und Syrer konnten 2013 rund 2700 Personen in der Schweiz Visaerleichterungen f\u00fcr ihre Familienangeh\u00f6rigen in Anspruch nehmen. Pro Person in der Schweiz hatten sich bis zu 80 Familienangeh\u00f6rige f\u00fcr ein Einreisevisum gemeldet. Die Umsetzung der Visaerleichterungen im Jahre 2013 war denn auch logistisch sehr anspruchsvoll und f\u00fchrte zu massiven \u00dcberlastungen von Schweizer Auslandvertretungen. Dies f\u00fchrte zu monatelangen Wartezeiten f\u00fcr die Betroffenen, was im Widerspruch zum unmittelbaren und vor\u00fcbergehenden Charakter der damaligen Aktion stand.</p><p>2. Bei der Gesuchsbehandlung nimmt das SEM weiterhin den gesetzlichen Auftrag wahr, eine Einzelfallpr\u00fcfung vorzunehmen und jeder Person den Status zu gew\u00e4hren, den das Gesetz vorsieht. Im M\u00e4rz 2019 ist das revidierte Asylgesetz (AsylG; SR 142.31; AS 2018 2855) in Kraft getreten, das eine generelle Verfahrensbeschleunigung vorsieht. Diese Verfahrensbeschleunigung kommt selbstverst\u00e4ndlich auch bei afghanischen Staatsangeh\u00f6rigen zur Anwendung.</p><p>3. Aufgrund der Entwicklungen in Afghanistan hat das SEM am 11. August 2021 Wegweisungsvollz\u00fcge und deren Anordnung bis auf Weiteres sistiert. Bereits seit 2019 wurden keine Wegweisungen mehr vollzogen. Ob k\u00fcnftig Personen nach Afghanistan zur\u00fcckkehren m\u00fcssen, h\u00e4ngt von der Lageentwicklung vor Ort ab und ist Gegenstand laufender Abkl\u00e4rungen.</p><p>Die erw\u00e4hnte gesetzlich vorgesehene generelle Verfahrensbeschleunigung umfasst grunds\u00e4tzlich auch Folgegesuche. Diese werden entschieden, sofern die aktuelle Lageentwicklung in Afghanistan eine abschliessende Beurteilung zul\u00e4sst.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet es nicht als notwendig, allf\u00e4llige Dublin-R\u00fcckf\u00fchrungen von afghanischen Staatsangeh\u00f6rigen auszusetzen. Beim Dublin-Verfahren wird jeder Einzelfall individuell nach den konkreten Umst\u00e4nden gepr\u00fcft. Besonderes Augenmerk wird auf die derzeit schwierige Situation in Afghanistan gelegt. Stellt eine \u00dcberstellung in den f\u00fcr die Pr\u00fcfung des Asylgesuchs zust\u00e4ndigen Staat f\u00fcr die Person eine besondere H\u00e4rte dar, pr\u00fcft die Schweiz das Gesuch in eigener Zust\u00e4ndigkeit (sog. Souver\u00e4nit\u00e4tsklausel). Beim Dublin-Verfahren obliegt es aber grunds\u00e4tzlich dem zust\u00e4ndigen Dublin-Staat, allf\u00e4llige Wegweisungshindernisse zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das Dublin-System beruht auf der Pr\u00e4misse, dass alle EU- sowie die assoziierten Staaten ihre v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten.</p><p>5. F\u00fcr eine Neubeurteilung von abgeschlossenen Verfahren von Amtes wegen fehlt die gesetzliche Grundlage. Eine vorl\u00e4ufig aufgenommene Person hat die M\u00f6glichkeit, schriftlich ein Folgegesuch einzureichen. In diesem Gesuch hat sie detailliert darzulegen, vor welcher konkreten Gef\u00e4hrdung sie sich bei einer allf\u00e4lligen R\u00fcckkehr nach Afghanistan f\u00fcrchten w\u00fcrde. Je nach Inhalt wird das neue Gesuch als Wiedererw\u00e4gungs- oder Mehrfachgesuch behandelt. Aussicht auf Asylgew\u00e4hrung hat ein solches Gesuch allerdings nur dann, wenn die vorl\u00e4ufig aufgenommene Person zumindest glaubhaft machen kann, dass sie bei einer R\u00fcckkehr nach Afghanistan gezielt und aus einem fl\u00fcchtlingsrechtlich relevanten Motiv verfolgt w\u00e4re.</p><p>Die M\u00f6glichkeit der Stellung eines Folgegesuchs ist hinl\u00e4nglich bekannt (Art. 111b und Art. 111c AsylG). Der Bundesrat erachtet es deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht als notwendig, diesbez\u00fcglich speziell zu informieren.</p><p>6. Das laufende Resettlement-Programm 2020/21 sieht die Aufnahme von bis zu 1600 besonders vulnerablen Fl\u00fcchtlingen vor. Unter diesem Kontingent konnten bereits afghanische Fl\u00fcchtlinge aus der T\u00fcrkei ber\u00fccksichtigt werden. Der Bundesrat hat f\u00fcr die Jahre 2022/23 ein Kontingent von bis zu 1600 Resettlement-Fl\u00fcchtlingen beschlossen. Hinzu kommt ein \u00dcbertrag von bis zu 300 Personen des Resettlement-Kontingents 2020/21, welches aufgrund der Covid-19 Pandemie und der damit zusammenh\u00e4ngenden Reisebeschr\u00e4nkungen nicht vollumf\u00e4nglich ausgesch\u00f6pft werden wird. Im Rahmen des neuen Resettlement-Programms wurden \u00c4gypten, Libanon und die T\u00fcrkei als priorit\u00e4re Erstasyll\u00e4nder bestimmt. Beim Resettlement aus der T\u00fcrkei soll der Fokus auf die Aufnahme von vulnerablen Fl\u00fcchtlingen aus Afghanistan gelegt werden. Je nach Entwicklungen beh\u00e4lt sich der Bundesrat neue Priorisierungen vor. Die Schweiz wird eine allf\u00e4llige Beteiligung an einer international koordinierten Aufnahmeaktion pr\u00fcfen. Im Herbst soll eine von der EU-Kommission organisierte Konferenz zum Resettlement stattfinden, an der auch das UNHCR konkrete neue Bed\u00fcrfnisse kommunizieren d\u00fcrfte. Die Schweiz wird sich an der europ\u00e4ischen Diskussion beteiligen und in diesem Rahmen vorgebrachte Ersuchen des UNHCR betreffend die Aufnahme von besonders vulnerablen afghanischen Fl\u00fcchtlingen zusammen mit den Kantonen pr\u00fcfen. Massgebend f\u00fcr eine allf\u00e4llige Beteiligung der Schweiz wird der dringende humanit\u00e4re Bedarf sein, welcher sich aufgrund der aktuellen Situation ergibt.</p><p>7. Nach dem Entscheid der Schweiz vom 13. August 2021, ihre Vertretung in Kabul vor\u00fcbergehend zu schliessen und die lokalen Mitarbeitenden der DEZA sowie ihre Familienangeh\u00f6rigen in einer humanit\u00e4ren Aktion aufzunehmen, konnten in einer der umfangreichsten Evakuierungsaktionen der Schweiz insgesamt 387 Personen mit einem Bezug zur Schweiz aus Afghanistan ausgeflogen werden. Das EDA hat die Evakuierungsaktion am 27. August 2021 beendet.</p><p>Seither sind die M\u00f6glichkeiten, Personen direkt aus Afghanistan auszufliegen, sehr stark eingeschr\u00e4nkt. Wie die anderen westlichen Staaten verf\u00fcgt die Schweiz aktuell \u00fcber keine Vertretung in Afghanistan. Die Schweiz pr\u00fcft daher durch ihre Botschaft in Islamabad allf\u00e4llige Ausreisem\u00f6glichkeiten f\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige und ausl\u00e4ndische Personen mit einer g\u00fcltigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.</p><p>Afghaninnen und Afghanen, die das afghanische Staatsgebiet verlassen haben und in Gefahr sind, haben die M\u00f6glichkeit, in einer schweizerischen Auslandvertretung ein Gesuch f\u00fcr ein humanit\u00e4res Visum einzureichen. Das Schweizer Recht sieht vor, dass Personen, die konkret, unmittelbar und ernsthaft gef\u00e4hrdet sind, ein solches Gesuch pers\u00f6nlich bei einer schweizerischen Auslandvertretung einreichen k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss st\u00e4ndiger Praxis m\u00fcssen diese Personen einen engen und aktuellen Bezug zur Schweiz haben. Ein Schweiz-Bezug kann angenommen werden, wenn eine exponierende Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr eine staatliche Organisation der Schweiz bis unmittelbar vor Macht\u00fcbernahme der Taliban bestanden hat. Handelt es sich um eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr eine nichtstaatliche Organisation, muss diese Organisation vom Bund finanziell unterst\u00fctzt worden sein. Das pers\u00f6nliche Erscheinen auf der schweizerischen Vertretung ist jedoch unabdingbar, da nur so den Anforderungen bez\u00fcglich Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und \u00dcberpr\u00fcfung der Kriterien f\u00fcr die Erteilung eines humanit\u00e4ren Visums Rechnung getragen werden kann. Zudem kann ein solches Einreisevisum f\u00fcr die Schweiz nur von einer zur Visumserteilung befugten schweizerischen Beh\u00f6rde erstellt werden.</p><p>8. Das Schweizer Asylwesen folgt dem Prinzip der geteilten Verantwortung. Die Durchf\u00fchrung von Asylverfahren und die Direktaufnahme von schutzbed\u00fcrftigen Personen liegen in der Kompetenz des Bundes. Diese Personen werden den Kantonen zugeteilt, welche die Verteilung auf die Gemeinden organisieren. Diese bew\u00e4hrte Aufgabenteilung, die auf der verfassungsm\u00e4ssigen Gewaltenteilung zwischen Bund, Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden beruht, soll beibehalten werden. Hauptansprechpartner f\u00fcr die St\u00e4dte und Gemeinden sind daher ihre jeweiligen Kantone. Die St\u00e4dte und Gemeinden sind jedoch essentielle Akteure im Asylwesen, insbesondere im Bereich der Integration. Der Bundesrat ist daher bereit, ihre Anliegen bei der \u00dcberpr\u00fcfung der bundesweiten Zulassungspolitik zu ber\u00fccksichtigen. Ein Beispiel ist die Begleitgruppe Resettlement, in welcher der Schweizerische St\u00e4dteverband, der Schweizerische Gemeindeverband sowie VertreterInnen der Kantone aktiv in die Gestaltung der Resettlement-Programme der Schweiz miteinbezogen werden. Zudem hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) eine externe Studie in Auftrag gegeben, die die Erfahrungen anderer L\u00e4nder bei der Beteiligung der Zivilgesellschaft an humanit\u00e4ren Aufnahmeaktionen untersucht. Das SEM pr\u00fcft auf Basis dieser Studie, welche im Ausland angewandten Instrumente im Rahmen der bestehenden gesetzgeberischen Bestimmungen und finanziellen Grundlagen in der Schweiz m\u00f6glich sind. Die Begleitgruppe Resettlement ist sowohl bei der externen Studie wie auch bei der Analyse des SEM einbezogen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1632441600000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632960000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502972147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1631664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik|Migration"}}