{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214011,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214011,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4011","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Klageberechtigung des Bundes im Bereich des unlauteren Wettbewerbs","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht vor, dass der Bund klagen kann, namentlich wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland bedroht oder verletzt ist und die in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffenen Personen im Ausland ans\u00e4ssig sind oder wenn die Interessen mehrerer Personen oder einer Gruppe von Angeh\u00f6rigen einer Branche oder andere Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind (Art. 10 Abs. 3 UWG).</p><p>In seinem Urteil vom 1. Dezember 2020 (Urteil 4A_235/2020) spricht das Bundesgericht dem SECO die Klageberechtigung ab, weil das SECO nicht eine ausreichend grosse Anzahl Beschwerden erhalten habe und dem angeklagten Unternehmen Praktiken vorwerfe, die das SECO selbst als problematisch bezeichne, gegen die es jedoch keine Beschwerde erhalten habe. Die Tatsache, dass ein Internetangebot sich an eine Vielzahl von Personen auf der ganzen Welt richtet und dass mehrere Organisationen in den betroffenen L\u00e4ndern gegen die Verkaufspraktiken Beschwerde eingereicht haben, hat den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern auch nicht f\u00fcr eine Bejahung der Aktivlegitimation des SECO ausgereicht.</p><p>Mit der UWG-Revision von 2009 sollte dem SECO bei einem \"unlautere[n] Verhalten eines gewissen Ausmasses mit einer gr\u00f6sseren Zahl von Opfern [...]\" (BBl 2009 6151 S. 6180) die Klageberechtigung einger\u00e4umt werden - dies, um die durch unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken im In- und Ausland gef\u00e4hrdeten Interessen von Schweizer KMU und Konsumentinnen und Konsumenten besser zu verteidigen. </p><p>Praktisch alle EU- und OECD-Staaten \u00fcberwachen die Lauterkeit des Wettbewerbs von Amtes wegen. In der Schweiz werden die Schw\u00e4chen unseres Systems mit der j\u00fcngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts augenf\u00e4llig.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Verlangt das UWG zwingend, dass das SECO gegen unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken nur dann klagen kann, wenn es eine bestimmte Anzahl Beschwerden erhalten hat und den Inhalt der Beschwerden darlegt? Wenn ja, wie kann einer Bedrohung vorgebeugt werden, die ja voraussetzt, dass sich das Risiko noch nicht verwirklicht hat?</p><p>2. Welche L\u00fccken stellt der Bundesrat bez\u00fcglich der Aktivlegitimation des SECO fest und wie k\u00f6nnen sie geschlossen werden?</p><p>3. K\u00f6nnten Anwendung und Einhaltung des UWG nicht gest\u00e4rkt werden, wenn das SECO die Lauterkeit des Wettbewerbs von Amtes wegen \u00fcberwachen und ihm die Kompetenz zur direkten Sanktionierung einger\u00e4umt w\u00fcrde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241; UWG) kann der Bund vertreten durch das SECO eine zivil- oder strafrechtliche Klage gegen unlautere Wettbewerbspraktiken einreichen, wenn er dies als n\u00f6tig erachtet und wenn Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind oder wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland bedroht oder verletzt ist. Somit kann der Bund handeln, wenn die unlautere Praktik in ihrem Gewicht und ihrer Bedeutung \u00fcber den Einzelfall hinausreicht und eine grunds\u00e4tzliche Kl\u00e4rung geboten erscheinen l\u00e4sst. Durch ein (juristisches) Vorgehen des Bundes soll also vermieden werden, dass andere Personen einer unlauteren Gesch\u00e4ftspraktik zum Opfer fallen. Bei einer Zivilklage obliegt der Nachweis, dass Kollektivinteressen verletzt oder bedroht sind, dem Bund (Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; BBl 2009 6151 S. 6181). In seinem Entscheid vom 1. Dezember 2020 hat das Bundesgericht in einer Zivilsache festgehalten, dass der Bund auch bei unlauteren Wettbewerbspraktiken auf einer Website, die sich an ein breites Publikum in der Schweiz und in anderen L\u00e4ndern richtet, nur klageberechtigt ist, wenn er eine bestimmte Anzahl Beschwerden erhalten hat (BGer 4A_235/2020 vom 1.12.2020, Erw. 4.2, 4.3, 4.4 und 4.5), wobei die notwendige Anzahl Beschwerden zum Nachweis der Aktivlegitimation im jeweiligen Fall von der Schwere des Verstosses gegen das UWG abh\u00e4nge. Diesbez\u00fcglich r\u00e4umt das oberste Gericht ein, dass bei gravierenden Verst\u00f6ssen allenfalls schon eine einzelne Beschwerde oder eine geringe Zahl gen\u00fcge (BGer vom 1.12.2020, Erw. 4.2 letzter Absatz). Diese Rechtsprechung geht somit davon aus, dass zur Einreichung einer Zivilklage die wirtschaftlichen Interessen mehrerer Personen verletzt sein m\u00fcssen und dass der Bund entsprechende Beschwerden erhalten haben muss. Die Voraussetzungen f\u00fcr das Einreichen einer Zivilklage scheinen streng, insbesondere im digitalen Zeitalter und im Falle einer Website, die klar gegen das UWG verst\u00f6sst und sich offensichtlich an eine Vielzahl Personen in der Schweiz und im Ausland richtet. Erh\u00e4lt der Bund Beschwerden gegen eine Website, so muss er sich zumindest bei Zivilverfahren zwingend darauf beschr\u00e4nken, nur gegen diejenigen Verhaltensweisen zu klagen, f\u00fcr die eine ausreichende Anzahl Beschwerden vorliegt. Nur der Gesetzgeber kann die erforderlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Aktivlegitimation des Bundes pr\u00e4zisieren und lockern.</p><p>3. Zur Durchsetzung des UWG reicht der Bund in erster Linie Strafklagen gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 und gem\u00e4ss Artikel\u00a023 UWG ein. Strafverfahren vor kantonalen Strafgerichten sind oftmals langwierig. Eine Aufsicht von Amtes wegen durch den Bund und eine Entscheidungsbefugnis, allenfalls kombiniert mit einer direkten Sanktionsbefugnis, k\u00f6nnten wirksamer sein, w\u00fcrden aber nicht nur mehr personelle und finanzielle Ressourcen bei der Bundesverwaltung, sondern auch einen Systemwechsel im UWG erfordern. Insbesondere m\u00fcsste ein Verwaltungsverfahren eingef\u00fchrt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1636502400000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|15|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501611217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1631664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Wirtschaft|Gerichtswesen"}}