{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4076","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Der Grundsatz des Lebensmittelpunkts soll wieder eindeutig anwendbar sein","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, dass der Grundsatz des Lebensmittelpunkts wieder eindeutig anwendbar ist. Dieser Grundsatz soll ein zentrales und systematisch anzuwendendes Kriterium f\u00fcr die Erteilung und die Erneuerung von Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sein.</p>","ReasonText":"<p>Im Lauf des letzten Jahres wurde das Konzept des \"Lebensmittelpunkts\" als Beurteilungskriterium bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts aufgeweicht. Eine erste Anpassung erfolgte im November 2020 mit zwei Urteilen zu zwei 6 bzw. 5 Jahre zur\u00fcckliegenden Tessiner F\u00e4llen. Dort heisst es ganz knapp zusammengefasst: Der Aspekt des Lebensmittelpunkts einer Person, auf den sich die Tessiner Beh\u00f6rden stark st\u00fctzen, hat in Wirklichkeit nur eine beschr\u00e4nkte Tragweite; er ist in erster Linie relevant in Bezug auf das Erl\u00f6schen einer Bewilligung, ist aber auch in diesem Fall nicht das Hauptkriterium, auf das sich der Entscheid st\u00fctzen soll.</p><p>Am 3. September 2021 f\u00e4llte das Bundesgericht zwei weitere Urteile, in denen es die eigene Praxis betreffend die Erteilung von ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen pr\u00e4zisierte. Demnach setzt die Aufrechterhaltung einer Aufenthaltsbewilligung eine minimale Pr\u00e4senz in der Schweiz voraus. F\u00fcr die Definition dieser minimalen Pr\u00e4senz habe der Gesetzgeber jedoch auf eine Ankn\u00fcpfung an das Kriterium des Lebensmittelpunktes oder des Wohnsitzes verzichtet.</p><p>Diese Urteile des Bundesgerichts schaffen aber ein Konzept ab, das ein zentraler Grundsatz f\u00fcr die Erteilung und die Erneuerung von Aufenthaltsbewilligungen war. Hatte eine Person den Lebensmittelpunkt in unserem Land, so war dadurch gew\u00e4hrleistet, dass den Prinzipien der Integration und der Kenntnisse des Landes, seiner Bev\u00f6lkerung und derer Gewohnheiten m\u00f6glichst nachgelebt wurde. Wird dieser Grundsatz jetzt aufgehoben, so wird es vermutlich zu einer starken Zunahme an Aufenthaltsbewilligungen kommen, vor allem in den Grenzkantonen, da Bewilligungen an Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erteilt werden, die keinerlei Verbindung mit unserem Land haben. Eine Ausl\u00e4nderin oder ein Ausl\u00e4nder k\u00f6nnte so von einer Aufenthaltsbewilligung mit allen sich daraus ergebenden Vorteilen profitieren und faktisch im Ausland leben, was viel geringere Kosten f\u00fcr den eigenen Haushalt mit sich bringt.</p><p>Das Parlament soll daher daf\u00fcr sorgen, dass dieses sinnvolle Konzept, das sich als wirksam und fair erwiesen hat, wieder anwendbar wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die j\u00fcngere Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Erl\u00f6schen der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bei einer Verlegung des Wohnsitzes respektive des Lebensmittelpunktes ins Ausland Auswirkungen auf die bisherige Praxis der Kantone hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, aber weiterhin in der Schweiz als Grenzg\u00e4ngerinnen oder Grenzg\u00e4nger arbeiten und t\u00e4glich oder an den Wochenenden an den Wohnsitz im Ausland zur\u00fcckkehren. Bei dieser Ausgangslage erl\u00f6schen diese Bewilligungen gem\u00e4ss der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht mehr.</p><p>Im Dezember 2021 hat das Bundesgericht ein weiteres Urteil ver\u00f6ffentlicht (2C_5/2021 vom 2. Dezember 2021), das die in der Motion erw\u00e4hnte Sachlage wohl entsch\u00e4rfen sollte. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts ist folglich noch im Fluss. Bei einer Annahme der vorliegenden Motion w\u00e4re diese Entwicklung bei den weiteren Arbeiten ebenfalls zu ber\u00fccksichtigen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Marchesi Piero","BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311061770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632355200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration"}}