{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4102","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ein gr\u00fcnes Blinklicht, um Rettungsdienste bei Fahrten im Privatfahrzeug in Notf\u00e4llen besser sichtbar zu machen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bezugnehmend auf die Begr\u00fcndung ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hatte der Bundesrat Kenntnis von der M\u00f6glichkeit, die Feuerwehrleute in Quebec nunmehr haben?</p><p>2. Was h\u00e4lt der Bundesrat von dieser M\u00f6glichkeit? Ist er der Auffassung, dass diese von Interesse ist f\u00fcr die in der Schweiz t\u00e4tigen Rettungsdienste?</p><p>3. Hat der Bundesrat sich bereits mit der Frage besch\u00e4ftigt, ob - abgesehen von der Nutzung von Blaulicht, das Einsatzfahrzeugen vorbehalten ist - ein System zur Erkennung von Einsatzkr\u00e4ften oder eine Vortrittsregel zu ihren Gunsten sinnvoll ist? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht?</p>","ReasonText":"<p>Seit dem Inkrafttreten am 1. April 2021 der Regelung in Bezug auf das gr\u00fcne Blinklicht k\u00f6nnen Feuerwehrleute in Quebec ein solches mitgef\u00fchrtes Blinklicht verwenden, wenn sie in Notf\u00e4llen ihr Privatfahrzeug f\u00fcr die Fahrt zur Brandwache oder zum Einsatzort nutzen m\u00fcssen.</p><p>Das gr\u00fcne Blinklicht macht die Feuerwehrleute bei Fahrten im Privatfahrzeug in Notf\u00e4llen besser sichtbar und soll so die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die Dringlichkeit eines Rettungseinsatzes aufmerksam machen. Es erlaubt den Mitgliedern der Feuerwehr beispielsweise, auf dem Pannenstreifen zu fahren oder ihr Fahrzeug jederzeit anzuhalten, wenn es die Umst\u00e4nde erfordern. Das gr\u00fcne Blinklicht f\u00fchrt zwar zu freiwilligen Zugest\u00e4ndnissen der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die Einsatzkr\u00e4fte, es gew\u00e4hrt den Nutzerinnen und Nutzern aber weder ein besonderes Vortrittsrecht, noch erlaubt es ihnen, die signalisierte H\u00f6chstgeschwindigkeit zu \u00fcberschreiten. Die geltende Strassensignalisation muss bei Verwendung des gr\u00fcnen Blinklichts jederzeit eingehalten werden.</p><p>In Notfallsituationen z\u00e4hlt jede Minute. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand beispielsweise sinkt die \u00dcberlebenschance einer Person jede Minute, in der sie nicht behandelt wird, um 10\u00a0Prozent. Somit hat eine Person bei einem Herzstillstand nach nur 10 Minuten keine \u00dcberlebenschance mehr. Im Brandfall sind die ersten Minuten ebenfalls entscheidend. Ein Wohnungsbrand kann sich leicht innerhalb weniger Minuten auf ein ganzes Geb\u00e4ude ausweiten. In diesen beiden sowie vielen weiteren F\u00e4llen ist die Zeit, die die Rettungskr\u00e4fte bei ihrer Fahrt zum Einsatzort gewinnen k\u00f6nnen, entscheidend. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr zwischen ihrem Wohnort und ihrer Brandwache sowie f\u00fcr die Mitglieder der Stiftung First Responders, die sich selbstst\u00e4ndig an den Standort einer Person begeben, die einen Herzstillstand erleidet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat durch die vorliegende Interpellation von der regionalen Regelung in der kanadischen Provinz Quebec Kenntnis erhalten.</p><p>2. Das Schweizer Recht sieht Blaulichter vor an Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Sanit\u00e4t und des Zolls. Gelbe Gefahrenlichter sind zur Kennzeichnung von Fahrzeugen vorgesehen, die f\u00fcr die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmenden eine nicht leicht erkennbare Gefahr bilden.</p><p>Fahrzeuge mit eingeschalteten Blaulichtern haben eine Sonderstellung: Sie d\u00fcrfen in gewissem Umfang und insbesondere unter Beachtung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von den Verkehrsregeln abweichen. Die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmenden sind dabei verpflichtet, diesen den Vortritt zu gew\u00e4hren, n\u00f6tigenfalls auch durch unter normalen Umst\u00e4nden nicht zul\u00e4ssige Fahrman\u00f6ver wie beispielsweise das Befahren eines Trottoirs.</p><p>In Quebec profitieren die mit gr\u00fcnen Blinklichtern ausgestatteten privaten Fahrzeuge nicht von besonderen Vortrittsrechten, jedoch von der M\u00f6glichkeit, den Seitenstreifen zu befahren und das Fahrzeug ausserhalb von signalisierten Parkfeldern abzustellen. Bedingung f\u00fcr die Ausr\u00fcstung des Privatfahrzeuges respektive die Nutzung ist die Anstellung bei einer Feuerwehr und ein dreist\u00fcndiges Training.</p><p>Der Bundesrat l\u00e4sst die Ausr\u00fcstung von Fahrzeugen mit Blaulichtern und Gefahrenlichtern sowie deren Verwendung im Strassenverkehr nur sehr beschr\u00e4nkt zu, weil jedes Abweichen von den Verkehrsregeln die Verkehrssicherheit beeintr\u00e4chtigt. Zudem wirkt er dadurch einer Abstumpfung der \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmenden entgegen, die eintreten w\u00fcrde, wenn h\u00e4ufig Fahrzeuge mit Blaulicht sich den Vortritt verschaffen wollten. Daran will der Bundesrat festhalten. Auf Hauptstrassen in der Schweiz sind Seitenstreifen wenig verbreitet. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Vorteile der Regelung aus Quebec in der Schweiz kaum zum Tragen kommen. Demgegen\u00fcber besteht die Gefahr, dass das gr\u00fcne Blinklicht von den anderen Verkehrsteilnehmenden falsch interpretiert wird. Der Bundesrat erachtet die Sicherstellung einer beschr\u00e4nkten Anzahl unmissverst\u00e4ndlicher Warnsignale als essentiell.</p><p>3. Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Verwendung von Privatfahrzeugen im Rahmen von dringlichen Einsatzfahrten. Die Verordnung vom 27. September 2019 des UVEK \u00fcber Blaulichter und wechselt\u00f6nige Zweiklangh\u00f6rner (SR 741.438) bietet bereits die M\u00f6glichkeit, Privatfahrzeuge von hauptberuflichen Angeh\u00f6rigen gewisser Berufsgruppen unter strengen Voraussetzungen mit einem Blaulicht auszustatten.</p><p>Aus den dargelegten Gr\u00fcnden lehnt es der Bundesrat ab, weitere Formen der Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen einzuf\u00fchren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Pointet Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|48|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103223837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632787200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Verkehr|Gesundheit"}}