{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214104,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214104,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4104","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer, insbesondere \u00fcber deren Finanzanlagen, ihrer Aufgabe gewachsen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Weil wir die Informationen, um die wir ersucht hatten, nicht erhalten haben, haben wir das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz um \u00dcbermittlung der faktischen und konjunkturellen Elemente ersucht, die es ihm erlauben, seine Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer auszu\u00fcben und insbesondere eine Meinung zu bilden im Hinblick auf die Genehmigung der Pr\u00e4mien.</p><p>1. Laut T\u00e4tigkeitsbericht des BAG \u00fcber die Aufsicht \u00fcber die soziale Kranken- und Unfallversicherung 2020 hat das BAG die Kompetenz von den Krankenversicherern nicht nur zu verlangen, dass sie die zur Genehmigung eingereichten Pr\u00e4mien zu senken, sondern auch sie zu erh\u00f6hen. (S. 12)</p><p>In wie vielen F\u00e4llen hat das BAG w\u00e4hrend des Genehmigungsprozesses 2021 eine Erh\u00f6hung der Pr\u00e4mien verlangt? Und in wie vielen F\u00e4llen eine Senkung?</p><p>Ist das BAG bereit, jeweils im September bei der j\u00e4hrlichen Pr\u00e4mienbekanntgabe diese Informationen vollst\u00e4ndig offenzulegen?</p><p>2. Die Krankenversicherer legen rund 17 Milliarden auf dem Finanzmarkt an (Obligationen, Aktien, derivative Finanzinstrumente usw.). Die Artikel\u00a018 ff. der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) enthalten eine Reihe von Anlagevorschriften. Mit den Anlagen ist \"ein marktgerechter Ertrag\" anzustreben.</p><p>Nach welchen Kriterien beurteilt das BAG, ob ein Ertrag marktgerecht ist oder nicht?</p><p>Pr\u00fcft das BAG j\u00e4hrlich, ob der Ertrag der Versicherer marktgerecht ist oder nicht?</p><p>Wird die Einhaltung der Anlagevorschriften j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft? Wenn ja, ist das BAG bereit, das Ergebnis dieser Pr\u00fcfung in seinem T\u00e4tigkeitsbericht bekanntzugeben und die Anzahl Unregelm\u00e4ssigkeiten, die es festgestellt hat, zu konkretisieren (dies ist im T\u00e4tigkeitsbericht 2020 nicht der Fall)?</p><p>3. Der T\u00e4tigkeitsbericht des BAG \u00fcber die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung 2020 weist darauf hin, dass verschiedene Krankenversicherer die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten haben (beispielsweise das Verbot der vorzeitigen Pr\u00e4mienbekanntgabe).</p><p>Werden solche Verfehlungen sanktioniert? Wenn ja, wie? Ist das BAG bereit, in seinem T\u00e4tigkeitsbericht dar\u00fcber fortan zu berichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat im Herbst 2021 rund 266'000 Pr\u00e4mien f\u00fcr das Jahr 2022 genehmigt. Davon hat es zuvor 16'844 Pr\u00e4mien nach oben und 78'802 Pr\u00e4mien nach unten \u00e4ndern lassen. Von den Senkungen waren sehr viele Versicherte betroffen, da die Korrekturen unter anderem auch bei einigen grossen Krankenversicherern durchgef\u00fchrt wurden.</p><p>Im Herbst 2020 hat das BAG rund 274'000 Pr\u00e4mien f\u00fcr das Jahr 2021 genehmigt. Davon hat es zuvor 24'430 Pr\u00e4mien nach oben und 38'628 Pr\u00e4mien nach unten \u00e4ndern lassen.</p><p>Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG, SR 832.12) verpflichtet die Versicherer, mit ihren Pr\u00e4mien die kantonal unterschiedlichen Kosten zu decken (Art. 16 Abs. 3 KVAG). Das heisst, dass jeder Versicherer mit seinen Pr\u00e4mien seine Kosten decken muss und dies in jedem Kanton, in welchem er t\u00e4tig ist. Das BAG hat die erw\u00e4hnten Pr\u00e4mien\u00e4nderungen nach oben und unten verlangt, damit die Versicherer diese Vorgabe einhalten.</p><p>Eine Publikation der Anzahl Pr\u00e4mienanpassungen bei der Pr\u00e4miengenehmigung tr\u00e4gt nicht zur Transparenz f\u00fcr die Versicherten bei. F\u00fcr die Versicherten sind lediglich die genehmigten Pr\u00e4mien relevant. Der Bundesrat hat die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV, SR 832.121) bez\u00fcglich des Reserveabbaus auf den 1. Juni 2021 ge\u00e4ndert (Art. 26 KVAV). Die neuen Bestimmungen wurden bei der Genehmigung der Pr\u00e4mien f\u00fcr 2022 erstmals angewendet. Deshalb wird das BAG voraussichtlich in seinem T\u00e4tigkeitsbericht \u00fcber die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung f\u00fcr 2021 die Anzahl Pr\u00e4minenanpassungen summarisch angeben.</p><p>2. Das BAG pr\u00fcft j\u00e4hrlich, ob die Versicherer marktkonforme Renditen erwirtschaftet haben. Die Versicherer sind verpflichtet, dem BAG die Aufteilung ihres Anlageverm\u00f6gens auf drei Anlageklassen (Aktien, Immobilien und Obligationen) auf einen Stichtag anzugeben. Zur Beurteilung der Kapitalertr\u00e4ge zieht das BAG Kennzahlen (Benchmarks) f\u00fcr diese Anlageklassen heran. Mit diesen Kennzahlen berechnet es eine hypothetische Ziel-Rendite und vergleicht diese mit der erreichten Rendite.</p><p>Die externen Revisionsgesellschaften der Versicherer pr\u00fcfen j\u00e4hrlich, ob diese die Anlagevorschriften einhalten. Dazu hat das BAG zwei Pr\u00fcfinstrumente ausgearbeitet. Stellt die externe Revisionsstelle einen Verstoss gegen eine Vorschrift fest, setzt sie dem Versicherer eine Frist, um diesen zu beheben. Das BAG pr\u00fcft die Beanstandungen der externen Revisionsstellen j\u00e4hrlich und ver\u00f6ffentlicht die Ergebnisse seiner Pr\u00fcfung in allgemeiner Form in seinem erw\u00e4hnten T\u00e4tigkeitsbericht. Die Beanstandungen sind von sehr unterschiedlicher Bedeutung. Das BAG h\u00e4lt es deshalb f\u00fcr nicht aussagekr\u00e4ftig, die Anzahl der Beanstandungen zu ver\u00f6ffentlichen.</p><p>3. Das KVAG sieht zwei Arten von \"Sanktionen\" vor:</p><p>a) Strafbestimmungen.</p><p>Diese stellen nur die in den Artikeln 53 und 54 KVAG ausdr\u00fccklich genannten Gesetzesverst\u00f6sse unter Strafe. Ein Verstoss gegen das Verbot, die Pr\u00e4mien vorzeitig zu kommunizieren, geh\u00f6rt nicht dazu.</p><p>b) Sichernde Massnahmen nach Artikel\u00a038 KVAG.</p><p>Das BAG als Aufsichtsbeh\u00f6rde muss bei der Anordnung von Massnahmen den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit beachten. So fallen die in Artikel\u00a038 Absatz\u00a02 KVAG namentlich aufgef\u00fchrten Massnahmen beim \u00fcberwiegenden Teil der aufsichtsrechtlichen Feststellungen ausser Betracht. Deshalb hat das BAG die beiden Versicherer, die im Jahr 2020 das Verbot, die Pr\u00e4mien vorzeitig zu kommunizieren, verletzt haben, ger\u00fcgt. Es entscheidet aufgrund dieses Grundsatzes und einer Interessenabw\u00e4gung, ob und in welcher Form es eine sichernde Massnahme nach Art. 38 KVAG ver\u00f6ffentlicht (z.B. in seinem erw\u00e4hnten T\u00e4tigkeitsbericht).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637712000000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503499490)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632787200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}