{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214151,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214151,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4151","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Klima und \u00dcberschwemmungen. Eine st\u00e4rkere Rolle des Bundes und eine neue Juragew\u00e4sserkorrektion?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Sommer 2021 gingen schwere Regenf\u00e4lle \u00fcber der Schweiz nieder. Dies hat mehrere unerw\u00fcnschte Auswirkungen gezeitigt. In mehreren Regionen der Schweiz stieg der Wasserpegel auf spektakul\u00e4re Weise an. Insbesondere der Drei-Seen-Region - und in ihrem Einzugsgebiet der Thunersee sowie die Stadt Bern - erlebten besonders hohe und bedrohliche Wasserst\u00e4nde.</p><p>Die Niederschl\u00e4ge haben an mehreren Orten zu katastrophalen Hochwassern und \u00dcberschwemmungen gef\u00fchrt. Insbesondere \u00fcber die Ortschaft Cressier (NE) ergossen sich nach besonders heftigen Gewittern Schlammlawinen. Die Schlamm- und Wassermassen ergossen sich durch das Dorf und richteten zahlreiche Sch\u00e4den an. Gl\u00fccklicherweise und wie durch ein Wunder f\u00fchrte dies zu keinen Todesopfern, und niemand wurde verletzt oder gilt als vermisst.</p><p>Es ist zu ewarten, dass durch den Klimawandel h\u00e4ufigere und heftigere solcher Ereignisse h\u00e4ufiger und intensiver ausfallen. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Reichen die grossen Juragew\u00e4sserkorrektionen, die im sp\u00e4teren 19. und im 20. Jahrhundert durchgef\u00fchrt wurden, aus, um die steigenden Wasserpegel zu bew\u00e4ltigen, die f\u00fcr die kommenden Jahrzehnte zu erwarten sind?</p><p>2. Im Zusammenhang mit einer neuen Juragew\u00e4sserkorrektion werden \u00dcberlegungen zu Arbeiten angestellt, mit denen ebenfalls zu erwartende Trockenheitsperioden bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnten; ist es denkbar, dass dank dieser Arbeiten (Erh\u00f6hung der Kanalbefestigungen; Verbindung zwischen Aare und Broye zur Entlastung des Bielersees; Anpassung weitere Infrastrukturen) die Pufferfunktion der Drei-Seen-Region besser ausgen\u00fctzt und die Wohn- und Landwirtschaftszonen besser gesch\u00fctzt werden? </p><p>3.Sollte der Bund bei diesen \u00dcberlegungen nicht eine aktivere Rolle einnehmn und die beteiligten Partner (Kantone, Gemeinden, landwirtschaftliche Kreise, Umweltschutzkreise) am Runden Tisch versammeln, damit dort die Zukunft geplant werden kann?</p><p>4. K\u00f6nnte die Kostenbeteiligung des Bundes angesichts der Tatsache, dass es sich hier um Gew\u00e4sserkorrekturen handelt, nicht h\u00f6her ausfallen, damit selbst kleine und finanzschwache Gemeinden die notwendigen Arbeiten, die f\u00fcr die Sicherheit ihrer Bev\u00f6lkerung notwendig sind, angehen k\u00f6nnen?</p><p>5. Wie will der Bundesrat f\u00fcr einen Ersatz der Mittel sorgen, die zu diesem Zweck aus dem Klimafonds h\u00e4tten fliessen sollen, den das am vergangenen 13. Juni abgelehnte neuen CO2-Gesetz vorgesehen hat?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu Frage 1: Durch die beiden Juragew\u00e4sserkorrektionen wurde die \u00dcberschwemmungsgefahr f\u00fcr die an die Seen angrenzenden Gebiete deutlich verringert. Die Hochwasserereignisse von 2005, 2007, 2015 und 2021 zeigen aber, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Lokale Starkniederschl\u00e4ge nehmen zu. Die k\u00fcnftige Entwicklung seltener grossr\u00e4umiger Hochwasserereignisse ist jedoch schwierig vorherzusagen. Es ist deshalb wichtig, dass Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Geb\u00e4uden in der N\u00e4he der Seen auch eigenverantwortlich Objektschutzmassnahmen ergreifen und die Warnungen und Anordnungen der Beh\u00f6rden im Ereignisfall ber\u00fccksichtigen.</p><p>Zu Frage 2: Mit den beiden Juragew\u00e4sserkorrektionen und der Regulierung der Jurarandseen wurde ein ausgewogenes System geschaffen. Eine 1996 publizierte Untersuchung der ETH Z\u00fcrich im Auftrag der Interkantonalen Aufsichtskommission der Zweiten Juragew\u00e4sserkorrektion kam zum Schluss, dass punktuelle Verbesserungen des Regulierreglements zugunsten einzelner Interessenbereiche m\u00f6glich sind, nicht aber wesentliche \u00c4nderungen am Reglement. Die Analyse des Hochwassers vom August 2007 f\u00fchrte zur Einf\u00fchrung der sogenannten Prognoseregulierung (vorausschauende Regulierung im Ereignisfall anhand der Hochwasserprognosen) und damit zu einer weiteren Optimierung des Systems. Erg\u00e4nzende Hochwasserschutzmassnahmen zu den Massnahmen der 1. und 2. Juragew\u00e4sserkorrektion w\u00e4ren sehr aufw\u00e4ndig, um hinreichend Wirkung zu erzielen. Sie m\u00fcssten die verschiedenen Nutzungs- und Schutzanliegen angemessen ber\u00fccksichtigen, integral geplant und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Aktuell liegen deshalb keine diesbez\u00fcglichen Planungen durch die betroffenen Kantone vor.</p><p>Zu Frage 3: Das Ergreifen konkreter Massnahmen zum Schutz vor Hochwassern liegt grunds\u00e4tzlich in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Der Bund \u00fcbt die Oberaufsicht aus, sorgt f\u00fcr den rechtlichen Rahmen, erl\u00e4sst Richtlinien f\u00fcr einen gesamtschweizerisch harmonisierten Umgang mit Hochwasser und unterst\u00fctzt die Kantone mit Subventionen. Die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich bew\u00e4hrt. Die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn haben den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragew\u00e4sserkorrektion im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung geregelt und ein Regulierreglement erarbeitet.</p><p>Zu Frage 4: Beim Hochwasserschutz gilt grunds\u00e4tzlich, dass Bund, Kantone und Gemeinden je rund ein Drittel der Kosten tragen. Der Bund tr\u00e4gt 35 Prozent der Kosten. Dieser Anteil kann f\u00fcr besonders wirksame Einzelprojekte bis auf 45 Prozent angehoben werden. In Kantonen mit \u00fcberdurchschnittlichen Investitionen in Schutzbauten betr\u00e4gt der Bundesanteil bis zu 65 Prozent. Mit \u00f6kologischen Mehrleistungen kann der Bundesanteil in jeder Gemeinde gar auf 80 Prozent ansteigen. Angesichts des namhaften Bundesanteils war die Erh\u00f6hung der Bundesbeitr\u00e4ge bisher kein Thema. Die begrenzenden Faktoren bei der Realisierung von Schutzmassnahmen sind in der Regel die personellen Ressourcen bei der \u00f6ffentlichen Hand und die lange Dauer in der Projektabwicklung. Da zus\u00e4tzliche Schutzbauten nur einen begrenzten Schutz bieten k\u00f6nnen, geht es heute oftmals vorrangig darum, mit dem verbleibenden Restrisiko umzugehen. Dies durch eine gefahrengerechte Nutzung des Raumes, erg\u00e4nzende organisatorische Massnahmen und den eigenverantwortlichen Schutz von Geb\u00e4uden und Anlagen, die in Gefahrengebieten errichtet wurden. Dieses in der Praxis bew\u00e4hrte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll in der laufenden Revision des Wasserbaugesetzes Wasserbaugesetz (WBG; SR 721.100) verankert werden. Diese Massnahmen kosten in der Regel vergleichsweise wenig. Der Bundesrat erachtet eine Erh\u00f6hung der Bundesbeitr\u00e4ge in der heutigen Situation deshalb als nicht angezeigt.</p><p>Zu Frage 5: Mit dem Klimafonds hatte das Parlament vorgesehen, Mittel zur Finanzierung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einzusetzen. Aus diesen Mitteln h\u00e4tten gem\u00e4ss Vorschlag des Bundesrates zur Verordnung \u00fcber die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) vom 14. April 2021 auch Massnahmen zur Vermeidung von Sch\u00e4den durch h\u00e4ufigere und intensivere Hochwasser und zunehmenden Oberfl\u00e4chenabfluss gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen. Damit h\u00e4tten Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Geb\u00e4uden beim eigenverantwortlichen Schutz vor Naturgefahren finanziell unterst\u00fctzt werden sollen. Die Stimmbev\u00f6lkerung hat das revidierte CO2-Gesetz (BBI 2020 7847) am 13. Juni 2021 abgelehnt. Mit dem Scheitern der Gesetzesrevision fehlt die Rechtsgrundlage f\u00fcr eine haushaltneutrale Unterst\u00fctzung der Geb\u00e4udeeigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmer.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637712000000)\/","SubmittedBy":"Cottier Damien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502626230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Umwelt"}}