{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214157,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214157,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4157","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wiederbepflanzung von Rebfl\u00e4chen. Flexibilit\u00e4t f\u00fcr die Weinb\u00e4uerinnen und Weinbauern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a und 5 Absatz\u00a02 der Weinverordnung aufzuheben (SR 916.140). Die 10-Jahresfrist f\u00fcr die Erneuerung von Rebfl\u00e4chen ist zu streichen.</p>","ReasonText":"<p>Wird die 10-Jahresfrist f\u00fcr die Wiederbepflanzung von Rebfl\u00e4chen abgeschafft, so hat das keinerlei Einfluss auf die Qualit\u00e4t des Rebbergs. Es gibt aber den Weinb\u00e4uerinnen und Weinbauern die Flexibilit\u00e4t, die sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen. </p><p>Die erw\u00e4hnten Verordnungsbestimmungen legen eine Frist von 10 Jahren f\u00fcr die Wiederbepflanzung von Rebfl\u00e4chen fest, wenn die Reben auf dieser Fl\u00e4che beseitigt wurden. Wird die Bewirtschaftung von Rebfl\u00e4chen l\u00e4nger als zehn Jahre unterbrochen, so f\u00e4llt die Zulassung zur Weinerzeugung dahin und die entsprechende Fl\u00e4che wird aus dem Rebbaukataster gestrichen. Diese Problematik gab in der Vergangenheit kaum Anlass zu Sorgen. Sie k\u00f6nnte aber in den kommenden Jahren virulent werden, wenn schlechte oder nicht rentable Ernten aufeinanderfolgen. Weinb\u00e4uerinnen und Weinbauern k\u00f6nnten versucht sein, Reben zu beseitigen, wenn sie die Kosten f\u00fcr die Arbeit und den gesetzlichen Mindestaufwand f\u00fcr den Unterhalt nicht mehr decken k\u00f6nnen. Zurzeit sind es Absatzschwierigkeiten, die zur Beseitigung von Reben f\u00fchren, und damit wirtschaftliche Gr\u00fcnde. So pr\u00e4sentiert sich die Lage also bereits heute. Wer Reben beseitigt, sich aber die M\u00f6glichkeit einer Wiederbepflanzung offenh\u00e4lt, beantragt keine Subventionen und erh\u00e4lt keine Pr\u00e4mie f\u00fcr die definitive Beseitigung. Er muss also wiederbepflanzen k\u00f6nnen, wenn er es f\u00fcr angezeigt h\u00e4lt, denn die Exposition der Fl\u00e4che, ihre Qualit\u00e4t und ihre Fruchtbarkeit ver\u00e4ndern sich nicht. </p><p>Die geltende Regelung ist besonders problematisch f\u00fcr P\u00e4chterinnen und P\u00e4chter. Sie arbeiten f\u00fcr die Rechnung des Rebeneigent\u00fcmers und werden nach geleisteter Arbeit bezahlt und laufen Gefahr, dass der Eigent\u00fcmer aus Angst, das Recht auf Bepflanzung zu verlieren, der Beseitigung nicht zustimmt, wenn die P\u00e4chterin oder der P\u00e4chter nicht garantiert, die Fl\u00e4che innert der gesetzlichen Frist neu zu bepflanzen. Diese Frist ist deshalb abzuschaffen - wie es in der Europ\u00e4ischen Union bereits der Fall ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a060 Absatz\u00a01 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) schreibt vor, dass jede Person, die Reben neu anpflanzt, eine Bewilligung des Kantons braucht. Durch die Abschaffung der Zehnjahresfrist f\u00fcr die Wiederbepflanzung einer Rebfl\u00e4che, wie sie in der Weinverordnung festgelegt ist, w\u00e4re es nicht mehr m\u00f6glich, unbewirtschaftete Rebfl\u00e4chen aus dem Rebbaukataster zu streichen. Es ist aber so, dass gem\u00e4ss Artikel\u00a060 Absatz\u00a05 des LwG der Kanton vor\u00fcbergehend und regionenweise jegliches Anpflanzen von neuen Reben f\u00fcr die Weinerzeugung verbieten kann, wenn Massnahmen zur Marktentlastung oder zur Umstellung der Rebfl\u00e4chen finanziert werden oder wenn es die Marktlage erfordert. Die Abschaffung der Zehnjahresfrist w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass diese dem Kanton \u00fcbertragene Regulierungsm\u00f6glichkeit obsolet wird.</p><p>Die Bewilligung f\u00fcr das Anpflanzen von Reben enth\u00e4lt Umweltauflagen, z. B. zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Diese Anforderungen werden lokal festgelegt und k\u00f6nnen von den Kantonen angepasst werden. Die f\u00fcr die Wiederbepflanzung einer Rebfl\u00e4che auf einem seit mehr als zehn Jahren nicht mehr bewirtschafteten Grundst\u00fcck ben\u00f6tigte Bewilligung stellt sicher, dass aktualisierte Umwelt- und Bodenschutzanforderungen zur Anwendung kommen.</p><p>Es w\u00e4re nicht angemessen, eine Bewilligung ohne die M\u00f6glichkeit, sie bei Nichteinhaltung widerrufen zu k\u00f6nnen, zu erteilen. Die 10-Jahres-Frist f\u00fcr die Wiederbepflanzung mit Reben wurde bereits mit der Verordnung \u00fcber den Rebbau und den Absatz der Rebbauerzeugnisse (Weinstatut) von 1953 eingef\u00fchrt und hat sich sowohl in schwierigen als auch in einfacheren Jahren f\u00fcr die Weinwirtschaft bew\u00e4hrt. Sie ist lang genug, um den Weinb\u00e4uerinnen und Weinbauern die M\u00f6glichkeit zu geben, Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen entsprechend den Marktbedingungen zu treffen. Damit ebnet sie den strukturellen Ver\u00e4nderungen, die f\u00fcr die Weiterentwicklung der Weinwirtschaft notwendig sind, den Weg, ohne dass diese durch den Lagewert (der der Parzelle durch eine Pflanzungsbewilligung zukommt) behindert werden.</p><p>Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Grundeigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmern und den Weinb\u00e4uerinnen und -bauern sind verschiedenster Natur und regional gepr\u00e4gt. M\u00f6glich sind Pacht, Halbpacht, Teilpacht oder hybride Formen. Regelungen zur Instandhaltung und Erneuerung von Anlagen sind Teil des dispositiven Rechts und k\u00f6nnen daher vertraglich frei vereinbart werden. Die 10-Jahres-Frist f\u00fcr die Erneuerung ist den Parteien eines bestehenden Vertrags bekannt und d\u00fcrfte keine Rolle spielen, wenn sich die Frage der Erneuerung einer Rebfl\u00e4che stellt. Die Europ\u00e4ische Union erteilt Rebpflanzungsrechte. Angesichts ihrer Nachteile erw\u00e4gt die Europ\u00e4ische Kommission, sie in befristete Bewilligungen zum Anpflanzen von Reben umzuwandeln.</p><p>Angesichts der genannten Elemente ist der Bundesrat der Ansicht, dass die 10-Jahres-Frist f\u00fcr die Erneuerung von Rebfl\u00e4chen den Produzentinnen und Produzenten bereits gen\u00fcgend Flexibilit\u00e4t bietet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637712000000)\/","SubmittedBy":"Borloz Fr\u00e9d\u00e9ric","BusinessStatus":216,"BusinessStatusText":"Abschreibungsantrag liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311168910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}