{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214164,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214164,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4164","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide f\u00fcr Pflanzenschutzmittel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Schweizer Beh\u00f6rden EU-Zulassungsentscheide f\u00fcr Pflanzenschutzmittel (f\u00fcr die biologische wie f\u00fcr die konventionelle Landwirtschaft) anerkennen und entsprechende Zulassungen im gleichen Zeitrahmen erlassen. Dazu k\u00f6nnte Artikel\u00a0160 Absatz\u00a06 LwG wie folgt erg\u00e4nzt werden: \"Entscheide der EU zur Genehmigung neuer Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Erneuerung und \u00dcberpr\u00fcfung der Genehmigung von Wirkstoffen werden direkt \u00fcbernommen. Zulassungen f\u00fcr Pflanzenschutzmittel der zentralen und/oder s\u00fcdlichen Zone der EU werden in der Schweiz im Rahmen des zonalen Zulassungsverfahrens (Art. 36 und 37, Verordnung EC No 1107/2009) \u00fcbernommen.\"</p>","ReasonText":"<p>Die biologisch wie konventionell produzierende Landwirtschaft ist auf Pflanzenschutzmittel angewiesen. Das zeigen etwa aktuelle wetterbedingte Ernteausf\u00e4lle in fast allen Kulturen. Hagel und N\u00e4sse beg\u00fcnstigen Krankheitsbefall. Die Liste verf\u00fcgbarer Pflanzenschutzmittel ist aber ausged\u00fcnnt, der Schutz der Nutzpflanzen bereits heute ungen\u00fcgend gew\u00e4hrleistet. Die Resistenzbildung droht. Neue Pflanzenschutzmittel stehen aufgrund der schleppenden Schweizer Zulassungsverfahren praktisch keine zur Verf\u00fcgung; das gilt f\u00fcr den biologischen wie den konventionellen Landbau. </p><p>In umliegenden L\u00e4ndern k\u00f6nnen Landwirte neue, bessere und umweltvertr\u00e4glichere Wirkstoffe einsetzen. Das ist nicht l\u00e4nger akzeptabel, zumal das Schweizer Zulassungsverfahren weitgehend mit dem EU-Verfahren harmonisiert ist. Die wissenschaftliche Risikoabsch\u00e4tzung erfolgt in der Schweiz nach in international vereinbarten Methoden (OECD, EU) und basiert gr\u00f6sstenteils auf den gleichen Daten und Studien, welche die EU ber\u00fccksichtigt.</p><p>Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 hat der Bundesrat bereits auf eigene Initiative beschlossen, beim Widerruf der Bewilligungen f\u00fcr Pflanzenschutzmittel auf eine eigene Beurteilung der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu verzichten und die Beurteilung der EU zu \u00fcbernehmen.</p><p>Die Schweiz soll daher die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und Produkte anerkennen. Eine autonome \u00dcbernahme der EU-Zulassungen f\u00fcr Pflanzenschutzmittel ist aus gesetzgeberischer Sicht auch in Bezug auf die Komplexit\u00e4t und Einheit der Materie geboten. Administrativ f\u00fchrt dies zu einer enormen Entlastung der Beh\u00f6rden und zu einer rasch messbaren Verbesserung f\u00fcr die Schweizer Landwirtschaft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits mehrere Massnahmen beschlossen, um die Anerkennung von in der EU erteilten Bewilligungen f\u00fcr Pflanzenschutzmittel zu erleichtern. Die Rechtsvorschriften f\u00fcr Pflanzenschutzmittel sind mit denen der EU harmonisiert. Die Anforderungen an die Daten, die zusammen mit den Zulassungsgesuchen einzureichen sind, und die Anforderungen an die Zulassung eines Produkts sind mit denen in der EU identisch. Der Bundesrat hat am 11. November 2020 die Bestimmungen von Artikel\u00a024 der Pflanzenschutzmittelverordnung (AS 2020 5563; SR 916.161) angepasst. Sofern ein Gesuch mit dazugeh\u00f6rigem Dossier eingereicht wurde, werden die Ergebnisse der Beurteilung von Wirkstoffen durch die EU-Beh\u00f6rden von nun an ohne weitere Pr\u00fcfung anerkannt. Diese Bestimmung soll die Zulassung neuer Wirkstoffe erleichtern.</p><p>Um die Genehmigung von Wirkstoffen in der EU bzw. die Bewilligung von Produkten automatisch anzuerkennen, ist es notwendig, Zugang zu den vollst\u00e4ndigen Unterlagen zu haben, die den Genehmigungs- bzw. Bewilligungsgesuchen beigef\u00fcgt sind. Dies w\u00e4re beispielsweise mit einem Abkommen m\u00f6glich, das derzeit nicht existiert. Ein solches Abkommen w\u00fcrde auch den Zugang zu den Risikobewertungsberichten erm\u00f6glichen, die von den nationalen Beh\u00f6rden der EU im Rahmen der Produktbewilligung erstellt wurden. Ohne das Dossier mit den wissenschaftlichen Daten zu den Eigenschaften der Produkte und ohne den Bewertungsbericht der Beh\u00f6rden ist es nicht m\u00f6glich, Anwendungsvorschriften festzulegen, die an die schweizerischen Bedingungen angepasst sind. Die Anwendungsvorschriften in der schweizerischen Bewilligung legen zum Beispiel fest, welche Pflanzenschutzmittel in Grundwasserschutzzonen verboten sind. Diese f\u00fcr unser Land spezifischen Vorschriften sind in den Bewilligungen der Nachbarl\u00e4nder nicht enthalten. Ohne das Zulassungsdossier ist es nicht m\u00f6glich, Anwendungsvorschriften festzulegen, die den schweizerischen Grundwasserschutzvorschriften entsprechen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Relevanz effizienter Pflanzenschutzmassnahmen. Die Bewilligung zahlreicher Pflanzenschutzmittel musste in den letzten Jahren widerrufen werden, da sie die geltenden Anforderungen nicht mehr erf\u00fcllten. Um einen wirksamen Pflanzenschutz gegen Sch\u00e4dlinge zu gew\u00e4hrleisten, ist es wichtig, \u00fcber alternative Bek\u00e4mpfungsmethoden zu verf\u00fcgen, gegebenenfalls auch \u00fcber andere nat\u00fcrliche oder synthetische Produkte. Die Anerkennung von in der EU erteilten Bewilligungen erleichtert die Zulassung dieser Produkte. Im Rahmen der Reorganisation des Zulassungsverfahrens f\u00fcr Pflanzenschutzmittel hat der Bundesrat die betreffenden Departemente beauftragt, Vorschl\u00e4ge zur Optimierung dieses Verfahrens zu erarbeiten. Dabei geht es auch darum, in diesem Rahmen zu pr\u00fcfen, wie die Anerkennung von in der EU zugelassenen Produkten erleichtert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1636502400000)\/","SubmittedBy":"Bregy Philipp Matthias","BusinessStatus":216,"BusinessStatusText":"Abschreibungsantrag liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311012500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Umwelt|Landwirtschaft"}}