{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214180,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214180,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4180","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Cyberabwehr unter einem Dach. Effektive Cyberabwehr im VBS?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung nachstehender Fragen:</p><p>1. \u00dcber welche Kompetenzen verf\u00fcgt das VBS im Bereich Cyberschutz?</p><p>2. Wo in der Bundesverwaltung werden exakt welche Leistungen betreffend Cyberabwehr erbracht?</p><p>3. Wie k\u00f6nnen diese zu Gunsten von Gemeinden, Kantonen, \u00c4mtern und Institutionen zur Verf\u00fcgung gestellt werden? </p><p>4. Plant das VBS die \u00f6ffentlich finanzierten Kompetenzen auch den zivilen Bereichen zur Verf\u00fcgung zu stellen?</p>","ReasonText":"<p>Bereits vor Jahren forderte ich ein eigentliches Sicherheitsdepartement, welches alle neuen Risiken adressieren sollte. Effektives Risikomanagement ist gerade auch aufgrund versch\u00e4rfter Bedrohungslagen betreffend Cyberkriminalit\u00e4t angezeigter denn je. </p><p>Ich begr\u00fcsse daher auch die Schaffung eines Cyber Kommandos, welches der Bundesrat am 1. September beschlossen hat. Mit der zunehmenden Vernetzung, dem Einsatz neuer Technologien und der Ausweitung krimineller Aktivit\u00e4ten im Cyberraum versch\u00e4rft sich die Bedrohungslage. Mit der Schaffung des Cyber Kommandos baut das VBS die Kompetenzen weiter aus. </p><p>Die Herausforderungen nehmen zu, was zu einem wachsenden Bedarf an Fachkr\u00e4ften f\u00fchrt. Weltweit fehlen offenbar \u00fcber vier Millionen Spezialisten f\u00fcr Cybersecurity. Der Fachkr\u00e4ftemangel verst\u00e4rkt den Wettbewerb um Spezialisten im digitalen Sicherheitsumfeld. </p><p>Bei dieser Ausgangslage ist es wichtig, dass der Bund Doppelspurigkeiten vermeidet und Kr\u00e4fte konzentriert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund unterscheidet beim Schutz im Cyberraum zwischen Cybersicherheit, Cyberdefence und Cyberstrafverfolgung, wobei die Zust\u00e4ndigkeiten unterschiedlich geregelt sind. Das VBS ist f\u00fcr Cyberdefence und f\u00fcr den Schutz der eigenen Systeme zust\u00e4ndig.</p><p>1. Das VBS verf\u00fcgt \u00fcber breite Kompetenzen im Bereich Cyberdefence und Cybersicherheit. Es nimmt zivile und milit\u00e4rische Aufgaben wahr. Im Einzelnen:</p><p>Das BABS f\u00fchrt ein nationales Inventar mit kritischen Infrastrukturen (KI), analysiert zusammen mit zust\u00e4ndigen Fach\u00e4mtern und KI-Betreibern Risiken und Verwundbarkeiten und stellt Grundlagen zur Verbesserung der Resilienz von KI zur Verf\u00fcgung.</p><p>Der Cyber-Defence Campus der armasuisse stellt die Zusammenarbeit mit den Hochschulen sicher und bearbeitet wissenschaftlich technologische Fragestellungen. Er tr\u00e4gt mittels Forschung und Entwicklung zur Schaffung der notwendigen Kompetenzen bei den Partnern innerhalb der Bundesverwaltung bei.</p><p>Der NDB verantwortet das gesamtheitliche Cyberlagebild und die Bedrohungsanalyse bzw. Bedrohungsantizipation zugunsten der sicherheitspolitischen F\u00fchrung. Er hat zudem die F\u00e4higkeit, Cyberangriffe zu identifizieren, zu analysieren und zuzuordnen (Attribution) sowie - unter einem Genehmigungsvorbehalt - durch Eindringen in Computersysteme zu bek\u00e4mpfen.</p><p>Die Armee stellt sicher, dass sie jederzeit und in allen Lagen ihre eigenen IKT-Systeme und -Infrastrukturen sicher und robust betreibt und sich selbst im Cyberraum sch\u00fctzt. Sie verf\u00fcgt \u00fcber F\u00e4higkeiten zur Detektion, Darstellung und Abwehr von Cyberangriffen und ist auch in der Lage, tiefgreifende technische Analysen bspw. von Schadsoftware durchzuf\u00fchren. Weiter bearbeitet sie bundesweit Fragestellungen bez\u00fcglich Kryptologie.</p><p>Im GS-VBS wird die Koordinationsstelle f\u00fcr den Informationsschutz im Bund betrieben. Sie nimmt die Rolle der Ansprechstelle f\u00fcr Kontakte mit in- und ausl\u00e4ndischen sowie internationalen Stellen im Bereich des Informationsschutzes wahr.</p><p>Das VBS bildet dar\u00fcber hinaus Cyberfachkr\u00e4fte aus, so etwa mit dem Cyberlehrgang der Armee, dem Fellowship-Programm des Cyber-Defence Campus sowie der Cyber Training Range.</p><p>2. Der Bereich Cybersicherheit liegt in der Verantwortung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartements (EFD). Der Delegierte des Bundes f\u00fcr Cybersicherheit koordiniert die drei Bereiche Cybersicherheit, Cyberstrafverfolgung und Cyberdefence. Das Nationale Zentrum f\u00fcr Cybersicherheit (NCSC) ist das Kompetenzzentrum des Bundes f\u00fcr Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle f\u00fcr die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bev\u00f6lkerung bei Cyberfragen. Das VBS ist f\u00fcr Cyberdefence und Teile der Cybersicherheit zust\u00e4ndig (siehe Antwort 1), das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) f\u00fcr die Cyberstrafverfolgung und das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) f\u00fcr die Cyberaussenpolitik.</p><p>3. Das NCSC unterst\u00fctzt gest\u00fctzt auf die Cyberrisikenverordnung (Art. 12) subsidi\u00e4r kritische Infrastrukturen, zu denen auch Beh\u00f6rden geh\u00f6ren. Zudem k\u00f6nnen Gemeinden, Kantone, \u00c4mter und Institutionen bei der St\u00e4rkung ihrer eigenen Cyberabwehrf\u00e4higkeiten unterst\u00fctzt werden, zum Beispiel durch Ausbildungskooperationen. Der NDB erbringt ebenfalls Leistungen zugunsten von Gemeinden, Kantonen, \u00c4mtern und Institutionen. Er hat den gesetzlichen Auftrag, Angriffe auf kritische Infrastrukturen, von denen eine Bedrohung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit ausgeht, fr\u00fchzeitig zu erkennen und zu verhindern. Das BABS f\u00fchrt im Austausch mit kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden sowie Betreibern von kritischen Infrastrukturen Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen zur Verbesserung der Cybersicherheit im Kontext einer integralen Risikoperspektive durch.</p><p>4. Die Mittel des VBS werden bereits heute in verschiedener Form zur Unterst\u00fctzung ziviler Beh\u00f6rden und weiterer Stellen eingesetzt (siehe Antwort 3).</p><p>In Bezug auf den subsidi\u00e4ren Einsatz der Kompetenzen der Armee zugunsten von zivilen Beh\u00f6rden gelten die Bestimmungen des Milit\u00e4rgesetzes nach Art. 67: Zivile Beh\u00f6rden k\u00f6nnen f\u00fcr bestimmte Aufgaben Hilfe anfordern, wenn die Aufgabe im \u00f6ffentlichen Interesse liegt und die Mittel zur Erf\u00fcllung der Aufgabe ausgesch\u00f6pft oder nachweislich nicht vorhanden sind und auch nicht von kommerziellen Leistungserbringern im erforderlichen Umfang und zeitgerecht zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen.</p><p>F\u00fcr die Zusammenarbeit der Armee mit zivilen Beh\u00f6rden innerhalb der Sicherheit von Informatiksystemen wird im Rahmen der Revision des Milit\u00e4rgesetzes (voraussichtlich per 01.01.2023) eine explizite Rechtsgrundlage im Cyber-Bereich geschaffen. Damit wird die Zusammenarbeit vereinfacht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637712000000)\/","SubmittedBy":"Fiala Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|34|1216|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102870107)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation|Strafrecht|Menschenrechte"}}