{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214190,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214190,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4190","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lohndiskriminierung von Frauen. Nur eine Frage der Methode?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 1. Juli 2020 ist die Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft getreten. Damit sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheitsanalyse durchzuf\u00fchren, diese von einer unabh\u00e4ngigen Stelle \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen und die Mitarbeitenden sowie Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re bis sp\u00e4testens am 30. Juni 2023 \u00fcber das Ergebnis zu informieren. Betroffen sind rund 5000 Firmen und knapp die H\u00e4lfte aller Erwerbst\u00e4tigen.</p><p>Im August 2021 wurden nun erste Ergebnisse ver\u00f6ffentlicht. Danach halten 95-97 Prozent der Firmen, deren Resultate vorliegen, die Lohngleichheit ein. Entsprechend titelte die NZZ am Sonntag am 15. August 2021 \"Kaum Lohndiskriminierung von Frauen\". Alles halb so wild also oder hat sich ein Jahr nach der Revision des Gleichstellungsgesetzes alles zum Guten gewendet? Verschwinden die Unterschiede, je nach Methode, die angewendet wird oder ist die Toleranzschwelle von 5 Prozent zu grossz\u00fcgig, toleriert also eine zu grosse Diskriminierung der Frauenl\u00f6hne? Oder ist das positive Bild darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass nicht alle Firmen verpflichtet sind, eine Lohnanalyse durchzuf\u00fchren und dass es vor allem keine Sanktionen gibt f\u00fcr diejenigen Firmen, die sich ihrer Pflicht entziehen?</p><p>Der damalige Nationalrat Ruedi Noser hatte schon im Juni 2014 in einem Postulat eine \u00dcberpr\u00fcfung der Analyse zur Lohndiskriminierung des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr Gleichstellung verlangt (14.3388). In seinem Bericht vom 23. November 2015 kam der Bundesrat zum Schluss, dass sich seine Methode bew\u00e4hrt h\u00e4tte. In einem Postulat vom M\u00e4rz 2021 verlangt Nationalr\u00e4tin Sandra Locher Benguerel eine regelm\u00e4ssige Evaluation der Methodik der Lohnstrukturerhebung (21.3106), und im oben zitieren Artikel in der NZZ am Sonntag wird ebenfalls die Methodenfrage aufgeworfen, indem die Lohnanalysen des Bundes mit den Kundenauswertungen bei den einzelnen Unternehmen verglichen werden. W\u00e4hrend die Brutto-Lohnkluft bei allen Erhebungen 20 Prozent betr\u00e4gt, gibt es wesentliche Unterschiede bei den Erkl\u00e4rungen f\u00fcr die Unterschiede. Die Ver\u00f6ffentlichung der ersten Kundenauswertungen einzelner Unternehmen zur Lohngleichheit wirft Fragen auf. Unterschiedliche Methoden, Datens\u00e4tze und Rechtfertigungen der Unterschiede schaffen nicht die Transparenz, die mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes bezweckt war.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Unterschiede sieht der Bundesrat zwischen den Kundenauswertungen (zum Beispiel von CCDI in St. Gallen und Comp-on) und den Indikatoren des Bundes zu den Lohnunterschieden in der Schweiz?</p><p>2. Wie beurteilt er die bisher vorliegenden Ergebnisse der Lohngleichheitsanalysen bez\u00fcglich Repr\u00e4sentativit\u00e4t?</p><p>3. Liegen dem Bund Resultate oder Studien bez\u00fcglich der Einhaltung der Lohngleichheit von einzelnen Unternehmen vor?</p><p>4. Besteht Anpassungsbedarf bei der Toleranzschwelle des Bundes?</p><p>5. Der Brutto-Lohnunterschied betr\u00e4gt sowohl in den Analysen des Bundes wie den Kundenauswertungen 20 Prozent, die aber unterschiedlich erkl\u00e4rt werden. Wie stellt sich der Bundesrat zu den Erkl\u00e4rungen der Kundenauswertungen?</p><p>6. Falls es zutrifft, dass Berufserfahrung, Weiterbildungen und Karriere einen viel h\u00f6heren Anteil an den bestehenden Unterschieden ausmachen als vom Bundesrat bisher angenommen - was leitet der Bundesrat daraus f\u00fcr einen Handlungsbedarf ab?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 2. Die Indikatoren des Bundes bez\u00fcglich der Lohnunterschiede zwischen Frauen und M\u00e4nnern basieren auf einer Analyse, die das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) auf der Grundlage der Lohnstrukturerhebung (LSE) alle zwei Jahre durchf\u00fchrt. Damit sind repr\u00e4sentative Aussagen f\u00fcr den gesamten schweizerischen Arbeitsmarkt m\u00f6glich. Die in der Interpellation erw\u00e4hnten Kundenauswertungen beziehen sich hingegen auf Lohngleichheitsanalysen bei Arbeitgebenden ab 100 Mitarbeitenden, welche gem\u00e4ss Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) eine Lohngleichheitsanalyse vornehmen m\u00fcssen. Dies sind nur knapp 1\u00a0Prozent aller Arbeitgebenden, welche etwa 45\u00a0Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz besch\u00e4ftigen. Die neuste Analyse des BFS zeigt, dass bei kleineren Unternehmen der unerkl\u00e4rte Anteil am Lohnunterschied \u00fcberdurchschnittlich hoch ist. Diese Unternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuf\u00fchren. Folglich liegen hierzu in den erw\u00e4hnten Kundenauswertungen auch keine Informationen vor.</p><p>3. Das GlG sieht nicht vor, dass Arbeitgebende das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse an den Bund \u00fcbermitteln m\u00fcssen. Dem Bund liegen jedoch Ergebnisse von knapp 200 Stichproben-Kontrollen vor, die das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) seit 2006 im Beschaffungswesen des Bundes durchgef\u00fchrt hat. Gut die H\u00e4lfte der kontrollierten Unternehmen weisen dabei eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz auf. Bei rund 10 Prozent der Unternehmen werden gravierende Probleme festgestellt, d.h. die Toleranzschwelle wurde statistisch signifikant \u00fcberschritten.</p><p>4. Die Toleranzschwelle in Logib wurde 2004 in einer Pilotphase mit f\u00fcnf Unternehmen im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B; SR 172.056.1) festgesetzt. Eine erste Evaluation der Kontrollen im Beschaffungswesen des Bundes vom 15. August 2011 kam zum Schluss, die Toleranzschwelle sei grossz\u00fcgig und k\u00f6nnte auch tiefer angelegt werden. Im Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung des Postulats 14.3388 Noser vom 18. November 2015 wurde empfohlen, die H\u00f6he der Toleranzschwelle nach weiteren gewonnenen Erfahrungen wieder zu \u00fcberpr\u00fcfen. Mit dem Vorliegen neuer Ergebnisse aus den Kontrollen auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden im \u00f6ffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesen wird das EBG zusammen mit Fachpersonen bis 2023 pr\u00fcfen, ob eine Anpassung vorgenommen werden sollte.</p><p>5. Der Brutto-Lohnunterschied zwischen den auf Vollzeit standardisierten L\u00f6hnen wird auf nationaler und betrieblicher Ebene gleich berechnet. Hingegen unterscheiden sich die auf nationaler (BFS, LSE) bzw. betrieblicher Ebene (EBG, Logib) verwendeten Analysemodelle. Die Beobachtungen zu den Lohngleichheitsanalysen aus einer in der Interpellation erw\u00e4hnten Kundenauswertung (Comp-On) decken sich in weiten Teilen mit den Erfahrungen des EBG aus den Kontrollen im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen, wonach geschlechtsspezifische Lohndifferenzen bei ungef\u00e4hr der H\u00e4lfte der Unternehmen festgestellt werden.</p><p>6. Gest\u00fctzt auf die umfassende wissenschaftliche Studie in Beantwortung des Postulats 14.3388 Noser vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass sich die Indikatoren des Bundes bez\u00fcglich des unerkl\u00e4rten Lohnunterschieds zwischen Frauen und M\u00e4nnern grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt haben. Der Bundesrat erachtet gleichwohl weitere Anstrengungen betreffend die F\u00f6rderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Abbau von Geschlechterstereotypen f\u00fcr notwendig, um die Chancengleichheit in Bezug auf die Berufswahl, Weiterbildung, Wahl des Arbeitspensums und den beruflichen Aufstieg zu erh\u00f6hen. Dementsprechend sind diese Themen Schwerpunkte der vom Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Herzog Eva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1638748800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503038860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}