{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4191","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung einer Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht zu schaffen. Die zu erhebenden Mikrodaten sollen Informationen zu Vorhandensein, H\u00f6he und Dauer der festgelegten Unterhaltsbeitr\u00e4ge in den Kategorien ehelicher (Art. 163 ZGB), nachehelicher (Art. 125 ZGB) und Kindesunterhalt (Art. 276 ff. ZGB), sowie bez\u00fcglich weiterer Aspekte von Unterhaltsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Scheidungskonventionen, sowie Gerichtsurteilen enthalten (gesetzliche Grundlagen, Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Vorsorgeausgleich, G\u00fcterrecht, Annahmen bez\u00fcglich Erwerbseinkommen und Ausgaben). Die Daten sollen f\u00fcr Forschungszwecke mit weiteren Datenquellen verkn\u00fcpft werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Nach einer Serie von Bundesgerichtsentscheiden (Urteile 5A_907/2018 vom 03.11.2020, 5A_311/2019 vom 11.11.2020, 5A_891/2018 vom 02.02.2021, 5A_104/2018 vom 02.02.2021, 5A_800/2019 vom 09.02.2021, BGE 144 III 481) befindet sich insbesondere das eheliche Unterhaltsrecht in starkem Wandel. Die Leitentscheide bekr\u00e4ftigen eine Abkehr von verschiedenen Schutzklauseln im Eheunterhaltsrecht (u.a. vom Konzept der lebenspr\u00e4genden Ehe). Dies d\u00fcrfte sich in weniger h\u00e4ufigen, tieferen und/oder auf k\u00fcrzere Dauer festgelegten Unterhaltsbetr\u00e4gen \u00e4ussern, was bei den meisten Scheidungen zu Ungunsten von Frauen ausf\u00e4llt. Den Entscheiden liegt die Annahme zugrunde, dass ver\u00e4nderte gesellschaftliche Verh\u00e4ltnisse mit einer deutlich gestiegenen \u00f6konomischen Unabh\u00e4ngigkeit von Frauen einhergingen und Unterhalt somit seine Notwendigkeit eingeb\u00fcsst habe (vgl. Bundesrichter Nicolas von Werdt in: Basler Zeitung vom 07.04.2021)</p><p>Eine vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierte, k\u00fcrzlich publizierte Studie (<a href=\"https://arbor.bfh.ch/11906/1/Manuscript_alimony_decline_kessler_submitted_version.docx\">https://arbor.bfh.ch/11906/1/Manuscript_alimony_decline_kessler_submitted_version.docx</a>) hat gezeigt, dass nachehelicher Unterhalt schon zwischen den 1990-er und den 2000-er Jahren seltener wurde, die Erwerbseinkommen von geschiedenen Frauen damals aber nicht in zu erwartendem Masse gestiegen sind. U.a. aufgrund nach wie vor fehlender, preisg\u00fcnstiger Kinderbetreuungspl\u00e4tze und negativer Anreize im Steuersystem sind die Einkommen bei Paaren mit Kindern auch heute noch sehr ungleich verteilt. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Wegfallen von Unterhalt nach Scheidungen mit den j\u00fcngsten Ver\u00e4nderungen im Unterhaltsrecht f\u00fcr viele Betroffene eine Verschlechterung der finanziellen Situation mit sich bringt. Wahrscheinliche Folgen sind eine erh\u00f6hte \u00f6konomische Ungleichheit bei geschiedenen Paaren, eine Abnahme des verf\u00fcgbaren Einkommens, eine Zunahme des Armutsrisikos und eine st\u00e4rkere Inanspruchnahme von Sozialhilfe- sprich eine Verschiebung der \u00f6konomischen Folgen von Scheidungen von geschiedenen M\u00e4nnern hin zu geschiedenen Frauen, Gemeinden und Kantonen.</p><p>Wie stark diese Entwicklung ausf\u00e4llt, kann aufgrund aktuell fehlender Daten nicht beantwortet werden (vgl. NZZ vom 21.07.2021, <a href=\"https://www.nzz.ch/meinung/richterlicher-druck-auf-geschiedene-frauen-Id.1633048?reduced=true\">https://www.nzz.ch/meinung/richterlicher-druck-auf-geschiedene-frauen-Id.1633048?reduced=true</a>). Bis 2008 wurden im Rahmen der Scheidungsstatistik des BFS von den Gerichten f\u00fcr jedes Scheidungsurteil grundlegende Informationen zu Unterhaltsentscheiden erhoben. Um die Gerichte zu entlasten, werden dem BFS seither die Daten zu den Scheidungen aus dem informatisierten Zivilstandsregister (lnfostar) \u00fcbermittelt. Dort fehlen Informationen zu Unterhaltsentscheiden und weiteren relevanten Eigenschaften von familienrechtlichen Vereinbarungen, Konventionen und Urteilen.</p><p>Die Datenfl\u00fcsse zwischen den Gerichten und dem BFS sollen so eingerichtet werden, dass oben aufgef\u00fchrte Informationen erhoben werden k\u00f6nnen. Dabei soll auch gepr\u00fcft werden, welche weiteren Datenquellen (z.B. Individualkonten der AHV, kantonale Steuerdaten, Sozialhilfeempf\u00e4ngerstatistik, Alimentenbevorschussung) f\u00fcr ein besseres Verst\u00e4ndnis zur Datengrundlage zu verkn\u00fcpfen w\u00e4ren. Insgesamt handelt es sich beim Erwachsenen- .und Kindesunterhalt mit j\u00e4hrlich rund 15 000 Entscheiden, bei denen bisher durchschnittlich je rund 22 500 Schweizer Franken/Jahr festgelegt wurden, um beachtliche finanzielle Summen. Das Verst\u00e4ndnis der Funktions- und Wirkungsweise dieses wichtigen Elementes des Systems der sozialen Sicherheit und der Gleichstellung ist also zentral.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine schweizweit einheitliche Datenerfassung und Erstellung von Statistiken \u00fcber die Praxis der Justiz- und Verwaltungsbeh\u00f6rden in den verschiedenen Rechtsbereichen ist zentral f\u00fcr die Evaluation bestehender Rechtsvorschriften und die Ausarbeitung neuer Gesetze, aber auch f\u00fcr vielf\u00e4ltige Forschungszwecke. Daher hat der Bundesrat im Rahmen der Vorlage 20.026 zur Revision der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) eine Bestimmung vorgeschlagen, die f\u00fcr die Zukunft eine schweizweit einheitliche Datenlage zu den massgebenden Kennzahlen der Zivilprozesspraxis (z.B. Anzahl Scheidungsverfahren, Dauer des Gerichtsverfahrens, Kosten des Verfahrens usw.) erm\u00f6glichen soll (vgl. Art. 401a E-ZPO). Entsprechend unterst\u00fctzt der Bundesrat grunds\u00e4tzlich auch das Anliegen der Motion.</p><p>Die Schaffung der verlangten umfassenden Datengrundlage zur Praxis der kantonalen Beh\u00f6rden in familienrechtlichen Belangen (z.B. H\u00f6he und Dauer der festgelegten Unterhaltsbeitr\u00e4ge und Obhutszuteilung) wirft aber verschiedene Fragen auf, die genau gepr\u00fcft werden m\u00fcssen. Es sollte deshalb in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchgef\u00fchrt werden. Nur so wird es m\u00f6glich sein, den mit der Umsetzung der Motion verbundenen administrativen, personellen und finanziellen Aufwand f\u00fcr Bund und Kantone abzusch\u00e4tzen.</p><p>Bis 2008 haben die Kantone einige der in der Motion erw\u00e4hnten Daten den Scheidungsurteilen entnommen, manuell verarbeitet und auf freiwilliger Basis dem Bundesamt f\u00fcr Statistik weitergeleitet. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht mehr den Bed\u00fcrfnissen der Statistik, weil so oft unvollst\u00e4ndige Informationen geliefert wurden. Das Anliegen der Motion setzt ein einheitliches (Informatik-)System voraus. Um die Kantone zur verlangten Datenerhebung verpflichten zu k\u00f6nnen, stellt sich zuerst die Frage der Notwendigkeit der Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage. Zudem muss ein neues Konzept f\u00fcr eine schweizweit vereinheitlichte und damit vergleichbare Statistik entwickelt werden. Die zu erfassenden Daten m\u00fcssen definiert und die Informations- und Kommunikationssysteme der Beh\u00f6rden angepasst werden. Schliesslich sollten die betroffenen Beh\u00f6rden (Gerichte und KESB) bei der Datenerfassung unterst\u00fctzt werden, weil nur so eine gen\u00fcgende Datenqualit\u00e4t gew\u00e4hrleistet werden kann. Erst dann wird das Bundesamt f\u00fcr Statistik die Daten verwerten und die von der Motion verlangten Informationen liefern k\u00f6nnen.</p><p>Die vorstehenden Ausf\u00fchrungen machen deutlich, dass es zurzeit nicht m\u00f6glich ist, das Anliegen der Motion umzusetzen. Daher beantragt der Bundesrat deren Ablehnung. Weil er aber vom Nutzen und der Notwendigkeit einer Datengrundlage zu den Entscheiden im Familienrecht \u00fcberzeugt ist, wird der Bundesrat im Falle der Annahme der Motion im Erstrat im Zweitrat den Antrag auf Umwandlung in einen Pr\u00fcfauftrag stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637712000000)\/","SubmittedBy":"Herzog Eva","BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779311178073)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}