{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214194,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214194,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4194","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Inhaberinnen und Inhaber einer B-Bewilligung sollen tats\u00e4chlich wirtschaftlich unabh\u00e4ngig sein m\u00fcssen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Gesetzes\u00e4nderungen daf\u00fcr vorzulegen, dass das Konzept der wirtschaftlichen Unabh\u00e4ngigkeit bei in der Schweiz wohnenden Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt wird: Personen mit B-Bewilligung sollen nicht mehr von Sozialleistungen profitieren d\u00fcrfen. Dies angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts, die dazu f\u00fchrt, dass die B-Bewilligungen und die G-Bewilligungen faktisch austauschbar werden, da die Nichtverl\u00e4ngerung ungerechtfertigter Aufenthaltsbewilligungen erschwert und so dem Missbrauch bei den Sozialleistungen T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet wird.</p>","ReasonText":"<p>K\u00fcrzlich wurde bekannt, dass das Bundesgericht seine Rechtsprechung betreffend Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) \"angepasst\" hat. Das Kriterium des Lebensmittelpunkts in der Schweiz f\u00e4llt nun weg. Um eine B-Bewilligung zu erhalten und insbesondere, um sie zu erneuern, reicht nun eine \"minimale Pr\u00e4senz\" in der Schweiz aus, ein Kriterium, das recht schwierig zu definieren ist. </p><p>Da seit geraumer Zeit auch schon die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger nicht mehr t\u00e4glich, sondern nur noch w\u00f6chentlich an ihren Wohnort zur\u00fcckkehren m\u00fcssen (was offensichtlich niemand kontrolliert), liegt es auf der Hand, dass die \"angepasste\" Praxis des Bundesgerichts einen weiten Graubereich schafft und es dadurch faktisch unm\u00f6glich wird, eine klare Trennlinie zwischen den beiden Ausweisarten (B- und G-Bewilligung) zu ziehen. Diese werden faktisch austauschbar. Mit anderen Worten: Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die sich in gleichem Umfang in der Schweiz aufhalten, k\u00f6nnen w\u00e4hlen, welche Ausweisart ihnen am besten passt, je nach pers\u00f6nlichem Gusto.</p><p>Die B-Bewilligung gibt Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, einschliesslich Sozialhilfe. Die neue, grossz\u00fcgige Praxis des Bundesgerichts erm\u00f6glicht es demnach Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die angeblich in der Schweiz wohnen, sich vom Sozialstaat Schweiz finanzieren zu lassen und gleichzeitig den Lebensmittelpunkt im Herkunftsland zu belassen (und dort allenfalls sogar zu arbeiten). Es ist also offensichtlich, dass das Bundesgericht jeglicher Art von Missbrauch im Bereich der Sozialleistungen T\u00fcr und Tor \u00f6ffnet. </p><p>Die Folgen der neuen Rechtsprechung werden sich auch auf die C-Bewilligung auswirken, die man bekommen kann, wenn man 10 Jahre lang eine B-Bewilligung hatte. Und es ist fast unm\u00f6glich, die C-Bewilligung wegen fehlender wirtschaftlicher Unabh\u00e4ngigkeit zu widerrufen. Es wird also Inhaberinnen und Inhaber von C-Bewilligungen geben, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und deren Pr\u00e4senz in der Schweiz sich auf ein Minimum beschr\u00e4nkt.</p><p>Unter diesen Umst\u00e4nden ist es offensichtlich, dass das Kriterium der wirtschaftlichen Unabh\u00e4ngigkeit f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden muss.</p><p>Insbesondere d\u00fcrfen Inhaberinnen und Inhaber von B-Bewilligungen nicht mehr Zugang zu Sozialleistungen haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die j\u00fcngere Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Erl\u00f6schen der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bei einer Verlegung des Wohnsitzes respektive des Lebensmittelpunktes ins Ausland Auswirkungen auf die bisherige Praxis der Kantone hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, aber weiterhin in der Schweiz als Grenzg\u00e4ngerinnen oder Grenzg\u00e4nger arbeiten und t\u00e4glich oder an den Wochenenden an den Wohnsitz im Ausland zur\u00fcckkehren. Bei dieser Ausgangslage erl\u00f6schen diese Bewilligungen gem\u00e4ss der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht mehr.</p><p>Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass der in der Motion aufgezeigte Weg nicht zielf\u00fchrend ist. Der Ausschluss aller Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit einer Aufenthaltsbewilligung von Sozialleistungen h\u00e4tte ungerechtfertigte Auswirkungen auf Personen, die ihren Lebensmittelpunkt tats\u00e4chlich und dauerhaft in der Schweiz haben, und somit nicht von der in der Motion erw\u00e4hnten Problematik betroffen sind. Er ist jedoch bereit, das dargestellte Problem zu l\u00f6sen und beantragt daher die Annahme der Motion 21.4076 Marchesi \"Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Der Grundsatz des Lebensmittelpunkts soll wieder eindeutig anwendbar sein\" vom 23. September 2021, die einen anderen L\u00f6sungsansatz vorsieht. Demnach soll die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erl\u00f6schen, wenn die betroffene Person in der Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit als Grenzg\u00e4ngerin oder als Grenzg\u00e4nger aus\u00fcbt. In diesen F\u00e4llen soll weiterhin eine Grenzg\u00e4ngerbewilligung erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.</p><p>Im Dezember 2021 hat das Bundesgericht ein weiteres Urteil ver\u00f6ffentlicht (2C_5/2021 vom 2. Dezember 2021), das die in der Motion erw\u00e4hnte Sachlage wohl entsch\u00e4rfen sollte. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts ist folglich noch im Fluss. Bei einer Annahme der Motion 21.4076 Marchesi w\u00e4re diese Entwicklung bei den weiteren Arbeiten ebenfalls zu ber\u00fccksichtigen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1221|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1712762830583)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gerichtswesen|Kultur"}}