{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214206,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214206,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4206","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kinder, die durch Samenspende erzeugt werden, sollen ab Vollendung des 4. Lebensjahrs die M\u00f6glichkeit haben, ihren leiblichen Vater kennenzulernen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a024 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a und d sowie Artikel\u00a027 Absatz\u00a01 FMedG so zu \u00e4ndern, dass ein Kind bereits im Kindergartenalter, also nach Vollendung des 4. Lebensjahrs die M\u00f6glichkeit hat, vom EAZW Angaben \u00fcber die Identit\u00e4t des Samenspenders und seine \u00e4ussere Erscheinung zu erhalten. </p>","ReasonText":"<p>Mit der Annahme der \"EHE f\u00fcr alle\" wird die Samenspende massiv ausgebaut, und es werden viele vaterlose Kinder gezeugt. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kinder erst nach vollendetem 18. Lebensjahr den Samenspender kennen lernen d\u00fcrfen. Da es f\u00fcr die Identit\u00e4tsfindung der Kinder erwiesenermassen sehr wichtig ist, den leiblichen Vater zu kennen, muss dieser Zeitpunkt zum Kindeswohl vorverlegt werden.  </p><p>Im Kindergartenalter werden die Kinder - welche durch eine Samenspende gezeugt wurden - damit konfrontiert, dass die anderen Kinder alle eine Mutter und einen Vater haben. Kommt der Wunsch auf, den leiblichen Vater kennen zu lernen, muss dies bereits ab vollendetem 4. Lebensjahr m\u00f6glich sein. Diese Regelung f\u00fchrt auch zur Entlastung der M\u00fctter, denn damit k\u00f6nnen sie den Kindern helfen, ihren leiblichen Vater, also ihre Wurzeln, kennen zu lernen. </p><p>Kinder haben das Recht, ihre beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Sowohl die Bundesverfassung (Art. 119, Abs. 2, lit. g) als auch die UN-Kinderrechtskonvention garantieren Kindern das Recht, die eigene Abstammung und Identit\u00e4t zu kennen. So heisst es im UN-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte des Kindes in Artikel\u00a07, Absatz\u00a01: \"Das Kind ist unverz\u00fcglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangeh\u00f6rigkeit zu erwerben, und soweit m\u00f6glich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.\" </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a027 Absatz\u00a01 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG, SR 810.11) gibt dem vollj\u00e4hrigen Kind, das durch eine Samenspende gezeugt worden ist, einen voraussetzungslosen Anspruch auf Auskunft \u00fcber die \u00e4ussere Erscheinung und die Personalien des Spenders. Bereits heute kann aber ein minderj\u00e4hriges Kind jederzeit Auskunft \u00fcber alle Daten verlangen, wenn es ein schutzw\u00fcrdiges Interesse daran hat (Art. 27 Abs. 2 FMedG). Der Anspruch des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung beinhaltet nach geltendem Recht hingegen keinen Anspruch auf Kontakt zum Samenspender (vgl. auch Art. 27 Abs. 3 FMedG).</p><p>Angesichts der verfassungsrechtlichen (Art. 119 Abs. 2 Bst. g der Bundesverfassung, SR 101) und v\u00f6lkerrechtlichen (Art. 7 Abs. 1 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes [UNO-KRK] SR 0.107) Vorgaben bez\u00fcglich des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung d\u00fcrfen die Anforderungen an das von einem minderj\u00e4hrigen Kind darzulegende schutzw\u00fcrdige Interesse nicht zu hoch angesetzt werden. Unabh\u00e4ngig davon, ob die gesuchstellende Person urteilsf\u00e4hig ist oder nicht, steht dabei die Frage im Zentrum, ob die Bekanntgabe der gew\u00fcnschten Informationen unter den Umst\u00e4nden des konkreten Einzelfalles dem Wohl des Kindes entspricht. Auch ein j\u00fcngeres Kind hat damit bereits heute die M\u00f6glichkeit, ein entsprechendes Gesuch zu stellen und die gew\u00fcnschten Informationen zu erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt sind. Der von der Motion verlangte absolute Anspruch des Kindes auf Bekanntgabe der betreffenden Informationen w\u00fcrde dagegen dem allgemeinen Grundsatz widersprechen, wonach alle Entscheide, die das Kind betreffen, jeweils unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls und der vorrangigen Ber\u00fccksichtigung des Kindeswohls zu treffen sind (Art. 3 Abs. 1 UNO-KRK).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|1211|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1718107823520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Zivilrecht|Gesundheit"}}