{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214251,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214251,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4251","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Skandal\u00f6se K\u00fcndigungen f\u00fcr Long-Covid-Betroffene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Sendung Kassensturz berichtete am 28. September 2021 von mehreren Personen, welche infolge von Longcovid ihre Arbeitsstelle verloren haben. Besonders stossend ist die Tatsache, dass selbst Spit\u00e4ler nicht davor zur\u00fcckschrecken, Pflegefachpersonen, die sich bei der Arbeit und m\u00f6glicherweise wegen ungen\u00fcgender Schutzmassnahmen angesteckt haben, nach Ablauf der Sperrfrist die K\u00fcndigung auszusprechen. </p><p>Gerade mal 3 Wochen nach der Ver\u00f6ffentlichung des Versorgungsberichts zum Gesundheitspersonal, der nach wie vor einen eklatanten Mangel an Pflegefachpersonen ausweist und auf die grosse Bedeutung von Ausbildung und Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinweist, erweckt die Berichterstattung im Kassensturz den Anschein, dass gewisse Arbeitgeber nicht begreifen, wie wichtig es w\u00e4re, mit beileibe begrenzten Ressourcen sorgsam, \"wert-sch\u00e4tzend\" und nachhaltig umzugehen. </p><p>An Longcovid zu leiden ist schon schlimm genug, dann auch noch die K\u00fcndigung zu erhalten, umso schlimmer. So kommen zur k\u00f6rperlichen Belastung auch noch Existenz\u00e4ngste dazu, vom Gef\u00fchl der Dem\u00fctigung ganz zu schweigen. Im Einzelfall wird sicher zu pr\u00fcfen sein, ob diese Arbeitgeber ihre F\u00fcrsorgepflicht erf\u00fcllt haben. Doch stellt sich hier ganz klar die Frage, ob der K\u00fcndigungsschutz, insbesondere bei Berufskrankheit und -unfall, in der Schweiz ausreichend ist. </p><p>Im Gespr\u00e4chen mit Jurist:innen der Berufsverb\u00e4nde vernimmt man zudem, dass die Anerkennung von Longcovid als Berufskrankheit im Gesundheitswesen ein \u00e4usserst zerm\u00fcrbender Prozess ist und nur in den seltensten F\u00e4llen gelingt. </p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat ein solches Verhalten von Arbeitgebern, die von Longcovid betroffenen Pflegefachpersonen k\u00fcndigen? Ist der Bundesrat bereit, bei der Branche zu intervenieren und gegen dieses r\u00fccksichtslose, gegen Treu und Glauben verstossende Verhalten anzugehen?</p><p>2. Welche Handlungsm\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, die rechtliche Situation zu verbessern, dass solche skandal\u00f6sen K\u00fcndigungen nicht mehr vorkommen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Praxis bei der Anerkennung von Longcovid als Berufskrankheit? </p><p>4. Gibt es Anpassungsbedarf? welchen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, gesetzliche Anpassungen rasch vorzubereiten, wenn es sich erweist, dass es solche braucht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der Schwere der Langzeitfolgen von Covid und der schwierigen Situation von betroffenen Arbeitnehmenden bewusst. Er kann sich jedoch nicht zu konkreten F\u00e4llen \u00e4ussern und verf\u00fcgt auch nicht \u00fcber die Kompetenz zu entsprechenden Interventionen. In erster Linie sind hier Arbeitgeber und Arbeitnehmende gefordert, L\u00f6sungen zu finden, die den Interessen beider Seiten gerecht werden. Dabei k\u00f6nnen sie von den Sozialpartnern unterst\u00fctzt werden. Allf\u00e4llige Streitigkeiten sind von den zust\u00e4ndigen Gerichten zu entscheiden.</p><p>2. Das Schweizer Arbeitsrecht sieht einen K\u00fcndigungsschutz vor und zwar sowohl f\u00fcr privatrechtliche als auch f\u00fcr \u00f6ffentlichrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse. So darf gem\u00e4ss dem in erster Linie den Privatsektor betreffenden Obligationenrecht der Arbeitgeber Arbeitnehmenden w\u00e4hrend der Dauer der Arbeitsverhinderung durch Krankheit nicht k\u00fcndigen, wobei die Dauer dieses Schutzes vom Dienstjahr abh\u00e4ngig ist (vgl. Art. 336c Abs. 1 Bst. b OR; SR 220). Zudem ist eine K\u00fcndigung wegen der Krankheit eines Mitarbeiters missbr\u00e4uchlich, es sei denn, diese stehe im Zusammenhang mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis oder beeintr\u00e4chtige die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich (vgl. Art. 336 Abs. 1 Bst. a OR). Das gilt jedoch nicht, wenn die Krankheit auf eine Verletzung der Schutzpflichten des Arbeitgebers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Nach Ansicht des Bundesrates ist die geltende Rechtslage damit gen\u00fcgend, zumal der Schutz durch die Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherungen und allenfalls Invalidenversicherung) erg\u00e4nzt wird.</p><p>3. In der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202; Ziff. 2 Bst. b Anhang 1) werden \"Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit Arbeiten in Spit\u00e4lern, Laboratorien, Versuchsanstalten und dergleichen\" als arbeitsbedingte Krankheiten erfasst; sie stellen damit eine sogenannte Listenkrankheit dar. Gest\u00fctzt auf diese Regelung kann eine Covid-Erkrankung grunds\u00e4tzlich eine Berufskrankheit im Sinne von Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) darstellen. Allerdings muss jeder Einzelfall gepr\u00fcft werden, da gem\u00e4ss der rechtlichen Definition eine besondere Risikoexposition im Zusammenhang mit der beruflichen T\u00e4tigkeit vorausgesetzt wird, damit eine berufsbedingte Verursachung und damit das Vorliegen einer Berufskrankheit angenommen werden kann. Dies kann beispielsweise f\u00fcr das Spitalpersonal gelten, das direkt mit der Betreuung und der Pflege von Corona infizierten Patienten zu tun hat. Anders sieht es jedoch f\u00fcr das medizinische Personal auf einer anderen Abteilung aus, wo keine unmittelbare Exposition zu Covid-infizierten Patienten besteht. Was die als \"Longcovid\" bezeichnete Erkrankung betrifft, fehlt aktuell eine allgemein anerkannte wissenschaftliche Diagnose. Entsprechend schwierig gestaltet sich der im Unfallversicherungsrecht geforderte Kausalit\u00e4tsnachweis, dass es sich bei den geklagten Langzeitbeschwerden um eine Konsequenz der urspr\u00fcnglichen, berufsbedingten Covid-Erkrankung und somit um \"Longcovid\" handelt. Die Schwierigkeiten liegen insbesondere darin, dass bei Virusinfektion erst Jahre sp\u00e4ter von eigentlichen Langzeitfolgen gesprochen wird und hierzu aktuell noch Daten fehlen. Zudem sind die Symptome, die mit \"Longcovid\" in Verbindung gebracht werden, und ihre Auspr\u00e4gung sehr unterschiedlich.</p><p>4. und 5. Nach Auffassung des Bundesrates sind die Kausalit\u00e4tsanforderungen des UVG betreffend Leistungs\u00fcbernahme bei Berufskrankheiten umfassend geregelt. Der Unfallversicherer pr\u00fcft eine allf\u00e4llige Leistungspflicht bei Berufskrankheiten, nimmt alle notwendigen Abkl\u00e4rungen von Amtes wegen vor und holt die erforderlichen Ausk\u00fcnfte ein. Eine Privilegierung bei \"Longcovid\" w\u00fcrde eine Ungleichbehandlung zu anderen Berufskrankheiten schaffen, weshalb kein Anpassungsbedarf besteht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Gysi Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503469033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}