{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214277,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214277,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4277","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"AKW-Langzeitbetrieb ohne zeitgem\u00e4ssen Schutz gegen Flugzeugabst\u00fcrze","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Stellungnahme des ENSI zur Gef\u00e4hrdung durch terroristische Flugzeugabst\u00fcrze vom 28.9.2021 gibt einen Eindruck davon, wie Anspruch und Realit\u00e4t bez\u00fcglich Sicherheit in der Schweizer Atomindustrie auseinanderklaffen. Zwar m\u00fcssen Atomkraftwerke in der Schweiz gem\u00e4ss einer geheimen ENSI-Richtlinie so gebaut sein, dass sie gegen Abst\u00fcrze des \"zum Zeitpunkt des Baubewilligungsgesuchs im Einsatz befindlichen Flugzeugtyps mit dem gr\u00f6ssten Sch\u00e4digungspotenzial\" gesch\u00fctzt sind. Heute sind Flugzeuge aber viel gr\u00f6sser als in den 1960er und 1970er Jahren und dagegen sind Schweizer AKW nicht gesch\u00fctzt. Das Atomkraftwerk Beznau wurde beim Bau gar nicht gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt, f\u00fcr die Atomkraftwerke in G\u00f6sgen und Leibstadt bleiben laut ENSI die Anforderungen bindend, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Baubewilligungsgesuche aktuell waren.  </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Bestimmungen in KEG und KEV erlauben die geheime ENSI-Richtlinie?</p><p>2. Wie l\u00e4sst sich rechtfertigen, dass die Schweizer AKW nur Gef\u00e4hrdungsannahmen zur Zeit der Baubewilligung einhalten m\u00fcssen, w\u00e4hrendem die Gefahr (mehr Flugverkehr, gr\u00f6ssere Flugzeuge, bessere Navigationssysteme) laufend zugenommen hat?</p><p>3. Wie l\u00e4sst sich rechtfertigen, dass das AKW Beznau im Vergleich zu Leibstadt und G\u00f6sgen geringere Gef\u00e4hrdungsannahmen beherrschen muss, obwohl sich Beznau in einer Anflugschneise zum Flughafen Z\u00fcrich befindet und sich just ganz in der N\u00e4he von Beznau 1970 bereits einmal ein Flugzeugabsturz ereignet hat? </p><p>4. Welche Massnahmen wurden ergriffen, um den Schutz vor Flugzeugabst\u00fcrzen zu erh\u00f6hen? In wie weit konnte der Schutz des Containments in den jeweiligen AKW konkret verbessert werden?</p><p>5. Wie liesse sich der Schutz der Schweizer AKW gegen Flugzeugabst\u00fcrze weiter erh\u00f6hen?</p><p>6. Wie gross ist die Abweichung der Schweizer AKW im Schutz gegen Flugzeugabst\u00fcrze im Vergleich zu moderneren konventionellen AKW, die in Westeuropa derzeit gebaut werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Frage 1:</p><p>Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 \u00fcber die Gef\u00e4hrdungsannahmen und Sicherungsmassnahmen f\u00fcr Kernanlagen und Kernmaterialien (SR 732.112.1) beauftragt das ENSI zum Erlass dieser geheimen Richtlinie. Die Verordnung des UVEK st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a09 Absatz\u00a03 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11), welche sich wiederum auf Artikel\u00a0101 Absatz\u00a01 des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) st\u00fctzt.</p><p>Zu den Fragen 2 und 3:</p><p>In der Kernenergiegesetzgebung wird zwischen Gef\u00e4hrdungsannahmen zu einem unfallbedingten und zu einem vors\u00e4tzlichen Flugzeugabsturz unterschieden.</p><p>F\u00fcr den unfallbedingten Flugzeugabsturz legt Artikel\u00a05 Absatz\u00a05 der Verordnung des UVEK vom 17. Juni 2009 \u00fcber die Gef\u00e4hrdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen St\u00f6rf\u00e4lle in Kernanlagen (SR 732.112.2) die Anforderung an die Gef\u00e4hrdungsannahmen fest. Gem\u00e4ss dieser Bestimmung ist der zum Zeitpunkt des Baubewilligungsgesuchs im Einsatz befindliche milit\u00e4rische oder zivile Flugzeugtyp zu ber\u00fccksichtigen, der unter realistischen Annahmen die gr\u00f6ssten Stosslasten auf Geb\u00e4ude aus\u00fcbt. Der Grund f\u00fcr diese Regelung ist, dass die Auslegung eines Geb\u00e4udes vor der Bauausf\u00fchrung erfolgt und nachher nur begrenzt ver\u00e4nderbar ist. Beim unfallbedingten Flugzeugabsturz ist ferner auch die Lage eines Kernkraftwerks im Verh\u00e4ltnis zu den Anflugrouten relevant. Die Entwicklung des Risikos aufgrund von Ver\u00e4nderungen des Luftverkehrs wird jeweils im Rahmen der periodischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen neu bewertet.</p><p>Die Gef\u00e4hrdungsannahmen betreffend einen vors\u00e4tzlichen Flugzeugabsturz sind aus Sicherungsgr\u00fcnden nicht \u00f6ffentlich kommunizierbar.</p><p>Zu den Fragen 4 und 5:</p><p>Es wurden im Luftverkehr umfassende Massnahmen zum Schutz vor vors\u00e4tzlichem Flugzeugabsturz getroffen, die sich als sehr wirksam erweisen. Zudem erh\u00f6hen die Nachr\u00fcstungen und Erweiterungen der Notfallmassnahmen, die seit den letzten Analysen zum vors\u00e4tzlichen Flugzeugabsturz in den Kernkraftwerken vorgenommen wurden, den Schutz gegen die Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes.</p><p>Nach Beurteilung des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) weisen die Schweizer Kernkraftwerke - inklusive des Kernkraftwerks Beznau - auch gegen\u00fcber den heute im Einsatz befindlichen Flugzeugtypen einen ausreichenden Schutzgrad auf. Dies gilt sowohl f\u00fcr den unfallbedingten als auch f\u00fcr den vors\u00e4tzlichen Flugzeugabsturz. Damit er\u00fcbrigt sich die Frage nach einer Erh\u00f6hung des Schutzgrades.</p><p>Zur Frage 6:</p><p>Auch wenn modernere Kernkraftwerke in der Tendenz besser gesch\u00fctzt sind gegen Flugzeugabst\u00fcrze als \u00e4ltere Anlagen, haben die Schweizer Kernkraftwerke die geltenden hohen Sicherheitsanforderungen zu erf\u00fcllen. Das ENSI schreitet ein, wenn dies nicht der Fall ist. Wie gross die Abweichung der Schweizer Kernkraftwerke hinsichtlich Schutz gegen Flugzeugabst\u00fcrze im Vergleich zu moderneren Kernkraftwerken ist, die in Westeuropa derzeit gebaut werden, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern h\u00e4ngt von den Details des jeweiligen Aufprallszenarios ab. Genau diese Details \u00fcber die Eigenschaften der Anlage je nach Aufprallort, winkel, Anfluggeschwindigkeit, Flugzeugmasse etc. sind aus Sicherungsgr\u00fcnden nicht \u00f6ffentlich kommunizierbar.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|48|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501737193)\/","SubmissionDate":"\/Date(1633046400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Verkehr|Energie"}}