{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214282,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214282,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4282","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zweite S\u00e4ule. Das Konkubinat soll im Gesetz geregelt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzes\u00e4nderung auszuarbeiten mit dem Ziel, dass die Pensionskassen die Leistungen f\u00fcr \u00fcberlebende Ehegattinnen und Ehegatten auch f\u00fcr \u00fcberlebende Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner erbringen m\u00fcssen. Die Voraussetzungen und die Bedingungen m\u00fcssen dabei die gleichen wir f\u00fcr Ehepaare sein. </p>","ReasonText":"<p>Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Todesfall die \u00fcberlebende Ehefrau oder der \u00fcberlebende Ehemann eine Witwen- oder Witwerrente erh\u00e4lt, falls sie oder er f\u00fcr Kinder aufkommen muss oder falls sie oder er \u00e4lter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens f\u00fcnf Jahre gedauert hat. Unter bestimmten Bedingungen haben auch geschiedene Personen Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse. F\u00fcr Konkubinatspaare hingegen sieht das Gesetz keine Regelung vor. Es gibt Pensionskassen, die in ihren Reglementen auch f\u00fcr Konkubinatspaare Hinterlassenenleistungen vorsehen. </p><p>Da der Arbeitgeber entscheidet, welcher Pensionskasse er sich anschliessen will, haben Angestellte keine M\u00f6glichkeit, selber diejenige Pensionskasse zu w\u00e4hlen, die ihren eigenen Bed\u00fcrfnissen am besten entspricht. In der Schweiz leben bereits \u00fcber zwanzig Prozent der Paare ohne Trauschein zusammen, und die Zahl nimmt tendenziell zu. Es ist daher an der Zeit, die Gesetzgebung im Bereich der zweiten S\u00e4ule den neuen Gegebenheiten anzupassen.</p><p>Die Leistungen f\u00fcr die \u00fcberlebenden Partnerinnen und Partner d\u00fcrfen nicht einzig vom Reglement der einzelnen Pensionskassen abh\u00e4ngen, sondern m\u00fcssen gesetzlich verankertes Recht sein, damit die Gleichbehandlung gew\u00e4hrleistet ist und gleichzeitig Vorsorgel\u00fccken vermieden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die obligatorische Hinterlassenenordnung der 2. S\u00e4ule (Art. 19 ff. BVG, SR 831.40; Art. 20 BVV 2, SR 831.441.1; Art. 15 FZV, SR 831.425) tr\u00e4gt dem Aspekt der wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche die Ehe und die eingetragene Partnerschaft in unserem Rechtssystem bilden, Rechnung. Viele Vorsorgeeinrichtungen ber\u00fccksichtigen die gesellschaftlichen Gegebenheiten faktischer Lebensgemeinschaften in ihren Reglementen, indem sie - alternativ und zum Teil zus\u00e4tzlich zu einem Todesfallkapital - auch Lebenspartnerrenten vorsehen. Auf diese Weise belassen sie den Versicherten, die sich bewusst f\u00fcr eine formlose Lebenspartnerschaft und gegen eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit ihren gesetzlichen Folgen entscheiden, eine Wahlm\u00f6glichkeit in Bezug auf die Ausgestaltung von Beg\u00fcnstigtenleistungen. Viele Versicherte, die in einem Konkubinat leben, w\u00fcnschen n\u00e4mlich, dass m\u00f6gliche Todesfallleistungen nicht der Partnerin oder dem Partner, sondern beispielsweise den eigenen erwachsenen Kindern zugutekommen sollen, besonders dann, wenn die Partnerin oder der Partner selbst eine gen\u00fcgende Altersvorsorge hat und die Beziehung wom\u00f6glich noch nicht viele Jahre besteht. Eine Gleichstellung des Konkubinats mit der Ehe bei den obligatorischen Hinterlassenleistungen w\u00fcrde solche Wahlm\u00f6glichkeiten in Frage stellen. Damit w\u00fcrde das Konkubinat als bewusst gew\u00e4hlte Alternative zur Ehe eingeschr\u00e4nkt. Die Arbeitnehmendenvertretung hat im parit\u00e4tischen Stiftungsrat im \u00dcbrigen die M\u00f6glichkeit, auf die Ausgestaltung der reglementarischen Beg\u00fcnstigtenordnung Einfluss zu nehmen und eine in ihren Augen ad\u00e4quate Regelung zu erwirken. Schliesslich m\u00fcssten die Mehrkosten, die aus einer solchen gesetzlichen Gleichstellung von Konkubinat und Ehe entst\u00fcnden, von allen Versicherten einer Vorsorgeeinrichtung (im Rahmen der parit\u00e4tischen Beitragspflicht dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber) solidarisch aufgebracht werden.</p><p>Anspr\u00fcche auf Hinterlassenenleistungen sollten nicht herausgel\u00f6st aus dem Gesamtzusammenhang betrachtet werden. In der geltenden Regelung der beruflichen Vorsorge haben Ehe und Konkubinat grunds\u00e4tzlich verschiedene rechtliche Folgen. Geht zum Beispiel eine Person, die aus einer fr\u00fcheren Beziehung eine Hinterlassenenrente erh\u00e4lt, eine Ehe ein, verliert sie damit sofort den Anspruch auf diese Rente. Beim - formlosen - Beginn eines Konkubinats bleibt der Rentenanspruch hingegen bestehen. Auch bei der Aufl\u00f6sung der Beziehung aus anderen Gr\u00fcnden als dem Tod sind die Auswirkungen ganz unterschiedlich: Bei einer Scheidung oder Aufl\u00f6sung einer eingetragenen Partnerschaft werden die w\u00e4hrend der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft erworbenen Vorsorgeanspr\u00fcche grunds\u00e4tzlich h\u00e4lftig geteilt. Ein Konkubinatspartner oder eine Konkubinatspartnerin hingegen kann nach dem Ende der Beziehung seine bzw. ihre gesamten Vorsorgeanspr\u00fcche f\u00fcr sich behalten. Eine allf\u00e4llige Angleichung der Anspr\u00fcche auf Hinterlassenenleistungen von Konkubinatspartnern an jene von Ehegatten sollte daher nicht ohne R\u00fccksicht auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen der 2. S\u00e4ule geschehen.</p><p>Die Frage der rechtlichen Wirkung der faktischen Lebenspartnerschaft stellt sich aktuell auch in anderen Rechtsbereichen. Entscheidungen \u00fcber allf\u00e4llige Gesetzes\u00e4nderungen sollten daher nicht punktuell erfolgen und m\u00f6glichst auch die Entwicklung bei der Frage nach der eventuellen Einf\u00fchrung eines \"Pacte civil de solidarit\u00e9\" (Pacs) einbeziehen. Die Arbeiten am Bericht zum Postulat Caroni <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183234\">18.3234</a> \"\u00dcbersicht \u00fcber das Konkubinat im geltenden Recht\" sowie zu den Postulaten 15.3431 Caroni und 15.4082 WBK-N \"Ein Pacs nach Schweizer Art\" sind am Laufen. Der Bericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vom Bundesrat verabschiedet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Gysin Greta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695905889000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523339283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1633046400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Sozialer Schutz"}}