{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214315,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214315,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4315","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wirksamere Massnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz hat Unternehmen dazu gebracht, Massnahmen gegen Diskriminierungen und Bel\u00e4stigungen am Arbeitsplatz zu ergreifen. Aber gem\u00e4ss einem vom Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann erstellten Gutachten bietet das Gesetz Frauen, die Opfer von Diskrimierung wurden, nur beschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen, nehmen doch in rund 65 Prozent aller F\u00e4lle die Verfahren einen f\u00fcr die Kl\u00e4gerin ung\u00fcnstigen Ausgang. Noch geringere Erfolgschancen hat eine Bel\u00e4stigungsklage, die auf der Ebene des Kantons eingereicht wird, denn in 88 Prozent aller F\u00e4lle erleidet die Kl\u00e4gerin damit Schiffbruch. Bessere Chancen hat eine Klage gegen Lohndiskriminierung beim Bundesgericht, gehen dort doch \"lediglich\" 60 Prozent aller Klagen zugunsten der Kl\u00e4gerin aus.</p><p>Die Rechtsprofessorin Karine Lempen, eine Spezialistin f\u00fcr das Gleichstellungsgesetz, zieht ein sehr durchzogenes Fazit. Im Gegensatz zu dem, was seine Gegner vorhersagten, hat das Gesetz nicht zu einer Klageflut gef\u00fchrt; in 11 Jahren wurden auf kantonaler Ebene lediglich 200 Klagen eingereicht, auf Bundesebene innert 15 Jahren deren 81. Angesichts der H\u00e4ufigkeit, mit der es am Arbeitsplatz zu Diskriminierungen kommt, gelange dieses Gesetz nur selten zur Anwendung, sagt Karine Lempen.</p><p>Gewiss, Frauen z\u00f6gern aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust und angesichts der oftmals gewaltigen Kosten, die ein Verfahren mit sich bringen kann, Klage einzureichen; andere sehen aus Zeitgr\u00fcnden von diesem Schritt ab oder weil sie keine ausreichende Aufenthaltsbewilligung haben. Aber wenn man sich vor Augen f\u00fchrt, wie h\u00e4ufig Frauen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zur\u00fcckkehren, missbr\u00e4uchlich gek\u00fcndigt wird, stellt sich doch die Frage, wie gut das Gleichstellungsgesetz wirklich umgesetz wird.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Probleme bewusst, und ist er bereit, hier Abhilfe zu schaffen?</p><p>2. Wie gedenkt er, dem Gleichstellungsgesetz mehr Wirksamkeit zu verleihen?</p><p>3. Was h\u00e4lt der Bundesrat von der Idee, den schon vorhandenen Stellen (kantonale Arbeitsinspektorate, die bereits befugt sind, am Arbeitsplatz die Durchsetzung von Massnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu kontrollieren; Gleichstellungsb\u00fcros) die Kompetenzen und Mittel zu gew\u00e4hren, die f\u00fcr eine wirksame und systematische Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes nowendig sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass f\u00fcr die Betroffenen mit der Erhebung einer auf dem Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) basierenden Klage sowohl das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes als auch von hohen Kosten einhergeht.</p><p>Verbessert wurde diese Situation im Bereich der Lohngleichheit durch die Revision des GlG von 2018. Die Pflicht der Arbeitgebenden zur Durchf\u00fchrung einer Lohngleichheitsanalyse mit dem Ziel einer verst\u00e4rkten Durchsetzung der Lohngleichheit kommt direkt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. Der Bundesrat wird gest\u00fctzt auf Artikel\u00a017b GlG voraussichtlich 2025 dar\u00fcber Bericht erstatten, welche Wirkungen die neuen Bestimmungen entfaltet haben. Diese Evaluation soll auch Gelegenheit bieten, m\u00f6gliche GlG-Anpassungen in anderen Bereichen, so z.B. die Ausdehnung der Beweislasterleichterung auf F\u00e4lle von Anstellungsdiskriminierung, zu diskutieren.</p><p>Betreffend die in der Interpellation erw\u00e4hnte Problematik der diskriminierenden K\u00fcndigungen nach der R\u00fcckkehr aus dem Mutterschaftsurlaub anerkennt der Bundesrat, dass es im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft zu arbeitsrechtlichen Problemen kommen kann. Das Parlament hat f\u00fcr diese F\u00e4lle eine Versch\u00e4rfung der Sanktionen (s. Motion Reynard 19.3058 \"Versch\u00e4rfung der Sanktionen bei K\u00fcndigung wegen Mutterschaft oder Schwangerschaft\") ebenso wie eine St\u00e4rkung des K\u00fcndigungsschutzes (s. Motion Reynard 19.3059 \"K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der R\u00fcckkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verl\u00e4ngern\") abgelehnt. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation gleichwohl aufmerksam. Die Gleichstellung im Erwerbsleben ist denn auch eine Priorit\u00e4t f\u00fcr den Bundesrat. In der am 28. April 2021 verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030 bildet diese Thematik einen der vier Schwerpunkte.</p><p>3. Das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) sowie die kantonalen und st\u00e4dtischen Gleichstellungsfachstellen leisten bereits heute wichtige Informations- Beratungs- und Sensibilisierungsarbeit bei der F\u00f6rderung der Umsetzung des GlG. Auf Bundesebene hat es das Parlament bisher abgelehnt, dem EBG oder einer anderen Bundesstelle mehr Kompetenzen in diesem Bereich zu geben, zuletzt auch im Nachgang der GlG-Revision von 2018 (siehe z.B. die parlamentarische Initiative der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 20.400 \"Lohngleichheit. \u00dcbermittlung der Analyseergebnisse an den Bund\").</p><p>Was den Schutz vor sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz anbelangt, so f\u00fchrten das SECO und die kantonalen Arbeitsinspektorate unter Einbezug der Sozialpartner zwischen 2014 und 2018 einen Vollzugsschwerpunkt zu psychosozialen Risiken durch. Der Vollzugsschwerpunkt informierte und sensibilisierte Arbeitsinspektorate, Arbeitgebende und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber psychosoziale Risiken in der Arbeitswelt und den Schutz der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t am Arbeitsplatz. Dessen Evaluation best\u00e4tigte, dass dieses Ziel erreicht wurde. Im Rahmen der Betriebskontrollen gest\u00fctzt auf das Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) und im Rahmen der Rezertifizierung von Betriebsgruppenl\u00f6sungen gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) wird auch dem Thema Mutterschutz grosse Beachtung geschenkt. Dabei geht es um den Schutz der Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes. Die fortlaufende Weiterbildung und Sensibilisierung der Arbeitsinspektorate betreffend sexuelle Bel\u00e4stigung und Mutterschutz bleiben wichtige Aspekte in der Umsetzung des Arbeitsgesetzes. Im Rahmen des ArG-Vollzugs handelt es sich aber in der Regel um eine Systemkontrolle in einem Betrieb, welche nicht dazu dient, individuellen Anspr\u00fcchen zum Durchbruch zu verhelfen. Hierf\u00fcr w\u00e4ren die Arbeitsinspektorate auch gar nicht geeignet, weshalb der Bundesrat eine entsprechende Erweiterung ihrer Aufgaben nicht als zielf\u00fchrend erachtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637107200000)\/","SubmittedBy":"Piller Carrard Val\u00e9rie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690503478410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1633046400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte"}}