{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214351,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214351,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4351","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zweck\u00e4nderung von als sch\u00fctzenswert anerkannten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Zweck\u00e4nderungen von als sch\u00fctzenswert anerkannten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone im Sinne von Artikel\u00a024d RPG wieder m\u00f6glich werden. Insbesondere ist zu pr\u00e4zisieren, dass es keiner \"besonderen\" Schutzw\u00fcrdigkeit bedarf und der Zustand der Bauten bzw. Anlage keine Rolle spielt. Zudem ist die kantonale Kompetenz f\u00fcr die Qualifikation als \"sch\u00fctzenswert\" zu erweitern und das Beschwerderecht des ARE in diesem Zusammenhang einzuschr\u00e4nken.</p>","ReasonText":"<p>Am 11. August 2021 urteilte das Bundesgericht in Gutheissung einer vom Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) erhobenen und offenbar ideologisch motivierten Beschwerde mit drei zu zwei Richterstimmen, dass ein \u00d6konomiegeb\u00e4ude im Kanton Wallis, welches die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde im Oktober 2016 unter Schutz gestellt hatte, dem Verfall \u00fcberlassen werden muss und nicht umgenutzt werden darf. Die \u00f6ffentliche und hochpolitische Gerichtsverhandlung dauerte weit \u00fcber drei Stunden und f\u00fchrte bei den Richtern zu grosser Uneinigkeit.</p><p>Das erkl\u00e4rte Ziel des ARE ist es, die Umnutzungsm\u00f6glichkeiten von \u00d6konomiegeb\u00e4uden ausserhalb der Bauzone so stark wie m\u00f6glich einschr\u00e4nken und bis auf wenige Ausnahmen zu verbieten. Nach Ansicht des ARE sind landschaftspr\u00e4gende, traditionelle \u00d6konomiegeb\u00e4ude nicht per se \"sch\u00fctzenswert\" im Sinne von Artikel\u00a024d RPG, vielmehr sei gewissermassen eine \"besondere\" Schutzw\u00fcrdigkeit erforderlich, obschon der Gesetzestext dies nicht verlangt. Demgegen\u00fcber hatte der Kanton die Bauten im vorliegenden Fall aufgrund von landschaftsbestimmenden und landschaftstypischen Erkennungsmerkmalen, welche eine kulturhistorische Entwicklung dokumentieren, als \"schutzw\u00fcrdig\" eingestuft, insbesondere weil \u00d6konomiegeb\u00e4ude \u00fcber Generationen hinweg wichtige Eckpfeiler f\u00fcr die Ern\u00e4hrung ganzer Familien darstellten. F\u00fcr die somit offiziell als Kulturgut eingestufte Stallscheune erhielten die Eigent\u00fcmer von der notorisch \u00e4usserst restriktiven Kantonalen Baukommission (KBK) eine Baubewilligung gest\u00fctzt auf Artikel\u00a024d RPG.</p><p>Das Bundesgericht hat insbesondere auch gest\u00fctzt auf den Zustand der Baute die Einsch\u00e4tzung von Kanton und Heimatschutz derselben als \"schutzw\u00fcrdig\" nicht geteilt und dadurch in einer vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Weise die H\u00fcrden f\u00fcr eine Zweck\u00e4nderung von als sch\u00fctzenswert anerkannten Bauten auf ein vom Gesetzgeber nicht vorgesehenes Extremmass erh\u00f6ht. Von dieser Rechtsprechung potenziell betroffen sind zigtausdende Grundeigent\u00fcmer.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgericht hatte in seinem zur Publikation bestimmten Urteil 1C_111/2020 vom 11. August 2021 zu entscheiden, ob eine traditionelle Stallscheune in Binn (VS) gest\u00fctzt auf Artikel\u00a024d Absatz\u00a02 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) in eine Ferienwohnung umgenutzt werden darf. Nach dieser Bestimmung darf bei als sch\u00fctzenswert anerkannten Bauten und Anlagen die vollst\u00e4ndige Zweck\u00e4nderung zugelassen werden, wenn gewisse weitere, in Artikel\u00a024d Abs\u00e4tze 2 und 3 RPG n\u00e4her umschriebene Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Das Gericht gelangte zum Schluss, eine solche Zweck\u00e4nderung setze voraus, dass der betreffenden Baute oder Anlage ein Schutzwert als Einzelobjekt zukomme, beispielsweise wegen ihrer besonderen historischen Bedeutung oder wegen besonderer baulicher Qualit\u00e4ten. Allein das Alter eines Geb\u00e4udes oder der Umstand, dass es in der orts\u00fcblichen traditionellen Bauweise erstellt worden ist, gen\u00fcge hingegen in der Regel nicht, um nach Artikel\u00a024d Absatz\u00a02 RPG als sch\u00fctzenswert beurteilt werden zu k\u00f6nnen. Das Bundesgericht entschied daher im vorliegenden Fall, dass die ersuchte Baubewilligung nicht erteilt werden darf. Erg\u00e4nzend wies es jedoch darauf hin, dass f\u00fcr landwirtschaftliche \u00d6konomiebauten, die f\u00fcr das Orts- und Landschaftsbild einer Gegend typisch sind, gegebenenfalls eine Schutzw\u00fcrdigkeit im Sinne von Artikel\u00a039 Absatz\u00a02 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) in Betracht kommen k\u00f6nne. Gest\u00fctzt auf diese Bestimmung k\u00f6nnen unter den dort n\u00e4her umschriebenen Voraussetzungen bestehende, als landschaftspr\u00e4gend gesch\u00fctzte Bauten einer Nutzungs\u00e4nderung zugef\u00fchrt werden.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst die vom Bundesgericht vorgenommene Kl\u00e4rung. Schweizweit gibt es hunderte, wenn nicht sogar tausende von nicht mehr ben\u00f6tigten traditionellen landwirtschaftlichen \u00d6konomiebauten. W\u00e4ren allein das Alter oder die ort\u00fcbliche Bauweise ausschlaggebend f\u00fcr den Schutzstatus nach Artikel\u00a024d RPG, so w\u00e4ren nahezu alle diese Geb\u00e4ude sch\u00fctzenswert. Dies w\u00fcrde die Logik der Bestimmung untergraben, weil dann alle \u00e4lteren \u00d6konomiebauten umgenutzt werden k\u00f6nnten. Das geltende Recht bietet mit Artikel\u00a039 Absatz\u00a02 ff. RPV ein Instrumentarium an, das es erm\u00f6glicht, f\u00fcr landschaftspr\u00e4gende Bauten in einem definierten Rahmen raum- und umweltvertr\u00e4gliche L\u00f6sungen zu finden. F\u00fcr eine Einschr\u00e4nkung des Beschwerderechts des ARE besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Anlass.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Graber Michael","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695075009000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|52|2831|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523341487)\/","SubmissionDate":"\/Date(1638144000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Umwelt|Kultur|Raumplanung und Wohnungswesen"}}