{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214353,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214353,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4353","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"MWST-B\u00fcrokratie. Befreiungsschlag f\u00fcr Unternehmen (B2B)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr Schweizer Unternehmen stellt die Mehrwertsteuer einen enormen B\u00fcrokratie-Kostenblock dar. Da auch der j\u00fcngste Vorschlag einer Vereinfachung mittels Einheitssatz abgelehnt wurde (Mo Caroni 21.3444), sind neue Reform-Ans\u00e4tze gefragt.</p><p>Ein solcher k\u00f6nnte darin liegen, B2B-Leistungen, also Leistungen unter mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, nicht mehr mit der Steuer zu belasten, sondern nur noch B2C-Leistungen, wie es dem Belastungsziel einer Konsumsteuer auch entspr\u00e4che. Das leistungserbringende Unternehmen w\u00e4re in einem solchen System einzig zur Pr\u00fcfung verpflichtet, ob das leistungsempfangende Unternehmen sich ihm gegen\u00fcber mit seiner MWST-UID-Nummer als Unternehmen ausweist. W\u00e4re dies der Fall, d\u00fcrfte die B2B-Leistung ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden.</p><p>Sowohl das schweizerische als auch das europ\u00e4ische Recht kennen bereits punktuell vergleichbare Regelungen, in der Schweiz bspw. das Meldeverfahren. </p><p>Die Vorteile einer solchen Reform liegen auf der Hand: Sowohl Unternehmen, die andere Unternehmen beliefern, als auch umgekehrt die leistungsempfangenden Unternehmen w\u00fcrden punkto B\u00fcrokratie, Compliance, Risiko und Liquidit\u00e4t stark entlastet.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. K\u00f6nnte sich der Bundesrat grunds\u00e4tzlich ein Mehrwertsteuer-System vorstellen, bei welcher B2B-Leistungen ganz generell - und nicht nur punktuell - mehrwertsteuerfrei erbracht werden k\u00f6nnten und nur B2C-Leistungen zu versteuern w\u00e4ren?</p><p>2. Welche positiven Auswirkungen h\u00e4tte dies f\u00fcr die betroffenen Unternehmen und den Staat? Lassen sich diese Vorteile (namentlich die geringeren administrativen Kosten beiderseits) quantifizieren?</p><p>3. Welche Herausforderungen w\u00e4ren zu adressieren, und wie w\u00e4re damit umzugehen (namentlich betreffs Eigenverbrauch, grenz\u00fcberschreitendem Verkehr und allf\u00e4lligen Steuerausf\u00e4llen)?</p><p>4. Wie w\u00e4re mit den heutigen Steuerausnahmen umzugehen? W\u00e4re eine echte Befreiung ein gangbarer Weg?</p><p>5. Welches w\u00e4ren die n\u00e4chsten Schritte in Richtung einer solchen Reform, und ist der Bundesrat bereit, diese zu gehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1 und 5: Ein Konsumsteuersystem, bei dem die Leistungen zwischen steuerpflichtigen Unternehmen ohne Mehrwertsteuer erbracht werden k\u00f6nnen, stellt eine Abkehr vom fraktionierten Steuerbezug der Mehrwertsteuer dar. Eine solche Konsumsteuer h\u00e4tte zwar f\u00fcr die Mehrzahl der steuerpflichtigen Personen eine Verringerung des administrativen Aufwands zur Folge. F\u00fcr viele steuerpflichtige Unternehmen erg\u00e4be sich jedoch eine administrative Mehrbelastung. F\u00fcr den Bundesrat bringt eine solche Konsumsteuer insgesamt nicht den Mehrwert, der einen solch radikalen Systemwechsel mit all seinen Unsicherheiten und dem ganzen Umstellungsaufwand rechtfertigen w\u00fcrde. Er zieht es vor, die Mehrwertsteuer punktuell zu vereinfachen, wie er es beispielsweise in der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210019\">21.019</a>) mit der j\u00e4hrlichen Abrechnung vorschl\u00e4gt.</p><p>Zu 2: Positiv f\u00fcr die Unternehmen w\u00e4re zum einen, dass sie f\u00fcr Leistungen, die sie an andere Unternehmen erbringen, die Steuer nicht in Rechnung stellen und einkassieren m\u00fcssen. F\u00fcr Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen beziehen, erg\u00e4ben sich Liquidit\u00e4tsvorteile, da keine Steuer bezahlt werden muss, die erst sp\u00e4ter in der Abrechnung mit der ESTV als Vorsteuer angerechnet werden kann. Die Mehrzahl der heute steuerpflichtigen Unternehmen h\u00e4tte deshalb weniger administrativen Aufwand.</p><p>Positiv f\u00fcr die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) w\u00e4re der wegfallende Kontrollaufwand betreffend Vorsteuerabzug. Weiter k\u00f6nnten F\u00e4lle von betr\u00fcgerischem Konkurs verhindert werden, bei denen die steuerpflichtigen Personen die Mehrwertsteuer nicht an die ESTV abliefern, die Kundinnen und Kunden diese aber als Vorsteuer geltend machen.</p><p>Zu 3: Negativ f\u00fcr die Unternehmen zu werten w\u00e4re insbesondere, dass Unternehmen gleichartige Leistungen nicht mehr gleich behandeln k\u00f6nnten, je nachdem, ob die Kundschaft steuerpflichtig ist oder nicht. Steuerpflichtige Unternehmen m\u00fcssten bei jedem Bezug von Leistungen ihre Mehrwertsteuer-Nummer rechtzeitig bekannt geben, damit ihnen die MWST nicht in Rechnung gestellt wird und keine nachtr\u00e4glichen Rechnungskorrekturen n\u00f6tig werden. Bei Importen von Gegenst\u00e4nden m\u00fcsste sichergestellt sein, dass der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung rechtzeitig die Mehrwertsteuer-Nummer bekanntgegeben wird.</p><p>Erbringt eine steuerpflichtige Person ausgenommene Leistungen, \u00fcbt sie eine hoheitliche T\u00e4tigkeit aus oder empf\u00e4ngt sie Subventionen, m\u00fcsste sie pr\u00fcfen, ob sie auf ihren Leistungsbez\u00fcgen die Bezugssteuer schuldet. Dazu m\u00fcsste sie bei jeder bezogenen Leistung beurteilen, ob es sich um eine steuerbare oder steuerausgenommene Leistung handelt und, wenn es sich um eine steuerbare Leistung handelt, zu welchem Satz die Leistung zu versteuern w\u00e4re. Da dies f\u00fcr die leistungsempfangende Person ungleich schwieriger ist als f\u00fcr die leistende Person, w\u00fcrden der administrative Aufwand, die Rechtsunsicherheit und das Risiko von Nachbelastungen durch die ESTV zunehmen.</p><p>Einen h\u00f6heren administrativen Mehraufwand h\u00e4tten sodann Unternehmen, die aktuell mit der Saldosteuersatz- oder der Pauschalsteuersatzmethode abrechnen, da diese Vereinfachungen nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4ren.</p><p>Negativ f\u00fcr die ESTV zu werten w\u00e4re, dass neu kontrolliert werden m\u00fcsste, ob die Bez\u00fcge zurecht steuerfrei erfolgt sind und ob die Bezugsteuer richtig deklariert wird, wenn ausgenommene Leistungen erbracht, hoheitliche T\u00e4tigkeiten ausge\u00fcbt oder Subventionen empfangen werden.</p><p>Die finanziellen Auswirkungen der Reform h\u00e4ngen von deren konkreten Ausgestaltung ab. W\u00e4re k\u00fcnftig eine Bezugsteuer geschuldet, wenn ausgenommene Leistungen oder hoheitliche T\u00e4tigkeiten erbracht oder Subventionen empfangen werden, w\u00e4re die Reform grunds\u00e4tzlich ertragsneutral.</p><p>Eine Gefahr von Debitorenverlusten best\u00fcnde auf den vorgelagerten Stufen der Wertsch\u00f6pfungskette nur noch dann, wenn es sich um ausgenommene Leistungen oder hoheitliche T\u00e4tigkeiten handelt. Da aber die Mehrwertsteuer nicht mehr fraktioniert \u00fcber die ganze Wertsch\u00f6pfungskette bezogen w\u00fcrde, tr\u00e4te ein Totalverlust ein, wenn die Steuer auf der letzten Stufe der Wertsch\u00f6pfungskette nicht entrichtet wird.</p><p>Zu 4: Bei einer Befreiung der bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen w\u00e4re ein bedeutender Teil des inl\u00e4ndischen Konsums g\u00e4nzlich von der Mehrwertsteuer befreit. F\u00fcr Personen, die solche steuerfreie B2C-Leistungen erbringen, erg\u00e4ben sich administrative Auswirkungen: Wer bisher schon steuerpflichtig war, w\u00fcrde entlastet. Wer sich hingegen deswegen neu registrieren l\u00e4sst, h\u00e4tte h\u00f6here administrative Kosten. Und es w\u00fcrden sich sehr viele Unternehmen registrieren lassen, denn nur so k\u00f6nnten sie ihre Vorleistungen durch Angabe der MWST-Nummer ohne Steuer beziehen.</p><p>Eine echte Steuerbefreiung anstelle einer Steuerausnahme h\u00e4tte massive Mindereinnahmen zur Folge. F\u00fcr die ESTV w\u00fcrde auf der einen Seite eine sp\u00fcrbare administrative Entlastung resultieren, weil viel weniger h\u00e4ufig gepr\u00fcft werden m\u00fcsste, ob eine Bezugsteuer abgerechnet wurde. Auf der anderen Seite erg\u00e4be sich ein deutlicher Mehraufwand, da sehr viele neu steuerpflichtige Personen betreut werden m\u00fcssten. Wie sich der Aufwand per Saldo entwickeln w\u00fcrde, l\u00e4sst sich gegenw\u00e4rtig nicht sch\u00e4tzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1643155200000)\/","SubmittedBy":"Caroni Andrea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501716033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1638144000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}