{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214408,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214408,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4408","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Selbstregulierung von Inkassounternehmen unter die Lupe nehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Oktober 2021 hat das Inkassounternehmen Omnicas von den Sankt Galler Kundinnen eines Fitnesscenters die Begleichung unrechtm\u00e4ssiger Rechnungen gefordert. Unrechtm\u00e4ssig, weil das Fitnesscenter zuvor Konkurs angemeldet und alle Filialen geschlossen hatte.</p><p>Dieser Fall zeigt einmal mehr das aggressive und ungeh\u00f6rige Verhalten der Inkassob\u00fcros, selbst wenn eine Forderung unbegr\u00fcndet ist. Er l\u00e4sst zudem die Frage aufkommen, ob die Inkassobranche \u00fcberhaupt in der Lage ist, solche missbr\u00e4uchlichen Situationen zu verhindern, auch wenn der Bundesrat in seinem Bericht von 2017 in Erf\u00fcllung des Postulates Comte 12.3641 auf diese Selbstregulierung setzt. </p><p>Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die derzeitigen rechtlichen Instrumente ausreichen. Es ist jedoch so, dass es fast keine Rechtsprechung in Zivilsachen im Zusammenhang mit Inkassounternehmen gibt und dass die wenigen zivilrechtlichen Entscheidungen unver\u00f6ffentlichte erstinstanzliche Urteile sind. Diese L\u00fccke legt den Schluss nahe, dass Inkassounternehmen die Sache oft fallen lassen, um keine Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle zu schaffen. Doch nur wenige Menschen gehen \u00fcberhaupt vor Gericht. Sie geben eher dem Druck nach und zahlen die Forderungen sowie die \u00fcberh\u00f6hten und/oder unbegr\u00fcndeten Inkassogeb\u00fchren, die von ihnen verlangt werden.</p><p>2020 hat die Inkassobranche eine Beschwerdestelle ins Leben gerufen und einen Verhaltenskodex umgesetzt. Bisher sind uns keine Ergebnisse der T\u00e4tigkeit dieser Stelle bekannt. Die Stelle h\u00e4lt sich zwar f\u00fcr befugt, zu pr\u00fcfen, ob die Grundforderungen begr\u00fcndet sind, weigert sich aber, sich zur Geb\u00fchrenfrage zu \u00e4ussern. Doch der Westschweizer Konsumentenschutzverband (F\u00e9d\u00e9ration romande des consommateurs) stellt fest, dass die Beschwerden \u00fcber Inkassob\u00fcros stetig zunehmen und haupts\u00e4chlich die H\u00f6he der Geb\u00fchren betreffen.</p><p>Wir danken dem Bundesrat f\u00fcr seine Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie kann eine einheitliche Rechtsanwendung in der Inkassobranche gew\u00e4hrleistet und Missbrauch verhindert werden?</p><p>2. Wie kann man die Praxis der Selbstregulierung der Branche transparenter gestalten und sich von ihrer Wirksamkeit \u00fcberzeugen?</p><p>3. W\u00fcrde die Einrichtung einer unabh\u00e4ngigen Ombudstelle, die sowohl \u00fcber die Praktiken der Inkassounternehmen als auch \u00fcber die Frage der Geb\u00fchren entscheiden k\u00f6nnte, nicht sicherstellen, dass die Rechte der Schuldnerinnen und Schuldner besser ber\u00fccksichtigt werden?</p><p>4. Wie kann eine unabh\u00e4ngige Aufsicht \u00fcber die Praktiken der Inkassounternehmen gew\u00e4hrleistet werden, um Missbr\u00e4uche zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie der Bundesrat in seinem Bericht \"Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen\" vom 22. M\u00e4rz 2017 in Erf\u00fcllung des Postulats Comte 12.3641 und in seiner Antwort auf die Interpellation Michaud Gigon 21.3551 \"Den Praktiken von Inkassofirmen Grenzen setzen\" ausgef\u00fchrt hat, sehen das Obligationenrecht, das Straf- und Lauterkeitsrecht sowie das Datenschutzrecht M\u00f6glichkeiten vor, um gegen unangemessene bzw. aggressive Praktiken von Inkassounternehmen vorzugehen. Die bestehenden Regeln k\u00f6nnen in der Praxis mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln durchgesetzt werden, beispielsweise auch durch Musterklagen, Pilotprozesse oder allenfalls auch Verbandsklagen. Damit sollten sich Missbr\u00e4uche verhindern lassen und es sollte eine einheitliche Rechtsanwendung resultieren.</p><p>In diesem Zusammenhang denkbar sind auch besondere Informations- und Sensibilisierungskampagnen mit denen zum Beispiel Konsumentenschutzverb\u00e4nde, eine aktive Rolle bei der Sicherstellung der korrekten und einheitlichen Anwendung des bestehenden Rechts spielen k\u00f6nnen.</p><p>Zu erinnern ist einmal mehr auch an die h\u00f6chstrichterlichen Urteile, in denen das Bundesgericht festgehalten hat, dass das Androhen von rechtlichen Schritten als Druckmittel zur Bezahlung von nicht bestehenden oder nicht durchsetzbaren Forderungen strafrechtlich den Tatbestand der N\u00f6tigung erf\u00fcllen kann (Art. 181 StGB, SR 311.0; vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_8/2017 E. 2 und 6B_1074/2016 E. 2.3).</p><p>2. Wie der Bundesrat mehrfach ausgef\u00fchrt hat, sieht er keinen Handlungsbedarf f\u00fcr den Gesetzgeber (s. Stellungnahmen zu den Mo. Flach 17.3561 und 20.3689; Antwort zu Ip. Michaud Gigon 21.3551), begr\u00fcsst aber die Selbstregulierung der Branche. Dabei obliegt es auch der Branche, f\u00fcr die n\u00f6tige Transparenz zu sorgen und sich diesen selbst auferlegten Regelungen zu unterziehen. W\u00fcnschbar w\u00e4re aus Sicht des Bundesrates, dass dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Geltendmachung von Inkassogeb\u00fchren sichergestellt wird (dazu Bericht vom 22. M\u00e4rz 2017, Ziff. 4.1).</p><p>3./4. Die Einrichtung einer unabh\u00e4ngigen Ombudsstelle oder einer Aufsichtsbeh\u00f6rde k\u00f6nnte die Rechtsdurchsetzung f\u00fcr die Schuldnerinnen und Schuldner zwar m\u00f6glicherweise erleichtern. Die Einrichtung und der Erhalt solcher Strukturen w\u00fcrden jedoch erheblichen Aufwand und hohe Kosten verursachen. Die staatliche Anordnung solcher Massnahmen stellt f\u00fcr die betroffenen Unternehmen zudem einen Eingriff in ihre Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV) dar, welcher nicht leichthin vorgenommen werden darf. Der Bundesrat hat in seinem Bericht \"Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen\" vom 22. M\u00e4rz 2017 eine umfassende Regulierung der Inkassobranche angesichts der bereits bestehenden Mittel als nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und damit nicht gerechtfertigt beurteilt. Der Bundesrat sieht wie erw\u00e4hnt derzeit keinen Anlass, auf diese Einsch\u00e4tzung zur\u00fcckzukommen (s. zuletzt Antwort zu Ip. Michaud Gigon 21.3551).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703231221000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523323547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639353600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}