{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214416,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214416,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4416","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lohnstrukturerhebung zur Untersuchung der Lohngleichheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Lohngleichheit wird in der Schweiz alle zwei Jahre anhand der Lohnstrukturerhebung (LSE) untersucht. Die LSE enth\u00e4lt Daten zu fast einem Drittel aller Besch\u00e4ftigten in der Schweiz und umfasst standardisierte Informationen zu den L\u00f6hnen sowie eine Vielzahl Merkmale, die relevant f\u00fcr die Entl\u00f6hnung sind. Die zur Auswahl stehenden statistischen Analyseverfahren verwenden diese lohnbestimmenden Merkmale in unterschiedlicher Weise. Eine neue Studie der Universit\u00e4t Basel und des Institut Polytechnique in Paris (FINAL_WWZInsights_No3.pdf (unibas.ch)) zeigt jedoch, dass noch nicht abschliessend gekl\u00e4rt ist, welche wissenschaftliche Methoden am besten geeignet sind, um Lohnunterschiede zu berechnen. Je nach Wahl der Methode variieren die gesch\u00e4tzten Lohnunterschiede um bis zu 50 Prozent. Dazu ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Kombiniert man die Vorteile verschiedener modernen Methoden mit moderaten Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Frau und Mann, resultiert f\u00fcr die Privatwirtschaft ein nicht erkl\u00e4rter Lohnunterschied von 6 Prozent. Dies sind mehr als 20 Prozent weniger als mit der Standardmethode Blinder-Oaxaca. Dies zeigt eindr\u00fccklich, welch entscheidende Rolle die Wahl der Methode spielt.</p><p>Wesentlich in diesem Zusammenhang ist, dass das vom Bund f\u00fcr verpflichtende Lohngleichheitsanalysen gem\u00e4ss Gleichstellungsgesetz zur Verf\u00fcgung gestellte Tool \"Logib Modul 1\" noch restriktivere Methoden als die Blinder-Oaxaca-Methode verwendet und dadurch der unerkl\u00e4rbare Teil der Lohnunterschiede deutlich \u00fcbersch\u00e4tzt wird. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass in zuk\u00fcnftigen Studien diese Tatsache st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt wird?</p><p>2. Im Idealfall existiert f\u00fcr jede Frau mindestens ein Mann mit identischen lohnrelevanten Merkmalen zur Bestimmung des Vergleichslohns. Ist dies jedoch nicht gegeben, berechnet das Verfahren den Vergleichslohn auf Basis der angenommenen mathematischen Zusammenh\u00e4nge. Stimmen diese nicht, f\u00e4llt der Vergleichslohn gem\u00e4ss der genannten Studie tendenziell zu gross aus. Diese fehlende Vergleichbarkeit innerhalb eines Unternehmens versch\u00e4rft die Problematik der unerkl\u00e4rten Lohnunterschiede. Wie m\u00f6chte der Bundesrat diesem Problem entgegenwirken?</p><p>3. Im Konkreten bitten ich den Bundesrat zu beantworten, wieso im Logib Modul 2 die berufliche T\u00e4tigkeit mitber\u00fccksichtigt wird, im Modul 1 abgesehen vom Kompetenzniveau hingegen nicht.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Konzepte und Methoden der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) sowie die auf dieser Grundlage durchgef\u00fchrten Analysen der Lohnunterschiede zwischen Frauen und M\u00e4nnern auf nationaler Ebene entsprechen den internationalen Standards und Empfehlungen (Eurostat, OECD, ILO). Um die Zuverl\u00e4ssigkeit und Qualit\u00e4t der statistischen Erhebungen zu gew\u00e4hrleisten, \u00fcberpr\u00fcft das Bundesamt f\u00fcr Statistik die verwendeten Konzepte und Methoden zum Thema Lohngleichheit regelm\u00e4ssig und integriert neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken (vgl. Postulat Noser 14.3388 inkl. laufende Folgearbeiten; Postulat Locher Benguerel 21.3106). Das gleiche gilt auch f\u00fcr das kostenlose Standard-Analyse-Tool des Bundes (Logib) f\u00fcr Arbeitgebende. Letztmals wurde Logib im Mai 2021 von internationalen Expertinnen und Experten der ILO und der OECD untersucht. Sie hoben insbesondere die hohe wissenschaftliche Qualit\u00e4t, die Einfachheit in der Anwendung und die vollst\u00e4ndige Transparenz hervor und zeichneten sowohl Logib Modul 1 als auch Modul 2 mit dem Zertifikat \"Good Practice\" der Equal Pay International Coalition aus. Diese regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der vom Bund verwendeten Methoden erachtet der Bundesrat als ausreichend, um die wissenschaftlich geforderte Qualit\u00e4t und Rechtskonformit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten. Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.</p><p>2. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf \"gleichen Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit\" (Art. 8 Abs. 3 BV) besteht unabh\u00e4ngig davon, ob sich unter den Arbeitnehmenden einer Arbeitgeberin Personen mit identischen lohnrelevanten Merkmalen befinden. Das Konzept der gleichwertigen Arbeit wurde vom Verfassungsgeber weiter gefasst als der Begriff der gleichen Arbeit und entspricht internationalem Recht wie dem ILO-\u00dcbereinkommen Nr. 100 \u00fcber die Gleichheit des Entgelts m\u00e4nnlicher und weiblicher Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0). Eine Vergleichbarkeit im Sinne der Anwendung reiner \u00f6konometrischer Methoden kann bei Lohngleichheitsanalysen in Unternehmen dazu f\u00fchren, dass das rechtlich ausschlaggebende Konzept der Gleichwertigkeit von Arbeit nicht mehr abgebildet wird und die Methode folglich nicht rechtskonform ist. Nach Auffassung des Bundesrats besteht bei der Methode des Bundes deshalb zurzeit kein Handlungsbedarf.</p><p>3. Ein Lohngleichheitsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn eine Person des einen Geschlechts f\u00fcr eine gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger Lohn erh\u00e4lt als eine Person des anderen Geschlechts. Die berufliche T\u00e4tigkeit kann daher in Lohngleichheitsanalysen auf betrieblicher Ebene nicht als erkl\u00e4rende Variable ber\u00fccksichtigt werden. Zur Feststellung, ob eine Arbeit gleichwertig ist, bedarf es einer Bewertung der beruflichen T\u00e4tigkeit bzw. der Funktion. Daher ist weder in Modul 1 noch in Modul 2 die berufliche T\u00e4tigkeit, sondern der Funktionswert der im jeweiligen Betrieb ausge\u00fcbten Funktion entscheidend.</p><p>Logib Modul 2 basiert methodisch auf einer arbeitswissenschaftlichen Bewertung. Die Funktion wird in Modul 2 mit sechs Faktoren bewertet (gefordertes Ausbildungsniveau, Autonomie, spezifisches Fach- und Methodenwissen, Verantwortung, psychosoziale sowie physische Anforderungen und Belastungen). Logib Modul 2 eignet sich besonders f\u00fcr kleine Unternehmen. Die Pilotphase zeigte, dass diese das Tool als einfach und verst\u00e4ndlich in der Handhabung und mit durchschnittlich einem halben Tag als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig im Aufwand erachten.</p><p>Bei Logib-Modul 1 wird der Funktionswert anhand des betrieblichen Kompetenzniveaus (Aspekt der Aufgabenkomplexit\u00e4t) sowie der beruflichen Stellung (Aspekt der Verantwortung) abgebildet und lehnt sich an nationale und internationale Standards an. Logib Modul 1 eignet sich besonders f\u00fcr Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Im Rahmen der f\u00fcr die Unternehmen obligatorischen Teilnahme an der LSE werden bereits die gleichen Informationen verwendet, womit der administrative Aufwand tief gehalten wird. In beiden Logib Modulen werden zudem auch personen- bzw. humankapitalbezogene Faktoren (tats\u00e4chliches Ausbildungsniveau, potentielle Erfahrung) einbezogen. Damit wird sichergestellt, dass gleichwertige und nicht nur gleiche Arbeit gemessen wird und die Analysemethode sowohl wissenschaftlich als auch rechtskonform ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Schneider-Schneiter Elisabeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|36|44|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501468357)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639353600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Wissenschaft und Forschung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Menschenrechte"}}