{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214419,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214419,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4419","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Massnahmenpaket zur Entlastung der zivilen medizinischen Dienste w\u00e4hrend einer Pandemie erarbeiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bezugnehmend auf Artikel\u00a058 Absatz\u00a02 der BV und Artikel\u00a01 Absatz\u00a05 MG Massnahmen vorzuschlagen, wie die Armee zus\u00e4tzlich zum aktuellen Auftragskatalog bef\u00e4higt wird, mehrere hundert Patienten \u00fcber mehrere Monate medizinisch zu betreuen, wenn zivile Stellen \u00fcberlastet sind oder zu \u00fcberlasten drohen. Diese Massnahmen k\u00f6nnen Gesetzes\u00e4nderungen, Anpassungen von Verordnungen oder die Erarbeitung von Massnahmen im Austausch mit den Kantonen umfassen. Analog zum Cyber Lehrgang ist zu pr\u00fcfen, ob die Armee einen medizinischen Pflegelehrgang einf\u00fchren soll, um zivile Dienste zu entlasten.</p>","ReasonText":"<p>Am 7. Dezember 2021 beschloss der Bundesrat einen neuen Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Beh\u00f6rden. Es handelt sich um den dritten Einsatz von Armeeangeh\u00f6rigen zur Unterst\u00fctzung der Kantone im Falle unzureichender ziviler Mittel seit Beginn der Pandemiekrise. W\u00e4hrend der ersten und der zweiten Welle konnten Lagerungsteams aus der San Miliz die Intensivstationen erfolgreich unterst\u00fctzen. Zwar konnte die Unentbehrlichkeit der Armee im Falle einer Gesundheitskrise ebenso wie die Wirksamkeit ihres Einsatzes nachgewiesen werden, doch wurde auch das Vorhandensein eines echten Verbesserungspotenzials aufgezeigt. Diese angestrebten Verbesserungen sollen dem Bund ein Instrument geben, um die Betreuung von Patienten zentral zu unterst\u00fctzen. Dabei gilt es tragbare L\u00f6sungen zu entwickeln, bei welchen ziviles Personal nicht einfach in einer Armeeformation in den Einsatz kommt, ohne dort einen klar aufzeigbaren Mehrwert gegen\u00fcber dem zivilen Einsatz zu generieren. </p><p>Die Debatte um die Verl\u00e4ngerungen des Covid-Gesetzs zeigte klar auf, dass das Gesundheitswesen im Aufgabenbereich der Kantone liegt. Daran \u00e4ndert auch die besondere Lage nichts, welche die Machtkonstellation zu Gunsten des Bundesrates verschiebt. Wenn die zivilen medizinischen Institutionen an ihre Grenzen stossen, existiert aktuell weder f\u00fcr den Bund noch f\u00fcr die Kantone eine strategische Reserve. Deshalb muss die Armee als die vom Bund als letzte Reserve eingesetztes Instrument bef\u00e4higt werden, eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Patienten l\u00e4ngerfristig autonom zu betreuen. Dabei sollen unter anderem die Entwicklung von Ausbildungslehrg\u00e4ngen mit Fokus medizinischer Betreuung und ein optimierter Einsatz von milit\u00e4rischen Mitteln, die zivilen Strukturen entlasten k\u00f6nnen. Die Bildung zus\u00e4tzlicher Sanit\u00e4tsformationen, die Gr\u00fcndung eines Pflegelehrgangs (analog zur Bildung des Cyber Lehrgangs), die Vertiefung einer Zusammenarbeit zwischen zivilen und milit\u00e4rischen Stellen, oder die Einberufung von Zivildienstpflichtigen sollten dabei in Betracht gezogen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Armee kann die Grund- und Behandlungspflege von mehreren Hundert Patientinnen und Patienten (sogenannte \"low level care\") bereits heute gew\u00e4hrleisten. Sie verf\u00fcgt dazu \u00fcber vier Spitalbataillone, die entweder selbst\u00e4ndig ein Milit\u00e4rspital betreiben oder Zivilspit\u00e4ler entlasten k\u00f6nnen. Auch Sanit\u00e4tssoldatinnen und -soldaten, die in acht Sanit\u00e4tskompanien eingeteilt sind, absolvieren eine Ausbildung, die sie f\u00fcr subsidi\u00e4re Eins\u00e4tze im Gesundheitswesen bef\u00e4higt. Spitalsoldatinnen und -soldaten erhalten ein ziviles Zertifikat als Pflegehelfer SRK, Sanit\u00e4tssoldatinnen und -soldaten verf\u00fcgen \u00fcber eine zertifizierte Ausbildung des Interverbands f\u00fcr Rettungswesen (IVR) Stufe 2. Werden die Sanit\u00e4ts- und Spitalformationen im Assistenzdienst ohne Anrechnung von Ausbildungsdiensttagen eingesetzt, ist eine Unterst\u00fctzung des zivilen Gesundheitswesens \u00fcber Monate m\u00f6glich.</p><p>Gleichzeitig fehlen diese Personen in anderen Teilen von Wirtschaft und Gesellschaft \u00fcber Monate. Der Einsatz der Miliz im Assistenzdienst hat daher stets dem Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t zu folgen: Bei der Bew\u00e4ltigung ausserordentlicher Ereignisse sollen \u00fcber einen begrenzten Zeitraum Belastungsspitzen der zivilen Beh\u00f6rden gebrochen werden. Ein subsidi\u00e4rer Einsatz auf nicht absehbare Zeit ist aber auch in (verfassungs-)rechtlicher Hinsicht problematisch. Der Bundesrat hat daher im Bericht zum Postulat 10.3045 Malama \"Innere Sicherheit. Kl\u00e4rung der Kompetenzen\" festgehalten, dass \"die Armee sich darauf beschr\u00e4nken soll, ausserordentliche Belastungsspitzen zu brechen; sie soll nicht permanent L\u00fccken f\u00fcllen\" (BBl 2012 4511).</p><p>Es ist schwer vorhersehbar, welche Art von Unterst\u00fctzung bei zuk\u00fcnftigen Krisen n\u00f6tig sein wird. Die Armee muss sich auf die Bew\u00e4ltigung vielf\u00e4ltiger Bedrohungen und Gefahren vorbereiten. Die Kapazit\u00e4ten zur Unterst\u00fctzung des Gesundheitswesens liessen sich nur erh\u00f6hen, wenn im Gegenzug andere F\u00e4higkeiten reduziert w\u00fcrden, beispielweise solche in den Bereichen Schutz, Rettung oder Verteidigung. Ohne Erh\u00f6hung des Armeebestandes k\u00f6nnten zus\u00e4tzliche Spitalbataillone nur geschaffen werden, wenn andere Truppenk\u00f6rper (z.B. Infanteriebataillone) aufgel\u00f6st w\u00fcrden. Zu ber\u00fccksichtigen ist \u00fcberdies, dass nicht alle Stellungspflichtigen die Anforderungen erf\u00fcllen, um zu Sanit\u00e4ts- und Spitalsoldaten ausgebildet zu werden. Ob sich zus\u00e4tzliche Sanit\u00e4ts- und Spitalformationen ausreichend mit geeigneten Armeeangeh\u00f6rigen alimentieren liessen, ist ungewiss.</p><p>Schliesslich wird das Krisenmanagement w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie evaluiert. Den Erkenntnissen und Empfehlungen dieser Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Salzmann Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1663804800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|44|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690553695023)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639353600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}