{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4425","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Der AHV geschuldete Verzugszinsen. Ungerechtigkeiten beseitigen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei langwierigen Verfahren, die den Steuerbezug verz\u00f6gern, entstehen mit den Verzugszinsen, die namentlich der AHV geschuldet sind, ungerechte Kosten. Kann der Bundesrat eine L\u00f6sung im hiernach beschriebenen Sinne vorschlagen?</p>","ReasonText":"<p>Verschiedene Situationen, in denen bei der \u00dcberf\u00fchrung von Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen in das Privatverm\u00f6gen eine Steuer auf dem Mehrwert erhoben wird, bringen ebenfalls die Erhebung eines AHV-Beitrags mit sich, so als w\u00e4re das Einkommen aus diesem Wertzuwachs ein Erwerbseinkommen. Dieser Beitrag kann (aufgrund der \u00fcblicherweise sehr langen Dauer des Steuerverfahrens, dessen Ausgang abgewartet werden muss) jedoch oft erst mehrere Jahre nach dieser \u00dcberf\u00fchrung ermittelt und bezahlt werden. Das kann zu sehr hohen Verzugszinsen f\u00fchren, die insbesondere von daran v\u00f6llig schuldlosen Beitragspflichtigen an die AHV zu entrichten sind. Dies ist \u00e4usserst ungerecht und bedarf einer L\u00f6sung: Entweder sollen w\u00e4hrend des Steuerverfahrens keine Verzugszinsen anfallen, oder der Zinssatz darf wie etwa bei der erstrangigen Hypothek eine Obergrenze nicht \u00fcberschreiten, oder die Steuerpflichtigen k\u00f6nnen w\u00e4hrend des Steuerverfahrens eine Vorauszahlung leisten (die am Ende bei der Schlussabrechnung ber\u00fccksichtigt wird). Andernfalls werden die Beitragspflichtigen in wahrsten Sinne des Wortes zu \"M\u00e4zenen\" der AHV.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Salzmann (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193654\">19.3654</a>) unterstreicht, sieht die geltende Regelung vor, dass Selbstst\u00e4ndigerwerbende provisorische Akontozahlungen leisten m\u00fcssen, die anhand eines voraussichtlichen Einkommens berechnet und nach Abschluss des Steuerverfahrens in der Schlussabrechnung ber\u00fccksichtigt werden. Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Ausgleichskasse erhebliche Einkommensabweichungen (d. h. um mindestens 25 Prozent) zwecks Anpassung der Akontobeitr\u00e4ge zu melden. Dazu werden sie von der Ausgleichskasse auch regelm\u00e4ssig aufgefordert. Ist im Rahmen des Steuerverfahrens eine Einkommenserh\u00f6hung zu erwarten, insbesondere aufgrund eines Kapitalgewinns, muss die beitragspflichtige Person dies der Ausgleichskasse mitteilen, so dass die Akontozahlungen angepasst werden k\u00f6nnen. Dadurch lassen sich Verzugszinsen vermeiden. Das gilt auch f\u00fcr einen Kapitalgewinn aus der \u00dcberf\u00fchrung von Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen ins Privatverm\u00f6gen, was sowohl nach Steuerrecht als auch aus Sicht der AHV ein Einkommen aus selbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit darstellt.</p><p>Der besonderen Situation der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und der Unsicherheit bei der Einkommenssch\u00e4tzung wird bereits Rechnung getragen. So beginnen die Verzugszinsen erst zw\u00f6lf Monate nach Ablauf des Beitragsjahres zu laufen. Dieser Mechanismus erlaubt es Selbstst\u00e4ndigerwerbenden, das Rechnungsjahr abzuschliessen, die Situation zu evaluieren und eine pr\u00e4zisere Einkommensbewertung vorzunehmen, um allf\u00e4llige Abweichungen zu melden (vor allem ausserordentliche Eink\u00fcnfte wie Liquidationsgewinne) und zus\u00e4tzliche Akontobeitr\u00e4ge zu leisten. In der Regel k\u00f6nnen dadurch jegliche Verzugszinsen vermieden werden.</p><p>Der Bundesrat spricht sich daher dagegen aus, die Erhebung von Verzugszinsen bei Selbstst\u00e4ndigerwerbenden auf den Zeitpunkt der rechtskr\u00e4ftigen Veranlagung zu verschieben (siehe Stellungnahme zur Salzmann <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193654\">19.3654</a>). Dies w\u00fcrde eine weitere Bevorzugung der Beitr\u00e4ge der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden im Vergleich zu den Lohnbeitr\u00e4gen darstellen. Der gleiche Grund spricht gegen eine Plafonierung der Verzugszinsen f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende, wie sie in der vorliegenden Interpellation gefordert wird. F\u00fcr die AHV ist die regelm\u00e4ssige, fristgerechte Zahlung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die monatliche Rentenauszahlung unerl\u00e4sslich. Verzugszinsen sind das einzige Instrument, das der AHV zur Verf\u00fcgung steht, um die Beitragszahlenden dazu zu bewegen, die Beitr\u00e4ge innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bezahlen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Porchet L\u00e9onore","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502558653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639440000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Sozialer Schutz"}}