{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214428,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214428,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4428","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Teilliquidation und Freiz\u00fcgigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen wie bei Kollektiv- oder Einzelaustritten eine gerechte Weitergabe von Wertschwankungs- und technische Reserven erreicht werden kann.</p><p>Dem Parlament ist Bericht zu erstatten wie diese Diskriminierung verhindert und \u00fcber das FZG geregelt werden k\u00f6nnte.</p>","ReasonText":"<p>Die Teilliquidation und Freiz\u00fcgigkeit sind miteinander verwandt. Artikel\u00a053b BVG (Bundesgesetz \u00fcber die berufliche- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) setzt u.a. voraus, dass bei \"einer erheblichen Verminderung der Belegschaft \"vermutlicherweise\" die Teilliquidation erf\u00fcllt ist. Die Details muss das Reglement regeln und das Verfahren muss die Aufsicht genehmigen. lm Freiz\u00fcgigkeitsgesetz (FZG) wird beim individuellen Austritt u.a. im Detail geregelt, wie die Austrittsleistung zu berechnen ist. In beiden F\u00e4llen geht es somit um die Auszahlung von Leistungen bei Verlassen der Vorsorgeeinrichtung.</p><p>Je nach Gr\u00f6sse des Versichertenbestandes und der Gr\u00f6sse des kollektiven Austritts bestehen bei der Teilliquidation Anrechte auf freie Mittel, so auch auf Wertschwankungs- und technische Reserven. Beim individuellen Austritt gilt dies nicht. Bei einer \"nicht-erheblichen\" Verminderung erh\u00e4lt der Versicherte somit eine Freiz\u00fcgigkeitsleistung ohne Reservenanteile und freie Mittel.</p><p>Gem\u00e4ss Pensionskassenstatistik befinden sich 2020 in allen Vorsorgeeinrichtungen mittlerweile \u00fcber 15 Prozent des Verm\u00f6gens von 1 064 Milliarden Franken in Wertschwankungsreserven und in technischen R\u00fcckstellungen. Einige Vorsorgeeinrichtungen verf\u00fcgen sogar \u00fcber h\u00f6here Best\u00e4nde.</p><p>Es stellt sich nun die Frage, ob die individuellen gegen\u00fcber den kollektiven Austritten insbesondere bei \"erheblichen\" Verminderungen des Personals nicht schlechter gestellt sind? Die Definition eines erheblichen Abgangs schafft insbesondere in KMU grosse Probleme. Einmal wird die Leistung kollektiv ein anderes Mal individuell berechnet, allenfalls je nach Aufsichtsregion verschieden.</p><p>Mit einem einfachen administrativen Verfahren sollten in den Freiz\u00fcgigkeitsleistungen pro rata temporis gerechte Anteile an den Wertschwankungsreserven und technischen R\u00fcckstellungen weitergegeben werden. Um komplizierte aktuarielle Berechnungen zu vermeiden, k\u00f6nnten z.B. bei Austritten im laufenden</p><p>Jahr die Bilanzwerte des Vorjahres herangezogen werden. Selbstverst\u00e4ndlich w\u00e4ren auch Verluste bei Unterdeckungen weiterzugeben. Allerdings m\u00fcsste f\u00fcr das BVG-Obligatorium \u00fcber die Schattenrechnung die Freiz\u00fcgigkeitsleistung speziell gesichert werden.</p><p>Diese Vereinfachung k\u00f6nnte dann auch bei Teilliquidationen angewendet werden, wenn eine erhebliche Anzahl Versicherte individuell austreten m\u00fcssen und nicht gemeinsam in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die gesetzlichen Grundlagen (Art. 335d OR) wie auch eine umfangreiche Rechtsprechung legen fest, welche quantitativen und zeitlichen Kriterien zu ber\u00fccksichtigen sind, um von einer \"erheblichen\" Verminderung der Belegschaft in einem Unternehmen zu sprechen und um gegebenenfalls eine Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung (VE) auszul\u00f6sen.</p><p>Derzeit gibt es keine Diskriminierung von Versicherten in Bezug auf einen m\u00f6glichen Anspruch auf R\u00fcckstellungen und Reserven. R\u00fcckstellungen und Reserven werden nie individuell geteilt, weder bei Kollektiv- noch bei Einzelaustritten. Eine allf\u00e4llige Beteiligung an den R\u00fcckstellungen und Reserven wird direkt an die VE \u00fcberwiesen, die die austretenden Versicherten \u00fcbernimmt. Versicherte, die einzeln in eine neue VE eintreten, m\u00fcssen nie Eink\u00e4ufe in Reserven oder R\u00fcckstellungen t\u00e4tigen, sondern profitieren vom Schutz durch die bereits bestehenden.</p><p>Reserven und R\u00fcckstellungen sch\u00fctzen sowohl die Versicherten als auch die Rentnerinnen und Rentner. Sie sollen es den VE erm\u00f6glichen, jederzeit Leistungen auszuzahlen, beispielsweise bei stark r\u00fcckl\u00e4ufigen Finanzm\u00e4rkten. Individuelle und kollektive Austritte gleich zu behandeln - mit einer Beteiligung an den Reserven und R\u00fcckstellungen, egal ob eine Teilliquidation vorliegt oder nicht -, w\u00fcrde bedeuten, jeder aktiven versicherten Person einen individuellen Anspruch auf Reserven und R\u00fcckstellungen einzur\u00e4umen, die damit in individuelle Verpflichtungen der VE umgewandelt w\u00fcrden; dies w\u00fcrde ihrem Zweck, die Finanzierung abzusichern, zuwiderlaufen.</p><p>Die per Bilanzstichtag erstellte Teilliquidationsbilanz f\u00fcr alle individuellen Austritte des Folgejahres heranzuziehen, wie im Postulat vorgeschlagen, w\u00fcrde insbesondere bei starken B\u00f6rsenschwankungen zu Ungleichheiten f\u00fchren: Der individuelle Anspruch w\u00fcrde nicht mehr der tats\u00e4chlichen finanziellen Situation entsprechen. Der Zeitverz\u00f6gerung dadurch zu begegnen, dass die VE bei jedem individuellen Austritt eine technische Bilanz erstellen m\u00fcssten, w\u00e4re f\u00fcr die Pensionskassen, die sich dauerhaft in Teilliquidation befinden w\u00fcrden, mit einem administrativen Mehraufwand verbunden. Ausserdem k\u00e4me es zu mehr Gerichtsverfahren und die Auszahlung der Leistungen an die Versicherten w\u00fcrde sich dadurch verz\u00f6gern.</p><p>Mit der im Postulat vorgeschlagenen L\u00f6sung m\u00fcssten zudem die anderen Auszahlungen von Freiz\u00fcgigkeitsleistungen in Kapitalform analog gehandhabt werden. So m\u00fcsste der Bezug von Mitteln f\u00fcr den Erwerb von Wohneigentum und im Scheidungsfall denselben Schwankungen unterliegen wie die Freiz\u00fcgigkeitsleistungen der austretenden Versicherten. Die Folge davon w\u00e4ren weniger Transparenz f\u00fcr die Versicherten, mehr Verwaltungsaufwand f\u00fcr die VE und eine Zunahme der Gerichtsverfahren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Kuprecht Alex","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647475200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1718103531263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639440000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}