{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214446,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214446,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4446","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Lockerung der Weinhandelskontrolle f\u00fcr kleine Kellereien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, L\u00f6sungen vorzulegen, damit die kleinen Weinkellereien, die nur die eigene Ernte einkellern und deren Einkommen aus dem Weinbau eine Nebeneinnahme ist, von der Schweizer Weinhandelskontrolle befreit werden oder die Kontrollen f\u00fcr sie gelockert werden. Es kann auch untersucht werden, ob die Kantone mit dieser Kontrolle beauftragt werden k\u00f6nnten.</p>","ReasonText":"<p>Der Weinhandelskontrolle unterliegen die im betreffenden Bundesgesetz genannten Betriebe. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Kontrolle ist die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK). Um die gesetzlichen Anforderungen zu erf\u00fcllen, entsendet sie ihre Inspektorinnen und Inspektoren gegen Geb\u00fchr zur Kontrolle der Betriebe in die verschiedenen Weinkellereien des Landes. </p><p>Im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit verlangt die SWK von den unterstellten Betrieben die Bereitstellung zahlreicher Dokumente und schreibt sehr gr\u00fcndliche Kontrollen vor, was f\u00fcr Private einen grossen administrativen Aufwand mit sich bringt.</p><p>W\u00e4hrend die Kontrollen bei gr\u00f6sseren Kellereien durchaus gerechtfertigt und vertretbar sind, erfolgen die Inspektionen bei sehr kleinen Betrieben, insbesondere bei kleinen Selbsteinkellerern, ohne dass sie entsprechend angepasst w\u00fcrden. Und in der Tat besteht die Weinbranche auch aus einer Vielzahl von Kleinstunternehmen.</p><p>Der Zeit- und Kostenaufwand im Zusammenhang mit diesen Inspektionen und die damit verbundenen Anforderungen scheinen f\u00fcr die kleinsten Weinkellereien des Landes unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hoch zu sein. Die dort durchgef\u00fchrten Kontrollen bringen auf die gesamte Weinproduktion des Landes gesehen keinen grossen Nutzen, sondern sorgen eher daf\u00fcr, dass die kleinen Betriebe, die den Weinbau in den Weinbauregionen traditionellerweise meist nur nebenbei betreiben, entmutigt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Um die Empfehlungen des Berichts vom 23.03.2016 des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) \u00fcber das Weinkontrollsystem umzusetzen, hatte der Bundesrat am 18.10.2017 beschlossen, die Durchf\u00fchrung der Weinhandelskontrolle einem einzigen Leistungserbringer, namentlich der privatrechtlichen Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), zu \u00fcbertragen. Gleichzeitig hob er die rechtlichen Bestimmungen auf, die die kantonalen Kontrollen m\u00f6glich machten. Dadurch konnten die Schw\u00e4chen bez\u00fcglich der zu komplexen Struktur der Kontrolle, die ihre Gesamteffizienz minderte, behoben werden. Wenn man nun die Kontrolle wieder teilweise an die Kantone delegieren w\u00fcrde, best\u00fcnde das Risiko, erneut mit den im Bericht genannten Defiziten konfrontiert zu werden.</p><p>Die Anforderungen und Verpflichtungen betreffend Weinhandelskontrolle, die sich in der Vergangenheit bew\u00e4hrt haben, wurden mit der \u00c4nderung der Weinverordnung (SR 916.140), die am 1.1.2018 in Kraft trat, beibehalten. Somit wurde darin der Vorschlag nicht ber\u00fccksichtigt, dass Einkellerungsbetriebe, die ausschliesslich aus ihren eigenen Trauben gewonnene Weine in Verkehr bringen, von der Kontrollpflicht ausgenommen werden oder von gesetzlichen Erleichterungen profitieren k\u00f6nnen.</p><p>Hingegen wurden darin Traubenproduzentinnen und -produzenten, die ihre Trauben von einem Einkellerungsbetrieb keltern lassen (oft nur einen kleinen Teil ihrer Ernte), unter Einhaltung gewisser Bedingungen neu von der Kontrollpflicht befreit, insbesondere wenn die Flaschen ihrer ausw\u00e4rts gekelterten Weine mit einer Etikette versehen sind, auf der der Firmenname eines der Kontrollstelle unterstellten Betriebs aufgef\u00fchrt ist. Bei der Festlegung der Kontrollh\u00e4ufigkeit st\u00fctzt sich die SWK in \u00dcbereinstimmung mit der Weinverordnung auf eine Risikoabw\u00e4gung. Das heisst, dass kleine Betriebe in der Regel als Betriebe mit geringem Risiko eingestuft werden und somit weniger h\u00e4ufig kontrolliert werden. Die SWK tr\u00e4gt bei der Durchf\u00fchrung der Kontrollen ausserdem den Besonderheiten von kleinen Einkellerungsbetrieben Rechnung, indem sie beispielsweise die Kontrollen ausserhalb von intensiven Arbeitsphasen wie beispielsweise der Weinlese vorsieht. Im T\u00e4tigkeitsbericht 2020 der SWK werden 1223 Betriebe genannt, die ihre gesamte Ernte oder einen Teil selber keltern. Im Bericht wird ausserdem erw\u00e4hnt, dass die SWK den selbsteinkellernden Weinbauern die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umt, von einer administrativen Entlastung in Form einer monatlichen Verbuchung der Flaschenverk\u00e4ufe an Privatpersonen zu profitieren.</p><p>Wer Lebensmittel auf den Markt bringt, muss die Anforderungen der Lebensmittel- und Agrargesetzgebung betreffend R\u00fcckverfolgbarkeit, Produktion und Inverkehrbringung erf\u00fcllen, unabh\u00e4ngig von der Gr\u00f6sse des Betriebs. Dieses Prinzip gilt auch f\u00fcr alle Weine, die in Verkehr gebracht werden sollen. Die Kontrolle dieser Anforderungen dient dazu, gegen den Betrug zum Nachteil anderer Produzentinnen und Produzenten sowie gegen die Konsumentent\u00e4uschung vorzugehen. Konkret m\u00fcssen die im Weinkeller durchgef\u00fchrten Produktionsschritte im Kellerbuch aufgef\u00fchrt werden, um Herkunft und Volumen\u00e4nderungen zu dokumentieren. Der Verzicht auf die SWK-Kontrolle und die Kellerbuchf\u00fchrungspflicht f\u00fcr kleine Einkellerungsbetriebe w\u00fcrde zu einer ungerechten Behandlung der Weinhandelsbetriebe und einer wachsenden Missachtung der gesetzlichen Anforderungen f\u00fchren. Diese Entwicklung d\u00fcrfte das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumentinnen in die Schweizer Weine schm\u00e4lern. In ihrem T\u00e4tigkeitsbericht vom Jahr 2020 nennt die SWK einen durchschnittlichen Zeitbedarf von etwas mehr als 3 Stunden pro Kontrolle, der von der Erfahrung und den Kompetenzen des kontrollierten Betriebs abh\u00e4ngig ist. Das BLW ist mit der SWK und dem Branchenverband Schweizer Reben und Weine im Gespr\u00e4ch, um zu pr\u00fcfen, ob bei der Kontrolldurchf\u00fchrung noch st\u00e4rker auf kleine Einkellerungsbetriebe R\u00fccksicht genommen werden kann.</p><p>Um weiterhin seri\u00f6se Kontrollen zu gew\u00e4hrleisten, die zur Glaubw\u00fcrdigkeit des Berufsstands beitragen und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten st\u00e4rken, sollten kleine Einkellerungsbetriebe nicht von der Weinhandelskontrolle ausgenommen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1778606232000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1778606248710)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639526400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}