{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214447,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214447,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4447","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fotofallen und Datenschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation Rossini 13.1082 war der Bundesrat der Ansicht, dass die in der Natur aufgestellten Fotofallen aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Problem darstellten und dass die geltenden Rechtsvorschriften ausreichen w\u00fcrden.</p><p>Einige Jahre sp\u00e4ter zeigt sich, dass sich die Situation in Richtung der Bef\u00fcrchtungen des ehemaligen Nationalrats Rossini entwickelt hat. Die Zahl der aufgestellten Fallen ist f\u00f6rmlich explodiert. Laut dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Wallis sind bei ihm zahlreiche Beschwerden eingegangen. Spazierg\u00e4ngerinnen und Spazierg\u00e4nger werden von den Besitzerinnen und Besitzern der Fallen ausspioniert. Es wurden Strafverfahren aufgrund von Anzeigen er\u00f6ffnet, die sich ausschliesslich auf die mit diesen Fotofallen gesammelten illegalen Beweise st\u00fctzten. Eine Jagdaufseherin scherzte mit einer anderen Person und sagte, dass sie sie auf einer Suone habe laufen sehen. Die Informationen, um die Bev\u00f6lkerung davon abzuhalten, die Kameras zu entwenden, sind absolut mangelhaft.</p><p>Es zeigt sich also, dass mit diesen Fotofallen, die in der Praxis zu einem Netz von \u00dcberwachungskameras in der Natur werden, unter Verletzung aller Datenschutzvorschriften wahrscheinlich Straftaten begangen wurden.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts dieser Situation bereit, seine Einsch\u00e4tzung aus dem Jahr 2014, als er die geltenden Rechtsvorschriften noch f\u00fcr ausreichend hielt, zu revidieren? Ist der Bundesrat bereit, die kantonalen Amtsstellen und die Universit\u00e4ten, die diese Fallen aufstellen, auf ihre strengen datenschutzrechtlichen Pflichten aufmerksam zu machen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die unkontrollierte Verbreitung der Fotofallen zu verhindern? W\u00e4re es nicht sinnvoll, den Einsatz von Fotofallen im Jagdgesetz (JSG) zu regeln?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Anfrage des damaligen Nationalrates Rossini 13.1082 \"Fotofallen und Datenschutz\" sowie auf dessen Fragen 14.5068 und 14.5069 \"Fotofallen. Anwendung des Datenschutzes\" festgehalten, dass beim Einsatz von Fotofallen die Datenschutzvorschriften einzuhalten sind. Die Bearbeitung von Personendaten durch private Personen und Bundesorgane wird durch das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG, SR 235.1), die Datenbearbeitung durch kantonale Beh\u00f6rden (wie etwa Universit\u00e4ten) durch die Datenschutzgesetzgebung der Kantone geregelt. Personendaten d\u00fcrfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung der Daten angegeben wurde, aus den Umst\u00e4nden ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist (f\u00fcr die Datenschutzgesetzgebung auf Bundesebene s. Art. 4 Abs. 3 DSG). Fotofallen bezwecken nicht die Bearbeitung von Personendaten, sondern dienen der \u00dcberwachung und Erfassung von Wildtierbest\u00e4nden. Entsprechend sind die Fotofallen so auszurichten, dass auf den Bildern keine Personen erkennbar sind. Allf\u00e4llige Fotos, die dennoch Personen identifizieren lassen, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Eine Aufbewahrung, Weiterleitung oder Ver\u00f6ffentlichung von Personenfotos oder daraus gewonnenen Informationen ist verboten. Ausserdem ist das unbefugte Aufnehmen anderer Personen unter bestimmten Voraussetzungen nach Artikel\u00a0179quater des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0) strafbar. In den Kantonen Wallis und Graub\u00fcnden ist der Einsatz von Fotofallen f\u00fcr die Jagdaus\u00fcbung untersagt (Art. 32 Abs. 7 Ausf\u00fchrungsreglement zum Jagdgesetz des Kantons Wallis und Art. 6 Verordnung \u00fcber den Jagdbetrieb des Kantons Graub\u00fcnden). Im Weiteren haben etwa der Kanton Z\u00fcrich sowie der Verein JagdSchweiz Leitlinien zum Einsatz von Fotofallen publiziert.</p><p>Ob in der Praxis beim Einsatz der Fotofallen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und strafrechtliche Normen verstossen wird, ist im Einzelfall durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden und die Gerichte zu beurteilen. F\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung des Datenschutzrechts sind bez\u00fcglich Regelungen auf Bundesebene der ED\u00d6B und bez\u00fcglich Regelungen auf kantonaler Ebene die Datenschutzbeh\u00f6rden der Kantone zust\u00e4ndig. Nach dem totalrevidierten DSG er\u00f6ffnet der ED\u00d6B von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung, wenn gen\u00fcgend Anzeichen bestehen, dass ein Verstoss gegen die Datenschutzvorschriften vorliegt. Im Weiteren wird der ED\u00d6B Verf\u00fcgungen erlassen k\u00f6nnen, deren Missachtung bei entsprechender Androhung strafbar ist.</p><p>Fotofallen im Auftrag des Bundes sind mit Hinweisschildern signalisiert, die den Betreiber bzw. die Betreiberin nennen. Die vom Kanton Z\u00fcrich verabschiedeten Leitlinien sehen f\u00fcr den Einsatz durch Privatpersonen \u00e4hnliche Bestimmungen vor. Personen, die den Verdacht haben, dass sie fotografiert wurden, k\u00f6nnen sich an den Verantwortlichen bzw. die Verantwortliche wenden und gest\u00fctzt auf die Datenschutzgesetzgebung Auskunft \u00fcber die Datenbearbeitung sowie die L\u00f6schung bzw. Vernichtung der entsprechenden Fotos verlangen. Im \u00dcbrigen besteht f\u00fcr die betroffenen Personen die M\u00f6glichkeit, sich an die Aufsichts- oder Justizbeh\u00f6rden zu wenden.</p><p>Der immer h\u00e4ufigere Einsatz der Fotofallen zu Jagdzwecken bereitet den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden allerdings Sorgen. Dies nicht nur aus datenschutzrechtlichen Bedenken, sondern insbesondere auch mit Blick auf den Schutz der Wildtiere, f\u00fcr den der Bund zu sorgen hat (vgl. Art. 79 und 80 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung, SR 101). Werden die Tiere f\u00fcr deren Bejagung dauerhaft \u00fcberwacht, indem Fotofallen als Hilfsmittel eingesetzt werden, kann sich dies auf die Erhaltung der betroffenen Tiere sch\u00e4dlich auswirken. Der Bundesrat wird deshalb bei n\u00e4chster Gelegenheit pr\u00fcfen, ob eine Regelung zum Einsatz von Fotofallen f\u00fcr die Jagd erforderlich ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|34|36|52|1216|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501964343)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639526400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation|Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Strafrecht|Menschenrechte"}}