{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214461,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214461,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4461","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die Mobilit\u00e4t von Kunst- und Kulturschaffenden Unesco-konform erleichtern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, seiner Verpflichtung aus Artikel\u00a016 des Unesco-\u00dcbereinkommens zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (SR 0.440.8) nachzukommen, die Einreise von Kunst- und Kulturschaffenden aus visa-pflichtigen Staaten f\u00fcr Kulturanl\u00e4sse in die Schweiz zu erleichtern und dar\u00fcber Bericht zu erstatten. </p><p>Namentlich </p><p>- lotet er die Spielr\u00e4ume aus, die das Schengenrecht zur Unesco-konformen Erleichterung der Mobilit\u00e4t von Kunst- und Kulturschaffenden birgt und pr\u00fcft eine spezifische Visapolitik zur Unterst\u00fctzung der Einreise-Mobilit\u00e4t von Kunst- und Kulturschaffenden (z.B. vereinfachte Visaverfahren, reduzierte Visageb\u00fchren, l\u00e4ngerfristige Visa usw.) und instruiert entsprechend das Schweizer Aussennetz; </p><p>- erleichtert er die Kommunikation mit kulturellen Institutionen und Veranstaltern und richtet Informations- oder Ausbildungsangebote mit praktischen Anregungen zur Erleichterung der Mobilit\u00e4t von Kulturschaffenden (z.B. Internetplattformen) ein; </p><p>- pr\u00fcft er das Potenzial von Angeboten f\u00fcr mehrmonatige Aufenthalte von Kunst- und Kulturschaffenden aus Drittstaaten (Nicht-EU/EFTA) in der Schweiz, evaluiert die Folgen des Praxiswechsels von 2020, indem seither eine Residenz von drei Monaten neu als Arbeit eingestuft wird und nicht mehr als k\u00fcnstlerischer Aufenthalt, und berichtet \u00fcber die M\u00f6glichkeiten, mit In- und Auslandateliers zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen beizutragen.</p>","ReasonText":"<p>Der dritte periodische Bericht der Schweiz \u00fcber die Umsetzung des \u00dcbereinkommens zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen w\u00e4hrend der Berichtsperiode 2016-2019 zeigt auf, dass die Selbstverpflichtung der Schweiz zur F\u00f6rderung der Mobilit\u00e4t von Kunst- und Kulturschaffenden (Art. 16 des \u00dcbereinkommens) bisher nur ungen\u00fcgend umgesetzt wird. Namentlich scheitert die Einreise aus visa-pflichtigen Staaten zur Wahrnehmung von Kulturanl\u00e4ssen in die Schweiz nur allzu oft an den hohen b\u00fcrokratischen H\u00fcrden. Neue Entwicklungen seither haben das Problem eher versch\u00e4rft als erleichtert. Es gibt Spielraum, um H\u00fcrden Schengen-konform abzubauen, der ausgelotet und wahrgenommen werden soll. Auch die operationellen Richtlinien zum \u00dcbereinkommen verlangen von den Vertragsstaaten ausdr\u00fccklich, die Mobilit\u00e4t von Kunst- und Kulturschaffenden zu erleichtern (Art. 14 Ziff. 6.1.5) und Visa erleichtert zu gew\u00e4hren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich seiner Verpflichtungen aus der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2008 bewusst. Er verweist diesbez\u00fcglich auf seine Ausf\u00fchrungen in Beantwortung der Interpellation 13.3153 Friedl Claudia. Visa f\u00fcr K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler aus Entwicklungsl\u00e4ndern Unesco-konform gew\u00e4hren. Die Mobilit\u00e4t von Kunst- und Kulturschaffenden ist ein zentrales Anliegen der Konvention, und der Bund ist auf verschiedenen Ebenen bereits aktiv:</p><p>1. Was die Erteilung von Visa an Kulturschaffende angeht, sehen die Schengen-Regelungen keine generelle Privilegierung von Kulturschaffenden vor. Kulturschaffende m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich alle Einreisevoraussetzungen erf\u00fcllen. Regelungen zur privilegierten Behandlung von Kulturschaffenden m\u00fcssten von allen Schengen-Staaten gemeinsam erlassen werden. So sehen die allgemeinen Schengen-Regelungen beispielsweise weder ein erleichtertes oder beschleunigtes Visumsverfahren noch Erleichterungen bei der Bestimmung der G\u00fcltigkeitsdauer eines Visums speziell f\u00fcr Kulturschaffende vor. Gem\u00e4ss Art. 16 Abs. 4 d und Art. 16 Abs. 5 c der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 \u00fcber einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) k\u00f6nnen Vertreter von gemeinn\u00fctzigen Organisationen oder Personen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Kulturveranstaltungen teilnehmen, von der Visumgeb\u00fchr befreit werden. Weiterhin k\u00f6nnen das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) oder das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten in Einzelf\u00e4llen, gest\u00fctzt auf Art. 16 Abs. 6 Visakodex, den Betrag der zu erhebenden Visumgeb\u00fchr erlassen oder erm\u00e4ssigen, wenn dies der F\u00f6rderung kultureller Interessen dient. Zudem sehen bilaterale Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten regelm\u00e4ssig Erleichterungen auch f\u00fcr Kulturschaffende vor. In solchen F\u00e4llen schliesst die Schweiz zur Vereinheitlichung der Praxis innerhalb des Schengen-Raums regelm\u00e4ssig entsprechende Abkommen mit den betreffenden Drittstaaten ab.</p><p>2. Angesichts der im dritten periodischen Bericht festgestellten Herausforderungen bei der Zulassung von Kunst- und Kulturschaffenden haben sich die zust\u00e4ndigen Bundesstellen (SEM und Bundesamt f\u00fcr Kultur) darauf geeinigt, die f\u00fcr die Visavergabe zust\u00e4ndigen Stellen f\u00fcr die Besonderheiten der Kulturbranche zu sensibilisieren und die Kulturinstitutionen und Veranstalter k\u00fcnftig besser \u00fcber die bestehenden Bestimmungen, Prozesse und Bedingungen zu informieren. Der Bundesrat wird zudem anl\u00e4sslich des vierten periodischen Berichts der Schweiz \u00fcber die Umsetzung des \u00dcbereinkommens zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eine erneute Standortbestimmung vornehmen.</p><p>3. Eine Praxis\u00e4nderung bei der Zulassung von K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern, wie sie im vorliegenden Postulat angenommen wird, hat nicht stattgefunden. Hingegen ist es wahrscheinlich, dass die Einreisebeschr\u00e4nkungen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 in Einzelf\u00e4llen eine erschwerende Rolle bei der Beantragung von Arbeitsbewilligungen und/oder Einreisevisa gespielt haben d\u00fcrften.</p><p>Das Kulturschaffen zeichnet sich durch eine besonders ausgepr\u00e4gte Internationalit\u00e4t aus. Diesem Umstand wird Rechnung getragen, indem f\u00fcr K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler die M\u00f6glichkeit besteht, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a019 Absatz\u00a04 Bst. b und Artikel\u00a019b Absatz\u00a02 Bst. b der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE; SR 142.201) ohne Kontingentierung bis zu acht Monate in der Schweiz erwerbst\u00e4tig zu sein. Nicht-kontingentierte Bewilligungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler mit Aufenthalten bis zu acht Monaten unterliegen zudem nicht dem Zustimmungsverfahren des Bundes und werden in alleiniger Kompetenz der Kantone erteilt. Im Bereich der Zulassung zur Erwerbst\u00e4tigkeit von K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern aus Drittstaaten bestehen ausf\u00fchrliche und detaillierte Regelwerke auf Weisungsstufe zur Vollzugsunterst\u00fctzung der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden.</p><p>Um den internationalen kulturellen Austausch zu f\u00f6rdern, besteht seit dem Jahr 2008 ausserdem die M\u00f6glichkeit einer vereinfachten Zulassung bei bestimmten K\u00fcnstlerresidenzen mit Aufenthalten von bis zu drei Monaten, sofern eine allf\u00e4llige Erwerbst\u00e4tigkeit acht Tage pro Kalenderjahr nicht \u00fcberschreitet. Eine Bewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit ist in diesen F\u00e4llen, gem\u00e4ss st\u00e4ndiger Praxis, nicht erforderlich. Bei Visumgesuchen von K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern, welche unter diese Kategorie fallen, werden die zust\u00e4ndigen schweizerischen Auslandvertretungen vom SEM entsprechend instruiert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683158400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1718103512730)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639526400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen|Kultur"}}