{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214495,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214495,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4495","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"UVG und IVG. Welche L\u00f6sung f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle und Sp\u00e4tfolgen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Sozialversicherungsrecht enth\u00e4lt besondere Regeln f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle und Sp\u00e4tfolgen. So ist bei einer versicherten Person, bei der Folgen eines vergangenen Ereignisses auftreten, der Versicherer, der f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Fall zust\u00e4ndig war, auch f\u00fcr die Deckung dieser Folgen zust\u00e4ndig und zwar sowohl in Bezug auf die Heilungskosten als auch auf den Erwerbsausfall.</p><p>Nun k\u00f6nnen aber Sp\u00e4tfolgen und R\u00fcckf\u00e4lle sehr lange nach dem urspr\u00fcnglichen Ereignis auftreten, manchmal erst Jahrzehnte sp\u00e4ter. Die Grundlagen f\u00fcr die Berechnung des versicherten Erwerbsausfalls sind oft v\u00f6llig \u00fcberholt und die versicherte Person kann dann nicht mehr auf eine Versicherungsdeckung z\u00e4hlen, die ihr die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung erm\u00f6glicht und ihren heutigen Bed\u00fcrfnisse entspricht. Gelegentlich kommt es sogar vor, dass die versicherte Person beim urspr\u00fcnglichen Ereignis gar keine Krankentaggeldversicherung hatte. Dies kann dazu f\u00fchren, dass eine heute bestens versicherte Person an die Sozialhilfe verwiesen wird, wenn die Folgen mit einem Ereignis verbunden sind, das auf die Kindheit oder die Jugend zur\u00fcckgeht. </p><p>Damit verbunden ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die sich nicht gegen alle Unfall- und Krankheitsrisiken voll versichern k\u00f6nnen. </p><p>1. Anerkennt der Bundesrat, dass die heutige Regelung im Zusammenhang mit R\u00fcckf\u00e4llen und Sp\u00e4tfolgen - auch wenn sie aus versicherungslogischer Sicht nachvollziehbar ist -im konkreten Fall zu schwerwiegenden individuellen Problemen f\u00fchren kann, f\u00fcr die eine L\u00f6sung gesucht werden muss? </p><p>2. Welche L\u00f6sung fasst der Bundesrat ins Auge, um das Problem bei den R\u00fcckf\u00e4llen und Sp\u00e4tfolgen zu beheben, beispielsweise indem Verj\u00e4hrungsfristen festgelegt werden? </p><p>3. Wie viele Personen sind in der Schweiz jedes Jahr von einem R\u00fcckfall oder von einer Sp\u00e4tfolge betroffen? Hat der Bundesrat Kenntnis von der Anzahl der betroffenen Personen, deren Einkommenssituation deswegen wirklich schwierig ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei einem gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) versicherten Unfallereignis haftet der Unfallversicherer lebenslang. Somit steht der Unfallversicherer auch f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle und Sp\u00e4tfolgen mit dem gesamten gesetzlichen Leistungskatalog in der Leistungspflicht. Entsprechend kommt er f\u00fcr die Heilungskosten ebenso wie f\u00fcr den Erwerbsausfall auf. Im Falle einer Arbeitsunf\u00e4higkeit wird das gesetzliche Taggeld ausbezahlt. Dieses betr\u00e4gt bei voller Arbeitsunf\u00e4higkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Bei teilweiser Arbeitsunf\u00e4higkeit wird es entsprechend gek\u00fcrzt. Bei R\u00fcckf\u00e4llen und Sp\u00e4tfolgen ist grunds\u00e4tzlich der unmittelbar vor dem Wiederaufflackern des Unfallleidens bezogene Lohn massgebend (Art. 23 Abs. 8 der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung [UVV; SR 832.202]).</p><p>Bei Erkrankungen, bei denen die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) leistungspflichtig ist, besteht keine lebenslange Haftung des urspr\u00fcnglich zust\u00e4ndigen Krankenversicherers. Bei einem R\u00fcckfall oder einer Sp\u00e4tfolge ist immer der aktuelle Krankenversicherer zust\u00e4ndig. Die OKP kommt nur f\u00fcr die Kosten der Heilbehandlung auf und erbringt keine Leistungen bei Erwerbsausfall.</p><p>Im Krankheitsfall hat jedoch der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht gem\u00e4ss dem Obligationenrecht (OR; SR 220). Abgestuft nach Anstellungsdauer hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vollen Lohn f\u00fcr eine bestimmte Dauer zu bezahlen (Art. 324a OR; Z\u00fcrcher-, Berner- oder Baslerskala). Als Ersatz f\u00fcr die Lohnfortzahlung schliessen die Arbeitgeber h\u00e4ufig Krankentaggeldversicherungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) oder nach KVG ab. Viele Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge schreiben den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung vor. Die H\u00f6he des Krankentaggeldes betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich 80 Prozent des versicherten Verdienstes bei voller Arbeitsunf\u00e4higkeit und wird bei teilweiser Arbeitsunf\u00e4higkeit entsprechend gek\u00fcrzt. \u00dcblicherweise betr\u00e4gt die Leistungsdauer 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. Bei einem R\u00fcckfall innert einer bestimmten Anzahl Tage werden bereits erbrachte Taggelder zur Berechnung der maximalen Leistungsdauer angerechnet. Ansonsten gilt der R\u00fcckfall oder die Sp\u00e4tfolge als neuer Leistungsfall und die Leistungsdauer beginnt in vollem Umfange von vorne. Die konkrete Ausgestaltung der Krankentaggeldversicherung findet sich in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherungsgesellschaft.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das System im Zusammenhang mit R\u00fcckf\u00e4llen und Sp\u00e4tfolgen schl\u00fcssig und verlangt nicht nach alternativen L\u00f6sungen.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesrates bedarf es keines L\u00f6sungsansatzes in Form von Verj\u00e4hrungsvorschriften.</p><p>3. In Ermangelung von spezifischen Daten \u00fcber die j\u00e4hrliche Anzahl von Sp\u00e4tfolgen und R\u00fcckf\u00e4llen aufgrund von Unfall und Krankheit sowie deren wirtschaftlichen Folgen ist es dem Bundesrat nicht m\u00f6glich, zahlenm\u00e4ssige Angaben zu machen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Wehrli Laurent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502128313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}