{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214510,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214510,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4510","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer W\u00e4lder sind gef\u00e4hrdet durch die Stickstoffbelastung. Wie handelt der Bundesrat?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Stickstoffemissionen stagnieren seit vielen Jahren auf hohem Niveau, so dass die kritischen Belastungen (critical loads) in 90 Prozent der Schweizer W\u00e4lder \u00fcberschritten wird. Ein echter Abw\u00e4rtstrend ist bislang nicht zu beobachten. </p><p>In seiner Antwort auf meine Frage 21.8190 erw\u00e4hnt der Bundesrat verschiedene umgesetzte oder geplante Massnahmen zur der Reduktion von Stickstoffemissionen an der Quelle sowie der Versauerung von Waldb\u00f6den (Fortwirtschaft). Weiter erw\u00e4hnt er Pilotversuche mit Kalkung zur Sanierung von stark versauerten B\u00f6den. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser f\u00fcr den Wald besorgniserregenden Situation bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welches sind die prim\u00e4ren Quellen von Stickstoffeintr\u00e4gen in der Schweiz? Welchen Beitrag m\u00fcssen diese Quellen an die Reduktion der ciritical loads insgesamt leisten, welcher ist bereits geleistet und welcher Beitrag muss von den verschiedenen Quellen noch geleistet werden? </p><p>2. Wie weit ist die Umsetzung der im Bericht zum Postulat 13.4201 angek\u00fcndigten Massnahmen? Wann wird der Bundesrat eine Zwischenbilanz, bzw. eine Bilanz ziehen zur Umsetzung dieser Massnahmen und diese kommunizieren?</p><p>3. Kann er bereits sagen, ob durch diese Massnahmen ausreichen werden, um die zu hohen Stickstoffeintr\u00e4ge im Wald angemessen zu reduzieren? Wenn ja, bis wann wird das der Fall sein? Wenn nein, was ist daf\u00fcr n\u00f6tig und wann kann er das sagen?</p><p>4. Was sind die wichtigsten Hebel, um die Problematik der \u00dcberschreitung der kritischen Belastung der Stickstoffeintr\u00e4ge anzugehen? Werden sie in vollem Umfang genutzt? Wenn nein, warum nicht? </p><p>5. Welche geplanten regulatorischen bzw. gesetzlichen Entwicklungen werden sich auf die Emissionen und Immissionen von Stickstoffdepositionen auswirken, und wie?</p><p>6. Wann kann das Ziel von 25 000 Tonnen Stickstoff pro Jahr in der Landwirtschaft erreicht werden? Was ist n\u00f6tig, um dieses Ziel erreichen zu k\u00f6nnen?</p><p>7. Gibt es internationale Verpflichtungen der Schweiz in Bezug auf Stickstoffemissionen? Wenn ja, welche, und wie steht die Schweiz zu diesen und deren Erf\u00fcllung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1) Rund zwei Drittel des \u00fcber die Luft eingetragenen Stickstoffs haben ihren Ursprung in der Landwirtschaft. Ein Drittel stammt aus Verbrennungsprozessen. Gem\u00e4ss dem Luftreinhalte-Konzept (LRK) des Bundesrates von 2009 betragen die zur Einhaltung der Schutzziele notwendigen Emissionsreduktionen f\u00fcr die Stickoxidemissionen ca. 50 Prozent und f\u00fcr die Ammoniakemissionen ca. 40 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2005. Bis im Jahr 2019 konnten die Stickoxidemissionen um rund 33 Prozent und die Ammoniakemissionen um rund 8 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr reduziert werden.</p><p>2) Im Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 13.4201 von Siebenthal wurden sowohl Massnahmen bez\u00fcglich der Reduktion von Stickstoffemissionen an der Quelle als auch waldbauliche Massnahmen beschrieben. Die Massnahmen, die sich auf den Wald fokussieren, befinden sich seit 2017 in der Umsetzung. Die vorgesehenen waldbaulichen Handlungsempfehlungen zur Holzernte und zur Baumartenwahl sollen in den Jahren 2022 und 2023 publiziert werden. F\u00fcr die Sanierung von stark versauerten Waldarealen l\u00e4uft seit 2019 ein Pilotprojekt zur experimentellen Kalkung an drei Standorten.</p><p>3) Eine abschliessende Beurteilung zur Zielerreichung ist aktuell noch nicht m\u00f6glich. Die Einhaltung der internationalen Reduktionsverpflichtungen gem\u00e4ss G\u00f6teborg-Protokoll (SR 0.814.327) soll erstmals auf Grundlage des Emissionsinventars 2022 \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Erreichung der nationalen Zielsetzung des LRK ist zeitlich nicht bestimmt. Gleiches gilt f\u00fcr das Umweltziel zur Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, welches mit der Zielsetzung des LRK \u00fcbereinstimmt.</p><p>4, 5) Der wichtigste Hebel zur Reduktion der Stickstoffeintr\u00e4ge ist die konsequente Anwendung des Standes der Technik in allen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Energie und Mobilit\u00e4t). Die Zielerreichung bei den Ammoniakemissionen h\u00e4ngt massgeblich von der weiteren Umsetzung der landwirtschaftlichen Minderungsmassnahmen und der weiteren Entwicklung des Tierbestandes ab. Zur Senkung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen gelten ab 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Abdeckung der G\u00fcllelager sowie ab 1. Januar 2024 neue Bestimmungen zur emissionsarmen G\u00fclleausbringung. Dadurch wird eine Reduktion der Ammoniakemissionen von ca. 6 Prozent erwartet. Eine zus\u00e4tzliche Reduktion der Ammoniakemissionen sollen die F\u00f6rderbeitr\u00e4ge f\u00fcr emissionsmindernde stallbauliche Massnahmen und die stickstoffreduzierte Phasenf\u00fctterung von Schweinen bringen.</p><p>Zudem plant der Bundesrat, im Verordnungspaket zur Parlamentarischen Initiative 19.475 \"Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden\" den Fehlerbereich von +10 Prozent bei Stickstoff in der N\u00e4hrstoffbilanz, welche Teil des \u00f6kologischen Leistungsnachweises ist, aufzuheben. Auch dies wird zur Reduktion der Stickstoffeintr\u00e4ge - teils in Form von Ammoniak - beitragen.</p><p>6) Wann das Ziel von 25'000 Tonnen Stickstoff pro Jahr in der Landwirtschaft erreicht wird, kann nicht vorausgesagt werden. Die bis heute angewendeten und die beschlossenen k\u00fcnftigen Massnahmen bringen eine Reduktion, sind aber wahrscheinlich nicht ausreichend. Zus\u00e4tzliche Massnahmen d\u00fcrften notwendig sein. Die Zielerreichung ist abh\u00e4ngig von der Wirkung bestehender und allf\u00e4lliger k\u00fcnftiger Massnahmen sowie dem Ausmass der Anwendung von freiwilligen Massnahmen.</p><p>7) Die im G\u00f6teborg-Protokoll festgelegten Reduktionsverpflichtungen der Schweiz f\u00fcr 2020 und danach betragen f\u00fcr die Stickoxidemissionen 41 Prozent und f\u00fcr die Ammoniakemissionen 8 Prozent gegen\u00fcber 2005. Die Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen gem\u00e4ss G\u00f6teborg-Protokoll soll erstmals auf Grundlage des Emissionsinventars 2022 \u00fcberpr\u00fcft werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Schlatter Marionna","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703232691000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523372630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}