{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214517,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214517,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4517","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Der Bund muss die Rechtsstellung betreuender Angeh\u00f6riger definieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine bundesweit einheitliche Rechtsstellung betreuender Angeh\u00f6riger zu definieren. Zu diesem Zweck soll er eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, in der namentlich die vor Ort direkt bei den betreuenden Angeh\u00f6rigen aktiven Vereinigungen sowie deren nationaler Dachverband, die Interessengemeinschaft Angeh\u00f6rigenbetreuung (IGAB), vertreten sind.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zur Unterst\u00fctzung betreuender Angeh\u00f6riger wurden 2021 die ersten, dringlichsten Schritte unternommen. Als Minimalziel wurde die Verbesserung der Vereinbarkeit von Angeh\u00f6rigenbetreuung und Erwerbst\u00e4tigkeit erreicht. Nun sind aber nicht alle Personen, die ihre Angeh\u00f6rigen betreuen, auch beruflich aktiv. Vielmehr sind alle Lebensbereiche und Menschen jeglichen Alters betroffen. Es bleiben zahlreiche L\u00fccken, und weitere Schritte auf Bundesebene sind unabdingbar: Beispielsweise geht es um die Langzeitbetreuung erwachsener Angeh\u00f6riger, um die Ruhestandsregelung f\u00fcr Personen, die aufgrund der Angeh\u00f6rigenbetreuung teilweise oder ganz auf ihre berufliche T\u00e4tigkeit verzichten mussten, um die finanzielle Lage betreuender Angeh\u00f6riger im Allgemeinen, um die Verg\u00fctung der geleisteten Arbeit - insbesondere in Krisenzeiten - und um die M\u00f6glichkeit der am st\u00e4rksten geforderten Menschen, sich unter guten Bedingungen erholen zu k\u00f6nnen. Bisher haben mehrere Kantone Massnahmen jeweils auf ihrem Kantonsgebiet getroffen. Dabei zeigt sich eine Konstante: Jeder Kanton definiert die betreuenden Angeh\u00f6rigen auf seine Weise; das bereitet diesen Personen, die ohnehin t\u00e4glich harten Belastungsproben ausgesetzt sind und \u00fcber wenige Zeitreserven verf\u00fcgen, zus\u00e4tzliche Unannehmlichkeiten.</p><p>Die unter Mitwirkung der direkt betroffenen Kreise zu erarbeitende Definition einer einheitlichen Rechtsstellung der betreuenden Angeh\u00f6rigen soll es diesen Personen erm\u00f6glichen, ihre Rechte geltend zu machen, w\u00e4hrend sie weiterhin ihre Aufgaben erf\u00fcllen. Auch mit dieser Rechtsstellung verbundene \u00fcbergreifende Rechte und Pflichten sind zu definieren. Eine einheitliche Rechtsstellung gew\u00e4hrleistet einen schnellen Zugang zu den sozialen Leistungen auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene bei verschiedenen Akteuren (Versicherungen, Beh\u00f6rden, Wohn- und Pflegeeinrichtungen etc.), ohne dass die eigene Situation jedes Mal dargelegt werden muss. Diese Rechtsstellung kann in genereller Form ausgestaltet werden, damit sie alle m\u00f6glichen Lebenslagen abdeckt; sie kann aber auch eine spezifische Form annehmen, indem mit gezielten Kriterien der Zugang zu bestimmten Leistungen geregelt wird. Die Schweiz k\u00f6nnte sich von den Beispielen Belgiens oder Deutschlands inspirieren lassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt, dass Angeh\u00f6rige, die sich um gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Familienmitglieder k\u00fcmmern, mehr Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, damit sie diese fundamentalen Aufgaben optimal wahrnehmen k\u00f6nnen. Folglich wurden sowohl im Arbeits- als auch im Sozialversicherungsrecht verschiedene Massnahmen ergriffen. Die bereits bestehende Unterst\u00fctzung f\u00fcr betreuende Angeh\u00f6rige wurde mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenpflege (AS 2020 4525) erg\u00e4nzt, wobei die letzten Massnahmen per 1. Juli 2021 in Kraft traten. Das neue Bundesgesetz sieht einen bezahlten Urlaub vor, der h\u00f6chstens drei Tage pro Fall und zehn Tage pro Jahr betr\u00e4gt, damit Arbeitnehmende gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner betreuen k\u00f6nnen. Ebenso wurde ein l\u00e4ngerer Urlaub f\u00fcr Eltern eingef\u00fchrt, die ein gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigtes Kind betreuen.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Einf\u00fchrung einer einzigen, einheitlichen Definition des Begriffs betreuender Angeh\u00f6riger auf Bundesebene nicht zweckm\u00e4ssig ist. Die verschiedenen Anspr\u00fcche sind derzeit auf die Ziele der einzelnen Massnahmen ausgerichtet und der Kreis der Anspruchsberechtigten ist folglich nicht identisch. Eine einheitliche Rechtsstellung w\u00fcrde im Endeffekt alle Anspruchsvoraussetzungen vereinheitlichen und den Kreis der Anspruchsberechtigten entweder vergr\u00f6ssern oder verkleinern. Eine solche Vereinheitlichung k\u00f6nnte den verschiedenen mit den Massnahmen angestrebten Zielen zuwiderlaufen und auch nicht mehr unbedingt den Bed\u00fcrfnissen der Betroffenen gerecht werden.</p><p>Hinzu kommt, dass ausser bei Ehepartnerinnen oder Ehepartner, eingetragenen Partnerinnen oder Partner oder bei Eltern und deren minderj\u00e4hrigen Kindern die Betreuung nicht auf einer zivilrechtlichen Pflicht (Beistandspflicht oder Unterhaltspflicht) basiert. Es handelt sich eher um eine moralische Verpflichtung oder eine freie Wahl. Eine allgemeine juristische Definition w\u00fcrde gewisse Beistands- und Unterhaltsverpflichtungen von Angeh\u00f6rigen nach sich ziehen, f\u00fcr die im Zivilrecht keine entsprechende Unterhaltspflicht festgelegt ist. Diese neue Definition k\u00f6nnte sogar kontraproduktiv sein und Angeh\u00f6rige von der freiwilligen Betreuung abhalten, wenn sich daraus zus\u00e4tzliche Pflichten ergeben und die betreffende Person diese in der Folge nicht wahrnehmen m\u00f6chte.</p><p>Zudem fordert die vorliegende Motion eine einheitliche Rechtsstellung, um den Zugang sowohl zu Leistungen des Bundes als auch zu kantonalen und kommunalen Leistungen zu erm\u00f6glichen. Eine solche Rechtsstellung auf Bundesebene w\u00e4re aufgrund der Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Kantonen ohnehin nicht umsetzbar.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Maret Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1699393771000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44|1211|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1711489521580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Sozialer Schutz"}}