{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214520,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214520,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4520","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wohneigentumsf\u00f6rderung f\u00fcr selbstgenutztes Wohneigentum reaktivieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, die den Erwerb von selbst bewohntem Eigentum f\u00f6rdert, wie es in Artikel\u00a0108 BV vorgesehen ist: \"Der Bund f\u00f6rdert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient,...). </p><p>Dazu sind im Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (WFG) f\u00fcr den Eigenbedarf Privater folgende Anpassungen zu pr\u00fcfen und/oder folgende Massnahmen zu evaluieren. Gest\u00fctzt darauf soll der Bundesrat zielf\u00fchrende L\u00f6sungen unterbreiten:</p><p>Erstens soll der Bundesrat pr\u00fcfen, ob und wie die sistierte direkte \"Eigentumsf\u00f6rderung im Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (WFG)\" reaktiviert werden kann, um die Bed\u00fcrfnisse nach Wohneigentum f\u00fcr Private, wie es in der Bundesverfassung vorgesehen ist, zu erm\u00f6glichen. Damit soll die Tragbarkeit von Hypotheken mit (subsidi\u00e4ren) Direktdarlehen oder B\u00fcrgschaften f\u00fcr selbst bewohntes Eigentum vereinfacht werden. </p><p>Zweitens wird der Bundesrat aufgefordert, eine Anpassung des Wohnraumf\u00f6rderungsgesetzes vorzulegen. Die Vergabe von zinslosen Darlehen oder B\u00fcrgschaften des Bundes an Privatpersonen zum Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum sollen mit klaren Rahmenbedingungen erg\u00e4nzt und pr\u00e4zisiert werden. Vorstellbar sind Obergrenzen der zu unterst\u00fctzenden Fl\u00e4che oder der maximalen H\u00f6he der Beitr\u00e4ge. Weiter sollen Zuschl\u00e4ge zu den zinslosen Darlehen oder B\u00fcrgschaften gepr\u00fcft werden (z. B. f\u00fcr Familien mit Kindern oder f\u00fcr verdichtetes Bauen; f\u00fcr Bauen in (gesch\u00fctzten) Stadt-oder Dorfkernen; f\u00fcr Altbausanierungen und der Erweiterungen von Altbauten).</p><p>Drittens wird der Bundesrat aufgefordert, weitere Massnahmen (ausserhalb des WFG) vorzuschlagen, wie die Eigenmittelvorschriften und damit die Tragbarkeit f\u00fcr Hypotheken f\u00fcr selbst bewohntes Eigentum f\u00fcr Private erleichtert und dem jeweils gegebenen Zinsumfeld Rechnung getragen werden kann: </p><p>Die Tragbarkeit einer Hypothek wird heute mit einem virtuellen (zu) hohen Zinssatz von 4,5 - 5 Prozent gerechnet. Dabei besteht heute die M\u00f6glichkeit zum Abschluss von Festhypotheken mit langen Laufzeiten zu erheblich besseren Konditionen. Es soll neu einerseits der massgebende tiefere Zinssatz f\u00fcr die Tragbarkeit ber\u00fccksichtigt und andererseits ein bedeutender Teil der so eingesparten Zinsen f\u00fcr die Amortisation zur Erreichung des Zielbands des maximalen Belehnungswertes von 2/3 in 15 Jahren verwendet werden k\u00f6nnen. Weiter soll gepr\u00fcft werden, ob mit einer Lockerung der regulatorischen Eigenmittelvorschriften der Banken z.B. mittels Erh\u00f6hung des Prozentsatzes (heute max. 10 %) aus Guthaben der 2. S\u00e4ule (Vorbezug und Verpf\u00e4ndung) die Eigenmittel erh\u00f6ht werden k\u00f6nnen. </p><p>Viertens soll der Bundesrat evaluieren, wie angebotsseitig der Druck aus dem Wohnungsmarkt genommen werden kann und gest\u00fctzt darauf, zielf\u00fchrende Massnahmen vorschlagen (insbesondere mittels zinslosen Darlehen und B\u00fcrgschaften gem\u00e4ss WFG f\u00fcr Wohnbausanierungen in Stadt- und Dorfkernen)</p>","ReasonText":"<p>Der Bund ist gem\u00e4ss Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung gehalten, den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohn- und Hauseigentum zu f\u00f6rdern, die dem Eigenbedarf Privater dient. Artikel\u00a0108 BV zur Wohnbau- und Wohnbaueigentumsf\u00f6rderung und das Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum (WFG) halten seit l\u00e4ngerer Zeit nicht mehr das, f\u00fcr das sie geschaffen worden sind. </p><p>Wie im Merkblatt zum Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz (WFG) vom Juni 2020 (\u00dcbersicht \u00fcber Ziele und F\u00f6rderinstrumente) des Bundesamtes f\u00fcr Wohnungswesen dargelegt, stellt das WFG die folgenden Instrumente zur Verf\u00fcgung:</p><p>a. Direkte Unterst\u00fctzung durch zinslose oder zinsg\u00fcnstige Darlehen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Bautr\u00e4ger im Mietwohnungsbau;</p><p>b. Direkte Unterst\u00fctzung durch zinslose oder zinsg\u00fcnstige Darlehen f\u00fcr Eigent\u00fcmer von selbst genutztem Wohneigentum;</p><p>c. Indirekte Unterst\u00fctzung: Der Bund verb\u00fcrgt die Anleihen der Emissionszentrale f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Bautr\u00e4ger (EGW), leistet R\u00fcckb\u00fcrgschaften an die Hypothekarb\u00fcrgschaft-Genossenschaften im Mietbereich und gew\u00e4hrt den Dachorganisationen des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus Mittel f\u00fcr die Bildung eines Fonds de roulement.</p><p>d. Mittel f\u00fcr die Forschung und f\u00fcr die F\u00f6rderung von exemplarischen Projekten.</p><p>Im Rahmen des \"Entlastungsprogramms 2003 f\u00fcr den Bundeshaushalt\" sind die vom Bund direkt gew\u00e4hrten Darlehen bis auf Weiteres sistiert worden. Die F\u00f6rderung beschr\u00e4nke sich somit momentan auf die Punkte c. und d.</p><p><a href=\"https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/wfg/indirekte-foerderung-des-gemeinnuetzigen-wohnungsbaus.html\">https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/wohnraumfoerderung/wfg/indirekte-foerderung-des-gemeinnuetzigen-wohnungsbaus.html</a>)</p><p>Dieses steht im Widerspruch zu den Realit\u00e4ten am Immobilienmarkt. Die steigenden Immobilienpreise, die Anforderungen an das Eigenkapital, die zu erf\u00fcllenden Tragbarkeitsvoraussetzungen und die Verknappung auf der Angebotsseite durch Zuwanderung und immer knapper werdendem Bauland machen Eigentum f\u00fcr eine immer gr\u00f6ssere Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz schier unm\u00f6glich. Sie k\u00f6nnen den Traum des Eigenheims nicht erf\u00fcllen. Es sei denn, es sei gerade eine Erbschaft angefallen oder es konnte ein Vorbezug des Erbes erfolgen. Der Wunsch nach den eigenen vier W\u00e4nden ist aber zu Recht ungebrochen hoch. Wie kann mit diesem Dilemma, wie kann mit diesen Zielkonflikten umgegangen werden? </p><p>Ein Beispiel f\u00fcr die Schwierigkeit zu einer Hypothek zu kommen, macht Folgendes deutlich: Mit einem Haushaltseinkommen von 127 000 Franken (was weit \u00fcber dem Durchschnittseinkommen von rund 80 000 Franken der Einwohnenden der Schweiz liegt) und bei erforderlichen 20 Prozent Eigenmitteln von 160 000 Franken (die H\u00e4lfte davon aus Vorsorgegelder m\u00f6glich) ist die Tragbarkeit bei einem Kaufpreis der Immobilie von 800 000 Franken und einer Hypothek von maximal 640 000 knapp gegeben. Ein Erwerb von Wohneigentum selbst mit diesem \u00fcberdurchschnittlichen Erwerbseinkommen, ist trotz des attraktiven Zinsumfeldes (welches f\u00fcr die Berechnung aktuell und regulatorisch nicht zugezogen werden kann) nur f\u00fcr Wenige m\u00f6glich. W\u00fcrde andererseits ein Zinssatz einer Festhypothek (Laufzeit \u00fcber 15 Jahre) mit einem Zinssatz von 1,5 Prozent gerechnet w\u00fcrde ein durchschnittliches Einkommen gar von 80 000 Franken ausreichen.</p><p>Der Eigentumserwerb wird also f\u00fcr viele, auch durch die regulatorischen Vorschriften, welche die Banken erf\u00fcllen m\u00fcssen, erschwert. Die regulatorischen Vorschriften der Banken (gefasst in den Richtlinien/Standesregeln betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen von swissbanking) verordnet durch Finma und der Schweizerischen Nationalbank zwingen j\u00fcngere Paare oder Familien dazu, h\u00f6here Mieten f\u00fcr das Wohnen zu entrichten, als ihnen Wohnkosten bei einem Eigenheim entstehen w\u00fcrden. Sie werden regulatorisch bestraft und n\u00e4hren erst noch Vermieter (wie Immobiliengesellschaften, Versicherungen und unter Umst\u00e4nden gar ihre eigene Pensionskasse) mit h\u00f6heren Mietkosten. Sie k\u00f6nnten das Geld, was sie mehr f\u00fcr die h\u00f6here Miete statt f\u00fcr das Eigenheim zahlen m\u00fcssen, als Amortisationen f\u00fcr ihre Hypothek aufwenden. Und w\u00fcrden so die Erreichung der Vorgaben zur Tragbarkeit der Hypothek in 15 Jahre problemlos erreichen.</p><p>Es gibt verschiedene M\u00f6glichkeiten, die Tragbarkeit einer Hypothek f\u00fcr Private (gem\u00e4ss BV 108) zu erm\u00f6glichen. Ein Weg f\u00fchrt \u00fcber die Pr\u00fcfung von Massnahmen, wie die regulatorischen Vorschriften zur Tragbarkeit einer Hypothek den heute g\u00e4ngigen Gegebenheiten anzupassen sind. Der andere Weg f\u00fchrt \u00fcber die Reaktivierung der im WFG vorgesehenen Gew\u00e4hrung von B\u00fcrgschaften oder zinslosen Darlehen. Das Gesetz ist aber mit klaren Rahmenbedingungen zu erg\u00e4nzen unter welchen subsidi\u00e4r zinslosen Darlehen oder B\u00fcrgschaften des Bundes gesprochen werden (maximale H\u00f6he der Betr\u00e4ge oder maximale Gr\u00f6sse des zu unterst\u00fctzenden Eigentums). </p><p>Die Verknappung des Angebots f\u00fcr Wohneigentum hat zu einer Preissteigerung gef\u00fchrt. Das neue Raumplanungsgesetz hat das zur Verf\u00fcgung stehende Bauland ebenfalls eingeschr\u00e4nkt, was mit ein Preistreiber f\u00fcr Immobilien sein d\u00fcrfte. Daher m\u00fcssen auch auf der Angebotsseite Massnahmen angegangen werden, damit mehr Wohneigentum f\u00fcr Private zur Verf\u00fcgung steht, sich mehr Menschen in unserem Land ihren Traum von Wohneigentum erf\u00fcllen und leisten k\u00f6nnen. In vielen Dorf- oder Stadtkernen st\u00fcnde Wohnraum zur Verf\u00fcgung, der aber aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht genutzt und nicht saniert wird. In den Kantonen wurden bereits Massnahmen zur Animierung des Sanierens in (gesch\u00fctzten) Dorf- und Altstadtkernen zur St\u00e4rkung der Innenentwicklung und Verdichtung erarbeitet. Damit aber private Eigent\u00fcmer letztlich den Entscheid f\u00e4llen, in ihren Altbau zu investieren, fehlen oft die finanziellen Mittel. Sanierungen von Altbauten zu zeitgem\u00e4ssem Wohnen sind teurer und anspruchsvoller, als das Bauen auf der gr\u00fcnen Wiese. Um dem Primat der (Innen-)Verdichtung nachzuleben, sollten diese finanziell von Seiten des Bundes (und der Kantone) mit zus\u00e4tzlichen B\u00fcrgschaften oder Darlehen erleichtert werden. Mit einer Anpassung des WFG sollen gerade die Sanierungen oder Erweiterungen von Altbauten in Dorf- oder Stadtkernen f\u00fcr Private finanziell unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Dabei k\u00f6nnten die Beitr\u00e4ge, wie sie f\u00fcr denkmalpflegerische Massnahmen von Bund und Kantonen seit Jahren sehr erfolgreich angewendet werden, Vorbild sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Zugang zu Wohneigentum in den vergangenen Jahren f\u00fcr viele Haushalte schwieriger geworden ist.</p><p>Neben anderen Publikationen hat dies auch das Sonderthema \"Wohneigentum\" des Monitors \"Personenfreiz\u00fcgigkeit und Wohnungsmarkt\" Entwicklung 2020 des Bundesamtes f\u00fcr Wohnungswesen (BWO) aufgezeigt (<a href=\"https://www.bwo.admin.ch/dam/bwo/de/dokumente/01_Wohnungsmarkt/11_Marktwirtschaftliche_Wohnungsversorung/113_Personenfreizuegigkeit/factsheet_2020/m2021_1.pdf.download.pdf/M2021_1_Schweiz_d.pdf\">https://www.bwo.admin.ch/dam/bwo/de/dokumente/01_Wohnungsmarkt/11_Marktwirtschaftliche_Wohnungsversorung/113_Personenfreizuegigkeit/factsheet_2020/m2021_1.pdf.download.pdf/M2021_1_Schweiz_d.pdf</a>). Die Wohneigentumsquote ist nach einem H\u00f6hepunkt von 38,4 Prozent im Jahr 2015 in der j\u00fcngeren Vergangenheit wieder auf 36,4 Prozent (2019) gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und \u00e4lteren Menschen unter den Wohneigent\u00fcmern \u00fcberproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass ohne Verm\u00f6gen der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden ist, wodurch Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen der Zugang zu Wohneigentum vielerorts aussichtslos geworden ist. Insbesondere f\u00fcr Familien ohne grosses Verm\u00f6gen ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen am Schweizer Immobilienmarkt aufmerksam und stellt fest, dass die Problematik von vielf\u00e4ltigen Parametern beeinflusst wird. Die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen werfen verschiedene Fragen auf und sind unterschiedlich zu beurteilen:</p><p>Zu 1 und 2: Eine Reaktivierung der 2003 sistierten direkten Eigentumsf\u00f6rderung gem\u00e4ss Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz (WFG; SR 842) (Forderung 1) k\u00f6nnte mit den vorgeschlagenen Anpassungen des WFG (Fl\u00e4chenbeschr\u00e4nkungen, Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Familien, verdichtetes Bauen, Bauen in Dorfkernen, Sanierungen im Bestand) durchaus zu mehr Fl\u00e4cheneffizienz im Wohneigentum beitragen und die Siedlungsentwicklung nach innen f\u00f6rdern (Forderung 2 sowie teilweise Forderung 4). Hingegen d\u00fcrften diese Massnahmen wohl kaum zu einer nachhaltigen Preisd\u00e4mpfung auf dem Immobilienmarkt f\u00fchren. Sie k\u00f6nnten die Immobilienpreise gar noch weiter steigen lassen und dazu f\u00fchren, dass die Haushalte, die vom Bund gef\u00f6rdert werden, in eine Konkurrenzsituation mit anderen Kaufwilligen geraten. Auch stellt sich die Frage, ob die F\u00f6rdermassnahmen nicht erst zu einem Zeitpunkt Wirkung entfalten k\u00f6nnten, wenn die Situation auf dem Wohnungsmarkt sich wieder ge\u00e4ndert hat. Der Bundesrat hat 2007 entschieden, sich auf die Gew\u00e4hrung von indirekten Bundeshilfen zu beschr\u00e4nken.</p><p>Zu 3: Was die Regeln zu den Eigenmittelvorschriften und der Tragbarkeit angeht, sprachen sich die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wiederholt gegen Lockerungen aus. Sie sehen bei einem abrupten und starken Zinsanstieg betr\u00e4chtliche Risiken f\u00fcr die Finanzmarktstabilit\u00e4t. Aufgrund der derzeit hohen Immobilienpreise besteht die Gefahr von Preiskorrekturen und angesichts der hohen Verschuldung k\u00f6nnten Kreditnehmer M\u00fche bekunden, ihre Zinsen zu bezahlen. Diese Risiken sind ernst zu nehmen. In seiner Stellungnahme zur Motion 21.4339 lehnte der Bundesrat die Forderung ab, die Guthaben der beruflichen Vorsorge vollst\u00e4ndig f\u00fcr den Erwerb von Wohneigentum zuzulassen, da dies den Nachfrage\u00fcberhang nach Eigentum weiter verst\u00e4rken und die Preise zus\u00e4tzlich anheizen w\u00fcrde. Auch die Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers zeigt, dass es derzeit nicht angezeigt ist, die bestehenden Kreditvergaberegeln zu lockern.</p><p>Zu 4: Was angebotsseitige Massnahmen angeht, setzen Gemeinden und Kantone (vgl. \u00dcbersicht \"Kantonale Hilfen\" auf der Webseite des BWO) bereits entsprechende Instrumente ein. Diese sind effizient und entsprechen den Bed\u00fcrfnissen vor Ort. </p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die Motion nicht zielf\u00fchrend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Z'graggen Heidi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695058795000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523342600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}