{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214522,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214522,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4522","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"IV-Tabellenl\u00f6hne. Weshalb hat der Bundesrat die Signale aus der Vernehmlassung nicht aufgenommen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der aktuellen Berechnungsmethode werden zu hohe Vergleichsl\u00f6hne herangezogen, die in der Konsequenz dazu f\u00fchren, dass weniger Renten und Eingliederungsmassnahmen gesprochen werden. Quasi ein IV-Abbau auf Kosten der Betroffenen und der kommunalen Sozialhilfe. Eine Studie des B\u00fcro BASS h\u00e4lt fest, wie bei der Berechnung des IV-Grads das Invalideneinkommen und somit die M\u00f6glichkeiten, nach Eintritt der Invalidit\u00e4t noch Einkommen zu generieren, systematisch \u00fcbersch\u00e4tzt werden. Mit der Abst\u00fctzung auf Tabellenmedianl\u00f6hne der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes f\u00fcr Statistik werden so auch Vergleichsl\u00f6hne aus Berufen mitber\u00fccksichtigt, in denen k\u00f6rperlich sehr strenge Arbeit verrichtet wird (z.B. Baubranche), die entsprechend auch besser bezahlt ist als k\u00f6rperlich leichte Arbeit, aber offensichtlich selbst in der Hochkonjunktur nicht f\u00fcr Menschen mit st\u00e4rkeren Behinderungen geeignet ist. Gleichzeitig sind die mitber\u00fccksichtigten Vergleichsl\u00f6hne aus gewissen Dienstleistungsbranchen f\u00fcr das unterste Kompetenzniveau unerreichbar hoch.</p><p>Neben den Betroffenen, die damit in gewissen F\u00e4llen keine Umschulung finanziert erhalten und somit nicht wieder beruflich Fuss fassen k\u00f6nnen, sind namentlich auch die Gemeinden und St\u00e4dte davon negativ betroffen, weil sie eine erhebliche Zahl von Personen \u00fcber die Sozialhilfe unterst\u00fctzen m\u00fcssen, die bei einer realistischen IV-Grad-Berechnung Anspruch auf Leistungen der IV h\u00e4tten, sei es bei der beruflichen Integration, sei es mit einer IV-Rente.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung der IV-Verordnung wurde dieses Problem von weiten Kreisen thematisiert. Neben dem Schweizerischen Gemeindeverband haben eine Vielzahl von Kantonen und Parteien sich f\u00fcr eine realistische Berechnungsgrundlage eingesetzt (darunter die SODK, die Kantone ZH, OW, NW, ZG, BS, SH, VD, JU, GE und NE sowie die Parteien SVP, SPS und GPS; Curaviva, Insos, und zahlreiche weitere Organisationen). Demgegen\u00fcber ist im Ergebnisbericht des BSV zur Vernehmlassung unter dem Titel \"Grundz\u00fcge des Einkommensvergleichs\" kein einziger Kanton und keine einzige Organisation aufgef\u00fchrt, welche den bundesr\u00e4tlichen Vorschlag explizit unterst\u00fctzt h\u00e4tte. Das Bundesgericht hat die bisherige Praxis, welche nun vom Bundesrat in die IVV \u00fcbernommen wurde, in mehreren Urteilen als \u00dcbergangsl\u00f6sung bezeichnet und ein alt Bundesgerichtspr\u00e4sident forderte eine lineare und einheitliche Senkung der Vergleichsl\u00f6hne um 15-25 Prozent. Weiter hat die SGK-N den Bundesrat aufgefordert, ad\u00e4quatere Berechnungsgrundlagen zu entwickeln und zu nutzen. Trotzdem hat der Bundesrat die bestehende Praxis neu sogar in der Verordnung festgeschrieben. Eine \u00dcberpr\u00fcfung der LSE-Tabellen strebt der Bundesrat zwar an, will dies aber offenbar erst im Rahmen einer sp\u00e4teren Evaluation der Umsetzung der IV-Weiterentwicklung an die Hand nehmen- womit die Gemeinden und St\u00e4dte bis auf weiteres zus\u00e4tzliche Sozialhilfekosten tragen m\u00fcssen.</p><p>Kurz nach dem Entscheid des Bundesrats zur IV-Verordnung wurde in der schweizerischen Zeitschrift f\u00fcr Sozialversicherung und berufliche Vorsorge (SZS, Nummer 6/2021) ein Vorschlag ver\u00f6ffentlicht, wie k\u00f6rperlich schwere T\u00e4tigkeiten aus den LSE-Tabellen herausgerechnet werden k\u00f6nnten. Dabei wird mit dem Job-Matching-Tool gearbeitet, das auf analoge Weise auch f\u00fcr Personen mit psychischen Einschr\u00e4nkungen anwendbar w\u00e4re.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Geht der Bundesrat davon aus, dass eine durchschnittliche Person mit einer k\u00f6rperlichen Behinderung und einer gewissen Restarbeitsf\u00e4higkeit in angepasster T\u00e4tigkeit bei guter Konjunkturlage in der Lage ist, mit Hilfsarbeit ein Einkommen zu erzielen, das auch die L\u00f6hne der Bau-, Versicherungs- und Kommunikationsbranche miteinbezieht?</p><p>2. W\u00e4re die Weiterentwicklung der IV nicht eine ideale M\u00f6glichkeit gewesen, die \u00dcbergangszeit (gem\u00e4ss Bundesgericht) zu beenden und entsprechende \u00c4nderungen anzugehen?</p><p>3. Weshalb hat der Bundesrat die zahlreichen R\u00fcckmeldungen in der Vernehmlassung sowie in der nationalr\u00e4tlichen Kommissionsanh\u00f6rung nicht zeitnah ber\u00fccksichtigt?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, realistische Lohnvergleichswerte zeitnah einzuf\u00fchren?</p><p>5. Mit welcher finanziellen Entlastung w\u00e4re bei der Sozialhilfe zu rechnen, wenn die IV mit realistischeren Invalideneinkommen rechnen w\u00fcrde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die statistischen Werte kommen nur dann zur Anwendung, wenn keine konkreten Validen- oder Invalideneinkommen vorliegen. Neu werden die leidensbedingten Einschr\u00e4nkungen der Versicherten, also jegliche invalidit\u00e4tsbedingten und medizinisch ausgewiesenen quantitativen und qualitativen Einschr\u00e4nkungen bei der Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit konsequent bei der Einsch\u00e4tzung der funktionellen Leistungsf\u00e4higkeit durch die Invalidenversicherung (IV) ber\u00fccksichtigt. Mit dieser Neuerung ist davon auszugehen, dass die attestierte Restarbeitsf\u00e4higkeit und damit auch das Invalideneinkommen im Vergleich zum bis am 31. Dezember 2021 geltenden Recht etwas tiefer und der Invalidit\u00e4tsgrad somit etwas h\u00f6her ausf\u00e4llt. Da der versicherten Person unter Ber\u00fccksichtigung ihrer Einschr\u00e4nkungen in der Regel der gesamte Arbeitsmarkt offensteht, stellt die IV beim statistischen Einkommen mit Invalidit\u00e4t auf das Total \u00fcber alle Wirtschaftszweige und das entsprechende Kompetenzniveau ab (inkl. L\u00f6hne der Bau-, Versicherungs- und Kommunikationsbranche).</p><p>2. Die mit der Weiterentwicklung IV (WE IV) kodifizierte Invalidit\u00e4tsgradbemessung ist nicht eine Beibehaltung der bundesgerichtlichen Praxis. Vielmehr wurde diese in wesentlichen Punkten weiterentwickelt mit dem Ziel, das System zugunsten der Versicherten zu verbessern. Dabei wird weiterhin auf die Tabellenl\u00f6hne der Lohnstrukturerhebung abgestellt. Die Systematisierung und Vereinheitlichung der Korrekturfaktoren hat zum Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen: So werden die Einschr\u00e4nkungen bereits vom regionalen \u00e4rztlichen Dienst so konkret als m\u00f6glich festgehalten, gesamthaft beurteilt und ohne Limitierung ber\u00fccksichtigt. Wenn keine konkreten Einkommen verf\u00fcgbar sind, wird die Parallelisierung bei der Lohnstrukturerhebung systematisch und nach klar festgelegten Kriterien vorgenommen was f\u00fcr die Versicherten vorteilhafter ist als die bisherige Regelung. Ferner wird ein automatischer Teilzeitabzug von pauschal 10 Prozent gew\u00e4hrt, welcher immer dann in Frage kommt, wenn die versicherte Person eine funktionelle Leistungsf\u00e4higkeit von 50 Prozent oder weniger aufweist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit dieser neuen Regelung eine ausgewogene und f\u00fcr die versicherten Personen vorteilhafte L\u00f6sung f\u00fcr die Korrektur allf\u00e4lliger systemischer Verzerrungen geschaffen worden ist.</p><p>3. Im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassung hat der Bundesrat die R\u00fcckmeldungen zur Invalidit\u00e4tsgradbemessung genau analysiert und soweit als m\u00f6glich bei der \u00dcberarbeitung der Verordnungsbestimmungen ber\u00fccksichtigt. Ausgehend vom Konzept des ausgeglichenen Arbeitsmarkts hat er ein Paket von ineinandergreifenden Massnahmen entwickelt und dieses sowohl in den Erl\u00e4uterungen zu den Ausf\u00fchrungsbestimmungen wie auch in den Anh\u00f6rungen in den Kommissionen dargelegt. Ziel war und ist es, dass die Verzerrungen ausgeglichen werden, die bei der Anwendung von tats\u00e4chlichen Einkommen beim Einkommen ohne Invalidit\u00e4t und der Verwendung statistischer Werte beim Einkommen mit Invalidit\u00e4t entstehen (vgl. Ziffer 1 und 2).</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, ber\u00fccksichtigt die IV bei der Einsch\u00e4tzung der funktionellen Leistungsf\u00e4higkeit neu s\u00e4mtliche leidensbedingten, medizinisch ausgewiesenen quantitativen und qualitativen Einschr\u00e4nkungen bei der Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das heisst der funktionellen Leistungsbeeintr\u00e4chtigung wird ad\u00e4quater Rechnung getragen. F\u00fchrte man nun zus\u00e4tzlich zu dieser Neuerung noch spezielle, behinderungsspezifisch angepasste Lohntabellen ein, w\u00fcrden die gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen bei der Invalidit\u00e4tsgradbemessung zwei Mal ber\u00fccksichtigt.</p><p>4. Der Bundesrat geht davon aus, dass das neue System eine realistische Invalidit\u00e4tsgradbemessung erm\u00f6glicht. Die Auswirkungen der Neuerungen in diesem Bereich sowie die M\u00f6glichkeiten einer allf\u00e4lligen Weiterentwicklung der LSE-Tabellen und deren Einbezug in das neue System werden im Rahmen des Forschungsprogrammes zur Invalidenversicherung (FoP-IV) evaluiert. Dazu bedarf es jedoch mindestens einer auf zwei Jahren basierenden Datengrundlage. Erste Resultate werden voraussichtlich 2025 vorliegen.</p><p>5. Im Rahmen der Evaluation der Neuerungen im Bereich der Invalidit\u00e4tsbemessung werden auch die finanziellen Auswirkungen mitber\u00fccksichtigt. Somit k\u00f6nnen zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen \u00fcber m\u00f6gliche finanzielle Auswirkungen auf die Sozialhilfe gemacht werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Germann Hannes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647475200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690501605370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}