{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214564,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214564,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4564","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umgang mit R\u00fcckf\u00fchrungen abgewiesener Asylbewerber in Heimatl\u00e4nder, welche nur noch vollst\u00e4ndig geimpfte Personen aufnehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit einigen Monaten weigern sich einige Staaten, abgelehnte Asylbewerber wieder aufzunehmen, wenn diese nicht zuvor einen Covid-Test absolviert haben. Da es aus rechtlicher Sicht nicht m\u00f6glich war, den betroffenen Personen Covid-Tests aufzuerlegen, konnten viele von ihnen die Ausschaffung verhindern. Das Parlament hat deshalb eine dringliche \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes beschlossen, die es erm\u00f6glicht, Covid-Tests anzuordnen, wenn diese f\u00fcr die Ausschaffung notwendig sind und der Gesuchsteller sich weigert, sie freiwillig durchzuf\u00fchren. </p><p>Gegenw\u00e4rtig stellen sich nun aber Fragen bez\u00fcglich dem Umgang von R\u00fcckf\u00fchrungen in Heimatl\u00e4nder, welche nur noch vollst\u00e4ndig geimpfte Personen aufnehmen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hat sich die Anzahl der R\u00fcckf\u00fchrungen abgewiesener Asylbewerber seit Beginn der Corona-Pandemie entwickelt? Sind Unterschiede im Vergleich mit der Zeit \"vor Corona\" feststellbar?</p><p>2. Wo liegen die Herausforderungen, auch unter Ber\u00fccksichtigung der Virusmutation \"Omikron\", in der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Ziel-/Heimatstaaten?</p><p>3. Gibt es Zielstaaten, welche die Aufnahme von ungeimpften Personen im Rahmen der R\u00fcckf\u00fchrungen verweigern? Wenn ja, um welche Staaten handelt es sich und welche Auswirkungen f\u00fcr Bund und Kantone ergeben sich daraus?</p><p>4. Gibt es Zielstaaten, welche die Aufnahme von ungeimpften Personen verweigern, die Schweiz im Gegenzug die Einreise von ungeimpften Personen aus diesen Zielstaaten erlaubt? Falls ja: Wieso h\u00e4lt der Bundesrat in solchen F\u00e4llen nicht Gegenrecht?</p><p>5. Im Zusammenhang mit der Frage Nr. 20.5650 teilte der Bundesrat am 21. September 2020 mit, dass die Durchsetzung einer Impfung mittels physischem Zwang nicht zul\u00e4ssig sei. Wie gedenkt der Bundesrat, die R\u00fcckf\u00fchrung abgewiesener Asylbewerber in Zielstaaten, die nur noch geimpfte Personen zur\u00fccknehmen, sicherzustellen?</p><p>6. Welche Auswirkungen erwachsen f\u00fcr Bund und Kantone, falls eine Person mit illegalem Aufenthaltsstatus aufgrund von COVID-19-Bestimmungen nicht in ihr Zielland zur\u00fcckgef\u00fchrt werden kann? Besteht die M\u00f6glichkeit, dass eine zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrung soweit aufgeschoben w\u00fcrde, dass zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt die Umsetzung der R\u00fcckf\u00fchrung rechtlich nicht mehr gegeben w\u00e4re? Falls ja: Ist der Bundesrat bereit, gesetzlich vorgeschriebene Fristen f\u00fcr Impfverweigerer anzupassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Vergleich zum Fr\u00fchjahr 2020, als Ausreisen und R\u00fcckf\u00fchrungen aufgrund der Einreisebeschr\u00e4nkungen in den Zielstaaten und den flugtechnischen Rahmenbedingungen phasenweise gar nicht mehr m\u00f6glich waren, hat sich die Situation im R\u00fcckkehrbereich deutlich verbessert. Obwohl noch nicht von einer Normalisierung gesprochen werden kann und die Situation weiterhin volatil ist, sind Ausreisen und R\u00fcckf\u00fchrungen in praktisch alle Staaten grunds\u00e4tzlich wieder m\u00f6glich. Im Jahr 2021 waren insgesamt 1'804 Ausreisen von Personen aus dem Asylbereich zu verzeichnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es 1'507 Ausreisen und im Jahr 2019, d.h. vor der Covid-19-Pandemie, waren es 2'814 Ausreisen.</p><p>2. Die Herausforderungen bei der Organisation der Ausreisen sind insbesondere die Einreiseregelungen seitens der Transit- und Zielstaaten sowie kurzfristige \u00c4nderungen der Flugpl\u00e4ne, was zu Umbuchungen und Annullierungen f\u00fchrt. Aufgrund des Auftretens der neuen Omikron-Variante haben seit Ende November 2021 einige Staaten ihre Einreiseregelungen und Quarant\u00e4nevorschriften versch\u00e4rft. Teilweise erschwert sich dadurch die Organisation der Ausreisen.</p><p>3./4. Seit dem 19. November 2021 k\u00f6nnen nur noch vollst\u00e4ndig gegen Covid-19 geimpfte Personen nach Marokko einreisen. Allerdings waren zwischen Ende November 2021 und dem 7. Februar 2022 ohnehin keine Ausreisen nach Marokko m\u00f6glich, weil die marokkanischen Beh\u00f6rden als Reaktion auf die Omikron-Variante s\u00e4mtliche Fl\u00fcge von und nach Marokko ausgesetzt hatten. Auch Guinea und Liberia verlangen seit einigen Wochen den Nachweis einer vollst\u00e4ndigen Impfung als Voraussetzung f\u00fcr die Einreise. Da zurzeit jedoch keine R\u00fcckf\u00fchrung in diese beiden Staaten geplant ist, ist noch offen, ob bei R\u00fcckf\u00fchrungen allenfalls Ausnahmen von diesen Einreisereglungen m\u00f6glich sind. Ungeimpfte Drittstaatsangeh\u00f6rige aus Marokko, Guinea und Liberia d\u00fcrfen zurzeit nicht in die Schweiz einreisen, weil sich diese Staaten auf der SEM-Risikoliste befinden. Ausnahmen k\u00f6nnen gew\u00e4hrt werden beispielsweise beim Vorliegen einer Situation \u00e4usserster Notwendigkeit (H\u00e4rtefall). Die Beurteilung, ob eine solche Situation vorliegt, liegt im Ermessen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (Schweizer Auslandvertretungen oder Grenzkontrollbeh\u00f6rden).</p><p>5. Der Bundesrat geht davon aus, dass Einreisebeschr\u00e4nkungen f\u00fcr ungeimpfte Personen vor\u00fcbergehende Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie sind, die zum gegebenen Zeitpunkt wieder aufgehoben werden. Zudem wird das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) mit den jeweiligen Zielstaaten alternative L\u00f6sungen f\u00fcr diese F\u00e4lle suchen, beispielsweise die Durchf\u00fchrung einer Quarant\u00e4ne im Zielstaat.</p><p>6. Wenn eine Person aufgrund der Einreiseregelungen nicht in ihren Herkunftsstaat zur\u00fcckgef\u00fchrt werden kann, bleibt diese weiterhin ausreisepflichtig und muss die Schweiz verlassen. Der entsprechende Wegweisungsentscheid bleibt bestehen. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a012 der Bundesverfassung haben die betroffenen Personen Anspruch auf Nothilfe. Sie umfasst Nahrung, Kleidung, eine Unterkunft und die notwendige medizinische Betreuung. F\u00fcr die Bemessung und Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zust\u00e4ndig. Wenn gewisse Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, k\u00f6nnen die Kantone gegen die betroffenen ausreisepflichtigen Personen ausl\u00e4nderrechtliche Administrativhaft anordnen. Gem\u00e4ss der Rechtsprechung des Bundesgerichts (Urteil 2C_35/2021 vom 10. Februar 2021) stellt beispielsweise die Verweigerung eines Covid-19-Tests im Hinblick auf die Ausreise eine Verletzung der Mitwirkungspflicht dar, weshalb in diesen F\u00e4llen die Durchsetzungshaft (Art. 78 AIG) angeordnet oder verl\u00e4ngert werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Zuberb\u00fchler David","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1766416579867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Gesundheit"}}