{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214575,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214575,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4575","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"H\u00fcrden f\u00fcr Umschulungen senken und die berufliche Eingliederung f\u00f6rdern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Grundlagen im Kontext von Artikel\u00a017 IVG und Artikel\u00a06 IVV anzupassen, sodass Umschulungen, die sich nach einem Unfall oder einer Krankheit f\u00fcr die weitere Erwerbsarbeit der betroffenen Person als sinnvoll erweisen, nicht an einen Mindestinvalidit\u00e4tsgrad gebunden sind. Die sich in der Praxis etablierte Voraussetzung eines IV-Grades von rund 20 Prozent soll abgeschafft und die berufliche Eingliederung damit gef\u00f6rdert werden.</p>","ReasonText":"<p>Eine Person, die aufgrund eines Unfalls oder Krankheit nicht mehr ihrer bisherigen Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen kann, ist f\u00fcr eine nachhaltige Wiedereingliederung ins Arbeitsleben auf eine Umschulung angewiesen. Die Finanzierung einer Umschulung ist einerseits nachhaltig f\u00fcr die betroffene Person, da sie dank ihr eine Perspektive auf eine berufliche Eingliederung erh\u00e4lt. Andererseits ist die Massnahme wirtschaftlich nachhaltig, da damit sp\u00e4tere Bez\u00fcge von Sozialversicherungs- und Sozialhilfeleistungen vermieden oder erheblich minimiert werden.</p><p>Die Umschulung als zentrale Massnahme f\u00fcr eine nachhaltige Eingliederung wird aber vielen Personen verwehrt, da ihr Lohn vor der Invalidit\u00e4t zu gering war und somit keine Erwerbseinbusse von 20 Prozent resultiert. Gem\u00e4ss geltender Praxis werden Umschulungen n\u00e4mlich erst ab einem IV-Grad von etwa 20 Prozent gew\u00e4hrt. Die 20 Prozent-H\u00fcrde benachteiligt insbesondere Personen mit tieferen Einkommen (Detailhandel, Gastrogewerbe, Pflege u.a.). Als Beispiel: Eine 48-j\u00e4hrige Fachangestellte Gesundheit, die pro Monat 5200 Franken brutto verdient, kann ihren Beruf aufgrund von R\u00fcckenproblemen nicht mehr aus\u00fcben, w\u00e4re aber in einer B\u00fcroarbeit noch arbeitsf\u00e4hig. Gem\u00e4ss geltender Praxis gew\u00e4hrt die IV dieser Frau grunds\u00e4tzlich keine Umschulung, da die Frau in einer Hilfsarbeit monatlich 4371 Franken (Invalideneinkommen gem\u00e4ss Tabellenl\u00f6hnen) verdienen k\u00f6nnte und die Differenz zu ihrem bisherigen Lohn nur 16 Prozent betr\u00e4gt und somit unter die 20-Prozent-Schwelle f\u00e4llt.</p><p>Zudem diskriminiert die heutige Praxis Frauen, die strukturell tieferen L\u00f6hne haben, sowie Personen, die nicht mehr am Anfang ihres Erwerbslebens stehen. Bei Letzteren werden Umschulungen oft abgelehnt, weil die verbleibende Erwerbsdauer im Vergleich zu j\u00fcngeren Personen k\u00fcrzer ist. Doch auch eine 48-j\u00e4hrige Person hat noch viele Jahre Erwerbsarbeit vor sich und k\u00f6nnte dank einer Umschulung nachhaltig eingegliedert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Anspruch auf eine Umschulung nach Artikel\u00a017 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG, 831.20) wird f\u00fcr versicherte Personen gepr\u00fcft, die wegen der Art und Schwere ihres Gesundheitsschadens in der bisher ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeit und in den f\u00fcr sie ohne zus\u00e4tzliche berufliche Ausbildung offenstehenden zumutbaren Erwerbst\u00e4tigkeiten eine bleibende oder l\u00e4nger dauernde Erwerbseinbusse erleiden. Keine invalidit\u00e4tsbedingte Notwendigkeit f\u00fcr eine Umschulung liegt vor, wenn die versicherte Person bereits in zureichender und zumutbarer Weise eingegliedert ist oder die M\u00f6glichkeit besteht, ihr ohne zus\u00e4tzliche Ausbildung einen geeigneten und zumutbaren Arbeitsplatz zu vermitteln.</p><p>Gem\u00e4ss aktueller bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss eine Erwerbseinbusse - im Sinne eines Richtwertes - etwa 20 Prozent betragen. Ermittelt wird diese, indem wie bei der Invalidit\u00e4tsgradbemessung ein Einkommensvergleich vorgenommen wird. Beim Einkommensvergleich sind der qualitative Ausbildungsstand und die damit zusammenh\u00e4ngende k\u00fcnftige Karriere und Lohnentwicklung zu ber\u00fccksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Berufen mit tiefen Anfangsl\u00f6hnen. Das berufliche Fortkommen und damit die Erwerbsaussichten sind bei einer Hilfsarbeit oder im Tieflohnbereich mittel- bis l\u00e4ngerfristig betrachtet nicht im gleichen Masse gew\u00e4hrleistet wie in anderen Berufen. Durch die Vorgabe einer erforderlichen Erwerbseinbusse wird eine rechtsgleiche Anwendung bei der Pr\u00fcfung des Anspruchs auf eine Umschulung sichergestellt und damit Rechtssicherheit gew\u00e4hrleistet.</p><p>Die H\u00f6he der erforderlichen Erwerbseinbusse wird weder im Gesetz noch in der Verordnung festgelegt. Die IV-Stellen k\u00f6nnen bei der Ermittlung der Erwerbseinbusse die spezifischen Voraussetzungen eines Einzelfalls mitber\u00fccksichtigen, so etwa die verbleibende Erwerbsdauer der versicherten Person sowie deren berufliches Fortkommen und die Erwerbsaussichten im bisherigen Beruf. Gem\u00e4ss dem Grundsatz \"einfach, zweckm\u00e4ssig, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig\" ist auch zu pr\u00fcfen, ob f\u00fcr den Erhalt einer Erwerbsarbeit bzw. f\u00fcr die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt eine niederschwelligere und kosteng\u00fcnstigere Massnahme der IV als eine Umschulung in Frage kommen k\u00f6nnte (z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurs, Arbeitsvermittlung, Integrationsmassnahme).</p><p>Die in der Motion geforderte Aufhebung der Mindesterwerbseinbusse als Anspruchsvoraussetzung im Sinne eines Richtwertes f\u00fcr eine Umschulung h\u00e4tte ausserdem nicht absch\u00e4tzbare Kosten zur Folge.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703230763000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745523470343)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}