{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214583,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214583,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4583","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zollfreilager und offene Zolllager. Ist die Situation unter Kontrolle?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die j\u00fcngsten Skandale im Zusammenhang mit Zollfreilagern und, in einem geringeren Masse, mit offenen Zolllagern haben die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) dazu veranlasst, sich mit dem Thema zu befassen. RTS und Arte haben in einer Reportage das Zollfreilager in Genf als den geheimsten Safe der Welt betitelt. Wie die Reportage zeigt, gibt die Intransparenz bez\u00fcglich der Praktiken und des Werts der an diesen Orten gelagerten Waren zu allen Arten von Spekulationen Anlass.</p><p>Die Zollfreilager dienten urspr\u00fcnglich dazu, Waren vor\u00fcbergehend zu lagern, bevor sie exportiert werden; sie trugen damit zum Abbau von Handelshemmnissen bei. </p><p>Diese Funktion wurde seither jedoch von anderen weit lukrativeren Funktionen verdr\u00e4ngt: der Lagerung von Waren von grossem Wert \u00fcber lange Zeitr\u00e4ume hinweg verbunden mit der M\u00f6glichkeit, den Einlagerern zu erlauben, die Waren auszustellen oder Handelsgesch\u00e4fte damit zu t\u00e4tigen. Denn diejenigen, die \u00fcber grosse Verm\u00f6gen verf\u00fcgen, darunter zahlreiche Kunsth\u00e4ndlerinnen und Kunsth\u00e4ndler, haben schnell begriffen, dass diese Orte aufgrund der wenig einschr\u00e4nkenden Vorgaben interessant sind. </p><p>2014 hat die EFK nach einer Evaluation der Funktionsweise von Zollfreilagern und offenen Zolllagern auf zahlreiche Schwachstellen hingewiesen. Der Bericht enth\u00e4lt acht Empfehlungen zuhanden des Bundesrates und der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung. </p><p>2019 hat die EFK ein Follow-up durchgef\u00fchrt. Sie hielt in diesem Zusammenhang fest, dass die seit 2014 ergriffenen Massnahmen zu reellen Verbesserungen gef\u00fchrt haben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung von Betriebsbewilligungen und die Kontrolle der Mieterinnen und Mieter weiterhin ungen\u00fcgend sind. Ebenso r\u00e4t der Bericht davon ab, bei einer kleinen Anzahl von Warenbewegungen keine Massnahmen zu ergreifen. Schliesslich wird empfohlen, die langfristige Wirkung der Massnahmen zu evaluieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat rund drei Jahre nach dem letzten Bericht der EFK eine erneute Evaluation der Auswirkungen der Massnahmen, die infolge des Berichts von 2014 getroffen worden sind, verlangt?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, die Massnahmen zu verst\u00e4rken, oder hat er dies bereits getan, damit die Empfehlungen 4 und 5 vollst\u00e4ndig umgesetzt werden? Die beiden Empfehlungen betreffen die Voraussetzungen f\u00fcr die Betriebsbewilligungen und die strengere Umsetzung der Anforderung, eine Mindestanzahl von Warenbewegungen zu haben.</p><p>3. Die parlamentarische Initiative 21.0526 fordert eine Beschr\u00e4nkung der Lagerdauer. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die zusammen mit dieser geforderten Massnahme getroffenen Massnahmen ausreichen w\u00fcrden, um jegliches Risiko zu vermeiden, dass diese Orte f\u00fcr Spekulation, Geldw\u00e4scherei, Steuerhinterziehung und Kunsthandel missbraucht werden, wie dies die RTS-Reportage suggeriert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aufgrund der Ergebnisse des Berichts der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) vom 8. April 2019 \u00fcber die Nachpr\u00fcfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen aus dem Jahr 2014 betreffend Zollfreilager und offener Zolllager erachtet der Bundesrat eine erneute Evaluation der Wirkungen der Massnahmen zum jetzigen Zeitpunkt als nicht erforderlich.</p><p>2. Die EFK empfiehlt dem Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), keine Bewilligungen f\u00fcr Zollfreilager und offene Zolllager mehr auszustellen, die die geforderte Mindestanzahl an Ein- und Auslagerungen nicht erreichen (Empfehlung 4). Das BAZG sieht nicht vor, die geltende Praxis zu \u00e4ndern. F\u00fcr Waren, die aufgrund ihrer Art wenig umgeschlagen werden (z. B. Getreide, Edelmetalle, Kunstgegenst\u00e4nde oder Antiquit\u00e4ten), werden offene Zollager bewilligt, auch wenn die geforderte Mindestanzahl an Ein- und Auslagerungen nicht erreicht wird. Diese Praxis soll auch mit dem neuen Zollrecht weitergef\u00fchrt werden, da das Unterschreiten der Mindestanzahl keinen negativen Einfluss auf die Zoll\u00fcberwachung und die Zollpr\u00fcfung hat.Betreffend die Anforderungen an Mieterinnen und Mieter von Lagerraum in Zollfreilagern bzw. Einlagerinnen und Einlagerer (Empfehlung 5) ist im neuen Zollrecht vorgesehen, zus\u00e4tzliche Voraussetzungen festzusetzen. Der Bundesrat soll mit dem neuen Zollrecht die Kompetenz erhalten, die entsprechenden Voraussetzungen festzulegen.</p><p>3. Die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung stellt in ihrem Ende Oktober 2021 ver\u00f6ffentlichten zweiten Bericht \u00fcber die nationale Beurteilung der Risiken u.a. f\u00fcr die Zollfreilager und offenen Zolllager fest, dass das Hauptrisiko im Zusammenhang mit dem Kunsthandel nicht das Waschen von Geldern krimineller Herkunft sei, sondern der Handel mit illegalen Kulturg\u00fctern. Die Transparenz, \u00fcber welche das BAZG in Bezug auf die sensiblen Waren verf\u00fcgt, die in schweizerischen Zolllagern aufbewahrt werden, tr\u00e4gt zur Verminderung m\u00f6glicher Geldw\u00e4scherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bei. In den Bestandesaufzeichnungen muss die Eigent\u00fcmerin oder der Eigent\u00fcmer der Waren aufgef\u00fchrt sein und jeder Eigent\u00fcmerwechsel - unabh\u00e4ngig davon, ob der Zahlungsverkehr im In- oder Ausland abgewickelt wird - darin festgehalten werden. Das BAZG hat jederzeit die M\u00f6glichkeit, diese Aufzeichnungen einzuverlangen.</p><p>Wie grunds\u00e4tzlich auch bei allen anderen Verkaufsgesch\u00e4ften im Inland erhalten die Steuerbeh\u00f6rden keine Mitteilung \u00fcber den Eigent\u00fcmerwechsel. Auf Ersuchen hin erteilt das BAZG den mit dem Vollzug der Steuergesetze betrauten inl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte. Sie kann auch internationale Amts- und Rechtshilfe leisten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Walder Nicolas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703233252000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1764147512720)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Kultur"}}