{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214587,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214587,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4587","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Notstromaggregate f\u00fcr Notsituationen nutzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss der im Oktober 2021 ver\u00f6ffentlichten Studie von Frontier Economics besteht in der Schweiz ab 2025 das Risiko einer Strommangellage \u00fcber 47 Stunden mit einer Unterdeckung von 66 GWh. In noch extremeren, aber auch selteneren Situationen k\u00f6nnte ein Defizit von bis zu 690 GWh entstehen. Die ausgewiesene Mangellage ist einerseits probabilistischer Natur, betrifft aber auch nur 0,1 Prozent der Versorgung mit Strom - in extremen F\u00e4llen maximal 1 Prozent. Massnahmen gegen diese Unterdeckung m\u00fcssen dieser Ausgangslage gerecht werden.</p><p>Aktuell wird dar\u00fcber diskutiert, f\u00fcr diese Strommangellage in der Schweiz ein GUD (Gas und Dampfkraftwerk) auf Reserve zu halten. Der entsprechende Bau m\u00fcsste nun mit Hochdruck vorangetrieben werden.</p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt aber bereits heute \u00fcber kurzfristig einsetzbare Leistung, welche nicht ins Stromversorgungssystem eingebunden ist: die in der Schweiz gut ausgebaute Infrastruktur von Notstromaggregaten mit einer angenommenen Leistung von 5 GW.</p><p>Gest\u00fctzt darauf folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie gross ist die Leistung der Notstromaggregate in der Schweiz (exklusive Notstromaggregate, die auf der Batterietechnologie basieren)?</p><p>2. Wie lange m\u00fcssten die Notstromaggregate pro Jahr betrieben werden, um die in der Studie von Frontier Economics ausgewiesene L\u00fccke zu schliessen?</p><p>3. Unter der Annahme, dass eine solche Strommangellage jedes zweite Jahr eintreffen w\u00fcrde: Wie w\u00fcrden sich die \u00f6kologischen und \u00f6konomischen Mehrinvestitionen eines GUDs im Verh\u00e4ltnis zur Verwendung der Notstromaggregate darstellen? Basis: Lebenszyklusbetrachtung \u00fcber 15 Jahre</p><p>4. Inwiefern w\u00fcrden sich daraus, dass die Notstromaggregate dezentral verteilt sind, in einer Mangellage Vorteile f\u00fcr die Netzbelastung ergeben? Bei der Kl\u00e4rung dieser Frage soll insbesondere darauf eingegangen werden, dass die Strommangellage dadurch entstehen w\u00fcrde, dass Importe aufgrund eingeschr\u00e4nkter Leitungskapazit\u00e4ten wegen Durchleitungen nicht mehr gesichert w\u00e4ren.</p><p>5. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen m\u00fcssten ge\u00e4ndert werden, dass Notstromaggregate in einer Mangellage eingesetzt werden k\u00f6nnten?</p><p>6. Welche technischen Ver\u00e4nderungen m\u00fcssten geschaffen werden, um die Notstromaggregate optimal konzertiert in die Stromversorgung einzubinden?</p>","ReasonText":"<p>Der Einsatz von Notstromaggregaten ist kantonal geregelt und bez\u00fcglich Wirkung auf ihre Standorte beschr\u00e4nkt. Da die maximal in der Schweiz installierte Leistung im Winter rund 13 GW betr\u00e4gt und der durchschnittliche Verbrauch bei etwa 7 GW liegt, w\u00fcrde ein konzentrierter Einsatz der vorhandenen Notstromaggregate ausreichen, die dargestellten Mangellagen zu beheben.</p><p>Vorbeh\u00e4ltlich der Plausibilit\u00e4t der vorstehenden Annahmen zur Leistung von Notstromaggregaten w\u00fcrde die Schweiz sich mit einem Bau eines GUD f\u00fcr sehr \u00e4hnliche Zwecke ein doppeltes Sicherheitssystem leisten. Dies w\u00e4re sowohl \u00f6konomisch wie auch \u00f6kologisch ineffizient. Ein GUD hat zwar einen deutlich h\u00f6heren Wirkungsgrad als ein Notstromaggregat. In einer Gesamtbetrachtung - inklusive der grauen Energien - ist aber davon auszugehen, dass die Ressourcen- und Energiemehrinvestitionen einer doppelten Infrastruktur die Energieeinsparungen bei weitem \u00fcbertreffen w\u00fcrde, wenn der Betrieb der Infrastruktur auf kurze Zeiten beschr\u00e4nkt ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.) Gest\u00fctzt auf das \"Emissionsinventar station\u00e4re Motoren und Gasturbinen - Standbericht 2014\" (INFRAS 2016, im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt) gibt es derzeit in der Schweiz Notstromaggregate mit einer gesch\u00e4tzten installierten Gesamtleistung von etwa 2000 MW.</p><p>2.) Um die Notstromaggregate als Energieerzeugungsanlagen mit Netzanschluss einsetzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssten die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer ihre Zustimmung erteilen sowie die Anlagen angepasst werden (s. dazu Antwort zu Frage 6). Dies h\u00e4tte zus\u00e4tzliche Investitionskosten f\u00fcr die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer zur Folge.</p><p>Unter der Annahme, dass ein Achtel der installierten Leistung, also 250 MW, zur Vermeidung einer Strommangellage zur Verf\u00fcgung steht, m\u00fcsste 264 Stunden lang unter Volllast produziert werden, um die in der Studie von Frontier Economics erw\u00e4hnten 66 GWh zu erzeugen. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Jahresbedarf von 66 GWh aus einem Durchschnitt von 1575 Simulationen ermittelt wurde.</p><p>Das bedeutet, dass es Situationen geben kann, in denen die Notstromaggregate viel l\u00e4nger betrieben werden m\u00fcssten. In diesen F\u00e4llen w\u00fcrden sich auch Fragen zur Logistik der Brennstoffversorgung stellen.</p><p>3.) Ein Vergleich liegt bis heute nicht vor. F\u00fcr die Nutzung von Notstromaggregaten m\u00fcsste auch ein Modell zur Abgeltung der Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer f\u00fcr ihre zus\u00e4tzlichen Investitions-, Betriebs- und Brennstoffkosten erarbeitet werden.</p><p>4.) Die Notstromaggregate sind an das Niederspannungsnetz (NR7) angeschlossen. Die Dezentralisierung der Notstromaggregate erm\u00f6glicht es, eine kleinere Leistung in die Verteilnetze einzuspeisen. Zwar k\u00f6nnten lokale Netz\u00fcberlastungen damit tats\u00e4chlich begrenzt werden, dennoch blieben einige Belastungsf\u00e4lle bestehen, die individuell untersucht werden m\u00fcssten.</p><p>Die lokale Verteilnetzbetreiberin wird demnach f\u00fcr jede angeschlossene Anlage \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssen, ob das lokale Netz ausreichend dimensioniert ist, um die zus\u00e4tzliche elektrische Leistung aufzunehmen. Eine grossfl\u00e4chige Einbindung w\u00fcrde m\u00f6glicherweise zus\u00e4tzliche Infrastrukturen erfordern.</p><p>5.) Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum m\u00f6glichen Einsatz von Notstromaggregaten in Strommangellagen sind schon heute gegeben: Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, kann der Bundesrat gest\u00fctzt auf das 3. Kapitel des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531) zeitlich begrenzte Interventionsmassnahmen ergreifen. Die Artikel\u00a031 und 32 LVG erm\u00f6glichen grunds\u00e4tzlich umfassende Massnahmen zur Lenkung des Angebots und der Nachfrage von lebenswichtigen G\u00fctern und Dienstleistungen (z. B. Produktions- und Liefervorschriften oder Vorschriften \u00fcber die Verwendung und den Verbrauch).</p><p>6.) F\u00fcr eine konzertierte Einbindung der dezentralen Notstromaggregate br\u00e4uchte es eine abgestimmte IT-Anbindung. Diese ist heute vermutlich nicht gegeben und gr\u00f6ssere Nachr\u00fcstungen (Steuer-, Synchronisierungs- und Netzschutzger\u00e4te) w\u00e4ren n\u00f6tig. Grunds\u00e4tzlich sind die Anforderungen an Notstromaggregate in der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV; SR <a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de\">814.318.142.1</a>) festgelegt. Werden diese mehr als 50 Stunden betrieben, gelten sie als regul\u00e4re station\u00e4re Verbrennungsmotoren mit den entsprechenden strengeren Anforderungen nach <a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de\">Anhang 2 Ziffer 82 LRV</a>. Dies f\u00fchrt zu zus\u00e4tzlichen Investitions- und Betriebskosten. Des Weiteren m\u00fcsste die Verantwortung f\u00fcr die Umsetzung vorab festgelegt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Vincenz-Stauffacher Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502401590)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}