{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214597,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214597,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4597","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Armee- und Zivilschutzaufgebot w\u00e4hrend der f\u00fcnften Corona-Welle. Ist die Subsidiarit\u00e4t in allen Eins\u00e4tzen gepr\u00fcft und gegeben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2021 und am 10. Dezember 2021 erneut einen Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Beh\u00f6rden bewilligt beziehungsweise ein drittes nationales Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Laut der gesetzlichen Grundlage k\u00f6nnen Armeeangeh\u00f6rige als letzte Instanz aufgeboten werden, sofern das Subsidiarit\u00e4tserfordernis erf\u00fcllt ist. Diese ist eine Voraussetzung (siehe Botschaft (20.083), Kapitel 2.5 'Sicherstellung der Einhaltung der Subsidiarit\u00e4t') f\u00fcr die Unterst\u00fctzung durch den Bund, dass die Kantone, w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Unterst\u00fctzung, s\u00e4mtliche den Kantonen zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel und Instrumente, sowohl auf kantonaler Ebene als auch im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit, ausgesch\u00f6pft haben m\u00fcssen. (Die Kriterien f\u00fcr die positive Beantwortung eines Gesuches wurden in der Begr\u00fcndung aufgef\u00fchrt)</p><p>F\u00fcr die Behandlung der Gesuche und der Pr\u00fcfung der Voraussetzungen ist das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit zust\u00e4ndig. Der Bundesstab pr\u00fcft in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, ob die Voraussetzung der Subsidiarit\u00e4t erf\u00fcllt sind und beantwortet die Gesuche der Kantone. </p><p>Der Bundesrat ist gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Bei Kantonen, die bewilligte Armeeeins\u00e4tze zugesichert erhalten haben, wird gebeten eine Liste je Kanton (per Stichtag Gesuchsdatum) zu erstellen, mit:</p><p>a. Anzahl arbeitsloser Personen, inkl. Angabe, wie viele davon einen medizinischen oder pflegerischen Hintergrund haben;</p><p>b. Anzahl Zivilschutzdienstleistenden, die nicht aufgeboten werden konnten;</p><p>c. Anzahl Zivildienstleistende, die angefragt wurden;</p><p>d. Anzahl der eingeschriebenen Medizinstudenten, sowie Anzahl der angefragten Medizinstudenten;</p><p>e. Anzahl Freiwillige die angefragt wurden.</p><p>2. Findet es der Bund gerechtfertigt, dass den gesuchsbewilligenden Kantonen die Kosten f\u00fcr die Eins\u00e4tze durch den Bund \u00fcbernommen werden? </p><p>3. Ist der Weg \u00fcber ein Gesuch an den Bund nicht der Weg des geringsten Wiederstandes?</p><p>4. Werden Stichprobenkontrolle bei den gesuchstellenden Kantonen durch den Bundesstab f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz durchgef\u00fchrt, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Kriterien f\u00fcr einen Einsatz gegeben sind (im Sinne der Subsidiarit\u00e4t)?</p><p>5. Wie werden die bewilligten Kontingente, resp. Diensttage der AdA und AdZs auf die Kantone verteilt und welche Kostenfolgen hat dies je Kanton f\u00fcr den Bund?</p>","ReasonText":"<p>Die Kantone, die ein Gesuch um Unterst\u00fctzung durch die Armee stellen, m\u00fcssen die folgenden Bedingungen erf\u00fcllen:</p><p>a. eine kurze Beschreibung der aktuellen Situation der kantonalen Organisation des Gesundheitswesens (Anzahl Stellen und aktueller Personalbestand) liegt bei;</p><p>b. die M\u00f6glichkeit, dass der Privatsektor Leistungen zur Unterst\u00fctzung des Gesundheitswesens und der Spit\u00e4ler erbringt, wurde ausgesch\u00f6pft;</p><p>c. die M\u00f6glichkeiten der Rekrutierung von zus\u00e4tzlichem Personal auf dem zivilen Arbeitsmarkt wurden ausgesch\u00f6pft;</p><p>d. die M\u00f6glichkeit, arbeitslose Personen anzustellen, wurde in Koordination mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren ausgesch\u00f6pft;</p><p>e. die Ressourcen des Zivilschutzes und der Feuerwehr sind quantitativ und qualitativ nicht ausreichend f\u00fcr eine angemessene Unterst\u00fctzung des Gesundheitswesens und der Spit\u00e4ler;</p><p>f. der Zivildienst wurde um Unterst\u00fctzung angefragt und hat die verf\u00fcgbaren Zivildienstleistenden eingesetzt;</p><p>g. Studierende der Medizin sind angefragt worden und sind nicht mehr verf\u00fcgbar;</p><p>h. Freiwillige (Malteser, Samariter) sind angefragt worden und sind nicht mehr verf\u00fcgbar;</p><p>i. andere Kantone k\u00f6nnen keine Patientinnen und Patienten \u00fcbernehmen;</p><p>j. medizinisch nicht dringende Eingriffe sind verschoben, soweit dadurch n\u00fctzliche Kapazit\u00e4ten frei werden;</p><p>k. findet ein Armeeeinsatz in einem Spital oder einem Kanton statt, so darf nicht gleichzeitig Kurzarbeitsentsch\u00e4digung beansprucht werden;</p><p>l. die zur Verf\u00fcgung gestellten Armeeangeh\u00f6rigen werden ausschliesslich f\u00fcr die im Gesuch des Kantons erw\u00e4hnten Aufgaben eingesetzt, f\u00fcr die sie geschult wurden;</p><p>m. sobald ihre Unterst\u00fctzung nicht mehr n\u00f6tig ist oder ihre Aufgaben von anderen Organisationen oder Leistungserbringern im Privatsektor \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen, werden die Armeeangeh\u00f6rigen zu ihren Kommandantinnen und Kommandanten zur\u00fcckbeordert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In ausserordentlichen Lagen k\u00f6nnen die Kantone den Bund um Unterst\u00fctzung ersuchen. Gem\u00e4ss dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip wird den gesuchstellenden Beh\u00f6rden diese Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt, wenn ihre eigenen Mittel ihnen nicht mehr erlauben, eine bestimmte Situation zu bew\u00e4ltigen. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, auf dem die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen beruhen, gen\u00fcgt es, wenn die Kantone in ihrem Unterst\u00fctzungsgesuch, gegebenenfalls gem\u00e4ss den vom Bund ausdr\u00fccklich definierten Kriterien, best\u00e4tigen, dass die Subsidiarit\u00e4t gegeben ist. Der Forderung der Interpellation nach einem nachtr\u00e4glichen detaillierten Bericht \u00fcber die Pr\u00fcfung der Subsidiarit\u00e4t und gar nach einer nachtr\u00e4glichen Kostenbeteiligung der unterst\u00fctzten Kantone kann der Bundesrat nicht nachkommen, da er dadurch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen w\u00fcrde. In einem f\u00f6deralistischen System ist zu akzeptieren, dass die Kantone von der M\u00f6glichkeit der Unterst\u00fctzung durch den Bund unterschiedlich Gebrauch machen. Im Zuge der Erfahrungen bei der Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Pandemie stellt der Bundesrat indessen fest, dass das Subsidiarit\u00e4tsprinzip unterschiedlich aufgefasst wird. Die kantonale Praxis bei den Unterst\u00fctzungsgesuchen l\u00e4sst sich in manchen F\u00e4llen nicht allein mit der epidemiologischen Lage und deren Entwicklung erkl\u00e4ren. Dies kann Fragen aufwerfen in Bezug auf die Gleichbehandlung der Kantone im Rahmen der Unterst\u00fctzung durch den Bund und auf die M\u00f6glichkeit, eine allf\u00e4llig notwendige Priorisierung der Mittelzuweisung objektiv zu begr\u00fcnden. Der Bundesrat ist f\u00fcr diese Thematik sensibilisiert und wird k\u00fcnftig besonderes Augenmerk darauf legen. Mit Blick auf die Vergangenheit beantwortet der Bundesrat die einzelnen Fragen der Interpellation wie folgt:</p><p>1. Gem\u00e4ss dem Mechanismus zur Pr\u00fcfung der kantonalen Gesuche, den der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 7. Dezember 2021 \u00fcber den Armeeeinsatz eingerichtet hat, wird jedes Gesuch anhand von klaren Kriterien auf die Subsidiarit\u00e4t hin gepr\u00fcft. Dazu muss jeder betreffende Kanton seinem Gesuch eine von der zust\u00e4ndigen politischen Beh\u00f6rde unterzeichnete Subsidiarit\u00e4tserkl\u00e4rung beilegen, die best\u00e4tigt, dass alle vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien erf\u00fcllt sind. Alle kantonalen Gesuche werden somit nach dem gleichen Verfahren und einheitlichen Kriterien gepr\u00fcft und bearbeitet (siehe Antwort auf die Frage 3). Aus diesem Grund verf\u00fcgt der Bund nicht \u00fcber die verlangten Daten und ist nicht in der Lage, in der gew\u00fcnschten Detailliertheit auf die Frage der Interpellantin einzugehen.</p><p>2. Die subsidi\u00e4re Hilfe des Bundes umfasst nicht nur die Leistungen an sich, sondern auch deren Kosten. Daher h\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr gerechtfertigt, dass diese Kosten vom Bund \u00fcbernommen werden.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrats kann ein Gesuch an den Bund nicht als Weg des geringsten Widerstands bezeichnet werden. Das Verfahren des Subsidiarit\u00e4tsnachweises bringt f\u00fcr die Kantone, denen es an Mitteln mangelt, einen erheblichen Aufwand mit sich. Wie schon beim zweiten Assistenzdienst der Armee m\u00fcssen die Kantone eine Reihe von Kriterien erf\u00fcllen, um aufzuzeigen, dass s\u00e4mtliche Alternativen zum Armeeeinsatz ausgesch\u00f6pft wurden. So m\u00fcssen die gesuchstellenden Kantone unter anderem alle Mittel von Zivilschutz und Feuerwehr sowie aus dem privaten Sektor ausgesch\u00f6pft haben. Der Zivildienst muss angefragt und alle verf\u00fcgbaren Zivildienstleistenden m\u00fcssen aufgeboten worden sein. \u00dcberdies wurden die Kriterien f\u00fcr den dritten Armeeeinsatz teilweise versch\u00e4rft: Die M\u00f6glichkeiten, f\u00fcrs Impfen zus\u00e4tzliches Personal aus anderen Bereichen zu rekrutieren (pensionierte \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, pensioniertes medizinisches Personal, Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte, Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte), m\u00fcssen ausgesch\u00f6pft worden sein; die gesuchstellenden Kantone m\u00fcssen belegen, dass die Bildungseinrichtungen im Gesundheitsbereich kontaktiert und um Hilfe angefragt worden sind.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss ein Verfahren vorgesehen, mit dem \u00fcberpr\u00fcft werden kann, dass die Subsidiarit\u00e4t sowohl vor als auch w\u00e4hrend des Einsatzes der vom Bund bereitgestellten Mittel eingehalten ist. Zum Beispiel werden die Gesuche um Leistungen von Zivildienstleistenden im Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) mit dem Vertreter des Bundesamts f\u00fcr Zivildienst (ZIVI) gepr\u00fcft und wenn n\u00f6tig durch den Bundesstab Bev\u00f6lkerungsschutz angepasst. Das ZIVI kontrolliert die Eins\u00e4tze von Zivildienstleistenden im Rahmen eines regelm\u00e4ssigen Dialogs mit den Leistungsbez\u00fcgern auf ihre \u00dcbereinstimmung mit den Einsatzkriterien. Obwohl die Mittel des Zivilschutzes kantonale Mittel sind, \u00fcberpr\u00fcft das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz den Einsatz des Zivilschutzes auf der Grundlage der von den Kantonen erhaltenen Informationen. Vor Beginn jeder Unterst\u00fctzungsleistung der Armee schliesst die Kommandantin bzw. der Kommandant der eingesetzten Armeeangeh\u00f6rigen mit der zu unterst\u00fctzenden Einrichtung eine Leistungsvereinbarung \u00fcber den Umfang der Leistungen ab. Die vom Bundesrat festgelegten Subsidiarit\u00e4tskriterien bilden die Grundlage dieser Vereinbarung. Auf dem Dienstweg \u00fcberpr\u00fcft die Kommandantin oder der Kommandant regelm\u00e4ssig den Einsatzgrad, die von den eingesetzten Armeeangeh\u00f6rigen tats\u00e4chlich ausgef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten und den Bedarf an einer Weiterf\u00fchrung der erbrachten Leistung. Entspricht die Situation nicht mehr der Leistungsvereinbarung, kann die Unterst\u00fctzung der Armee reduziert oder ganz eingestellt werden.</p><p>Da jeder Fall einzeln \u00fcberpr\u00fcft wird, sind Stichprobenkontrollen nicht notwendig.</p><p>5. Im Rahmen der Evaluation der Unterst\u00fctzungsgesuche legt das ResMaB f\u00fcr jede Mission die Leistungen, deren Dauer und das Aufgebot fest. Bei dieser Einsch\u00e4tzung werden auch s\u00e4mtliche aktuell erbrachten Leistungen, die verf\u00fcgbaren Ressourcen und soweit m\u00f6glich die von anderen Kantonen allenfalls noch eingehenden Gesuche ber\u00fccksichtigt.</p><p>Die genauen Kosten des dritten Assistenzdienstes k\u00f6nnen noch nicht beziffert werden. Sie werden davon abh\u00e4ngen, wie viele Armeeangeh\u00f6rige auf der Grundlage der kantonalen Gesuche, die die Kriterien der Subsidiarit\u00e4t erf\u00fcllen, aufgeboten werden. Die Kosten des ersten (105,43 Mio. Franken) und des zweiten (45,9 Mio. Franken) Armeeeinsatzes wurden \u00fcber das ordentliche Budget des VBS gedeckt. Aufgrund dieser Erfahrung wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben f\u00fcr den dritten Assistenzdienst durch das bereits verabschiedete Budget des VBS gedeckt werden.</p><p>F\u00fcr die Zivilschutzeins\u00e4tze im Rahmen der Bundesratsaufgebote stellt der Bund den Kantonen Diensttagekontingente zur Verf\u00fcgung, wobei f\u00fcr jeden geleisteten Diensttag ein Pauschalbetrag von 27.50 Franken ausbezahlt wird. Das Kontingent des ersten Bundesratsaufgebots vom 30. M\u00e4rz 2020 (Einsatzdauer bis zum 30. Juni 2020) belief sich auf 850 000 Diensttage; das Kontingent des zweiten Bundesratsaufgebots vom 18. November 2020 (Einsatzdauer bis 31. Oktober 2021) auf 500 000 Diensttage. F\u00fcr das erste Bundesratsaufgebot wurde den Kantonen f\u00fcr rund 272 000 geleistete Diensttage 7,5 Mio. Franken ausgerichtet. F\u00fcr die rund 216 000 geleisteten Diensttage des zweiten Bundesratsaufgebots erhielten die Kantone 5,9 Mio. Franken. Das Diensttagekontingent des laufenden dritten Bundesratsaufgebots vom 10. Dezember 2021 (Einsatzdauer bis 31. M\u00e4rz 2022) bel\u00e4uft sich auf 100 000 Diensttage (Budget 2,75 Mio. Franken).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Riniker Maja","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690502141217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Gesundheit"}}