{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214607,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214607,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4607","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Bericht \u00fcber Machbarkeit und Zweckm\u00e4ssigkeit einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung f\u00fcr Arbeitslose auf Bundesebene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen \u00fcber Machbarkeit und Zweckm\u00e4ssigkeit einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung f\u00fcr Arbeitslose auf Bundesebene. Darin soll er die Kosten und die Beitr\u00e4ge evaluieren, f\u00fcr die Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommen m\u00fcssten, und die Kosten und Beitr\u00e4ge, die allein bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Arbeitslosen anfallen w\u00fcrden.</p><p>Im Bericht ist ebenfalls zu pr\u00fcfen, wie hoch die Sozialhilfeleistungen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes \u00fcber mehrere Jahre waren, die auf Arbeitslose, die krankheitsbedingt erwerbsunf\u00e4hig waren, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.</p><p>Schliesslich sind die Taggelder (Anzahl und Summe) aufzuf\u00fchren, die in den vergangenen Jahren innerhalb der Rahmenfristen f\u00fcr den Bezug von Krankentaggeldern, nicht ausbezahlt wurden.</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz ist die Krankentaggeldversicherung nicht obligatorisch. Zudem ist sie in zwei Gesetzen geregelt, zum einen im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung, einer Sozialversicherung, und zum anderen im Versicherungsvertragsgesetz, das zum Privatrecht geh\u00f6rt.</p><p>Dieses System mit zweierlei Versicherungen, die sich in Bezug auf Voraussetzungen und Leistungen unterscheiden, ist f\u00fcr Antragstellerinnen und Antragsteller schwer verst\u00e4ndlich und enth\u00e4lt L\u00fccken im Schutz eines Teils der Bev\u00f6lkerung, speziell der gesellschaftlich besonders verletzlichen Gruppen wie den Arbeitslosen.</p><p>Die Personen, die Arbeitslosengelder beziehen, sind automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Die Versicherung bezahlt bis zum 31. Tag nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengelder (z. B. wegen Aussteuerung). Im Fall einer Krankheit sind diese Personen hingegen nicht versichert.</p><p>F\u00fcr Personen, die als arbeitslos gemeldet sind und sich keine individuelle Versicherung leisten k\u00f6nnen, ist die Situation besonders schwierig. Wenn eine arbeitslose Person zudem so krank wird, dass sie nicht mehr arbeitsf\u00e4hig ist, werden die Arbeitslosengelder schon nach 30 Tagen nicht mehr ausgerichtet (Art. 28 AVIG).</p><p>Wenn die Invalidenversicherung das Dossier nicht akzeptiert oder noch nicht behandelt hat, bleibt der betroffenen Person als Unterst\u00fctzung allein die Sozialhilfe, die das Existenzminimum abdeckt. Bei langer Krankheit kommt die schwere finanzielle Last hinzu, die den Genesungsprozess nicht erleichtert und damit direkt die Krankheitskosten erh\u00f6ht.  </p><p>Diese Deckungsl\u00fccke belastet die Sozialdienste unn\u00f6tigerweise mit Kosten, die solidarisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder den Arbeitslosen allein getragen werden m\u00fcssten.</p><p>Wenn Parlament und Bundesrat sich seit \u00fcber dreissig Jahren systematisch weigern, f\u00fcr alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine obligatorische Krankentaggeldversicherung einzurichten, so w\u00e4re doch das Nachdenken \u00fcber eine solche Versicherung nur f\u00fcr Arbeitslose bereits ein sinnvoller und n\u00fctzlicher Anfang.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Erwerbsausfall bei Krankheit kann nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) und nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1) freiwillig versichert werden. In der Praxis werden heute rund 95 Prozent aller Vertr\u00e4ge nach dem VVG abgeschlossen. Eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung f\u00fcr alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zieht der Bundesrat gegenw\u00e4rtig nicht in Betracht. Er hat mehrmals, zuletzt am 24. November 2021 in der Stellungnahme zur Motion 21.4209 Romano ausgef\u00fchrt, weshalb er die geltende Regelung mit den sozialpartnerschaftlichen L\u00f6sungen einer obligatorischen Erwerbsausfallversicherung vorzieht.</p><p>Der Nationalrat hat zuletzt am 29. September 2016 die Motion 14.3861 Humbel, welche eine obligatorische Krankentaggeldversicherung f\u00fcr alle Erwerbst\u00e4tigen forderte, abgelehnt.</p><p>Vor diesem Hintergrund zielt das Postulat auf die Schaffung einer obligatorischen Erwerbsausfallversicherung nur f\u00fcr die arbeitslosen Versicherten ab. Als Entscheidungsgrundlage soll der mit dem Postulat geforderte Bericht verfasst werden. Der Bundesrat hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Problematik des Erwerbsausfalles von kranken Arbeitslosen befasst (vgl. etwa Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 2004 zum Postulat 04.3274 Rennwald, \"Verbesserung der Situation von kranken Arbeitslosen\"). In seinem Bericht zur Beantwortung des Postulats der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vom 6. November 2001 (01.3643) hat er verschiedene L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Erwerbsersatzordnung im Krankheitsfall f\u00fcr arbeitslose Personen gepr\u00fcft. Er kam damals zum Schluss, dass eine obligatorische L\u00f6sung nicht zweckm\u00e4ssig und mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohen Kosten verbunden w\u00e4re. So zeigte der Bericht auf, dass weniger als 0.5\u00a0Prozent der Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Arbeitslosenentsch\u00e4digungen die ihnen gem\u00e4ss Art. 28, Absatz\u00a01 AVIG im Krankheitsfall zustehenden maximalen Taggelder aussch\u00f6pften. Um die mit einer obligatorischen Versicherung verbundenen Kosten zu decken, w\u00e4re gem\u00e4ss Bericht ein Beitragssatz von 5 bis 10\u00a0Prozent der Arbeitslosenentsch\u00e4digung n\u00f6tig. Es wurde festgestellt, dass die Kostensteuerung einer obligatorischen L\u00f6sung ein zentrales Problem darstelle. Es brauche bei einem solchen System ein effizientes Instrument, um gegen Missbr\u00e4uche vorzugehen. Wichtig w\u00e4re die regelm\u00e4ssige und genaue Kontrolle der Versicherungsf\u00e4lle. Aus all den zuvor genannten Gr\u00fcnden schliesst der Bundesrat auch heute eine obligatorische L\u00f6sung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG; SR 837.0) aus.</p><p>Wie oben ausgef\u00fchrt, kann der Erwerbsausfall bei Krankheit freiwillig nach dem KVG oder nach dem VVG versichert werden. Nicht realistisch ist f\u00fcr den Bundesrat eine obligatorische Versicherung f\u00fcr arbeitslose Personen als eigenst\u00e4ndiger Versicherungszweig im KVG. Denn damit w\u00fcrden Erwartungen geweckt, die sich im Rahmen einer m\u00f6glichen obligatorischen Versicherung f\u00fcr alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im KVG als zu teuer bzw. nicht finanzierbar gezeigt haben (vgl. Stellungnahmen des Bundesrats zur Motion 12.3072 Poggia, zum Postulat 12.3087 Nordmann, die Antwort auf die Interpellation 18.3126 Carobbio Guscetti und zur Motion 21.3716 Gysi Barbara).</p><p>Der Bundesrat geht auch davon aus, dass die notwendigen Erhebungen f\u00fcr die Erstellung des geforderten Berichtes einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand generieren w\u00fcrden. Dies da die gew\u00fcnschten Zahlen der Sozialhilfekosten nicht bundesweit erhoben und Unterst\u00fctzungsleistungen sowohl auf Kantons- wie auf Gemeindeebene entrichtet werden.</p><p>Aus obigen Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat das Erstellen eines Berichts im Sinne des Postulates ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Amoos Emmanuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703227973000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522627630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}