{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214609,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214609,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4609","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Keine unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Obwohl es in der Schweiz eigentlich verboten ist, werden im Detailhandel noch immer Agrarprodukte zu geringeren Preisen als zu den Entstehungskosten angeboten. Dieser und anderen unlauteren Handelspraktiken begegnet die EU-Richtlinie (2019/633) \u00fcber unlautere Handelspraktiken in den Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (Unfair Trading Practices (UTP). Mit dieser Richtlinie wird erstmals Fairness im Lebensmittelhandel gesetzlich verankert. Unlautere Praktiken, die gr\u00f6blich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs verstossen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden, k\u00f6nnen mit einer umfassenden Generalklausel verboten werden. Welche M\u00f6glichkeit sieht der Bundesrat in der Schweiz, unlautere Handelpraktiken im Agrarbereich zu unterbinden?</p><p>2. \u00d6sterreich, Spanien und Deutschland setzen im Rahmen der EU-Direktive eine unabh\u00e4ngige Ombudsstelle ein, die anonym unlauteren Handelspraktiken, Dumpingpreise sowie Verst\u00f6sse bei L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette untersucht. Sie dokumentiert, ahndet und sanktioniert gegebenenfalls bzw. leitet an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden weiter. W\u00e4re die Gr\u00fcndung einer solchen neutralen Anlaufstelle f\u00fcr Erzeuger*innen, Lieferant*innen oder Arbeiter*innen auch in der Schweiz eine Option?</p><p>3. Oxfam Deutschland hat eine Liste von 100 unlauteren Rabatt- und Konditionsforderungen die im Lebensmitteleinzelhandel (Knebelvertr\u00e4ge) eingesetzt werden, zusammengestellt. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, eine solche Listung und Analyse f\u00fcr die Schweiz durchzuf\u00fchren und damit die dringend n\u00f6tige Transparenz zu schaffen und wenn nein, was w\u00e4re eine Alternative dazu?</p><p>4. Im Rahmen der Direktive wird auch eine Preisbeobachtungsstelle eingerichtet. Diese erh\u00e4lt den Auftrag, Richtwerte f\u00fcr kostendeckende bzw. existenzsichernde Preise (Richtwerte f\u00fcr \"Mindestpreise\") zu ermitteln. Sie sollte ebenso Preis- und Produktionskostenanalysen f\u00fcr Lebensmittelketten erstellen, die f\u00fcr Bauern und B\u00e4uerinnen, Arbeiter*innen oder Verbraucher*innen eine hohe Bedeutung haben. Begr\u00fcsst der Bundesrat die Einrichtung einer solche Preisbeobachtungsstelle, erg\u00e4nzend zur bestehenden Marktbeobachtungsstelle des BLW?</p>","ReasonText":"<p>Die Umsetzung der \"EU-Richtlinie (2019/633) (Unfair Trading Practices UTP) wurde im April 2019 im Ministerrat verabschiedet und ist am 1. Mai 2019 in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken wird erstmals Fairness im Lebensmittelhandel gesetzlich verankert. Solche Praktiken k\u00f6nnen mit einer Generalklausel verboten werden, die von der guten Handelspraxis abweichen. </p><p>Oxfam Deutschland hat dazu eine Liste von 100 unlauteren Rabatt- und Konditionsforderungen, die im Lebensmitteleinzelhandel eingesetzt werden, zusammengestellt.  Eine solche Listung und Analyse w\u00e4re auch f\u00fcr die Schweiz gewinnbringend, um unfaire Gesch\u00e4ftsgebaren besonders im Agrar- und Lebensmittelbereich zu erkennen.</p><p>Zudem braucht es eine unabh\u00e4ngige Ombudsstelle: Diese untersucht unlautere Handelspraktiken, Dumpingpreise sowie Verst\u00f6sse bei L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern. Sie soll F\u00e4lle dokumentieren, ahnden und gegebenenfalls sanktionieren bzw. an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde weiterreichen k\u00f6nnen. </p><p>Der Druck auf die Produzent*innepreise ist seit Jahrzehnten ein Thema. 2-3 Bauernh\u00f6fe schliessen t\u00e4glich ihre Tore. Bei den B\u00e4uerinnen und Bauern verbleiben je nach Produkt 34-52 Rappen. Die Erzeugerpreise decken oftmals nicht die Produktionskosten. Die Macht der wenigen dominierenden Grossverteiler und Verarbeiter verhindert faire Preise und damit auch gerechte Einkommen. </p><p>Im Rahmen der Direktive wird daher auch eine Preisbeobachtungsstelle eingerichtet. Diese erh\u00e4lt den Auftrag Richtwerte f\u00fcr kostendeckende bzw. existenzsichernde Preise (Richtwerte f\u00fcr \"Mindestpreise\") zu ermitteln. </p><p>Mehr Fairness schafft transparente, verl\u00e4ssliche und langfristige Handelspartnerschaften. M\u00f6glichkeiten der Vorfinanzierung, Anbaupr\u00e4mien, faire Mindestpreise, die Monate bzw. ein Jahr im Voraus vertraglich festgelegt werden, schaffen wirtschaftliche Rahmenbedingungen die b\u00e4uerliche und vielf\u00e4ltige Strukturen st\u00e4rken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bereits heute kann gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) gegen unlauteres Verhalten oder Gesch\u00e4ftsgebaren vorgegangen werden. Unlauter handelt u.a., wer ausgew\u00e4hlte Waren wiederholt unter Einstandspreisen anbietet, diese Angebote in der Werbung besonders hervorhebt und damit den Kunden \u00fcber die eigene oder die Leistungsf\u00e4higkeit von Mitbewerbern t\u00e4uscht (Art. 3 Abs. 1 Bst. f UWG). Bei unzul\u00e4ssigen Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktm\u00e4chtiger Unternehmen kommt das Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251) zur Anwendung. Marktbeherrschende und relativ marktm\u00e4chtige Unternehmen verhalten sich unzul\u00e4ssig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Aus\u00fcbung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1 KG). Ein Beispiel hierzu ist die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Gesch\u00e4ftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 Bst c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG).</p><p>2. Es gibt bereits heute verschiedene Beh\u00f6rdenstellen, bei denen unlautere Handelspraktiken, Dumpingpreise resp. Verst\u00f6sse gegen Arbeitsbedingungen und L\u00f6hne gemeldet werden k\u00f6nnen. Gem\u00e4ss Art. 2 UWG ist unlauter und widerrechtlich jedes t\u00e4uschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Gesch\u00e4ftsgebaren, welches das Verh\u00e4ltnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst. F\u00fcr die Umsetzung des UWG ist das SECO zust\u00e4ndig.</p><p>Unzul\u00e4ssige Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktm\u00e4chtiger Unternehmen (Art. 7 Abs. 2 Bst. d KG) fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der Wettbewerbskommission. Dumpingpreise k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden eine gegen bestimmte Wettbewerber gerichtete Unterbietung von Preisen darstellen und als unzul\u00e4ssige Verhaltensweise im Sinne von Art. 7 KG qualifiziert werden.</p><p>Die Kontrolle der Arbeitsbedingungen und L\u00f6hne wird in der Schweiz von zwei Arten von Kommissionen durchgef\u00fchrt. Erstens durch die von den Sozialpartnern (d. h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nde) gebildeten Parit\u00e4tischen Kommissionen (PK), welche f\u00fcr die \u00dcberwachung der T\u00e4tigkeitsbereiche zust\u00e4ndig sind, die unter einen Gesamtarbeitsvertrag fallen. Zweitens kontrollieren die sogenannten tripartiten Kommissionen (TK), die sich aus Vertretern des Staates und der Sozialpartner zusammensetzen, die Sektoren, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt (Art. 360b OR). Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf, eine Ombudsstelle als neutrale Anlaufstelle f\u00fcr Erzeuger und Erzeugerinnen, Lieferanten und Lieferantinnen oder Arbeiter und Arbeiterinnen in der Schweiz zu schaffen.</p><p>3. Unzul\u00e4ssige Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktm\u00e4chtiger Unternehmen (Art. 7 Abs. 2 Bst. d KG) wie beispielsweise die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Gesch\u00e4ftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG) k\u00f6nnen bereits heute der Wettbewerbskommission gemeldet werden. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Bedarf, eine Analyse zu unlauteren Rabatt- und Konditionsforderungen f\u00fcr die Schweiz zu erstellen.</p><p>4. Gem\u00e4ss Art 8a des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1) k\u00f6nnen die Organisationen der Produzenten und Produzentinnen einzelner Produkte oder Produktegruppen oder der entsprechenden Branchen auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben. Die Festlegung von Richtpreisen ist demnach nicht Sache des Bundes. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als notwendig, neben der bestehenden Marktbeobachtungsstelle zus\u00e4tzlich eine Preisbeobachtungsstelle zu etablieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1645574400000)\/","SubmittedBy":"Schneider Meret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701968045000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522646533)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639612800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}