{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214638,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214638,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4638","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kostentransparenz im ambulanten Bereich als Voraussetzung f\u00fcr ein funktionierendes Tarifsystem","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das erste Kostend\u00e4mpfungspaket ist mit der Bereinigung der letzten Differenzen am 14. Juni durch das Parlament beschlossen worden. Dieses beinhaltet unter anderem die Schaffung eines nationalen Tarifb\u00fcros im ambulanten Bereich, welches f\u00fcr die Erarbeitung und Anpassung der ambulanten Tarifstruktur Tarmed zust\u00e4ndig sein soll. Dieses nationale Tarifb\u00fcro soll - \u00e4hnlich wie SwissDRG im station\u00e4ren Bereich - daf\u00fcr sorgen, dass die ambulante Tarifstruktur aufgrund von einheitlich erhobenen Kosten- und Leistungsdaten erarbeitet und laufend so angepasst wird, dass \u00dcber- und Unterfinanzierungen gesamthaft, und f\u00fcr einzelne Gruppen von Leistungserbringern vermieden werden. Die dringend erw\u00fcnschte Kostentransparenz im ambulanten Bereich ist zu gew\u00e4hrleisten. </p><p>Darum stelle ich die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>a. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass im ambulanten Bereich Kosten- und Ertragstransparenz hergestellt werden soll? Wie soll die Unterfinanzierung von bereits heute transparent nachgewiesenen Kosten von ambulanten Patienten (bspw. spitalambulante Notfallpatienten in der Nacht und am Wochenende, Krebspatienten mit hochspezifischen Leistungen der Universit\u00e4tsspit\u00e4ler) behoben werden?</p><p>b. F\u00fcr freie Praxen gilt die \"Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (KVV)\" nicht. Welche Instrumente sieht der Bundesrat vor, um die Kosten auf Ebene der einzelnen Leistungserbringer einheitlich und nachvollziehbar zu erfassen, um \u00dcber-/Unterfinanzierungen der einzelnen Kategorien von Leistungserbringern (Haus\u00e4rzte, Spezialisten nach Disziplin, Kliniken und Spit\u00e4ler nach BfS-Kategorien) periodisch zu monitorisieren und gegebenenfalls zu korrigieren?</p><p>c. Sollen dem Tarifb\u00fcro Ziele bez\u00fcglich maximaler \u00dcber- / Unterfinanzierung einzelner Gruppen von Leistungserbringern gesetzt werden?</p><p>d. W\u00e4re es zielf\u00fchrender, wenn der Bundesrat den Tarmed 1.09 bis zur Einf\u00fchrung des nationalen Tarifb\u00fcros beibeh\u00e4lt, damit die neue ambulante Tariforganisation, welche alle Tarifpartner vereint, unvoreingenommen mit der Erarbeitung einer neuen ambulanten Tarifstruktur beauftragt werden kann? </p>","ReasonText":"<p>Im ambulanten Sektor werden die Kosten weder systematisch noch einheitlich erfasst. Somit besteht keine Transparenz. Diese mangelnde Transparenz f\u00fchrt dazu, dass je nach Versorgungssektor oder Fachgebieten bedeutende \u00dcber- und Unterfinanzierungen entstehen k\u00f6nnen. Ein zentrales Problem einer jeden Einzelleistungsbezogenen Tarifstruktur liegt im Risiko von Mengenausweitungen. Bei der Einf\u00fchrung von Tarmed haben diejenigen Leistungserbringer, die aufgrund ihres stark spezialisierten Leistungsangebotes am schwierigsten zu kontrollieren sind, im Vergleich zu Allgemein\u00e4rzten und \u00f6ffentlichen Spit\u00e4lern mit breitem Leistungsspektrum ihre Eink\u00fcnfte \u00fcberdurchschnittlich gesteigert (Mengenausweitung). Ohne differenzierte Kosten- und Ertragsdaten sind globale Korrekturen der Taxpunktwerte vorgenommen worden, welche Allgemein\u00e4rzte und Spit\u00e4ler in die Unterfinanzierung getrieben haben, was nachtr\u00e4glich durch aufwendige Bundeseingriffe wieder korrigiert werden musste.</p><p>Ein zweites Problem in der Pflege von Tarifstrukturen liegt darin, dass sich die Kostenstruktur mit der Zeit auch ohne Mengenausweitung und Selektion ver\u00e4ndert, etwa indem technische Anwendungen billiger werden. Die Kostenstruktur sieht zudem in jedem Sektor anders aus. Es ist deshalb wichtig, ein stimmiges System zu entwickeln, welches Kostenver\u00e4nderungen nach verschiedenen Versorgungsbereichen, Leistungserbringertypen und Fachgebieten aufschl\u00fcsselt. Dies erm\u00f6glicht allf\u00e4llige Fehlanreize zu korrigieren, wie auch allgemeine Entwicklungen der Medizin abzubilden und sich daraus entwickelnde systematische Unter- und \u00dcberfinanzierung auszugleichen.</p><p>Dazu braucht es - analog zur Kostenerhebung bei SwissDRG im station\u00e4ren Bereich - transparente Kostendaten, die es erm\u00f6glichen, die Finanzierungseffekte einer Tarifstruktur zeitnah festzustellen und entsprechend korrigieren zu k\u00f6nnen. Diese Kostentransparenz ist im ambulanten Bereich nicht einfach herzustellen. Besonders schwierig ist dies bei den Kosten f\u00fcr die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die angestellt oder selbstst\u00e4ndig sind. Es wird hierzu h\u00f6chstwahrscheinlich bundesrechtliche Vorgaben brauchen, wie sie auch im station\u00e4ren Bereich zur Anwendung kommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. Die Transparenz von Kosten und Leistungen in Kombination mit der Wirtschaftlichkeit und deren stete Verbesserung ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Das Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.10, KVG) und die Verordnung vom 27. Juni 1995 \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102, KVV) enthalten bereits entsprechende Vorgaben, die von den Tarifpartnern umzusetzen sind. So darf nach Artikel\u00a059c KVV ein Tarif h\u00f6chstens die transparent ausgewiesenen und f\u00fcr eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken. Die Transparenz ist entsprechend auch eine der Rahmenbedingungen des Bundesrates bei der Genehmigung eines neuen oder revidierten ambulanten Arzttarifes (siehe dazu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3182). Angesichts der Tarifautonomie obliegt die Umsetzung in erster Linie den Leistungserbringern und Versicherern, dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von allf\u00e4llig unterfinanzierten ambulanten Leistungen.</p><p>b. Es ist Sache der Tarifpartner, die Tariferarbeitung und -entwicklung im ambulanten Bereich zu organisieren, die dazu aus ihrer Sicht ben\u00f6tigten Daten zu definieren und zu erheben sowie nun auch eine Tariforganisation einzusetzen. Die \u00c4nderung vom 18. Juni 2021 des KVG (Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung - Paket 1a) ist betreffend Tariforganisation f\u00fcr ambulante \u00e4rztlichen Behandlungen am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Eine \u00dcbergangsfrist von zwei Jahren ist f\u00fcr die Einsetzung der Tariforganisation vorgesehen. Nach Artikel\u00a047a KVG sind die Leistungserbringer dazu verpflichtet, der Tariforganisation die notwendigen Daten bekannt zu geben. Damit stehen den Tarifpartnern die regulativen Voraussetzungen f\u00fcr ein funktionierendes Tarifsystem zur Verf\u00fcgung. Voraussichtlich per 1. Januar 2023 wird zudem Artikel\u00a047b nKVG in Kraft treten. Damit werden Leistungserbringer und Versicherer sowie die Organisationen nach Artikel\u00a047a KVG verpflichtet, dem Bundesrat oder der zust\u00e4ndigen Kantonsregierung auf Verlangen diejenigen Daten kostenlos bekannt zu geben, die f\u00fcr die Festlegung, Anpassung und Genehmigung der Tarife und Preise notwendig sind. Die Umsetzung der Bekanntgabe der Daten im Tarifwesen f\u00fcr ambulante Behandlungen bedarf einer weiteren Konkretisierung in der KVV. Es sind darin die Daten und Angaben aufzuf\u00fchren, die seitens der Leistungserbringer und deren Verb\u00e4nde, der Versicherer und deren Verb\u00e4nde sowie der Organisationen nach Artikel\u00a047a KVG dem Bundesrat oder den Kantonsregierungen auf Verlangen kostenlos bekannt zu geben sind. Die entsprechende \u00c4nderung der KVV soll im 1. Quartal 2022 in Vernehmlassung gegeben werden.</p><p>c. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben bez\u00fcglich Tarifierung und Tariforganisation keine zus\u00e4tzlichen Ziele von Seiten des Bundes braucht. Die von der Tariforganisation erarbeiten Tarifstrukturen m\u00fcssen in jedem Fall die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllen.</p><p>d. Dem Bundesrat liegt bereits ein Antrag um Genehmigung einer neuen Tarifstruktur f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen (TARDOC) vor. Die Beibehaltung des TARMED 1.09 bis zur Einsetzung der Tariforganisation ist somit abh\u00e4ngig davon, ob der von einem Teil der Tarifpartner erarbeitete TARDOC die gesetzlichen Vorgaben erf\u00fcllt. Im Juni 2021 hat der Bundesrat den TARDOC (Version 1.2) als nicht genehmigungsf\u00e4hig beurteilt und alle Tarifpartner beauftragt, auch die nicht beteiligten, diesen zu \u00fcberarbeiten. Wiederum nur ein Teil der Tarifpartner hat am 20. Dezember 2021 eine neue Version des TARDOC (Version1.3) eingereicht. Es wird nun gepr\u00fcft, ob mit dieser Version die gesetzlichen Vorgaben erf\u00fcllt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1643760000000)\/","SubmittedBy":"Maillard Pierre-Yves","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701933880000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522170343)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639699200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}