{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214641,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214641,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4641","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehr Z\u00e4hne f\u00fcr die Finma zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Greenwashing?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die FINMA hat im November in einer Aufsichtsmitteilung zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Greenwashing ihre Erwartungen bei der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug pr\u00e4zisiert. Daraus geht hervor, dass das aktuelle Finanzdienstleistungsgesetz keine Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung von Greenwashing beinhaltet und auch keine Pflichten enth\u00e4lt, wie nachhaltigkeitsspezifische Pr\u00e4ferenzen der Kund*innen am \"Point of Sale\" zu ber\u00fccksichtigen sind. Die FINMA stellt in ihrem neuesten Risikomonitor 2021 jedoch fest, dass Greenwashing-Praktiken im Vertrieb von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen zu beobachten sind. Gleichzeitig sei ihr Spielraum zur effizienten Greenwashing-Pr\u00e4vention und -Verhinderung beschr\u00e4nkt. Die FINMA begr\u00fcsst deshalb in der Aufsichtsmitteilung, dass der Bundesrat entsprechende Anpassungen im Finanzmarktrecht erw\u00e4gt. </p><p>Der Bundesrat hatte im Dezember 2020 das EFD beauftragt, dem Bundesrat bei Bedarf Anpassungen im Finanzmarktrecht zur Verhinderung von Greenwashing vorzuschlagen. Diese Abkl\u00e4rungen sollten bis im Herbst 2021 abgeschlossen sein. Diesen Zeitplan best\u00e4tigte der Bundesrat in seiner Antwort vom 10. November auf meine Interpellation 21.4237. Am 17. November beauftragte der Bundesrat jedoch das EFD erneut, bis Ende 2022 Anpassungen im Finanzmarktrecht zur Vermeidung von Greenwashing vorzuschlagen. </p><p>Angesichts dieses unklaren-Kurses bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann die FINMA das Greenwashing im Finanzmarkt quantifizieren und falls ja, auf welchen Grundlagen l\u00e4sst sich das Ph\u00e4nomen erh\u00e4rten?</p><p>2. Welche Handhabe hat die FINMA derzeit, um Greenwashing zu verfolgen und Kundenanspr\u00fcche durchsetzen zu k\u00f6nnen? Auf welche Regelungen st\u00fctzt sie sich dabei?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die aktuellen Befugnisse und Instrumente der FINMA ausreichen, um Greenwashing wirksam zu bek\u00e4mpfen? Wenn nein, wo sieht er Verbesserungsm\u00f6glichkeiten?</p><p>4. Was hat den Bundesrat bewogen, den Pr\u00fcfungsauftrag bzgl. allf\u00e4lliger Anpassungen im Finanzmarktrecht zur Vermeidung von Greenwashing um ein Jahr bis Ende 2022 zu verl\u00e4ngern?</p><p>5. Der Bundesrat verfolgt eine Strategie, welche auf dem Primat marktwirtschaftlicher L\u00f6sungen basiert. Gleichzeitig will der Bundesrat den Schweizer Finanzplatz als global f\u00fchrenden, glaubw\u00fcrdigen und wirksamen Hub f\u00fcr nachhaltige Finanzdienstleistungen etablieren. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Ansatz der Freiwilligkeit ausreicht, um in der n\u00f6tigen Geschwindigkeit dieses ambitionierte Ziel umzusetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Greenwashing kann als bewusste oder unbewusste T\u00e4uschung hinsichtlich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen verstanden werden, wobei das Schweizerische Finanzmarktaufsichtsrecht, f\u00fcr dessen Durchsetzung die FINMA zust\u00e4ndig ist, keine Definition von Greenwashing enth\u00e4lt. Im Risikomonitor 2021 (vgl. <a href=\"https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/finma-publikationen/risikomonitor/20211110-finma-risikomonitor-2021.pdf?la=de\">FINMA Risikomonitor 2021</a>) verweist die FINMA darauf, dass ihre Abkl\u00e4rungen deutlich zeigten, dass Greenwashing-Praktiken im Vertrieb von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen zu beobachten seien und dass Anbieter bez\u00fcglich ihrer Produkte oftmals vage bis irref\u00fchrende Versprechungen machen w\u00fcrden. Es fehlen international breit abgest\u00fctzte und faktenbasierte Standards. Das Ausmass von Greenwashing in der Schweiz kann von der FINMA zurzeit daher nicht abschliessend quantifiziert resp. die Rechtssicherheit f\u00fcr die Schweizer Finanzdienstleister nicht erh\u00f6ht werden.</p><p>2. Die FINMA kann keine privatrechtlichen Kundenanspr\u00fcche sondern lediglich die aufsichtsrechtlichen Anforderungen durchsetzen. Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen kann sich die FINMA auf rechtliche Grundlagen st\u00fctzen (Art. 12 KAG [T\u00e4uschungsverbot], Art. 35a KKV [Mindestinhalt des Fondsvertrags], Anhang 6 FIDLEV [Mindestinhalt des Prospekts Schema f\u00fcr kollektive Kapitalanlagen] sowie Art. 20 KAG [Verhaltenspflichten]). Sie kann im Fondsbereich klar t\u00e4uschendes Verhalten sanktionieren, resp. einem t\u00e4uschenden Fonds die Genehmigung verweigern. Beispiele dazu finden sich in der Aufsichtsmitteilung 5/2021 vom 3. November 2021. Ebenso hat die FINMA in der erw\u00e4hnten Aufsichtsmitteilung ihre Erwartung hinsichtlich der Organisation von Instituten, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten, kommuniziert.</p><p>3./4./5. Der marktbasierte Ansatz des Bundes beinhaltet sowohl freiwillige Ans\u00e4tze als auch Branchenl\u00f6sungen. Dieser ist bez\u00fcglich Geschwindigkeit gegen\u00fcber langj\u00e4hrigen Regulierungsprozessen \u00fcberlegen, bedingt aber die umfassende und rasche Umsetzung durch die Marktteilnehmenden. Zudem entspricht er dem Prinzip, dass Regulierung bei Marktversagen zu pr\u00fcfen ist. Entsprechend hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen, um mit freiwilliger Transparenz Greenwashing zu vermeiden (vgl. <a href=\"https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/medienmitteilungen.msg-id-85925.html\">Medienmitteilung vom 17. November 2021</a>).</p><p>Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse, die w\u00e4hrend den Arbeiten im Zusammenhang zu m\u00f6glichen Anpassungen im Finanzmarktrecht zur Bek\u00e4mpfung von Greenwashing gewonnen wurden, und die f\u00fcr eine Regulierung sprechen, weiter vertieft werden. Dabei ist auch das dynamische internationale Umfeld f\u00fcr die Geschwindigkeit relevant. Diese Arbeiten sollen auch pr\u00fcfen, ob die aktuellen Befugnisse und Instrumente der FINMA ausreichen, um ihre Rolle beim Verhindern von Greenwashing wirksam zu \u00fcbernehmen. Bis Ende 2022 wird das EFD zusammen mit UVEK und FINMA dem Bundesrat vorschlagen, wie das Finanzmarktrecht allenfalls angepasst werden k\u00f6nnte. Dabei werden die laufenden Arbeiten der Branche mitber\u00fccksichtigt. Die Resultate dieser Arbeiten k\u00f6nnen nicht vorweggenommen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Andrey Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703228111000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522079397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639699200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Umwelt"}}