{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20214664,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20214664,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.4664","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Warum geht die Zulassung von Pestiziden davon aus, dass Insekten mit nur einem Pestizid in Kontakt kommen, wenn diese Bewertungspraxis offensichtlich realit\u00e4tsfern ist?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten 30 Jahren sind in deutschen Naturschutzgebieten nachweislich \u00fcber 75 Prozent der Biomasse an Insekten verschwunden. Als Ursache f\u00fcr das Sterben werden auch Pestizide vermutet. In einer Studie des Instituts f\u00fcr Umweltwissenschaften der Universit\u00e4t Koblenz-Landau wurden deshalb w\u00e4hrend zweier Jahre die Insektenvielfalt in 21 Naturschutzgebieten erfasst. Gleichzeitig wurde die Pestizidbelastung der Insekten untersucht und erstmals geschaut, wie stark sie selbst belastet sind. </p><p>Bei ihren Untersuchungen haben die Wissenschaftler R\u00fcckst\u00e4nde von 47 Pestiziden gefunden. Im Durchschnitt wurden 16 verschiedene Pestizide auf Insekten nachweisen. Die max. Belastung auf Tieren im Schutzgebiet lag bei 27 Pestiziden, die min. Belastung lag bei 7. Mit der Publikation dieser Ergebnisse wird offensichtlich, wie realit\u00e4tsfern die Annahme aus der Risikobewertung bei der Zulassung von Pestiziden ist, dass Insekten mit jeweils nur einem Pestizid belastet werden.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass das Parlament den Bundesrat bereits seit vielen Jahren immer wieder beauftragt, die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Insektensterben zu untersuchen und rasch ambitionierte und messbare Massnahmen dagegen einzuleiten, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Untersuchungen werden in der Schweiz angestellt, um die Gr\u00fcnde und das Ausmass des Insektensterbens zu verstehen?</p><p>2. Hat der Bundesrat Untersuchungen in Auftrag gegeben, welche die Zahl der auf/in Insekten auftretenden Pestiziden misst, in Schutzgebieten, in der Agrarlandschaft und im Siedlungsgebiet, analog zur oben beschriebenen Studie? Wenn ja, welche und wann werden die Ergebnisse publiziert? Wenn nein, warum nicht und bis wann gibt er sie in Auftrag?</p><p>3. Ist korrekt, dass die Risikobewertung im Rahmen der Zulassungsverfahren von Pestiziden davon ausgeht, dass Insekten mit jeweils nur einem Pestizid belastet werden? Wenn nein, was ist richtig? Wenn ja, warum, wenn diese Annahme offensichtlich realit\u00e4tsfern ist?</p><p>4. Gilt diese Annahme nur f\u00fcr Insekten? Wenn ja, warum? Wenn nein, f\u00fcr welche Spezies gilt diese Annahme aus der Risikobewertung dann und wie lautet die wissenschaftliche bzw. die politische Begr\u00fcndung daf\u00fcr?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen der Forscher, um Naturschutzgebiete k\u00fcnftig einen Pufferg\u00fcrtel zu legen und da priorit\u00e4r \u00d6kolandbau f\u00f6rdern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der grossfl\u00e4chige Insektenr\u00fcckgang ist wissenschaftlich breit dokumentiert, und die Hauptursachen f\u00fcr den R\u00fcckgang sind bekannt. Negative Auswirkungen auf die Insekten haben vor allem der fortlaufende Verlust und abnehmende Qualit\u00e4t von Lebensr\u00e4umen (reduziertes Nahrungsangebot, erh\u00f6hte Stickstoff- und Pestizideintr\u00e4ge, insektenfeindliche Bewirtschaftung, fehlende Lebensraumstrukturen, Lichtverschmutzung), die Zerst\u00fcckelung und mangelhafte Vernetzung der Lebensr\u00e4ume, die Klimaerw\u00e4rmung und das vermehrte Auftreten gebietsfremder invasiver Arten. Eine umfassende \u00dcbersicht bietet der Bericht von Widmer et al. (2021) \"Insektenvielfalt in der Schweiz: Bedeutung, Trends, Handlungsoptionen\" Swiss Academies Reports 16 (9).</p><p>2. Der Bundesrat hat keine spezifischen Studien \u00fcber die Zahl der auf und in Insekten auftretenden Pestiziden in Auftrag gegeben, da bereits ausreichend Studien \u00fcber die negative Wirkung einzelner oder mehrerer Wirkstoffe vorliegen. Jedoch f\u00fchrt der Bund im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) ein Monitoring der PSM-R\u00fcckst\u00e4nde in ausgew\u00e4hlten Objekten der Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung durch (siehe dazu auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 21.3844 Friedl Claudia). Der erste Zyklus des Monitorings endet 2025. Dann werden Ergebnisse \u00fcber die ganze Schweiz vorliegen.</p><p>3./4. Die Risiken ausgehend von Pflanzenschutzmitteln (PSM) f\u00fcr Insekten, V\u00f6gel, weitere terrestrische Wirbeltiere, Wasserorganismen, Nichtzielpflanzen sowie Bodenmakro- und -mikroorganismen werden basierend auf Protokollen der OECD und der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (EFSA) beurteilt. Jeder Einsatz eines PSM gegen einen Schadorganismus wird einzeln beurteilt, damit die n\u00f6tigen Auflagen zur Reduktion des von ihm ausgehenden Risikos bei seiner Ausbringung verf\u00fcgt werden k\u00f6nnen. Dabei werden Mehrfachanwendungen und die Mischung von Wirkstoffen in einem PSM ber\u00fccksichtigt. Es ist nicht bekannt, welche PSM in welcher Menge und zu welchem Zeitpunkt in den verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen tats\u00e4chlich eingesetzt werden. Deshalb ist es nicht m\u00f6glich, schon bei der Zulassung die Wirkung einer m\u00f6glichen Mehrfachexposition zu beurteilen. Es w\u00e4re auch nicht m\u00f6glich, bei der Zulassung alle m\u00f6glichen Kombinationen testen zu lassen. Deshalb werden Sicherheitsfaktoren angewendet, die in der Pflanzenschutzmittelverordnung Anhang 9 CI 2.5.2 festgehalten sind. Erkenntnisse aus Monitoringstudien k\u00f6nnen dabei helfen zu beurteilen, ob die Sicherheitsfaktoren ausreichend oder weitere Anpassungen n\u00f6tig sind. Die EFSA und die Europ\u00e4ische Kommission finanzieren daher Projekte, um in den n\u00e4chsten Jahren Konzepte f\u00fcr eine ganzheitlichere Umweltbeurteilung zu entwickeln. Die Schweiz ist bei deren Ausarbeitung fachlich beteiligt.</p><p>5. Zum Schutz der Biotope vor unerw\u00fcnschten Eintr\u00e4gen ist rechtlich vorgeschrieben, dass \u00f6kologisch ausreichende Pufferzonen vorzusehen sind (Art.14 Abs. 2 der Natur- und Heimatschutzverordnung, SR 451.1). Die Umsetzung dieser Bestimmung obliegt den Kantonen. Der Bund erhebt den Umsetzungsstand der Biotope von nationaler Bedeutung alle vier Jahre. Gem\u00e4ss Umfrage von 2021 ist die Umsetzung der Pufferzonen f\u00fcr rund 46 Prozent der Objekte sichergestellt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmittedBy":"Trede Aline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1778676858393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1639699200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Landwirtschaft"}}