{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.020","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Finanzhaushaltgesetz (Abbau der coronabedingten Verschuldung). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 18. M\u00e4rz 2022 zur \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.03.2022</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abbau der Corona-Schulden</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. M\u00e4rz 2022 die Botschaft zum Abbau der coronabedingten Verschuldung verabschiedet. Die zus\u00e4tzlichen Schulden, die durch die hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie aufgelaufen sind, sollen mit zuk\u00fcnftigen Finanzierungs\u00fcbersch\u00fcssen wieder abgebaut werden. Die Verschuldung kann damit ohne Steuererh\u00f6hungen oder Sparprogramme abgebaut werden. Die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Corona-Pandemie soll wiederhergestellt werden, um f\u00fcr k\u00fcnftige Herausforderungen und Krisen gewappnet zu sein. Zudem sind solide \u00f6ffentliche Finanzen ein wesentlicher Standortfaktor.</b></p><p>Um die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, haben Bundesrat und Parlament f\u00fcr die Jahre 2020-2022 umfangreiche Massnahmen bewilligt. Die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben haben zu einer zus\u00e4tzlichen Verschuldung des Bundes gef\u00fchrt, die gem\u00e4ss Vorgaben der Schuldenbremse innerhalb von sechs Jahren wieder abgebaut werden muss. Die coronabedingte Verschuldung belief sich bis Ende 2021 auf 20,3 Milliarden Franken und d\u00fcrfte bis Ende 2022 auf 25-30 Milliarden Franken ansteigen. Ausgewiesen wird dieser Fehlbetrag in der Statistik f\u00fcr den ausserordentlichen Haushalt, dem sogenannten Amortisationskonto.</p><p>Der Bundesrat hatte die Strategie zum Abbau der coronabedingten Verschuldung an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 festgelegt. Der Schuldenabbau soll ohne Sparprogramme oder Steuererh\u00f6hungen erfolgen und so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft nach der Krise m\u00f6glichst wenig beeintr\u00e4chtigt wird und eine stetige Finanzpolitik gew\u00e4hrleistet ist. Zum einen wird der Bundesanteil an den Zusatzaussch\u00fcttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der H\u00f6he von aktuell 1,3 Milliarden Franken zum Abbau des Fehlbetrags verwendet. Zum anderen ist eine tempor\u00e4re Gesetzes\u00e4nderung notwendig. Zwei m\u00f6gliche Varianten wurden von August bis November 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Es gingen insgesamt 48 Stellungnahmen ein. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht am 26. Januar 2022 zur Kenntnis genommen.</p><p></p><p>Abbau der Schulden in der Vernehmlassung begr\u00fcsst</p><p>In der Vernehmlassung wurde der Schuldenabbau klar begr\u00fcsst. Eine Mehrheit bef\u00fcrwortete die Option, nur die H\u00e4lfte der Schulden abzubauen (Variante 2). Der Bundesrat m\u00f6chte jedoch so wenig wie m\u00f6glich in die bew\u00e4hrte Systematik der Schuldenbremse eingreifen. Er beantragt dem Parlament, die Corona-Schulden deshalb gem\u00e4ss Variante 1 ganz abzubauen, zumal auch diese Variante ohne einschneidende Massnahmen f\u00fcr den Bundeshaushalt umsetzbar ist. F\u00fcr einen vollst\u00e4ndigen Abbau sprechen auch weitere Gr\u00fcnde: Erstens hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell die Schulden ansteigen k\u00f6nnen und wie wichtig ein solider Finanzhaushalt ist, um rasch umfangreiche Massnahmen ergreifen zu k\u00f6nnen. Zweitens sind solide \u00f6ffentliche Finanzen f\u00fcr viele Unternehmen ein wesentlicher Standortfaktor und erh\u00f6hen die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz. Drittens soll die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Coronakrise wiederhergestellt werden, um f\u00fcr k\u00fcnftige Herausforderungen und Krisen gewappnet zu sein. Insbesondere die alternde Bev\u00f6lkerung und der Klimawandel d\u00fcrften die \u00f6ffentlichen Finanzen l\u00e4ngerfristig belasten.</p><p>Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat, den Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto mittels zuk\u00fcnftiger Finanzierungs\u00fcbersch\u00fcsse abzubauen und die Frist f\u00fcr den Schuldenabbau bis ins Jahr 2035 zu erstrecken. Es wird mit ordentlichen Finanzierungs\u00fcbersch\u00fcssen von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr gerechnet. Diese entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft werden. Zusammen mit den Zusatzaussch\u00fcttungen der SNB kann der Fehlbetrag damit innert 11 bis 13 Jahren ausgeglichen werden.</p><p>Die Gesetzes\u00e4nderung soll 2023 in Kraft treten.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat will Corona-Schulden zur H\u00e4lfte mit Erspartem abbauen</b></p><p><b>Der Nationalrat will die H\u00e4lfte der Corona-Schulden mit vergangenen \u00dcbersch\u00fcssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnen. Der Abbau der anderen H\u00e4lfte soll bis 2031 mit dem Einsatz von strukturellen Gewinnen sowie Zusatzaussch\u00fcttungen der Nationalbank erfolgen.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 133 zu 51 Stimmen gutgeheissen. Sie folgte damit der Mehrheit ihrer Finanzkommission (FK-N).</p><p>Diese hatte im Vorfeld der Debatte ein anderes Konzept als der Bundesrat vorgeschlagen. Die Landesregierung will die coronabedingten Schulden bis 2035 vollst\u00e4ndig mittels k\u00fcnftiger Finanzierungs\u00fcbersch\u00fcsse abbauen. Sie rechnet dabei mit ordentlichen \u00dcbersch\u00fcssen von rund einer Milliarde Franken pro Jahr. Die \u00dcbersch\u00fcsse entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft werden.</p><p><b></b></p><p>Ohne Sparmassnahmen und Steuererh\u00f6hungen</p><p>Das aktuelle Finanzhaushaltgesetz schreibt vor, die Fehlbetr\u00e4ge auf dem ausserordentlichen Konto - dem sogenannten Amortisationskonto - innert sechs Jahren auszugleichen. Das muss mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget geschehen und w\u00fcrde bedeuten, dass j\u00e4hrlich rund vier Milliarden Franken eingespart werden m\u00fcssten.</p><p>Das kommt f\u00fcr den Bundesrat und das Parlament nicht infrage. Stattdessen soll mit der tempor\u00e4ren \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes daf\u00fcr gesorgt werden, die Schulden ohne Sparmassnahmen oder Steuererh\u00f6hungen abzubauen.</p><p><b></b></p><p>Gut gef\u00fclltes Krisenkonto</p><p>Konkret will der Nationalrat die H\u00e4lfte der Corona-Schulden mit vergangenen \u00dcbersch\u00fcssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnen. Auf dem Ausgleichskonto des Bundes haben sich \u00fcber die vergangenen Jahre \u00fcber 23 Milliarden Franken an strukturellen \u00dcbersch\u00fcssen angesammelt.</p><p>Nach dem buchhalterischen Transfer von 11,5 Milliarden Franken vom Ausgleichskonto auf das Amortisationskonto verblieben auf ersterem immer noch 11,5 Milliarden Franken. Es g\u00e4be so immer noch eine grosse Man\u00f6vriermasse f\u00fcr schlechtere Zeiten.</p><p><b></b></p><p>Verschiedene Optionen diskutiert</p><p>Der Abbau der anderen H\u00e4lfte der Schulden soll bis 2031 mit dem Einsatz von strukturellen Gewinnen sowie Zusatzaussch\u00fcttungen der Nationalbank erfolgen. Der Nationalrat will die Schulden damit vier Jahre fr\u00fcher getilgt haben als der Bundesrat.</p><p>Obwohl in der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision bereits eine Mehrheit diese Option bef\u00fcrwortete, gab die Landesregierung dem vollst\u00e4ndigen Abbau mit k\u00fcnftigen \u00dcbersch\u00fcssen den Vorzug. Diese Variante bevorzugte im Nationalrat die SVP. SP, Gr\u00fcne und GLP pl\u00e4dieren daf\u00fcr, das ganze Ersparte auf dem Ausgleichskonto dem Schuldenabbau zuzuf\u00fchren.</p><p><b></b></p><p>Wichtige Rolle der Nationalbank</p><p>Ebenfalls f\u00fcr den Schuldenabbau verwendet werden soll nach dem Willen des Bundesrats und des Nationalrats der Bundesanteil an den Zusatzaussch\u00fcttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser betr\u00e4gt derzeit 1,3 Milliarden Franken im Jahr.</p><p>Die grosse Kammer lehnte einen Antrag der SVP-Fraktion deutlich ab, auch die Basisaussch\u00fcttung der SNB f\u00fcr den Schuldenabbau zu verwenden. Zwar k\u00f6nnte das Corona-Defizit mit dieser Variante noch rascher abgebaut werden. Die Folge w\u00e4re aber, dass \u00fcber 667 Millionen Franken pro Jahr dem ordentlichen Budget entzogen w\u00fcrden, die dann irgendwo eingespart werden m\u00fcssten, wie die Gegner dieser Option zu bedenken gaben.</p><p>Das Parlament hatte zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise umfangreiche Mittel gesprochen. Aktuell hat sich ein ausserordentliches Defizit von rund 25 Milliarden Franken angesammelt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.09.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat will keine vergangenen Gewinne in Corona-Schulden stecken</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will entgegen dem Nationalrat keine vergangene \u00dcbersch\u00fcsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Unter Berufung auf die Prinzipien der Schuldenbremse hielt er am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen am Vorschlag des Bundesrats fest.</b></p><p>Damit beharrte die kleine Kammer darauf, dass das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird. Bewerkstelligen wollen Bundes- und St\u00e4nderat das mit Zusatzaussch\u00fcttungen der Schweizerischen Nationalbank und \u00dcbersch\u00fcssen aus dem ordentlichen Bundesbudget.</p><p>Dem schnelleren Fahrplan des Nationalrats erteilte der St\u00e4nderat damit eine Absage. Der Nationalrat hatte zur Deckung der durch die Notmassnahmen in der Covid-19-Pandemie entstandenen Schulden vergangene \u00dcbersch\u00fcsse aus dem ordentlichen Bundeshaushalt verrechnen wollen.</p><p>Daf\u00fcr wollte er die H\u00e4lfte der gut 21 Milliarden Franken verwenden, die im Ausgleichskonto liegen. Den Rest sollten Zusatzaussch\u00fcttungen der Nationalbank und strukturelle Gewinne bis 2031 tilgen.</p><p></p><p>Hohe Risiken durch Wirtschaftslage</p><p>Diese L\u00f6sung fand im St\u00e4nderat keinen Anklang. Bundesrat und Finanzminister Ueli Maurer warnte eindringlich vor dem S\u00fcndenfall in Form einer Abkehr von der Schuldenbremse. Zudem st\u00fcnden wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Den Ausgleichsfonds zu schm\u00e4lern w\u00e4re sehr gef\u00e4hrlich.</p><p>Dabei verwies Maurer auf den Rettungsschirm von zehn Milliarden Franken f\u00fcr systemrelevante Stromkonzerne. Der Bund hatte dem gr\u00f6ssten Schweizer Stromkonzern Axpo in diesem Rahmen einen Kredit von vier Milliarden Franken zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Axpo nahm ihn noch nicht in Anspruch. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2022</b></p><p><b>Parlament regelt den Abbau der Corona-Schulden</b></p><p><b>\u00dcber den Abbau der ausserordentlichen Corona-Schulden von 26 Milliarden Franken herrscht nun Einigkeit zwischen den R\u00e4ten. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Variante des St\u00e4nderates und des Bundesrates eingeschwenkt. Damit ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich mit 105 zu 83 Stimmen f\u00fcr den Minderheitsantrag von Lars Guggisberg (SVP/BE) aus, der sich f\u00fcr den Vorschlag des Bundesrates und des St\u00e4nderates stark machte. SVP, FDP und die Mitte unterst\u00fctzten ihn schliesslich, die Ratslinke und die Gr\u00fcnliberalen wollten auf der Differenz beharren.</p><p>Schon die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte allerdings nur mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten an dieser festgehalten, w\u00e4hrend der St\u00e4nderat seinerseits die Variante des Bundesrates deutlich unterst\u00fctzt hatte.</p><p>Diese will entgegen dem Nationalrat keine vergangene \u00dcbersch\u00fcsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen soll vielmehr im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird.</p><p>Bewerkstelligen wollen Bundes- und St\u00e4nderat das mit Zusatzaussch\u00fcttungen der Schweizerischen Nationalbank und \u00dcbersch\u00fcssen aus dem ordentlichen Bundesbudget. Dem hat sich nun auch der auch der Nationalrat angeschlossen.</p><p><b></b></p><p>Maurer: Mehr Freiheit in k\u00fcnftigen Krisen</p><p>Finanzminister Ueli Maurer warnte eindringlich vor dem S\u00fcndenfall in Form einer Abkehr von der Schuldenbremse. Zudem st\u00fcnden wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Den Ausgleichsfonds zu schm\u00e4lern w\u00e4re sehr gef\u00e4hrlich. Mit der Version des Nationalrates verl\u00f6re der Bund an Freiheit, k\u00fcnftige Krisen zu meistern.</p><p>Jene, die die Differenz zum St\u00e4nderat aufrecht erhalten und einen schnelleren Fahrplan mit R\u00fcckgriff auf bereits eingefahrene \u00dcbersch\u00fcsse fahren wollten, argumentierten genau andersherum. Man habe das Ausgleichskonto eben gerade daf\u00fcr ge\u00e4ufnet, um in ausserordentlichen Lagen angefallene Schulden tilgen zu k\u00f6nnen, sagte Felix Wettstein (Gr\u00fcne/SO). \"Und Corona war eine ausserordentliche Lage.\"</p><p>Die knappe Kommissionsmehrheit wollte die H\u00e4lfte der gut 21 Milliarden Franken verwenden, die im Ausgleichskonto liegen. Den Rest sollten Zusatzaussch\u00fcttungen der Nationalbank und strukturelle Gewinne bis 2031 tilgen. Diese L\u00f6sung sei auch von 16 Kantonen und urspr\u00fcnglich auch von der FDP bef\u00fcrwortet worden, gab Sarah Wyss (SP/BS) dem Rat erfolglos zu bedenken.</p><p>Die tempor\u00e4re \u00c4nderung im Finanzhaushaltsgesetz wurde wegen der Corona-Schulden n\u00f6tig, weil sich diese nicht wie eigentlich vorgeschrieben innert sechs Jahren abbauen lassen. Gem\u00e4ss dem Konzept von Bundes- und St\u00e4nderat sollen sie nun bis 2035 abgebaut sein.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755870160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1647561600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}