{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20220031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20220031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.031","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit","Description":"Botschaft vom 22. Mai 2022 zum Bundesgesetz \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft und zum Bundesbeschluss \u00fcber einen Verpflichtungskredit f\u00fcr subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.05.2022</b></p><p><b>Ukraine: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rettungsschirm f\u00fcr Strombranche </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft f\u00fcr ein dringliches Bundesgesetz \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen f\u00fcr Stromunternehmen an das Parlament \u00fcberwiesen. Mit diesem Rettungsschirm will er vorsorgen: Das pr\u00e4ventive Instrument soll sicherstellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch dann funktioniert, wenn es durch weitere starke Preisaufschl\u00e4ge im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommen sollte, die einen Systemkollaps zur Folge haben k\u00f6nnte. Systemkritische Schweizer Stromunternehmen sollen im Fall von aussergew\u00f6hnlichen Marktentwicklungen beim Bund Darlehen zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen beziehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat will mit seinem Vorgehen, dass das Parlament rechtzeitig einbezogen und Notrecht vermieden werden kann. </b></p><p>Auf den europ\u00e4ischen Energiem\u00e4rkten ist es in den vergangenen Monaten zu starken Preisaufschl\u00e4gen gekommen, die sich mit dem Krieg versch\u00e4rft haben. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es in dieser Situation im schlimmsten Fall zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommen, welche die Liquidit\u00e4t eines systemkritischen Stromkonzerns und damit auch die Schweizer Stromversorgung gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Grund daf\u00fcr sind die Regeln des Strommarktes, die verlangen, dass die Stromhandelsgesch\u00e4fte mit Sicherheiten hinterlegt werden - der Bedarf an Sicherheiten nimmt mit steigenden Strompreisen vor\u00fcbergehend rasch zu.Die Folgen eines l\u00e4ngeren Blackouts w\u00e4ren verheerend. Mit dem Rettungsschirm f\u00fcr systemkritische Stromunternehmen will der Bundesrat dieses Worst-Case-Szenario verhindern. Die R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung zeigen, dass die Mehrheit Handlungsbedarf sieht, bei der Ausgestaltung der Vorlage aber verschiedene \u00c4nderungen m\u00f6chte. In der Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat verschiedene Kritikpunkte ber\u00fccksichtigt und den Gesetzesentwurf entsprechend angepasst.</p><p></p><p>Ausgestaltung des Rettungsschirms</p><p>- Die Finanzhilfe des Bundes erfolgt subsidi\u00e4r: Die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen m\u00fcssen gemeinsam mit ihren Fremdkapitalgeberinnen (Banken, Obligation\u00e4re, etc.) und ihren Eigent\u00fcmerinnen (Kantone, Gemeinden, Private) laufend alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Liquidit\u00e4t des Unternehmens zu sichern.</p><p>- Der Bundesrat ist bereit, Darlehen von bis zu 10 Milliarden bereitzustellen, um systemkritischen Stromunternehmen in ausserordentlichen Marktsituationen tempor\u00e4re Liquidit\u00e4tsunterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren. Im Gegenzug f\u00fcr die Darlehen unterliegen die Unternehmen bestimmten Auskunftspflichten, die im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage gelockert wurden.</p><p>- Die unterstellten Unternehmen bezahlen eine j\u00e4hrliche Bereitstellungspauschale, um die Kosten f\u00fcr die Bereitstellung der tempor\u00e4ren Liquidit\u00e4tsunterst\u00fctzung durch den Bund mindestens teilweise zu decken.</p><p>- Die Darlehen werden marktgerecht verzinst. Der Bund erhebt einen Risikozuschlag, der je nach Risiko zwischen 4 und 10 Prozent betr\u00e4gt. Mit diesem namhaften Zuschlag wird sichergestellt, dass Fehlanreize verhindert werden und die Unternehmen alles unternehmen, um sich bei ihren Eigent\u00fcmerinnen und Banken zu finanzieren und nur im \u00e4ussersten Notfall Bundesdarlehen beanspruchen.</p><p>- Die Kantone erstatten dem Bund die H\u00e4lfte allf\u00e4lliger Verluste auf Darlehen. Im Gegenzug werden die Kantone zu 50 Prozent an den Einnahmen aus dem Risikozuschlag beteiligt.</p><p>- Auf die Forderung, den Rettungsschirm f\u00fcr alle Unternehmen zu \u00f6ffnen, kann der Bundesrat nicht eingehen. Dadurch w\u00fcrde faktisch eine staatliche F\u00f6rderbank f\u00fcr die Energiebranche geschaffen. F\u00fcr die St\u00fctzung nicht systemkritischer Unternehmen sind auch weiterhin die jeweiligen Eigner verantwortlich.</p><p>- Eine rein freiwillige Unterstellung der systemkritischen Unternehmen ist f\u00fcr den Bundesrat kein gangbarer Weg, weil es Situationen geben kann, in denen systemkritische Unternehmen die n\u00f6tige Liquidit\u00e4t innert der notwendigen Frist nicht mehr selbst aufbringen k\u00f6nnen und deren Konkurs zu Kettenreaktionen bis hin zu einem Systemkollaps f\u00fchren k\u00f6nnte, welche die Stromversorgung in der Schweiz gef\u00e4hrden w\u00fcrde. Der Bundesrat schl\u00e4gt neu aber vor, dass ein systemkritisches Unternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes weitestgehend ausgenommen werden kann, wenn es auf eine kantonale Liquidit\u00e4tsunterst\u00fctzung z\u00e4hlen kann, die mit der Bundesregelung gleichwertig ist.</p><p>Das Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Danach soll es von anderen Regeln abgel\u00f6st werden. Dazu geh\u00f6ren Vorschriften, die daf\u00fcr sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden k\u00f6nnen (Business Continuity Management), ein Gesetz zur Integrit\u00e4t und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allf\u00e4llige Vorgaben zur Liquidit\u00e4t und Kapitalausstattung.Dem Bundesrat ist es wichtig, dass das Parlament rechtzeitig einbezogen wird. In der Corona-Pandemie w\u00fcnschte das Parlament ausdr\u00fccklich, dass der Bundesrat soweit als m\u00f6glich auf Notverordnungen verzichtet und den ordentlichen Gesetzgebungsweg geht. Mit der \u00dcberweisung des dringlichen Bundesgesetzes entspricht der Bundesrat diesem Anliegen. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.06.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat \u00f6ffnet Rettungsschirm f\u00fcr Stromunternehmen</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag als Erstrat einen mit maximal zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm f\u00fcr die systemkritischen Stromunternehmen beschlossen. Auf eine R\u00fcckweisung des Gesch\u00e4fts an die Kommission verzichtete er. Nun ist der Nationalrat am Zug.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Bundesgesetz \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft mit 28 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten vereinzelt von Vertreterinnen und Vertretern der Mitte, der FDP sowie der SVP. Der Bundesbeschluss zum entsprechenden Verpflichtungskredit passierte mit 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen.</p><p>Anders als der Bundesrat m\u00f6chte der St\u00e4nderat, dass auch kleinere Unternehmen von der Bundeshilfe profitieren k\u00f6nnen, sofern sie systemrelevant sind. Der Bundesrat wollte allein die drei Konzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Die BKW will diesen Schirm nicht, die Axpo nur basierend auf Freiwilligkeit.</p><p>Unternehmen, die auf eine kantonale Liquidit\u00e4tsunterst\u00fctzung z\u00e4hlen k\u00f6nnen, will der Bundesrat vom Bundesgesetz ausnehmen. Das k\u00f6nnte in erster Linie die BKW betreffen, falls der Kanton Bern als Mehrheitsaktion\u00e4r rechtsgen\u00fcglich einspringen sollte.</p><p>Weiter nahm der St\u00e4nderat eine Bestimmung auf, die Wasserzinsen und Konzessionsabgaben unangetastet l\u00e4sst, auch wenn Unternehmen von Kantonen und Gemeinden Darlehen beziehen.</p><p><b></b></p><p>Unattraktive Bedingungen</p><p>Der Bund will insgesamt bis zu zehn Milliarden Franken an Darlehen bereitstellen. Die Finanzhilfen sollen nur auf Antrag fliessen, wenn die Unternehmen alles Menschenm\u00f6gliche unternommen haben, um ihre Liquidit\u00e4tsprobleme zu l\u00f6sen. Ausserdem ist die Auszahlung der Darlehen an unattraktive Bedingungen gekn\u00fcpft. Die Unternehmen k\u00f6nnten also \"den Rettungsring erst kurz vor dem Ertrinken ergreifen\", umschrieb Jakob Stark (SVP/TG) den Mechanismus.</p><p>Es wird n\u00e4mlich ein Risikozuschlag von vier bis zehn Prozent f\u00e4llig. Axpo, Alpiq und BKW m\u00fcssen zudem eine Bereitstellungspauschale f\u00fcr die Milliardenbetr\u00e4ge von zehn bis zwanzig Millionen Franken pro Jahr bezahlen. Nach Protesten in der Vernehmlassung hat der Bundesrat den Risikozuschlag erheblich gesenkt. Dazu kommt ein marktgerechter Zinssatz, und die Unternehmen unterliegen weitreichenden Offenlegungspflichten. Zudem besteht ein Dividendenverbot, solange das Darlehen l\u00e4uft.</p><p>Die grosse Debatte fand beim Eintreten auf die Vorlage statt, wobei das Eintreten unbestritten war. Stefan Engler (Mitte/GR) hatte allerdings einen R\u00fcckweisungsantrag gestellt. Dieser blieb am Schluss noch \u00fcbrig, weil Martin Schmid (FDP/GR) seinen R\u00fcckweisungsantrag mit deutlich mehr Vorgaben an den Bundesrat f\u00fcr eine Darlehensgew\u00e4hrung vor der Abstimmung zur\u00fcckgezogen hatte.</p><p>Die Kommissionsminderheit um Engler wollte den Entwurf des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit noch einmal \u00fcberarbeiten lassen. Im Vordergrund m\u00fcsse die Sicherstellung der Stromversorgung und nicht die Rettung von Unternehmen stehen.</p><p><b></b></p><p>Nicht falsches Gesch\u00e4ftsgebaren absichern</p><p>Die Debatte stand denn auch unter dem Eindruck des Verdachts, dass sich die vom Rettungsschirm profitierenden Unternehmen allenfalls f\u00fcr schiefgelaufene Spekulationen an der Stromb\u00f6rse schadlos halten k\u00f6nnten, wie dies namentlich Beat Rieder (Mitte/VS) in den Raum stellte. Es k\u00f6nne nicht darum gehen, mit dem Rettungsschirm falsche und riskante Gesch\u00e4ftsgebaren abzusichern.</p><p>Er sei f\u00fcr R\u00fcckweisung, damit der Bundesrat mit den Konzernen Klartext rede und vertieften Einblick in deren Zahlen verlange. Der Rat m\u00fcsse die Ursachen f\u00fcr die Liquidit\u00e4tsprobleme der Alpiq kennen, die diese Vorlage \u00fcberhaupt erst ausgel\u00f6st habe.</p><p>Grosse M\u00fche mit der Logik der R\u00fcckweiser hatte Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU). Diese verlangten lediglich Mikroanpassungen - \"einen Luxus, den wir uns im Moment nicht leisten k\u00f6nnen\". Es gehe bei diesem Gesch\u00e4ft einzig und allein um die Sicherheit der Stromversorgung. Und ohne ausreichend Liquidit\u00e4t gebe es nun mal keinen Zugang zum Markt.</p><p><b></b></p><p>Notrecht ist nicht der K\u00f6nigsweg</p><p>Mit dem seit der Corona-Pandemie umstrittenen Notrecht zu handeln, sei nicht der K\u00f6nigsweg, gab Benedikt W\u00fcrth (Mitte/SG) jenen zu bedenken, die argumentierten, bis das Gesetz stehe, k\u00f6nne der Bundesrat notfalls ja mit Notrecht handeln. Eine ordentliche Rechtsgrundlage zu schaffen, sei besser.</p><p>Von einer einfachen L\u00f6sung f\u00fcr ein sehr spezifisches Problem sprach Eva Herzog (SP/BS) und warnte davor, das Gesch\u00e4ft mit einer R\u00fcckweisung unwiederbringlich zu verz\u00f6gern. Es gehe nur darum, Handlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine befristete Zeit zu haben, sagte ihr Solothurner Parteikollege Roberto Zanetti.</p><p>Energieministerin Simonetta Sommaruga r\u00e4umte ein, das Vorgehen des Bundesrates sei etwas aussergew\u00f6hnlich. Allerdings m\u00fcsse eine Regierung angesichts der \"ersten weltweiten Energiekrise\" vorsorgen und handeln.</p><p>Es gehe auch nicht darum, \"Firmen zu sanieren, die sich verspekuliert haben\". Es gebe einen einzigen Grund f\u00fcr die Vorlage: die Versorgung der Schweiz mit Strom auch in aussergew\u00f6hnlichen Situationen sicherzustellen. \"Nur daf\u00fcr und nur befristet.\" Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2022</b></p><p><b>Parlament spannt Rettungsschirm f\u00fcr Elektrizit\u00e4tsunternehmen auf</b></p><p><b>Das Parlament hat den mit zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm f\u00fcr Stromunternehmen gutgeheissen. Nach dem St\u00e4nderat sagte auch der Nationalrat grunds\u00e4tzlich Ja zu Gesetzesbestimmungen und zum Verpflichtungskredit von zehn Milliarden Franken, gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Den Rettungsschirm hat der Bundesrat mit einer Notverordnung schon vor dem Nationalratsentscheid am Dienstag aktiviert, da der Stromkonzern Axpo darum ersucht hatte. Er stellte f\u00fcr den Konzern vier Milliarden Franken bereit. Die Finanzdelegation der R\u00e4te hat die Summe freigegeben.</p><p>Die Axpo hat nach Angaben von Energieministerin Simonetta Sommaruga bis Dienstag noch kein Darlehen bezogen. Gesuche von anderen systemkritischen Unternehmen seien nicht eingegangen, berichtete Sommaruga in der Eintretensdebatte im Nationalrat.</p><p>Dieser hiess die Gesetzesgrundlagen f\u00fcr Rettungsschirm mit 137 zu 51 Stimmen bei sieben Enthaltungen und den damit verbundenen Verpflichtungskredit von zehn Milliarden Franken mit 136 zu 51 Stimmen und acht Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen jeweils aus der SVP. Der Bund m\u00fcsse handeln, lautete der Tenor der Mehrheit.</p><p>Mit dem Ja zeichnet sich ab, dass die Notverordnung f\u00fcr die Hilfe an die Axpo ab dem 1. Oktober durch ein dringliches und bis Ende 2026 befristetes Gesetz abgel\u00f6st werden kann. Die Debatte im Nationalrat war zuweilen emotional.</p><p></p><p>\"Linke Vorlage\"</p><p>Kritisiert wurde etwa, dass die Eigner der Stromunternehmen ihre Verantwortung nicht wahrn\u00e4hmen. Manchen waren internationale Handelsgesch\u00e4fte der Stromkonzerne ein Dorn im Auge. Und es kam die Frage auf, warum angesichts sich abzeichnender Probleme nicht fr\u00fcher gehandelt worden sei.</p><p>Christian Imark (SVP/SO) kritisierte den Rettungsschirm als \"weitere linke Vorlage, die Probleme verschlimmert statt sie zu l\u00f6sen.\" Bezahlten die Stromkonzerne die Darlehen von 10 Milliarden Franken nicht zur\u00fcck, koste das allein pro Kopf im Land rund 116 Franken, rechnete Mike Egger (SVP/SG) vor. Das Geld w\u00fcrde besser in den Zubau von einheimischen Energien investiert.</p><p>Alle anderen Fraktionen sahen die sichere Versorgung im Zentrum und bef\u00fcrworteten die Debatte trotz Vorbehalten. \"Es ist einfach, das Gesetz zu bek\u00e4mpfen und die Bev\u00f6lkerung zu spalten statt in der Krise zusammenzustehen\", wandte sich Nicolo Paganini (Mitte/SG) an die SVP.</p><p>In der Detailberatung nahm der Nationalrat etliche Retuschen vor und schuf damit Differenzen zum St\u00e4nderat. Diese sollen noch in der laufenden Session bereinigt und die Vorlage danach f\u00fcr dringlich erkl\u00e4rt werden. Einen Anspruch auf Darlehen etwa lehnt der Nationalrat im Gegensatz zum St\u00e4nderat ab und folgte dem Bundesrat.</p><p><b></b></p><p>Boni-Verbot eingef\u00fcgt</p><p>Einig sind sich die R\u00e4te zwar, dass ein Unternehmen mit Darlehen mit Kantonen und Gemeinden nicht \u00fcber die Stundung von kommunalen und kantonalen Abgaben sowie von Wasserrechtszinsen verhandeln muss. Strittig ist aber, ob ein Darlehensvertrag in die Rechte und Pflichte von Konzessions- und Leitungsvertr\u00e4gen eingreifen darf.</p><p>Systemkritische Stromunternehmen m\u00fcssen f\u00fcr den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Gem\u00e4ss Nationalrat sollen die Unternehmen die Pauschale aber nicht zu gleichen Teilen bezahlen, sondern ihre Anteile sollen entsprechend der Kraftwerksleistung im Inland festgelegt werden.</p><p>\u00dcberhaupt soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquidit\u00e4tsprobleme zu l\u00f6sen und nicht \u00fcberschuldet ist. Die Bedingungen f\u00fcr die Darlehen sind unattraktiv. Diese m\u00fcssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag f\u00e4llig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot. Der Nationalrat f\u00fcgte ein Verbot von Boni und Pr\u00e4mien hinzu.</p><p>Schliesslich hat der Nationalrat entschieden, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Rettungsschirm f\u00fcr alle subsidi\u00e4ren Finanzhilfen gelten, die der Bundesrat bereits vor der Inkraftsetzung gew\u00e4hrt hat.</p><p><b></b></p><p>Rettungsschirm bereits aktiviert</p><p>Weil 55 Nationalr\u00e4tinnen und Nationalr\u00e4te der SVP eine ausserordentliche Session verlangt haben, wird \u00fcber den dringlichen Nachtragskredit von vier Milliarden Franken f\u00fcr die Breitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. Die Diskussion findet in beiden R\u00e4ten in der dritten Sessionswoche statt.</p><p>Der St\u00e4nderat sagte im Juni grunds\u00e4tzlich Ja zum Rettungsschirm. Er will aber im Gegensatz zum Bundesrat nicht nur die Axpo, die Alpiq und die BKW unter den Schirm nehmen, sondern auch kleinere Stromunternehmen, wenn diese systemrelevant sind. Die BKW will vom Schirm nichts wissen, wie sie zuletzt Anfang September bekr\u00e4ftigte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.09.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Eigner von Stromunternehmen in die Pflicht nehmen</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat sich am Donnerstag erneut mit dem Rettungsschirm f\u00fcr Stromunternehmen befasst. Dabei beschloss er unter anderem zus\u00e4tzliche Pflichten f\u00fcr Eignerkantone. Beim Boni-Verbot schloss er sich dem Nationalrat an.</b></p><p>Die Debatte in der kleinen Kammer stand unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen f\u00fcr den Stromkonzern Axpo. Statt nur mit den bestehenden Differenzen zum Nationalrat befasste sich die kleine Kammer mit einer Reihe von Einzelantr\u00e4gen.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) beantragte erfolgreich, Kantone, die Aktion\u00e4re eines Stromkonzerns sind, zu St\u00fctzungsmassnahmen verpflichten. Erfolgen diese nicht, soll der Bundesrat eine Nachfrist ansetzen. Dies entspreche der Stossrichtung der Vorlage, wonach der Bund nur subsidi\u00e4r t\u00e4tig werden solle, argumentierte Noser.</p><p>Energieministerin Simonetta Sommaruga wandte dagegen ohne Erfolg ein, es gehe um die Versorgungssicherheit und um Situationen, in denen die Zeit dr\u00e4nge. Die Hilfen seien so gestaltet, dass sie nur beansprucht w\u00fcrden, wenn alle anderen M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft seien. Die Subsidiarit\u00e4t sei bereits gew\u00e4hrleistet.</p><p>Eva Herzog (SP/BS) sprach sich daf\u00fcr aus, eine Differenz zu schaffen, damit man sich nochmals mit der Sache befassen k\u00f6nne. Denn der Gesetzesentwurf unterscheide ohne die \u00c4nderung nicht zwischen den Kantonen, sagte sie. Es spiele keine Rolle, ob diese Aktion\u00e4re von Stromkonzernen seien.</p><p>Dabei geht es auch um die Verteilung m\u00f6glicher Darlehensverluste - und von Risikozuschl\u00e4gen, die Unternehmen auf geliehenes Geld zahlen m\u00fcssen.</p><p>Der St\u00e4nderat nahm den Einzelantrag Nosers schliesslich mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Abstimmung musste allerdings wiederholt werden, da im Rat Verwirrung entstanden war.</p><p><b></b></p><p>Keine Einschr\u00e4nkung bei Stromverkauf</p><p>Keine Mehrheit fand dagegen ein weiterer Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR). Er wollte Stromunternehmen, die Hilfe beantragen, verpflichten, ihre Produktion zu angemessenen Tarifen im Inland zu verkaufen.</p><p>Englers Innerrhoder Parteikollege Daniel F\u00e4ssler \u00e4usserte Zweifel an der Praktikabilit\u00e4t des Vorschlags. Dies unter anderem, weil Produzenten ihren Strom oft lange im Voraus an den Stromb\u00f6rsen verkauften.</p><p>Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Idee. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer solchen Verpflichtung Liquidit\u00e4tsprobleme von Unternehmen versch\u00e4rft w\u00fcrden. Dies laufe dem Sinn des Rettungsschirms zuwider.</p><p><b></b></p><p>Ja zu Boni-Verbot</p><p>Zu reden gaben in der St\u00e4nderatsdebatte auch mehrere Punkte, die der Nationalrat am Dienstag in die Vorlage eingebaut hatte.</p><p>Im Grundsatz einverstanden erkl\u00e4rte sich die kleine Kammer mit dem vom Nationalrat gew\u00fcnschten Verbot der Auszahlung von Boni und Pr\u00e4mien f\u00fcr Unternehmen, die den Rettungsschirm beanspruchen.</p><p>Noch strittig ist allerdings die genaue Formulierung der Bestimmung. Dabei geht es unter anderem darum, ab wann das Verbot gelten soll. Der St\u00e4nderat \u00e4nderte sie ab, der Nationalrat muss sich nochmals damit befassen.</p><p>Oppositionslos beharrte der St\u00e4nderat auf einer Differenz, die er bei der ersten Beratung im Juni beschlossen hatte. Er will weiterhin eine Bestimmung streichen, wonach kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Rettungsschirm besteht. Bundesrat und Nationalrat lehnen dies ab.</p><p>Nach dem Nationalrat entschied dagegen auch der St\u00e4nderat, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Rettungsschirm f\u00fcr alle subsidi\u00e4ren Finanzhilfen gelten, die der Bundesrat bereits vor der Inkraftsetzung gew\u00e4hrt hat.</p><p>Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck an den Nationalrat. Die verbliebenen Differenzen sollen noch in der Herbstsession ausger\u00e4umt und die Vorlage danach f\u00fcr dringlich erkl\u00e4rt werden.</p><p><b></b></p><p>Ernstfall bereits eingetreten</p><p>Im Grundsatz hatten beide R\u00e4te dem Rettungsschirm schon vor der Debatte am Donnerstag gutgeheissen: Der Nationalrat tat dies am Dienstag, der St\u00e4nderat bereits in der Sommersession.</p><p>Systemkritische Stromunternehmen m\u00fcssen f\u00fcr den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquidit\u00e4tsprobleme zu l\u00f6sen und nicht \u00fcberschuldet ist. Die Bedingungen f\u00fcr die Darlehen sind unattraktiv. Diese m\u00fcssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag f\u00e4llig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.</p><p>Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. F\u00fcr diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit, die Finanzdelegation der R\u00e4te stimmte zu.</p><p>Weil die SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session verlangt hat, wird \u00fcber den dringlichen Nachtragskredit f\u00fcr die Bereitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2022</b></p><p><b>Weiterhin Differenzen zum Rettungsschirm f\u00fcr Stromunternehmen</b></p><p><b>Die Pflichten der Eigent\u00fcmer der vom Rettungsschirm profitierenden systemrelevanten Stromkonzerne bleiben umstritten. Zudem beharrt der Nationalrat darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Rettungsschirm geben soll. Nicht gekl\u00e4rt ist weiter der Umgang mit dem Eigenhandel.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hatte vergangene Woche einen Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) angenommen. Demnach w\u00e4ren Kantone, die Aktion\u00e4re eines Stromkonzerns sind, zu St\u00fctzungsmassnahmen verpflichtet, wenn dieser in Schieflage ger\u00e4t. Der Nationalrat beharrte am Dienstag bei der Differenzbereinigung indes auf einer Kann-Formulierung. Der Bund soll also Finanzhilfe nur subsidi\u00e4r in Form von Darlehen gew\u00e4hren k\u00f6nnen.</p><p>Eine Nachschusspflicht sei nicht machbar, erkl\u00e4rte Beat Flach (GLP/AG). Die Kantone seien nicht in der Lage, in kurzer Zeit die n\u00f6tigen bedeutenden finanziellen Mittel bereitzustellen.</p><p>Gross war das Verst\u00e4ndnis in der grossen Kammer zwar auch f\u00fcr die Forderung einer Minderheit um Thomas Aeschi (SVP/ZG), wonach Eigent\u00fcmer von Stromunternehmen nachtr\u00e4glich in die Pflicht genommen werden k\u00f6nnen sollen, wenn sie ihren Pflichten ungen\u00fcgend nachgekommen sind. Trotzdem lehnte der Nationalrat diese Forderung mit 124 zu 56 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab.</p><p><b></b></p><p>\"Nicht mitten in der Krise regeln\"</p><p>Das Hauptargument dagegen war, dass die Rechtsfolge unklar sei, wenn Eigent\u00fcmer das Kapital nicht rechtzeitig erh\u00f6ht oder keine Darlehen oder Garantien abgegeben h\u00e4tten. Diese an sich wichtige Frage m\u00fcsse im Rahmen einer k\u00fcnftigen Regulierung angegangen werden, sagte etwa Nicolo Paganini (Mitte/SG).</p><p>\"Wenn Sie mehr Verantwortung und Transparenz f\u00fcr die Eigent\u00fcmer wollen, dann m\u00fcssen Sie das grunds\u00e4tzlich angehen und nicht mitten in einer Krise regeln\", hielt Energieministerin Simonetta Sommaruga fest.</p><p>Deutlich, aber doch auch mit einigem Unbehagen wies der Nationalrat auch einen Minderheitsantrag von Christian Imark (SVP/SO) ab, der den spekulativen Eigenhandel unterbinden wollte f\u00fcr Unternehmen, die vom Rettungsschirm profitieren. Auch hier war der Tenor, dass diese Frage grunds\u00e4tzlicher angegangen werden m\u00fcsse. 41 Enthaltungen bei 91 Ja- und 57 Nein-Stimmen illustrierten diesen Willen.</p><p>Handelsgesch\u00e4fte seien nicht per se schlecht, sagte etwa Gabriela Suter (SP/AG). Sie k\u00f6nnten durchaus zu einer Verbesserung der finanziellen Lage eines Unternehmens f\u00fchren. Flach f\u00fcgte an, dass es keine Anhaltspunkte daf\u00fcr gebe, dass der Eigenhandel die Ursache f\u00fcr die Liquidit\u00e4tsprobleme der Axpo sei, auf die der fragliche Passus in erster Linie abzielte. Auch in der grossen Kammer stand die Debatte unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen f\u00fcr den Stromkonzern Axpo.</p><p>Das Boni-Verbot weitete der Nationalrat am Dienstag noch etwas aus, indem es f\u00fcr alle Mitarbeitenden in einem von Darlehen des Rettungsschirms profitierenden Stromunternehmen gelten soll, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Es soll also nicht nur f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieder gelten, sondern auch f\u00fcr Mitarbeitende, die dank Erfolgen im Handelsgesch\u00e4ft sehr gut verdienen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 22.09.2022</b></p><p><b>Bei Rettungsschirm sind Einzelheiten zum Boni-Verbot umstritten</b></p><p><b>Die R\u00e4te sind sich einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquidit\u00e4tsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen d\u00fcrfen. Noch umstritten sind aber Einzelheiten.</b></p><p>Der St\u00e4nderat, der die Vorlage am Donnerstag erneut behandelte, will das Dividenden- und Tantiemenverbot f\u00fcr ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns beschr\u00e4nken. Der Nationalrat hingegen will es weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Er ist nun wieder am Zug.</p><p></p><p>Boni-Verbot enger gefasst</p><p>Das vom Nationalrat in die Vorlage aufgenommenen Boni-Verbot will der St\u00e4nderat auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Gesch\u00e4ftsleitung beschr\u00e4nken. An diesem Entscheid hielt er fest. Der Nationalrat will es f\u00fcr alle Mitarbeitenden in einem von Darlehen profitierenden Stromunternehmen, die mehr als 250'000 Franken verdienen.</p><p>Andere Differenzen sind ausger\u00e4umt. Der St\u00e4nderat hatte mit einem Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) Kantone, die Aktion\u00e4re eines Stromkonzerns sind, zu St\u00fctzungsmassnahmen verpflichten wollen, wenn dieser in Schieflage ger\u00e4t. Der Nationalrat strich den Paragrafen aber wieder, und der St\u00e4nderat folgte ihm nun.</p><p>Der Bund soll Finanzhilfe subsidi\u00e4r in Form von Darlehen gew\u00e4hren k\u00f6nnen Die R\u00e4te haben sich darauf geeinigt, dass kein Rechtsanspruch auf Hilfe vom Bund besteht: Der St\u00e4nderat hat sich hier dem Nationalrat und dem Bundesrat angeschlossen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2022</b></p><p><b>Rettungsschirm f\u00fcr Stromkonzerne im Parlament praktisch unter Dach</b></p><p><b>Der Nationalrat hat im Rahmen der Beratungen \u00fcber den Rettungsschirm f\u00fcr Stromkonzerne letzte Einzelheiten zum Boni-Verbot bereinigt. Das Gesch\u00e4ft geht noch einmal in den St\u00e4nderat, der noch \u00fcber die Dringlichkeit der Vorlage entscheiden muss.</b></p><p>Materiell sind sich die R\u00e4te einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquidit\u00e4tsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen d\u00fcrfen. Noch umstritten waren aber die Einzelheiten dazu.</p><p>Der Nationalrat ist am Montag bei den zwei letzten verbliebenen Differenzen dem St\u00e4nderat gefolgt. Das Dividenden- und Tantiemenverbot f\u00fcr ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns wird beschr\u00e4nkt.</p><p><b></b></p><p>Boni-Verbot wird enger gefasst</p><p>Der Nationalrat wollte es urspr\u00fcnglich weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Zudem sollte es auch f\u00fcr Mitarbeitende gelten, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Das Boni-Verbot beschr\u00e4nkt sich nach dem Einlenken des Nationalrats nun auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Gesch\u00e4ftsleitung.</p><p>Zwei Minderheitsantr\u00e4ge von Thomas Aeschi (SVP/ZG), der an der urspr\u00fcnglichen Version des Nationalrates festhalten wollte, lehnte die grosse Kammer deutlich ab. Immerhin gehe es dabei um Steuergelder, gab Aeschi erfolglos zu bedenken. Die Mehrheit war mit dem St\u00e4nderat der Ansicht, eine strengere Fassung der Boni-Regeln verstosse gegen aktienrechtliche Bestimmungen.</p><p>Berichterstatter Thomas B\u00e4umle (GLP/ZH) hielt aber gleichzeitig fest, dies sei kein Freipass f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsleitungen und Verwaltungsr\u00e4te der betroffenen Konzerne. Das Parlament erwarte eine \"massive Zur\u00fcckhaltung\" der verantwortlichen Organe.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755884527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1652832000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5115,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie"}}